Fachbeiträge & Kommentare zu Weiterbildung

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2.3 Umfang der Förderung

Rz. 11 Für jedes berücksichtigungsfähige Kind kann seit dem 1.8.2022 ein Kinderbetreuungsbetrag von 160,00 EUR monatlich übernommen werden (zuvor bis 31.7.2022 150,00 EUR monatlich). Der Förderbetrag ist vom Gesetzgeber pauschaliert worden. Dies hat er durch Einfügung des Wortes "pauschal" mit Wirkung zum 1.1.2023 in den Wortlaut der Vorschrift bestätigt. Teilbeträge kommen ...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.6 Behinderungsbedingte Mehraufwendungen

Rz. 56 Behinderungsbedingte Mehraufwendungen müssen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme entstehen. Es ist also kein unmittelbarer, strenger Kausalzusammenhang erforderlich, damit die Mehraufwendungen übernommen werden. Rz. 57 Voraussetzung für eine Übernahme ist die Kenntnis der Mehraufwendungen bei der Agentur für Arbeit, die Behinderung des Teiln...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.7 Verfahrensregelungen

Rz. 60 Abs. 7 verweist auf § 318 Abs. 1 und bestimmt insoweit eine alleinige Verpflichtung des Arbeitgebers. Danach hat der Arbeitgeber, bei dem eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung mit Qualifizierungsgeld durchgeführt wurde oder wird, der Agentur für Arbeit unverzüglich Auskünfte über Tatsachen zu erteilen, die Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit Qualifizierun...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 2.5 Verpflichtung der Agentur für Arbeit

Rz. 29 Im Falle des Erfordernisses und des Einverständnisses des Ratsuchenden zu ärztlichen und/oder psychologischen Gutachten steht die Agentur für Arbeit kraft Gesetzes in einer Soll-Verpflichtung. Das bedeutet, dass sie den Auftrag des Gesetzgebers regelmäßig zu befolgen hat, also die Untersuchung und Begutachtung durchführen (lassen) muss. Dafür stehen regelmäßig der Ärz...mehr

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Sauer, SGB III § 85 Fahrkosten / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Fahrkostenerstattung bei beruflicher Weiterbildung und konkretisiert damit § 83 Abs. 1 Nr. 2. Sie ist als Kann-Bestimmung ausgestaltet; die Agenturen für Arbeit haben über die Übernahme von Fahrkosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Der mitunter in der Literatur geäußerten Ansicht, den Agenturen für Arbeit stehe kein Ermessen mehr...mehr

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Sauer, SGB III § 85 Fahrkosten / 2.1 Überblick

Rz. 6 Abs. 1 bestimmt abschließend, aber auch erschöpfend, welche Fahrkosten übernommen werden können. Die Übernahme liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit, das pflichtgemäß auszuüben ist (§ 81 Abs. 1 Satz 1). Der Rechtsanspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe geht durch die Verweisung auf § 63 Abs. 1 und 3 nicht auf die Fahrkostenübernahme nach § 85 über. Aus dem Ermessen f...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2.2 Berücksichtigungsfähige Kinder

Rz. 8 Die Förderung ist zunächst auf Kinder des an der Weiterbildungsmaßnahme teilnehmenden Arbeitnehmers begrenzt. Das sind die Kinder, für die er das Sorgerecht hat. Darüber hinaus wird es erforderlich sein, dass das Kind in seinem Haushalt lebt; denn der Grundgedanke sowie Sinn und Zweck der Förderung liegen darin, dass der Arbeitnehmer bis zur Teilnahme an der Maßnahme d...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.19.2 Teilnehmer an Maßnahmen nach dem SGB II oder SGB III (Buchst. b)

Rz. 145 Versichert sind nach Nr. 14 Buchst. b (in der ab 1.1.2012 geltenden Fassung) auch Personen, die an einer Maßnahme teilnehmen, wenn die Person selbst oder die Maßnahme über die Bundesagentur für Arbeit, einen kommunalen Träger (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II, zu den möglichen Trägern vgl. Rz. 140) oder eine Optionskommune (§ 6 a SGB II) gefördert wird. Ziel der Regelu...mehr

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Sauer, SGB III § 85 Fahrkosten / 2.2 Pendelfahrten

Rz. 10 § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 definiert Pendelfahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte. Davon werden auch weitere Fahrten erfasst, die erforderlich sind, um die Weiterbildung absolvieren zu können, z. B. Fahrten von der auswärtigen Unterbringung und der Bildungsstätte, einer Arbeitsstelle und der Bildungsstätte oder ggf. von einer Bildungsstätte zu einer and...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.1.2 Förderungsausschluss (§ 22, § 82a Abs. 5)

Rz. 30 Die Förderung von Fortbildungen ist schon nach § 22 Abs. 1a Satz 1 grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Weiterbildungsmaßnahme auf ein nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähiges Fortbildungsziel vorbereitet. Abweichend davon dürfen nach einer entsprechenden Rechtsänderung des § 22 Abs. 1a durch Anfügung eines Abs. 1a Satz 2 nach § 82a Arbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 3 Literatur und Materialien

Rz. 51 Deutscher Bundestag, Auswirkungen des Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetzes auf die Weiterbildungsbereitschaft (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP u. a.), BT-Drs. 19/10766. ders., Weiterbildungen für Erwachsene mit dem Ziel eines beruflichen Abschlusses (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfr...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 2.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift ist innerhalb des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels – Beratung und Vermittlung – in den Unterabschnitt Beratung eingeordnet worden. Sie hat allerdings nicht nur für die Beratung Bedeutung, hier ist die Eignungsfeststellung Gegenstand der Dienstleistung, sondern auch für die Vermittlungsaktivitäten der Agentur für Arbeit nach den §§ 35 ff., dort als ...mehr

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Gesprächsführung – Grundleg... / 1 Die Grundeinstellungen zu sich selbst und zum Gesprächspartner

In Gesprächen im beruflichen Kontext gibt es oft einen Gesprächsführer und einen Gesprächsteilnehmer/Gesprächspartner. Zwischen Führungskraft und Mitarbeiter ist der Gesprächsführer häufig die Führungskraft, aber nicht zwangsläufig. Inwieweit die Führungskraft als Gesprächsführer überzeugend wirkt, hängt davon ab, welche grundlegende Lebenseinstellung dieser gegenüber sich se...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Maßna... / 1.1 Definition

Um ein Verständnis für das Management von Fehlzeiten im Rahmen eines BGM entwickeln zu können, muss zunächst geklärt werden, was unter dem Begriff "Fehlzeiten" verstanden wird. Nicht selten wird in der Praxis unter Fehlzeiten die klassische krankheitsbedingte Abwesenheit vom Arbeitsplatz verstanden. Nach Nieder[1] definiert sich der Begriff wie folgt: "Fehlzeiten sind alle a...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Maßna... / 2.3 Maßnahmen

Die vorangegangenen Analyseinstrumente können vom Unternehmen jederzeit eingesetzt werden und dienen vorrangig der Ursachenanalyse und dem Controlling. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das Mitarbeitergespräch und die präventiven Maßnahmen sind aktive Maßnahmen, die sowohl zur Vermeidung von Krankenständen als auch zur Reduzierung bestehender Fehlzeiten einges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Gewährung von Beherbergung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 37 Beherbergung ist die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen. Anders als nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG kommt es auf die Dauer der Beherbergung nicht an. Die Unterbringung kann neben den Räumlichkeiten in Heimen oder Internaten auch in der Vermietung einzelner Zimmer bestehen. Ein gaststättenähnliches Verhältnis ist nicht Voraussetzung.[1] Der Unternehmer muss neben der Beh...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.1 Stellungnahme nach Satz 1

Rz. 25 Hierfür zählt die Vorschrift abschließend den Personenkreis auf, der für die Abgabe einer solchen Stellungnahme in Betracht zu ziehen ist: ein Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Nr. 1) oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, ein Psychotherapeut mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Nr. 2) oder ein Arzt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift wurde mehrfach geändert. Eine zentrale Änderung nahm der Gesetzgeber mit der Fassung v. 19.6.2001, gültig vom 1.7.2001 bis 30.6.2004 vor. Mit Art. 8 Nr. 1a SG...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.8 Nachweis/Kontrolle der Weiterbildung

3.8.1 Aufbewahrung/Archivierung Was den Nachweis bzw. die Kontrolle der Weiterbildung des Verwalters und seiner Mitarbeiter betrifft, trifft den Verwalter zunächst nur die Pflicht zum Sammeln und Archivieren von Teilnahmebestätigungen und Fortbildungszertifikaten. Der Behörde gegenüber muss er nicht aktiv werden. Die Nachweise und Unterlagen über Weiterbildungsmaßnahmen müsse...mehr

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Makler- und Bauträgerverord... / 5 Weiterbildung

Seit 1.8.2018 besteht für Wohnimmobilienverwalter die Pflicht zur Weiterbildung. Rechtsgrundlagen sind § 34c Abs. 2a GewO, der die Weiterbildungspflicht statuiert, sowie § 15b MaBV, der sie näher ausgestaltet. Zu detaillierten Einzelheiten siehe Kap. B.V.1.3.mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3 Weiterbildung

Seit 1.8.2018 besteht für Wohnimmobilienverwalter die Pflicht zur Weiterbildung. Rechtsgrundlagen sind § 34c Abs. 2a GewO, der die Weiterbildungspflicht statuiert, sowie § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), der sie näher ausgestaltet. 3.1 Betroffene Nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO sind die Wohnimmobilienverwalter verpflichtet, sich weiterzubilden. Das Gleiche gilt ents...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.4 Immobilienkaufleute/Geprüfte Immobilienfachwirte

Für Immobilienkaufleute und Geprüfte Immobilienfachwirte gelten gewisse Privilegien. Zunächst gilt nach § 15b Abs. 1 Satz 5 MaBV der Erwerb eines Ausbildungsabschlusses als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau oder eines Weiterbildungsabschlusses als Geprüfter Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin als Weiterbildung. Ergänzend regelt § 15b Abs. 4 MaBV, d...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.3 Umfang

Bezüglich des Umfangs der Weiterbildung regelt § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO eine Verpflichtung von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren. Zunächst handelt es sich um Zeitstunden, also volle Stunden (= 60 Minuten) und nicht etwa Weiterbildungsstunden, die ggf. nur mit 45 Minuten angesetzt werden. Letztlich müssen im Schnitt also etwas mehr als 6,5 Stunden Fortbildung...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.6 Art der Weiterbildungsmaßnahme

Als Regelbeispiele von Fortbildungsmaßnahmen sieht § 15b Abs. 1 Satz 3 MaBV Maßnahmen in Präsenzform, in Form begleiteten Selbststudiums und betriebsinterne Fortbildungsmaßnahmen vor. Beim begleiteten Selbststudium ist elementar, dass eine Lernerfolgskontrolle durch den Veranstalter erfolgt. Ansonsten wird die Weiterbildung nicht anerkannt. Bloßes Lesen von Fachlektüre wird niema...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.8.1 Aufbewahrung/Archivierung

Was den Nachweis bzw. die Kontrolle der Weiterbildung des Verwalters und seiner Mitarbeiter betrifft, trifft den Verwalter zunächst nur die Pflicht zum Sammeln und Archivieren von Teilnahmebestätigungen und Fortbildungszertifikaten. Der Behörde gegenüber muss er nicht aktiv werden. Die Nachweise und Unterlagen über Weiterbildungsmaßnahmen müssen nach § 15b Abs. 2 Satz 3 MaBV...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.8.2 Kontrolle

Die Kontrolle selbst erfolgt auf Initiative der Behörde. Diese kann nach § 15 Abs. 3 Satz 1 MaBV anordnen, dass die Verwalter eine unentgeltliche Erklärung über die von ihnen und ihren weiterbildungsverpflichteten Mitarbeitern absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen abgeben. Die Erklärung hat unentgeltlich zu erfolgen. Der Verwalter kann also für den hiermit verbundenen Arbeits...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.1 Betroffene

Nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO sind die Wohnimmobilienverwalter verpflichtet, sich weiterzubilden. Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. 3.1.1 Verwalter Da die Weiterbildungspflicht in 1. Linie den Gewerbetreibenden selbst trifft, ist zunächst der Verwalter fortbildungsverpflichtet. Bekanntlich w...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 2.4.1 Allgemeine Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen Zum Verwalter kann jede natürliche und voll geschäftsfähige Person bestellt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält zur Person des Verwalters keine Bestimmungen. Dem Wortlaut des § 26 WEG ist lediglich zu entnehmen, dass es nur einen Verwalter geben kann. Bei diesem Verwalter kann es sich um eine natürliche Person, eine Personengesellschaft ode...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 7.1 Berufsrechtliche Pflichten

Zunächst treffen den Verwalter die berufsrechtlichen Pflichten der GewO und der MaBV. Hier handelt es sich im Einzelnen um folgende Pflichten: Erstattung der Gewerbeanzeige nach § 14 GewO (siehe hierzu Kap. B.V.1.1.1), Antrag auf Erteilung der Gewerbeerlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO (siehe hierzu Kap. B.V.1.1.2), Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 34c Ab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.2 Beginn der Weiterbildungspflicht

Die Weiterbildungspflicht hat mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der maßgeblichen Vorschriften der GewO und der MaBV begonnen. Sie gilt also seit dem 1.8.2018, da zu diesem Zeitpunkt sowohl die entsprechenden Ergänzungen der GewO als auch der MaBV in Kraft getreten sind. Nach dem Gesetzeswortlaut sind innerhalb von 3 Jahren 20 Stunden Fortbildung zu absolvieren. Wie der Re...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.7 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV, die die einzelnen Themenbereiche listet und in weiten Teilen den Inhalten entspricht, die auch für die Zertifizierung aufgeführt sind – allerdings u. a. mit wettbewerbsrechtlichen sowie Verbraucherschutz- und Datenschutzthemen darüber hinausgehen. Da die vom Veror...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.5 Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht

Weder die GewO noch die MaBV sehen Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht vor. Einzig denkbare Ausnahme von der Weiterbildungspflicht ist, dass der betreffende Mitarbeiter im gesamten Fortbildungszyklus keine erlaubnispflichtige Tätigkeit erbringt. Teilzeitkräfte/Mini-Jobber Grundsätzlich kommt es mit Blick auf die Weiterbildungspflicht nicht auf den Umfang der Tätigkeit des ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.1.2 Beschäftigte

Bei den unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden beschäftigten Personen handelt es sich um diejenigen Mitarbeiter, die Tätigkeiten entfalten, die typisch für die Wohnungseigentumsverwaltung sind. Betroffen sind all diejenigen Mitarbeiter, die Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen erstellen, denen insoweit das Inkasso obliegt, die Eigentümerversammlungen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 9 Dauer der Zertifizierung/Wiederholung

Die Prüfung zur Zertifizierung muss nur einmalig abgelegt und nicht wiederholt werden. Nach § 34a Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV gibt es allerdings eine Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter. Demnach müssen Verwalter von Wohnimmobilien innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren 20 Stunden Weiterbildung absolvieren. Eine Zertifizierung hat keinen Einfluss auf die Weiterbi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.1.1 Verwalter

Da die Weiterbildungspflicht in 1. Linie den Gewerbetreibenden selbst trifft, ist zunächst der Verwalter fortbildungsverpflichtet. Bekanntlich werden die Verwaltungsunternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen geführt. Weiterbildungsverpflichtet ist insoweit in die vertretungsberechtigte Person – und zwar diejenige, die das Unternehmen gesetzlich vertritt:mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datenschutz im BGM / 1.4 Die Rolle des Datenschutzbeauftragten

Grundsätzlich haben Unternehmen, sofern sie personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, der die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Unternehmen überwacht. Der sog. Beauftragte für den Datenschutz ist einer der wichtigsten Akteure beim Thema Datenschutz im Betrieb. Häufig ist den Unternehmen allerdings gar nicht bewusst, was es damit a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.2 Darlegungs- und Beweislast

Für die Tatsachen, aus denen sich die Wirksamkeit der einzelvertraglich vereinbarten Rückzahlungsklausel ergibt, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast. Er muss die tatsächlichen Voraussetzungen vortragen, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer durch die Weiterbildung den geforderten beruflichen Vorteil erlangt hat. Dabei richtet sich die Wirksamkeit der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.2.2 Mitarbeiterbindung

Mit dem Begriff Mitarbeiterbindung (oder Retention) ist gemeint, dass die Mitarbeiter in der Firma oder dem Unternehmen gehalten werden sollen. Bestandspflege also im Sinne eines Nachhaltigkeitsmanagements. Mitarbeiterbefragungen spielen hierbei eine Rolle. Der Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitszeit eine Beteiligung an Befragungen aus berechtigtem...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1.2 Bindungsdauer und zeitliche Staffelung

Die Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln hängt weiterhin von der Fortbildungs- und Bindungsdauer ab. Beide müssen in angemessenem Verhältnis stehen. Die Höhe der Arbeitgeberaufwendungen hängt maßgeblich von der Dauer und den Kosten der Qualifikationsmaßnahme ab. Daneben ist die Dauer der Fortbildung ein starkes Indiz für die Qualität der erworbenen Qualifikation. Die für den ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1.3 Unwirksamkeit von Rückzahlungsklauseln

Rückzahlungsklauseln können unwirksam sein, wenn entweder die Ausbildung, zu deren Durchführung der Arbeitgeber einen Kostenbeitrag gezahlt hat, für den Arbeitnehmer zu keinem geldwerten Vorteil geführt hat oder wenn die Rückzahlungsklausel zu einer unzulässigen Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb geführt hat. In der Vergangenheit hatte das BAG unwirksame Rückzahlungskla...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 3.4 Ökologische Transformation des Geschäftsmodells

Wie aufgezeigt, kann jedes Unternehmen grundsätzlich Prozesse einführen oder ändern, um umwelt- und klimafreundlicher zu werden. In einigen Branchen, etwa im Automobilbereich, können sich jedoch auch die Produkte oder sogar das ganze Geschäftsmodell aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz ändern. Dabei haben die Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten, ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlungsklauseln: Arten / 4 Aus- und Fortbildungskosten

In der Praxis des Arbeitslebens spielen Aus-, Fort- und Weiterbildung eine erhebliche Rolle. Dementsprechend häufig sind einzelvertragliche oder tarifliche Bestimmungen, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung der dafür vom Arbeitgeber aufgewandten Kosten verpflichten, wenn er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Betriebsvereinbarungen über die R...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.2 Soziale Belange im Unternehmen

Ein Element der Nachhaltigkeit ist auch, die richtigen Mitarbeiter für das Unternehmen zu finden, diese im Unternehmen zu halten und zu motivieren, sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie zu entfalten. Dabei sind insbesondere die letzten beiden Elemente aber keine "Einbahnstraße". Vielmehr kann ein Arbeitgeber im Rahmen einer Mitarbeiterbindungsstrategie zwar Angebote z....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1.1 Begriff der Ausbildung

Voraussetzung für jegliche Rückzahlungsvereinbarungen ist zunächst, dass die durchgeführte Aus- oder Fortbildungsmaßnahme bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllt.[1] Nicht jede Qualifikation des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis wird als "Ausbildung" anerkannt, die Grundlage für eine Rückzahlungsvereinbarung sein kann. Nach der Rechtsprechung ist...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 1.1 Begriff der Nachhaltigkeit

Infographic Der Begriff "Nachhaltigkeit" rückt in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus.[1] Er wird weder einheitlich verwendet, noch ist er gesetzlich einheitlich definiert. Zunächst einmal wird Nachhaltigkeit vorrangig mit den Themen Klima- und Umweltschutz in Verbindung gebracht. Das Thema Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility ("gesellschaftliche Unterneh...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.3 Beispiel für eine Rückzahlungsvereinbarung für Ausbildungskosten

Eine Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten könnte folgenden Inhalt haben[1]: Praxis-Beispiel Musterformulierung Durchführung einer Bildungsmaßnahme Herr/Frau … absolviert in der Zeit vom … bis … eine Ausbildung/Weiterbildung/Fortbildung zur …. Freistellung unter Vergütungszahlung sowie Kostenübernahmemehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.6.1 Grundsatz

Rz. 21 Zu den anzuerkennenden Reisekosten gehören in erster Linie die erforderlichen Fahr- (Rz. 25 bis 44), Verpflegungs- (Rz. 47 ff.) und Übernachtungskosten (Rz. 53 ff.) sowie die Kosten des Gepäcktransports (Rz. 56 ff.) für den Rehabilitanden, für eine wegen dessen Erkrankung/Behinderung erforderliche Begleitperson (Rz. 63 ff.) sowie für Kinder, deren Mitnahme an den Rehabil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.6.2 Inhaltliche Kriterien

Rz. 69 Unter mehreren Bewerbern, welche die ausgeschriebene Praxis als Nachfolger fortführen wollen, hat der Zulassungsausschuss den Nachfolger nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen (Abs. 4 Satz 4). Nach Satz 5 sind bei der Auswahl der Bewerber folgende Kriterien zu berücksichtigen: die berufliche Eignung, das Approbationsalter, die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, eine mindes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Die Regelung ermächtigt die Landesausschüsse zur Anordnung von Zulassungsbeschränkungen sowie von Ausnahmen der Zulassungsbeschränkungen bei einer vertragsärztlichen bzw. psychotherapeutischen Überversorgung. Außerdem regelt sie das Verfahren für eine Nachfolge im Zulassungsstatus (Geiger, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 103 Rz. 4). Die Vorschrift gehört zum 8. Titel des 4. ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.2 Arbeitszeitkonten

Rz. 31 Arbeitszeitkonten sind in der betrieblichen Realität als Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit breit vertreten. Die tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen lassen sich grundsätzlich 2 Grundtypen zuordnen, den sog. Jahresarbeitszeitkonten[1] und den Ansparkonten.[2] Rz. 32 Der Vorteil eines Jahresarbeitszeitkontos (auch Flexi- oder Gleitzeitkonto genannt...mehr