Fachbeiträge & Kommentare zu Weiterbildung

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Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die im Dritten Kapitel, Siebter Abschnitt in § 113 geregelten allgemeinen und besonderen Leistungen sind Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach § 3 Abs. 2. Als Pflichtleistungen sind neben den besonderen Leistungen der §§ 117 – 128 (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 8) auch der Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2) erfasst. Dieser kommt beispielsweise ...mehr

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Sauer, SGB III § 120 Vorbes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Abs. 1 Satz 3 bis 6 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis 31.12.1997. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurden mit Art. 1 Nr. 82 die bisherigen Regelungen des AFG in § 161 a. F. in einer s...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.8 Verspätete Arbeitsuchendmeldung

Rz. 41 Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es handelt sich bei § 117 um die Grundsatzvorschrift für die Gewährung von besonderen Leistungen an Menschen mit Behinderungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Ein systematischer Zusammenhang besteht gemäß § 113 Abs. 2 hinsichtlich der Vorrangregelung der allgemeinen Leistungen (vgl. § 115, 116), so dass die besonderen Leistungen ausdrücklich nachrangig durch ...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2.3 Förderbeträge nach § 86 für Unterkunft und Verpflegung

Rz. 9 Die Förderhöhe wird mit der Verweisung auf die Vorschriften der beruflichen Weiterbildung geregelt. § 86 sieht in Nr. 1 Tagesbeträge für die Unterbringung und in Nr. 2 Tagesbeträge für die Verpflegung vor. Zudem wurden je Kalendermonat maximale Pauschalbeträge normiert. Als Betrag für die Unterbringung wird ein täglicher Fördersatz von 60,00 EUR übernommen. Der Betrag i...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.3.3 Vergleichbare Einrichtungen

Rz. 14 Vergleichsmaßstab sind die Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke. Die sonstigen Einrichtungen müssen den in Rz. 11 genannten Mindestkriterien entsprechen und das Ziel einer beruflichen Rehabilitation verfolgen. Die Einrichtungen müssen daher für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgelegt sein. Beispiele für vergleichbare Einrichtungen ...mehr

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Sauer, SGB III § 129 Anordn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift eröffnet der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, eine Anordnung für die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Dritten Kapitel, Siebter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt "Besondere Leistungen" zu erlassen. Hiervon sind die §§ 117 bis 128 erfasst. Die Anordnungsermächtigung erfasst nicht die allgemeinen Leistungen nach §§ 115 bis 116. Die Anordnu...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) waren vergleichbare Regelungen verankert, die bis zum 31.12.1997 galten. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurden mit Art. 1 die bisherigen Regelungen des AFG in § 102 a. F. wie folgt überfü...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Die Regelung findet gemäß § 93 Abs. 3 SGB III auch bei Ansprüchen auf einen Gründungszu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung zur frühzeitigen Arbeitsuche bezweckt, die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beschleunigen, um damit Arbeitslosigkeit und Entgeltersatzleistungen möglichst zu vermeiden bzw. die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist insbesondere die Vorschrift des § 38 Abs. 1 SGB III zu beachten, die ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Beginn der Meldepflicht

Rz. 3 In § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist eine einheitliche Meldefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Meldung hat also spätestens 3 Monate vor der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zu erfolgen. Ob es sich hierbei um ein befristetes oder unbefristetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.[1] Für den Zeitpunkt ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 SGB III umschreibt den allgemeinen Handlungsauftrag der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus betont die Regelung die Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für den Arbeitsmarkt und die konkreten Beschäftigungsverhältnisse.[1] Speziell für die Situation einer arbeitgeberseitigen Kündigung findet sich in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III eine b...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Weiterbildung

Initiativen, die das Unternehmen zur Erhaltung und/oder Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse seiner eigenen Arbeitskräfte ergreift. Dies kann verschiedene Methoden umfassen, z. B. Schulungen vor Ort und Online-Schulungen.mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.9 ESRS S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Rz. 132 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-13 sollen einen Überblick über die Weiterbildungs- und Kompetenzentwicklungsaktivitäten des berichtspflichtigen Unternehmens vermitteln (ESRS S1.81 f.). Ziel ist es, für die Adressaten der Berichterstattung darzustellen, welche laufenden, beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten angeboten werden, um die Qualifikation der Arbeitnehm...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 64 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzuste...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskräf...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "Arbeitskräfte ...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Rz. 42 Das Ziel der Angabepflichten umfasst eine Darstellung der Maßnahmen oder Initiativen, die ein Unternehmen verfolgt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu verhindern, abzumildern oder zu beheben sowie positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erzielen. Weiterhin soll dargestellt werden, wie mit wesentlichen...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 29 In seiner Gesamtheit unterliegt der ESRS S1 den Phase-in-Regelungen für Unternehmen bzw. Konzerne, deren Zahl an Arbeitnehmern im Jahresschnitt nicht über 750 liegt. Für das erste Jahr ihrer Berichtspflicht können diese Unternehmen bzw. Konzerne die Berichterstattung gem. ESRS S1 gänzlich unterlassen. Im Zuge des "Quick Fix" der EU-Kommission vom Juli 2025 wurde diese...mehr

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Personalakten richtig führen / 6 Aufbewahrung der Akten ausgeschiedener Mitarbeiter

In Betrieben werden Akten ausgeschiedener Mitarbeiter häufig jahrzehntelang aufbewahrt. Die Auffassung, hierzu sei der Arbeitgeber verpflichtet, ist weit verbreitet. Hier ist zu differenzieren: Abrechnungsunterlagen Dieselben Vorschriften vorwiegend steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Natur, die den Arbeitgeber verpflichten, überhaupt (Abrechnungs-) Unterlagen über den ...mehr

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Personalakten richtig führen / 5.2 Register für die digitale Personalakte

1. Bewerbungsunterlagen Lichtbild, Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsbogen, Einladung, Vorstellungsgespräch, Fahrgelderstattung Vorstellungsgespräch; 2. Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag, Zusatzvertrag, Ende Probezeit, Darlehen, Rückzahlungsverpflichtung, Handlungsvollmacht/Prokura, Versetzung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Arbeitsgerichtsunterlagen; 3. Entgelt Lohn- und Gehaltsve...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.1 ESRS S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 70 Die Angabepflichten des ESRS S1-5 fordern, ein Verständnis darüber zu schaffen, inwieweit berichtspflichtige Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele nutzen, um Fortschritte bei der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen bzw. Erzielung wesentlicher positiver Auswirkungen sowie bei der Steuerung wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2.2 ESRS S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

Rz. 31 Die Angabepflichten verlangen vom berichtspflichtigen Unternehmen anzugeben, ob und wie es Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und ihre rechtmäßigen Vertreter oder glaubwürdige Stellvertretende bei seinem laufenden Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit einbezieht. Dies in zweifacher Hinsicht: ob und wie das Unternehmen wesentli...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 4 In der Berichterstattung zu ESRS S2 ist die generelle Herangehensweise des Unternehmens zu erklären und wie es seine Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette identifiziert und behandelt. Für die Berichterstattung unterliegen alle Standards, inkl. der Unterthemen und Unter-Unterthemen, der vom Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse. Wenn da...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.2 ESRS S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

Rz. 51 Das Ziel der Angabepflicht ESRS S1-2 besteht darin, ein Verständnis dafür zu schaffen, wie das Unternehmen den laufenden Stakeholder-Dialog mit den eigenen Arbeitskräften oder deren Repräsentanten führt über wesentliche, tatsächliche und potenzielle, positive und/oder negative Auswirkungen, die Auswirkungen auf alle Arbeitskräfte des Unternehmens haben oder haben könne...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.3 ESRS 2 MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Rz. 134 Ziel von ESRS 2 MDR-A ist es, "ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu vermitteln, die ergriffen wurden bzw. geplant sind, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen zu verhindern, mindern und zu verbessern und um Risiken und Chancen anzugehen und gegebenenfalls die Vorgaben und Ziele damit zusammenhängender Konzepte zu erreichen" (ESRS 2.67). Die Anwendungsan...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen

Rz. 183 An letzter Stelle widmet sich ESRS 1 den Übergangsbestimmungen für die erstmalige Anwendung der ESRS. Diese sehen zeitliche bzw. inhaltliche Erleichterungen für die geforderte Berichterstattung vor. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Berichtspflicht gem. ESRS, wie sie von der CSRD fes...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.1 ESRS S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Rz. 48 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang ...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 62 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.4 Aus- und Weiterbildung

Ganz entscheidend für die Zukunft eines Unternehmens ist die Förderung seiner Mitarbeiter. Es genügt nicht allein, über eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern in benötigter Qualifikation zu verfügen. Entscheidend ist die ständige Qualifizierung, um den sich ändernden Anforderungen sowohl im Produktions- wie im Verwaltungsbereich gewachsen zu sein. Um die Förderung von Mitarb...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 1.1.3 Einfluss der Unternehmensgröße

Es ist einleuchtend, dass mit steigender Unternehmensgröße die Möglichkeiten der Auslagerung von betrieblichen Bereichen und Funktionen zunimmt. Aber auch für kleinere und neu gegründete Unternehmen bieten sich eine Vielzahl von Outsourcingmöglichkeiten. Gerade für kleinere Unternehmen oder bei Gründung eines Unternehmens ist es viel einfacher, bestimmte Funktionen und Berei...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 1.1.4 Vorteile

Die Vorteile beim Outsourcing kann man wie folgt zusammenfassen: Straffung der Unternehmensstrukturen und -organisation, Konzentration auf die eigentlichen Kernaufgaben, höhere Kostenreduktion und -transparenz, Verlagerung des Unternehmerrisikos auf den Dienstleister für die ausgelagerten Bereiche, Verminderung des Anteils an Routinearbeiten, Sicherung von aktuellem Fach- und Spez...mehr

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Das Jahresmitarbeitergespräch / 4 Das Fördergespräch

Das Fördergespräch ist ein zentrales Instrument der Mitarbeiterförderung und wird vor allen mit den Mitarbeitern geführt, die über das Potenzial für die weitere berufliche Laufbahn verfügen. Alternativ wird aus diesem Grund das Fördergespräch in vielen Unternehmen auch als Mitarbeiterentwicklungsgespräch oder Entwicklungsgespräch bezeichnet. Praxis-Tipp Raum für persönliche W...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Projektmanagement / 1.3 Organisation des Projektteams

Die Auswahl und Zusammenstellung der Projektmitglieder bestimmt den Projekterfolg entscheidend! Das Team setzt sich aus Mitarbeitern zusammen, die am Thema interessiert sind und die über die erforderliche fachliche und soziale Kompetenz verfügen. Praxis-Tipp In Projekt Know-how investieren Da Mitarbeiter in Projekten in der Praxis häufig eben nicht alle erforderlichen Kompeten...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fluktuation und Retention m... / 5.2 Bindung stärken

Auf die Bindung zur Organisation können Management und Führungskräfte aktiv einwirken. In Zusammenarbeit mit der Personalabteilung sollte die Bindung der Arbeitnehmer zur Organisation und die Zufriedenheit mit verschiedenen Aspekten ermittelt werden, bspw. im Rahmen von Mitarbeiterbefragungen. Die Ergebnisse einer Mitarbeiterbefragung sollten zum Anlass genommen werden, diese...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Mitarbeiterbefragungen konz... / 4 Vorbereitung des Fragebogens

Reine Zufriedenheitsabfragen gehören der Vergangenheit an. Dennoch ist es nach wie vor wichtig zu wissen, wie die Einstellung zu verschiedenen Themen ist. Daneben ist es essenziell zu wissen, wie wichtig die Themen bei den Mitarbeitern überhaupt wahrgenommen werden. Während in einem Unternehmen der Fokus stark auf dem Thema Entwicklung und Weiterbildung liegt, sind in einem ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Strategische Personalentwic... / 1 Entwicklungsstufen und Selbstverständnis der Personalentwicklung – Wo die Reise hingeht

Fachhistorisch betrachtet hat Weiterbildung und Personalentwicklung verschiedene Entwicklungsstufen durchlaufen. Während in den frühen Jahren der systematisch realisierten Profession strukturierte Bildungsangebote primär auf den Ansatz der allgemeinen, meist fachlich-inhaltlichen Wissensvermittlung setzte, ist dieser Ansatz schon bald um die soziale und methodische Wissenser...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fluktuation und Retention m... / 2.2 Folgen der Fluktuation: Fluktuationskosten

Die Fluktuationsquote gering zu halten oder zu senken, das ist oftmals erklärtes Ziel von Unternehmen. Dies geschieht primär mit Blick auf hohe Fluktuationskosten. Darunter werden alle Kosten verstanden, die anfallen, weil Beschäftigte ungeplant aus dem Unternehmen ausscheiden. Zum einen sind die Stellen wieder zu besetzen. Selbst bei einer internen Besetzung (ein gutes Tale...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Verein und EU-Förderung – h... / 2.4.2 ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus)

Dieser Sozialfonds wurde als Instrument für die europäische Säule "Soziale Rechte" ins Leben gerufen. Schwerpunkt der Fondsförderung sind "Investitionen in Menschen", wobei hier die Themenbereiche Arbeitsmarkt, Bildung, soziale Inklusion und Innovation im Zentrum stehen. Im ESF+ wurden vier Fördermechanismen zusammengefasst, die bis 2020 noch getrennt geführt wurden: Europäis...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Definition, Komponenten, Ausweis

Rz. 11 Nach § 301 Abs. 3 HGB ist ein nach Verrechnung gem. § 301 Abs. 1 HGB verbleibender Unterschiedsbetrag, wenn er auf der Aktivseite entsteht, in der Konzernbilanz als GoF auszuweisen. Durch die Verrechnung der AK der Anteile am TU mit den dahinter stehenden VG und Schulden des erworbenen TU (jeweils zu Zeitwerten bewertet) wird die rechtliche Sichtweise eines Beteiligu...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Verein und EU-Förderung – h... / 1 Was fördert die Europäische Union?

Die EU hat ein breites Spektrum an Förderungen für gemeinnützige Vereine. Die wichtigsten Programme werden wir in diesem Beitrag noch detailliert vorstellen. In folgenden Bereichen sind die Chancen einer Förderung durch die EU am höchsten:mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert....mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses (Abs. 2 Sätze 1–3)

Rz. 23 § 324 Abs. 2 Satz 2 HGB n. F. verweist hinsichtlich der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses auf § 100 Abs. 5 AktG n. F. Durch den Verweis wird damit sichergestellt, dass auch im Prüfungsausschuss nach § 324 HGB n. F. Sachverstand sowohl bzgl. der Rechnungslegung als auch der Abschlussprüfung vorhanden ist und dass der Sachverstand auf zwei Mitglieder verteilt sein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Akkreditierung von Zert... / 10. Unterschiede in Zertifizierungsprogrammen

Obwohl alle akkreditierten Zertifizierungsstellen auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert und die Programme auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17067 entwickelt wurden, kann es Unterschiede in den Zertifizierungsprogrammen geben. Exemplarisch werden die Zertifizierungsprogramme der DIAZert und der HypZert im Bereich der Markt- und Beleihungswertermittlung inklusive Speziali...mehr

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Sauer, SGB III § 318 Auskunftspflicht bei Maßnahmen der beruflichen Aus- oder Weiterbildung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 im Wesentlichen (einschließlich der Überschrift) neu gefasst (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2). Abs. 1 Satz 2 wurde nur redaktionell geändert. Zuvor waren die Überschrift und Abs. 1 Satz 1 bereits durch das SGB IX v. 19.6.200...mehr

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Sauer, SGB III § 324 Antrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verschärft das Antragserfordernis aus § 323 um die Notwendigkeit einer vorzeitigen Antragstellung. An die Antragstellung ist keine besondere Form zu verlangen. Der Gesetzgeber will grundsätzlich erreichen, dass der Leistungsberechtigte zunächst die Leistung beantragt und erst dann mit der Aktivität beginnt, die den Leistungsanspruch begründet, z. B. an ei...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 323 bestimmt, welche Leistungen der Arbeitsförderung Anträge voraussetzen, wer sie zu stellen hat und welche Gestaltungsmöglichkeiten und weitere Verpflichtungen hierbei bestehen. Ergänzende Regelungen können sich bei den Bestimmungen für die jeweilige Leistung der Arbeitsförderung finden, z. B. beim Arbeitslosengeld (Alg). Rz. 2a Abs. 1 Satz 1 bestimmt generell, dass...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.5 Kurzarbeitergeld, Transfermaßnahmen, Winterbauleistungen

Rz. 13 Für das Kug, für Leistungen nach den §§ 110, 111 und Winterbauleistungen nach § 102 bestimmt Abs. 2 Satz 1 und 2 allgemein die Schriftform von Anträgen und die Beteiligung der Betriebsvertretung durch eine Stellungnahme. Allerdings ist auch eine elektronische Antragstellung zugelassen. Die Gesetzesbegründung zur Zulassung dieser Form der Antragstellung weist zutreffen...mehr