Fachbeiträge & Kommentare zu Weiterbildung

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärzte in der Weiterbildung / 1.4.3 Höchstdauer der Weiterbildung

Nach dem Gesetz kann der Arbeitsvertrag auf die notwendige Zeit für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung, höchstens bis zur Dauer von 8 Jahren, abgeschlossen werden (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 ÄArbVtrG). Innerhalb des Zeitraums von 8 Jahren muss die Anerkennung erreicht werden. Eine weitere Verlängerung des Arbeitsvertrags über diesen Ze...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärzte in der Weiterbildung / 1 Befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung "Ärztearbeitsvertragsgesetz" (ÄArbVtrG)

1.1 Vorbemerkung Das am 24.5.1986 in Kraft getretene und zunächst bis zum 31.12.1997 geltende Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung [1] war als Ergänzung zum Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen[2] sowie im Zusammenhang mit der Einführung des inzwischen abgeschafften "...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärzte in der Weiterbildung

1 Befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung "Ärztearbeitsvertragsgesetz" (ÄArbVtrG) 1.1 Vorbemerkung Das am 24.5.1986 in Kraft getretene und zunächst bis zum 31.12.1997 geltende Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung [1] war als Ergänzung zum Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen un...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 3.4 Nachweis/Kontrolle der Weiterbildung

Was den Nachweis bzw. die Kontrolle der Weiterbildung des Maklers und seiner Mitarbeiter betrifft, trifft den Makler zunächst nur die Pflicht, die Teilnahmebestätigungen und Fortbildungszertifikate zu sammeln und zu archivieren. Der Behörde gegenüber muss er nicht aktiv werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Fortbildungsverpflichteten von sich aus zu einem bestimmten ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärzte in der Weiterbildung / 1.3 Zulässigkeit, Form

Ein die Befristung des Arbeitsvertrags rechtfertigender sachlicher Grund liegt nach § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG vor, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt, z. B. zum Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Chirurgie, Anästhesiologie, Innere Medizin etc. (wobei Maßstab für die zeitlich und inh...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärzte in der Weiterbildung / 1.1 Vorbemerkung

Das am 24.5.1986 in Kraft getretene und zunächst bis zum 31.12.1997 geltende Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung [1] war als Ergänzung zum Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen[2] sowie im Zusammenhang mit der Einführung des inzwischen abgeschafften "Arztes im Prakti...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärzte in der Weiterbildung / 1.4 Dauer der Befristung

1.4.1 Mindestdauer Die Befristungsmöglichkeit in der Weiterbildung wird dahingehend eingeschränkt, dass die Dauer der Befristung den Zeitraum nicht unterschreiten darf, für den der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsbefugnis besitzt. Diese Einschränkung bedeutet, dass, wenn z. B. der Arzt eine 5-jährige Weiterbildungsbefugnis besitzt, der Vertrag einmalig auf diese 5 Jahre...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärzte in der Weiterbildung / 1.2 Anwendungsbereich

Das Gesetz gilt für befristete Arbeitsverhältnisse mit Ärzten in der Weiterbildung außerhalb des gesetzlich definierten Anwendungsbereichs des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (vgl. § 1 Abs. 6 ÄArbVtrG). Das Gesetz ist daher hauptsächlich von Bedeutung für diejenigen Ärzte, die zu ihrer Weiterbildung in kommunalen, kirchlichen und freien gemeinnützigen Krankenhäusern beschä...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärzte in der Weiterbildung / 1.4.1 Mindestdauer

Die Befristungsmöglichkeit in der Weiterbildung wird dahingehend eingeschränkt, dass die Dauer der Befristung den Zeitraum nicht unterschreiten darf, für den der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsbefugnis besitzt. Diese Einschränkung bedeutet, dass, wenn z. B. der Arzt eine 5-jährige Weiterbildungsbefugnis besitzt, der Vertrag einmalig auf diese 5 Jahre befristet werden ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärzte in der Weiterbildung / 1.4.2 Befristungsende

Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Befristung kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar sein muss. Die Dauer ist dann kalendermäßig bestimmt, wenn die Vereinbarung einen bestimmten Tag nach dem Kalender benennt, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Praxis-Beispiel Formulierungsbeispiel Herr Dr. ... wird für die Zeit vom 1.10.2025 bis 30.9.2028 eingestellt. oder Das Arbeitsverhält...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärzte in der Weiterbildung / 1.4.5 Verringerung der Arbeitszeit

Die Vorgaben des § 1 Abs. 4 ÄArbVtrG einerseits und jene des § 1 Abs. 3 S. 3 ÄArbVtrG andererseits werfen in der Praxis Fragen auf. Nicht selten werden während der Vertragslaufzeit Anträge auf Verringerung der Arbeitszeit gestellt. Diese Verringerung allein betrachtet ist in der Regel ohne erhöhte Schwierigkeiten umsetzbar. Schwieriger ist jedoch der Umgang mit der Frage, we...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärzte in der Weiterbildung / 1.4.4 Unterbrechungen, Verlängerungen

Im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer sind gem. § 1 Abs. 4 ÄArbVtrG auf die jeweilige Dauer eines nach § 1 Abs. 3 ÄArbVtrG befristeten Arbeitsverhältnisses folgende Zeiten nicht anzurechnen: Zeiten einer Beurlaubung oder einer Ermäßigung der Arbeitszeit um mindestens ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit, die für die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder ei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 3.2 Art der Fortbildungsmaßnahmen

Als Regelbeispiele von Fortbildungsmaßnahmen benennt die Bestimmung des § 15b Abs. 1 Satz 3 MaBV Maßnahmen in Präsenzform, als begleitetes Selbststudium und als betriebsinterne Fortbildung. Wichtig Maßnahmenformen der Fortbildung Egal, welche Form der Weiterbildung gewählt wird – Präsenzseminar, Fortbildungsmaßnahme als begleitetes Selbststudium oder betriebsinterne Fortbildungsm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 3.1.5 Immobilienkaufleute/Geprüfte Immobilienfachwirte

Für Immobilienkaufleute und Geprüfte Immobilienfachwirte gelten gewisse Privilegien. Zunächst wird der nach § 15b Abs. 1 Satz 5 MaBV erworbene Ausbildungsabschluss als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau oder ein Weiterbildungsabschluss als Geprüfter Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin als Weiterbildung anerkannt. Ergänzend regelt § 15b Abs. 4 MaBV, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 3.1.4 Umfang

In Bezug auf den Umfang der Weiterbildung regelt § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO eine Verpflichtung von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren. Zunächst handelt es sich um Zeitstunden, also volle Stunden, nicht etwa um Weiterbildungsstunden, die ggf. nur mit 45 Minuten angesetzt werden. Letztlich müssen im Schnitt also etwas mehr als 6,5 Stunden Fortbildung jährlich abs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 3.1.1 Wer muss sich fortbilden?

Nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO sind die Immobilienmakler verpflichtet, sich weiterzubilden. Das Gleiche gilt für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Makler Da die Weiterbildungspflicht in erster Linie den Gewerbetreibenden selbst trifft, ist zunächst der Makler fortbildungsverpflichtet. Bekanntlich werden die Maklerunternehmen ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 3.3 Fortbildungsinhalte

Anlage 1 zu § 15b Abs. 1 MaBV-E enthält einen umfangreichen Katalog inhaltlicher Anforderungen an die Weiterbildung der Makler. Abschnitt A listet die einzelnen Themenbereiche für Makler auf. Insgesamt entspricht der Themenkatalog im Wesentlichen den Inhalten, die bei einer Ausbildung zum Immobilienkaufmann vermittelt werden. Fortbildungsschwerpunkte für Makler sind insbesond...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 3.1.6 Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht

Weder die GewO noch die MaBV sehen Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht vor. Denkbar wäre als einziger Grund für eine Ausnahme, dass der betreffende Mitarbeiter im gesamten Fortbildungszyklus keine erlaubnispflichtige Tätigkeit erbringt. Teilzeitkräfte/Minijobber Grundsätzlich kommt es mit Blick auf die Weiterbildungspflicht nicht auf den Umfang der Tätigkeit des betroffene...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Chefarztverträge / 2.2 Anzuwendende Gesetze

Das allgemeine Normdickicht gilt es auch bei der Abfassung von Chefarztverträgen zu durchdringen. In mancherlei Hinsicht dient es dem Miteinander, wenn beide Parteien sich vor Arbeitsantritt nochmals vor Augen führen, welche Vorgaben der Gesetzgeber an sie stellt und in welcher Art und Weise darauf im jeweiligen Arbeitsvertrag eingegangen werden soll. Je konkreter gewisse Re...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.6 Abgrenzung zu den Leistungen zur Bildung/Weiterbildung

Rz. 26 Menschen mit Behinderung erhalten während des Schul- oder Hochschulbesuchs oder während einer Weiterbildung Unterstützung zulasten des Trägers der Eingliederungshilfe, damit sie Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können (kommunikative, technische und andere Hilfsmittel, behindertengerechtes Lernmaterial, Fahrdienste, Übernahme von Fahrtkosten, Assistenzen; §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2 Beschäftigungslosigkeit

Rz. 6c Systematisch wird zu unterscheiden sein, ob in Bezug auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers bei einem bestehenden "Verhältnis" beide Seiten nicht von der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers ausgehen oder dies nur von einer Seite ausgeht. Für den Anspruch auf Alg bei Weiterbildung werden bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 144 Abs. 1 und 2 die Verfügbarkeit, die A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.5.1 Berufsfachschüler und Studenten an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen

Rz. 43 Für freiwillige Mitglieder, die Schüler einer Fachschule oder Berufsfachschule oder als Studenten an einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind oder regelmäßig als Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung im Umherziehen anbieten (Wandergesellen), gilt § 236 i. V. m. § 245 Abs. 1 entsprechend. So werden diese Personengruppen wie ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 157 regelt das Ruhen des Arbeitslosengeldes (Alg) bei Arbeitslosigkeit ebenso wie des Alg bei beruflicher Weiterbildung (§ 136 Abs. 1) bei Erhalt oder Anspruch auf Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung einerseits (Abs. 1 und 2) sowie andererseits einen Anspruch auf Gleichwohlleistung (auch: Gleichwohlgewährung) in Fällen, in denen ein solcher Anspruch nicht erfüllt wi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.4 Abgrenzung im Verhältnis zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 20 Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zielen darauf ab, den Rehabilitanden erstmals oder erneut dauerhaft in den (nach Möglichkeit) ersten Arbeitsmarkt zu integrieren (vgl. § 49 Abs. 1). Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 1.5 Sonderregelung für Ärzte in der Weiterbildung (Facharztausbildung)

Nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) ist die Befristung eines Arbeitsvertrags grundsätzlich bis zur Höchstdauer von 8 Jahren gerechtfertigt, für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung. Zum Zweck des Erwerbs einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder des an die Weiterbildung zum Fa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.2.3 Angemessene Aus- und Weiterbildung

Der Arbeitgeber hat Sorge zu tragen, dass auch befristet beschäftigte Arbeitnehmer an angemessenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der beruflichen Entwicklung und Mobilität teilnehmen können, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Aus- und Weiterbildungswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen (§ 19 TzBfG). In der Praxis wird die gesetzliche An...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rückzahlungsklauseln: Zuläs... / 3.2.1 Tarifverträge

Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG unterliegen Tarifverträge im Gegensatz zu einzelvertraglichen Vereinbarungen nur in beschränktem Maße der gerichtlichen Inhaltskontrolle, da sie von gleichberechtigten Partnern des Arbeitslebens ausgehandelt werden, deren Regelungen durch die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG geschützt werden. Wegen der Gleichgewichtigkeit der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 1.4 Sonderregelung für wissenschaftliches und künstlerisches Personal (Wissenschaftszeitvertragsgesetz)

Das Befristungsrecht an Hochschulen und Forschungseinrichtungen hat im Wissenschaftszeitvertragsgesetz eine Sonderregelung erfahren. Zum Zweck der Nachwuchsförderung und Qualifizierung sieht das Gesetz für das wissenschaftliche und künstlerische Personal die Befristung des Arbeitsvertrags als Regelfall vor, der lediglich zeitlich durch Höchstgrenzen eingeschränkt wird. Für d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.1 Sozialer Überbrückungszweck

Die Befristung erfolgt hier aus sozialen Gründen, zugunsten des Arbeitnehmers kann ausnahmsweise befristet werden. Unter Einbeziehung der Rechtsprechung ist es zulässig, dem Arbeitnehmer nach Abschluss seiner Ausbildung oder seines Studiums durch einen befristeten Arbeitsvertrag den Eintritt in das Berufsleben als soziale Überbrückungsmaßnahme zu erleichtern[1] (näher oben 5.2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.3 Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 TzBfG ist es zulässig, im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium ein befristetes Arbeitsverhältnis zu vereinbaren, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. Ob es dieses Sachgrunds überhaupt bedarf, ist zweifelhaft. Im Anschluss an ein Berufsausbildungsverhältnis kann nämlich ohne sachlichen Grund gemäß § 14...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.13 Sonstige sachliche Gründe

Freihalten eines Arbeitsplatzes wegen Übernahme eines Auszubildenden Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bis zur Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis ist sachlich gerechtfertigt. Die vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf einem Arbeitsplatz, der zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt werden soll, kann...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.2.2 Verbot der "Zuvorbeschäftigung"

Der Wortlaut des § 14 Abs. 2 TzBfG: zeitlich unbeschränktes Anschlussverbot Eine Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nach dem Wortlaut nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Entscheidend ist, ob in der Vergangenheit ein "Arbeitsverhältnis" zu diesem Arbeitgeber bes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Demografischer Wandel: Aufg... / 2.4.5 Wissen und Qualifizierung

Während es noch vor einigen Jahren nicht unüblich war, ältere Mitarbeiter von Weiterbildungsmaßnahmen auszuschließen ("… geht eh bald in Rente"), kann sich dies ein Unternehmen heute nicht mehr leisten. Auch unter Gesichtspunkten einer eventuellen Altersdiskriminierung wäre dies nicht hinzunehmen. Notwendigkeit der Weiterbildung altersunabhängig Umso wichtiger ist es, untersch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Barrierenmanagement: Den We... / 6 Fazit

Ziele gibt es viele und obwohl sie oftmals attraktiv sind, werden sie nicht erreicht – sowohl auf individueller als auch auf unternehmerischer oder gesellschaftlicher Ebene. Gravierenden Einfluss, wenn auch oftmals unterhalb der Wahrnehmungsschwelle, haben dabei (Alltags-)Barrieren: vom Widerstand auf der Mesoebene (in der Gesellschaft oder in Unternehmen) bis konkret zu Gew...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Geschützter Personenkreis

Rz. 2 Die Vorschrift schützt Auszubildende, nicht hingegen Umschüler und ist auch nicht auf Praxisphasen anwendbar, die Studenten als Teil eines dualen Studiengangs an einer staatlichen Hochschule in einem Partnerunternehmen absolvieren.[1] Sie gilt grundsätzlich auch nicht für sonstige Berufsbildungsverhältnisse. In Ausnahmefällen kann jedoch auch z. B. ein Volontär unter d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.1 Überblick und Einordnung in das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel fasst auf Beratungs- und Vermittlungsseite die Berufs- und Arbeitsberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung zusammen. Damit wird sprachlich dem internationalen Standard entsprochen. Darüber hinaus enthält das Dritte Kapitel das wesentliche arbeitsmarktpolitische Instrumentarium der Arbeitsförderung, das an den Bedarfslagen der Arbeitslosen a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 447 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose und das Alg bei beruflicher Weiterbildung sind Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. § 3 Abs. 2). Daher ist auf diese Leistungen grundsätzlich § 422 anzuwenden. Rz. 4 Nach Maßgabe des § 422 wären deshalb für diese Leistungen nicht die wegen der niedrigeren Sozialversicherungspauschale ab 1.1.2019 höheren Leistungen m...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.2 Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung als Pflichtleistung der Agenturen für Arbeit (Abs. 1)

Rz. 25 Das Beratungsangebot nach § 29 ist umfassend und verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit als Träger der Arbeitsförderung, den sich ständig ändernden Bedarfen am Arbeitsmarkt bei der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, aus gegebenem Anlass auch Dritten, Rechnung zu tragen. Veränderte Bedarfe ergeben sich insbesondere aus dem technologischen und sonstigen Str...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bündelt Regelungen zur Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung einschließlich des Verfahrens mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Rz. 2a Die Förderung kann Ausbildungsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden zugutekommen, nicht aber Arbeitsuchenden, die nicht von Arbeitslosigkeit b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 45 ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 27.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 mit anderem Inhalt in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2921) mit Wirkung zum 1.1.2009 neu gefasst. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.15 Dauer der Maßnahme bei besonders erschwerter beruflicher Eingliederung (Abs. 8)

Rz. 115 Abs. 8 ist als Ausnahmeregelung zu verstehen. Die Vorschrift grenzt spezifische Fälle von den Regelungen in Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 ab. Beide Vorschriften betreffen die Dauer von Maßnahmen, die bei Arbeitgebern durchgeführt werden. Abs. 2 Satz 2 bestimmt, dass Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen, die nach Abs. 1 bei Arbeitgebern durchgeführt werden, jewe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 447 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gewährleistet, dass sich ein höheres Arbeitslosengeld (Alg) bei beruflicher Weiterbildung und eine höhere Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Arbeitslose ab dem 1.1.2019 aufgrund der Absenkung der Sozialversicherungspauschale nach § 153 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 auf 20 % auch bei diesen Leistungen errechnet, obwohl es sich um Leistungen der aktiven Arbeitsförd...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 311 Anzeig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Pflichten der Antragsteller auf oder Empfänger von Arbeitslosengeld (Alg) und Übergangsgeld zur unverzüglichen Anzeige eingetretener Arbeitsunfähigkeit und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Obliegenheit knüpft an die Leistungsfortzahlung bei einer arbeitsunfähigen Erkrankung an. An eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.14 Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein (Abs. 7)

Rz. 111 Abs. 7 beruht auf § 421g a. F. Die Regelung unterscheidet sich durch den Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Ermessensleistung nach Abs. 4. Anspruchsberechtigt auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sind Personen mit Anspruch auf Alg nach einer Wartefrist. Dem Grunde nach wird die Voraussetzung auch bei Alg bei beruflicher ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Beratungsangebot der Agenturen für Arbeit an (zukünftige) Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Angebot zur Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber schließt jeweils die Beratung über berufliche Weiterbildung ein. Für Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber dabei den Begriff der Weiterbildungsberatung in das Gesetz eingefügt, f...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 325 Wirkun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 324 Abs. 2 lässt eine nachträgliche Antragstellung auf Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld zu. Abs. 1 lässt als Folge der nachträglichen Antragstellung auch eine rückwirkende Leistungsgewährung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes zu. Diese Leistungen können von Beginn des Monates der Antragstellung gezahlt werden. Anträge, die am ers...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.6 Umfang der Förderung (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 43 Abs. 1 Satz 4 und 5 enthalten Regelungen zum Umfang der Förderung von Aktivierungs- und beruflichen Eingliederungsmaßnahmen. Abs. 1 Satz 4 beschränkt die Förderung auf die angemessenen Kosten für die Teilnahme an der Aktivierungs- bzw. beruflichen Eingliederungsmaßnahme. Zudem fordert das Gesetz, dass die Förderung für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Dazu ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 311 Anzeig... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung normiert Verfahrensrecht zur Leistungsfortzahlung (vgl. z. B. § 146). Außerdem steht Arbeitsunfähigkeit einer Arbeitsaufnahme unmittelbar entgegen und ist deshalb im Rahmen der Arbeitsvermittlung zu berücksichtigen. Daher ist es unverzichtbar, dass der Antragsteller bzw. Leistungsempfänger bei ihm selbst eingetretene Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigt...mehr