Fachbeiträge & Kommentare zu Weiterbildung

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Sauer, SGB III § 83 Weiterb... / 2.1 Zugelassene Kosten

Rz. 5 Abs. 1 definiert abschließend, welche Kosten als Weiterbildungskosten nach § 81 Abs. 1 übernommen werden können. Die Aufzählung ist abschließend. Gefördert werden nur Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme. Teilnehmer ist auch, wer den Besuch der Maßnahme unterbricht. Teilnehmer ist nicht mehr, wer die vorgesehenen Lehrveranstaltungen nicht regelmäßig besucht. Voraus...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.2 Betriebliche (Anspruchs-) Voraussetzungen

Rz. 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert für das Qualifizierungsgeld einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 % der Arbeitnehmer im vom Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung erfassten Betrieb, ohne dessen geringfügig Beschäftigte, Praktikanten und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Personen. Entscheidend ist der Bedarf bei 20 % dieses Personen...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.9 Sonstiges

Rz. 48 Die erfolgreiche Teilnahme am ersten Prüfungsabschnitt einer gestreckten Abschlussprüfung führt unter denselben Voraussetzungen wie das Bestehen einer Zwischenprüfung zum Anspruch auf eine Weiterbildungsprämie i. H. v. 1.000,00 EUR, wenn sie im Rahmen einer etwa 2-jährigen beruflichen Weiterbildung erfolgt (BSG, Urteil v. 25.5.2022, B 11 AL 29/21 R). Rz. 49 Der Erwerb ...mehr

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Sauer, SGB III § 84 Lehrgan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung konkretisiert die Lehrgangskosten (einschließlich der Kosten für die Eignungsfeststellung) als Bestandteil der Weiterbildungskosten (§ 83 Abs. 1 Nr. 1). Eine Förderung kommt von vornherein nur in Betracht, wenn und soweit diese Kosten durch die Weiterbildung unmittelbar entstehen. Die Änderungen der Vorschrift im Zuge der Neufassung zum 1.4.2012 waren nur ...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.5 Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses

Rz. 39a Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichwertigen Abschlusses nach Abs. 3 wird im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Weiterbildungskosten zu den Vorbereitungsmaßnahmen gefördert. Jeder Arbeitnehmer erhält damit die Gelegenheit, den Hauptschulabschluss nachzuholen, wenn er nach einer Prognose der Vermittlungs- oder Beratu...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.1.1 Überblick

Rz. 27 Abs. 1 enthält die Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld im Überblick: betriebliche Voraussetzungen, persönliche Voraussetzungen, berufliche Weiterbildung über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinaus, Trägerzulassung, Mindest- bzw. Höchstdauer. Die betrieblichen Voraussetzungen regelt Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 und lenken...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.4 Beratung durch die Agentur für Arbeit

Rz. 29 Eine Förderung der beruflichen Weiterbildung setzt nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 eine Beratung des Arbeitnehmers vor der Teilnahme an der Maßnahme durch die Agentur für Arbeit voraus. Damit verfolgt der Gesetzgeber im Wesentlichen 2 Ziele: Die Agentur für Arbeit hat zu prüfen, ob eine Maßnahme zu fördern ist (Notwendigkeit zur beruflichen Eingliederung oder Beseitigung bzw...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.2 Lernende (Nr. 2)

Rz. 22 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 sind die Lernenden während der beruflichen Aus- und Fortbildung in bestimmten Einrichtungen kraft Gesetzes versichert. Die berufliche Bildung soll als Vorstufe einer beruflichen Betätigung als Beschäftigter ebenfalls kraft Gesetzes geschützt sein (vgl. Bieresborn, in: jurisPK-SGB VII, § 2 Rz. 152). Eine Aus- bzw. Fortbildung vermittelt Kenntnisse...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 77 nach § 81 überführt. § 77 wurde zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst. § 77 Abs. 3 wurde zum 1.1.2004 geändert und Abs. 1 zum 1.1.2005 neu ge...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.3 Weitere Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4)

Rz. 38b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 setzt für beide Alternativen des Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zusätzlich voraus, dass der Arbeitnehmer für den angestrebten Beruf geeignet ist. Die Eignung ist von der zuständigen Fachkraft der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters prognoseartig zu prüfen und die Eignung ist zu dokumentieren. Stellt sich später heraus, dass die Fachkraft sich mit ihrer Pro...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.23 Freiwilligendienst der Generationen (Abs. 1a)

Rz. 174 Seit 1.1.2009 ist über § 2 Abs. 1a die Gruppe der Personen versichert, die nach näherer Maßgabe der Regelung den Freiwilligendienst der Generationen leisten. Das Bestehen der Versicherung nach Abs. 1a ist auch Voraussetzung für den (weiteren) Bezug von Kindergeld (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG). Freiwilligendienst leisten nicht nur die Jugendlichen nach dem...mehr

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Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 2.2 Erforderlichkeit der auswärtigen Unterbringung

Rz. 9 Die Förderung ist von der Erforderlichkeit einer auswärtigen Unterbringung abhängig. In diesem Fall können die Kosten pauschal übernommen werden. Das setzt zunächst voraus, dass der Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme seinen bisherigen Wohnort als Lebensmittelpunkt beibehält. Ist das nicht der Fall, kann er lediglich mit Fahrkosten für Pendelfahrten von der auswär...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 34 stellt das Gegenstück zu § 30 über die Erteilung von Auskunft und Rat an Personen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, für Arbeitgeber dar. Begrifflich steht dafür gegenüber der Berufsberatung der Begriff der Arbeitsmarktberatung. Arbeitsmarktberatung ist Pflichtaufgabe der Agentur für Arbeit nach § 29 Abs. 1 und eine der Kerndienstleistungen de...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.4 Ermessen der Agentur für Arbeit

Rz. 45 Die Ermessensausübung nach Abs. 3 setzt voraus, dass die Voraussetzungen für Qualifizierungsgeld vorliegen, insbesondere die betrieblichen Voraussetzungen. Das bedeutet, dass die Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit nicht die Tatsache einschließt, ob ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf besteht oder nicht. Vielmehr ist im Wege des Ermessens darübe...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2.3 Umfang der Förderung

Rz. 11 Für jedes berücksichtigungsfähige Kind kann seit dem 1.8.2022 ein Kinderbetreuungsbetrag von 160,00 EUR monatlich übernommen werden (zuvor bis 31.7.2022 150,00 EUR monatlich). Der Förderbetrag ist vom Gesetzgeber pauschaliert worden. Dies hat er durch Einfügung des Wortes "pauschal" mit Wirkung zum 1.1.2023 in den Wortlaut der Vorschrift bestätigt. Teilbeträge kommen ...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.5 Persönliche (Anspruchs-) Voraussetzungen

Rz. 48 Abs. 4 enthält die persönlichen Voraussetzungen für Arbeitnehmer, um Qualifizierungsgeld erhalten zu können. Nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 muss die berufliche Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Das hat wohl mehr klarstellenden, allenfalls nochmals abgrenzenden Charakter, der die notwendige Arbeitnehmereigenschaft ergänzt. Es...mehr

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Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung bei der Teilnahme an einer nach den §§ 81, 82 geförderten Weiterbildungsmaßnahme. Sie konkretisiert § 83 Abs. 1 Nr. 3. Schon danach ist Voraussetzung, dass die Kosten durch die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme unmittelbar entstehen. § 86 ist eine Kann-B...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.6 Behinderungsbedingte Mehraufwendungen

Rz. 56 Behinderungsbedingte Mehraufwendungen müssen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme entstehen. Es ist also kein unmittelbarer, strenger Kausalzusammenhang erforderlich, damit die Mehraufwendungen übernommen werden. Rz. 57 Voraussetzung für eine Übernahme ist die Kenntnis der Mehraufwendungen bei der Agentur für Arbeit, die Behinderung des Teiln...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.7 Verfahrensregelungen

Rz. 60 Abs. 7 verweist auf § 318 Abs. 1 und bestimmt insoweit eine alleinige Verpflichtung des Arbeitgebers. Danach hat der Arbeitgeber, bei dem eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung mit Qualifizierungsgeld durchgeführt wurde oder wird, der Agentur für Arbeit unverzüglich Auskünfte über Tatsachen zu erteilen, die Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit Qualifizierun...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 2.5 Verpflichtung der Agentur für Arbeit

Rz. 29 Im Falle des Erfordernisses und des Einverständnisses des Ratsuchenden zu ärztlichen und/oder psychologischen Gutachten steht die Agentur für Arbeit kraft Gesetzes in einer Soll-Verpflichtung. Das bedeutet, dass sie den Auftrag des Gesetzgebers regelmäßig zu befolgen hat, also die Untersuchung und Begutachtung durchführen (lassen) muss. Dafür stehen regelmäßig der Ärz...mehr

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Sauer, SGB III § 85 Fahrkosten / 2.2 Pendelfahrten

Rz. 10 § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 definiert Pendelfahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte. Davon werden auch weitere Fahrten erfasst, die erforderlich sind, um die Weiterbildung absolvieren zu können, z. B. Fahrten von der auswärtigen Unterbringung und der Bildungsstätte, einer Arbeitsstelle und der Bildungsstätte oder ggf. von einer Bildungsstätte zu einer and...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.1.2 Förderungsausschluss (§ 22, § 82a Abs. 5)

Rz. 30 Die Förderung von Fortbildungen ist schon nach § 22 Abs. 1a Satz 1 grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Weiterbildungsmaßnahme auf ein nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähiges Fortbildungsziel vorbereitet. Abweichend davon dürfen nach einer entsprechenden Rechtsänderung des § 22 Abs. 1a durch Anfügung eines Abs. 1a Satz 2 nach § 82a Arbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 85 Fahrkosten / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Fahrkostenerstattung bei beruflicher Weiterbildung und konkretisiert damit § 83 Abs. 1 Nr. 2. Sie ist als Kann-Bestimmung ausgestaltet; die Agenturen für Arbeit haben über die Übernahme von Fahrkosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Der mitunter in der Literatur geäußerten Ansicht, den Agenturen für Arbeit stehe kein Ermessen mehr...mehr

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Sauer, SGB III § 85 Fahrkosten / 2.1 Überblick

Rz. 6 Abs. 1 bestimmt abschließend, aber auch erschöpfend, welche Fahrkosten übernommen werden können. Die Übernahme liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit, das pflichtgemäß auszuüben ist (§ 81 Abs. 1 Satz 1). Der Rechtsanspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe geht durch die Verweisung auf § 63 Abs. 1 und 3 nicht auf die Fahrkostenübernahme nach § 85 über. Aus dem Ermessen f...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.19.2 Teilnehmer an Maßnahmen nach dem SGB II oder SGB III (Buchst. b)

Rz. 145 Versichert sind nach Nr. 14 Buchst. b (in der ab 1.1.2012 geltenden Fassung) auch Personen, die an einer Maßnahme teilnehmen, wenn die Person selbst oder die Maßnahme über die Bundesagentur für Arbeit, einen kommunalen Träger (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II, zu den möglichen Trägern vgl. Rz. 140) oder eine Optionskommune (§ 6 a SGB II) gefördert wird. Ziel der Regelu...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2.2 Berücksichtigungsfähige Kinder

Rz. 8 Die Förderung ist zunächst auf Kinder des an der Weiterbildungsmaßnahme teilnehmenden Arbeitnehmers begrenzt. Das sind die Kinder, für die er das Sorgerecht hat. Darüber hinaus wird es erforderlich sein, dass das Kind in seinem Haushalt lebt; denn der Grundgedanke sowie Sinn und Zweck der Förderung liegen darin, dass der Arbeitnehmer bis zur Teilnahme an der Maßnahme d...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 3 Literatur und Materialien

Rz. 51 Deutscher Bundestag, Auswirkungen des Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetzes auf die Weiterbildungsbereitschaft (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP u. a.), BT-Drs. 19/10766. ders., Weiterbildungen für Erwachsene mit dem Ziel eines beruflichen Abschlusses (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfr...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 2.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift ist innerhalb des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels – Beratung und Vermittlung – in den Unterabschnitt Beratung eingeordnet worden. Sie hat allerdings nicht nur für die Beratung Bedeutung, hier ist die Eignungsfeststellung Gegenstand der Dienstleistung, sondern auch für die Vermittlungsaktivitäten der Agentur für Arbeit nach den §§ 35 ff., dort als ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesprächsführung – Grundleg... / 1 Die Grundeinstellungen zu sich selbst und zum Gesprächspartner

In Gesprächen im beruflichen Kontext gibt es oft einen Gesprächsführer und einen Gesprächsteilnehmer/Gesprächspartner. Zwischen Führungskraft und Mitarbeiter ist der Gesprächsführer häufig die Führungskraft, aber nicht zwangsläufig. Inwieweit die Führungskraft als Gesprächsführer überzeugend wirkt, hängt davon ab, welche grundlegende Lebenseinstellung dieser gegenüber sich se...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Fehlzeitenmanagement: Maßna... / 1.1 Definition

Um ein Verständnis für das Management von Fehlzeiten im Rahmen eines BGM entwickeln zu können, muss zunächst geklärt werden, was unter dem Begriff "Fehlzeiten" verstanden wird. Nicht selten wird in der Praxis unter Fehlzeiten die klassische krankheitsbedingte Abwesenheit vom Arbeitsplatz verstanden. Nach Nieder[1] definiert sich der Begriff wie folgt: "Fehlzeiten sind alle a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Gewährung von Beherbergung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 37 Beherbergung ist die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen. Anders als nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG kommt es auf die Dauer der Beherbergung nicht an. Die Unterbringung kann neben den Räumlichkeiten in Heimen oder Internaten auch in der Vermietung einzelner Zimmer bestehen. Ein gaststättenähnliches Verhältnis ist nicht Voraussetzung.[1] Der Unternehmer muss neben der Beh...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Fehlzeitenmanagement: Maßna... / 2.3 Maßnahmen

Die vorangegangenen Analyseinstrumente können vom Unternehmen jederzeit eingesetzt werden und dienen vorrangig der Ursachenanalyse und dem Controlling. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das Mitarbeitergespräch und die präventiven Maßnahmen sind aktive Maßnahmen, die sowohl zur Vermeidung von Krankenständen als auch zur Reduzierung bestehender Fehlzeiten einges...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.1 Stellungnahme nach Satz 1

Rz. 25 Hierfür zählt die Vorschrift abschließend den Personenkreis auf, der für die Abgabe einer solchen Stellungnahme in Betracht zu ziehen ist: ein Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Nr. 1) oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, ein Psychotherapeut mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Nr. 2) oder ein Arzt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift wurde mehrfach geändert. Eine zentrale Änderung nahm der Gesetzgeber mit der Fassung v. 19.6.2001, gültig vom 1.7.2001 bis 30.6.2004 vor. Mit Art. 8 Nr. 1a SG...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.8 Nachweis/Kontrolle der Weiterbildung

3.8.1 Aufbewahrung/Archivierung Was den Nachweis bzw. die Kontrolle der Weiterbildung des Verwalters und seiner Mitarbeiter betrifft, trifft den Verwalter zunächst nur die Pflicht zum Sammeln und Archivieren von Teilnahmebestätigungen und Fortbildungszertifikaten. Der Behörde gegenüber muss er nicht aktiv werden. Die Nachweise und Unterlagen über Weiterbildungsmaßnahmen müsse...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 5 Weiterbildung

Seit 1.8.2018 besteht für Wohnimmobilienverwalter die Pflicht zur Weiterbildung. Rechtsgrundlagen sind § 34c Abs. 2a GewO, der die Weiterbildungspflicht statuiert, sowie § 15b MaBV, der sie näher ausgestaltet. Zu detaillierten Einzelheiten siehe Kap. B.V.1.3.mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3 Weiterbildung

Seit 1.8.2018 besteht für Wohnimmobilienverwalter die Pflicht zur Weiterbildung. Rechtsgrundlagen sind § 34c Abs. 2a GewO, der die Weiterbildungspflicht statuiert, sowie § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), der sie näher ausgestaltet. 3.1 Betroffene Nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO sind die Wohnimmobilienverwalter verpflichtet, sich weiterzubilden. Das Gleiche gilt ents...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.4 Immobilienkaufleute/Geprüfte Immobilienfachwirte

Für Immobilienkaufleute und Geprüfte Immobilienfachwirte gelten gewisse Privilegien. Zunächst gilt nach § 15b Abs. 1 Satz 5 MaBV der Erwerb eines Ausbildungsabschlusses als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau oder eines Weiterbildungsabschlusses als Geprüfter Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin als Weiterbildung. Ergänzend regelt § 15b Abs. 4 MaBV, d...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.3 Umfang

Bezüglich des Umfangs der Weiterbildung regelt § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO eine Verpflichtung von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren. Zunächst handelt es sich um Zeitstunden, also volle Stunden (= 60 Minuten) und nicht etwa Weiterbildungsstunden, die ggf. nur mit 45 Minuten angesetzt werden. Letztlich müssen im Schnitt also etwas mehr als 6,5 Stunden Fortbildung...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.6 Art der Weiterbildungsmaßnahme

Als Regelbeispiele von Fortbildungsmaßnahmen sieht § 15b Abs. 1 Satz 3 MaBV Maßnahmen in Präsenzform, in Form begleiteten Selbststudiums und betriebsinterne Fortbildungsmaßnahmen vor. Beim begleiteten Selbststudium ist elementar, dass eine Lernerfolgskontrolle durch den Veranstalter erfolgt. Ansonsten wird die Weiterbildung nicht anerkannt. Bloßes Lesen von Fachlektüre wird niema...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.8.1 Aufbewahrung/Archivierung

Was den Nachweis bzw. die Kontrolle der Weiterbildung des Verwalters und seiner Mitarbeiter betrifft, trifft den Verwalter zunächst nur die Pflicht zum Sammeln und Archivieren von Teilnahmebestätigungen und Fortbildungszertifikaten. Der Behörde gegenüber muss er nicht aktiv werden. Die Nachweise und Unterlagen über Weiterbildungsmaßnahmen müssen nach § 15b Abs. 2 Satz 3 MaBV...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.8.2 Kontrolle

Die Kontrolle selbst erfolgt auf Initiative der Behörde. Diese kann nach § 15 Abs. 3 Satz 1 MaBV anordnen, dass die Verwalter eine unentgeltliche Erklärung über die von ihnen und ihren weiterbildungsverpflichteten Mitarbeitern absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen abgeben. Die Erklärung hat unentgeltlich zu erfolgen. Der Verwalter kann also für den hiermit verbundenen Arbeits...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.1 Betroffene

Nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO sind die Wohnimmobilienverwalter verpflichtet, sich weiterzubilden. Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. 3.1.1 Verwalter Da die Weiterbildungspflicht in 1. Linie den Gewerbetreibenden selbst trifft, ist zunächst der Verwalter fortbildungsverpflichtet. Bekanntlich w...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 2.4.1 Allgemeine Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen Zum Verwalter kann jede natürliche und voll geschäftsfähige Person bestellt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält zur Person des Verwalters keine Bestimmungen. Dem Wortlaut des § 26 WEG ist lediglich zu entnehmen, dass es nur einen Verwalter geben kann. Bei diesem Verwalter kann es sich um eine natürliche Person, eine Personengesellschaft ode...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.1.2 Beschäftigte

Bei den unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden beschäftigten Personen handelt es sich um diejenigen Mitarbeiter, die Tätigkeiten entfalten, die typisch für die Wohnungseigentumsverwaltung sind. Betroffen sind all diejenigen Mitarbeiter, die Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen erstellen, denen insoweit das Inkasso obliegt, die Eigentümerversammlungen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.2 Beginn der Weiterbildungspflicht

Die Weiterbildungspflicht hat mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der maßgeblichen Vorschriften der GewO und der MaBV begonnen. Sie gilt also seit dem 1.8.2018, da zu diesem Zeitpunkt sowohl die entsprechenden Ergänzungen der GewO als auch der MaBV in Kraft getreten sind. Nach dem Gesetzeswortlaut sind innerhalb von 3 Jahren 20 Stunden Fortbildung zu absolvieren. Wie der Re...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.5 Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht

Weder die GewO noch die MaBV sehen Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht vor. Einzig denkbare Ausnahme von der Weiterbildungspflicht ist, dass der betreffende Mitarbeiter im gesamten Fortbildungszyklus keine erlaubnispflichtige Tätigkeit erbringt. Teilzeitkräfte/Mini-Jobber Grundsätzlich kommt es mit Blick auf die Weiterbildungspflicht nicht auf den Umfang der Tätigkeit des ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.7 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV, die die einzelnen Themenbereiche listet und in weiten Teilen den Inhalten entspricht, die auch für die Zertifizierung aufgeführt sind – allerdings u. a. mit wettbewerbsrechtlichen sowie Verbraucherschutz- und Datenschutzthemen darüber hinausgehen. Da die vom Veror...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 9 Dauer der Zertifizierung/Wiederholung

Die Prüfung zur Zertifizierung muss nur einmalig abgelegt und nicht wiederholt werden. Nach § 34a Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV gibt es allerdings eine Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter. Demnach müssen Verwalter von Wohnimmobilien innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren 20 Stunden Weiterbildung absolvieren. Eine Zertifizierung hat keinen Einfluss auf die Weiterbi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 7.1 Berufsrechtliche Pflichten

Zunächst treffen den Verwalter die berufsrechtlichen Pflichten der GewO und der MaBV. Hier handelt es sich im Einzelnen um folgende Pflichten: Erstattung der Gewerbeanzeige nach § 14 GewO (siehe hierzu Kap. B.V.1.1.1), Antrag auf Erteilung der Gewerbeerlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO (siehe hierzu Kap. B.V.1.1.2), Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 34c Ab...mehr