Fachbeiträge & Kommentare zu Weiterbildung

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Unterrich... / 2.2.4 Hinsichtlich des Arbeitnehmers in Aussicht genommene Maßnahmen

Unklar ist, was unter den "in Aussicht genommenen Maßnahmen" i. S. d. § 613a Abs. 5 Nr. 4 BGB zu verstehen ist. Nach der Gesetzesbegründung können hierzu Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geplanten Produktionsumstellungen oder Umstrukturierungen und andere Maßnahmen zählen, die die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers betreffen. Die Vorschrift ist damit sehr wei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ein BEM? / 1.3 Kosten und Nutzen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen ermittelt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Sie ist für Unternehmen ab einem Mitarbeiter Pflicht und sollte als wertvolles Werkzeug auch für das BEM genutzt werden. Wenn ein Unternehmen Beschäftigte wegen Krankheit über längere Zeit oder sogar dauerhaft verliert, verliert es damit auch: Erfahrung, Kompetenz und ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ein BEM? / 2 FAQs

1) Wer ist am BEM beteiligt? Das BEM ist eine Teamaufgabe. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf, klärt mit ihm die Situation, holt seine Zustimmung zur Durchführung des BEM schriftlich ein und bespricht mit ihm die Ziele. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat (§ 62 Abs 2 Nr 2 EStG aF)

Rn. 300 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Anspruchsberechtigt waren – mit den in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst a, b und c EStG aF genannten Ausnahmen – auch Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der zu einem im AufenthG genannten Z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.3 Zuschuss

Das Thema Zuschuss oder Zuschüsse ist für alle wichtig, die investieren wollen – ob der Mandant nun in der Gründungsphase ist oder das Unternehmen bereits besteht. Warum ist das wichtig für Ihre Mandanten? Zuschüsse sind nicht zurückzuzahlende Gelder. Der Mandant bekommt diese bei bestimmten Investitionsmaßnahmen aus Steuermitteln geschenkt. Das heißt, der Mandant hat sofort ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.3 Benötigte Ressourcen

Personelle Ressourcen Aufgrund der umfangreichen Beratungsdetails in den unterschiedlichen Beratungsfeldern der Fördermittelberatung ist es sinnvoll, dass ein Steuerberater sich auf das Beratungsfeld der Fördermittelberatung konzentriert bzw. spezialisiert. Eine verantwortliche Beratung kann hierbei nicht delegiert werden. Steuerfachangestellte ohne umfangreiche Aus- und Weit...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsarzt / 2 Fachkunde

Zum Betriebsarzt darf nur bestellt werden, wer die vom Gesetz verlangte arbeitsmedizinische Fachkunde besitzt. Die Fachkunde ist generell vorhanden, wenn der Arzt die Bezeichnung Facharzt für Arbeitsmedizin oder Arbeitsmediziner führen darf. Auch die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin signalisiert, dass die erforderliche Fachkunde für den jeweiligen Betrieb vorliegt. Facharzt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesunde Führung / 2.3 Multiplikatorenfunktion

Führungskräfte können als Vermittler von Wissen zu Gesundheit und Sicherheit eine Multiplikatorenfunktion einnehmen. Auch deshalb ist es wichtig, sie in die Planung und Umsetzung des Gesundheitsmanagements einzubeziehen und ihre Gesundheitskompetenz zu erhöhen. Wichtig Bewusstsein der Führungskräfte steigern In der klassischen Führungskräfteausbildung wird das Thema "Gesundhei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag zeigt, wie betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) aus vorhandenen Strukturen und Ressourcen eingeführt und weiterentwickelt werden kann, die im Regelwerk für Arbeits- und Gesundheitsschutz gefordert werden. Das Motto "Tue erst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich schaffst Du das Unmögliche!" (Franz von Assisi) heißt hier übertragen: Vo...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 3.3 Mittlere Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern bietet der gesetzlich geforderte Arbeitsschutzausschuss (ASA) die Möglichkeit, diesen durch zusätzliche Personen zu einem Gesundheitszirkel zu erweitern, z. B. durch Verantwortliche aus der Personalabteilung, dem Schwerbehindertenbeauftragten usw. Im Gesundheitszirkel können Maßnahmen für gesundes Arbeiten ermittelt, priorisiert, umges...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist ein BGM für Unter... / 1.1.3 Einführen und Aufrechterhalten

Für das Einführen und Aufrechterhalten eines BGM kann "GMS – Gesundheit mit System" (VBG) als Leitfaden dienen. Unternehmen können mit Checks den Ist-Zustand ermitteln, um ein GMS einzuführen und Entwicklungspotenziale im bereits vorhandenen GMS erkennen sowie ihr GMS mit der GMS-Bescheinigung belegen zu können. Praxis-Tipp Praktische Hilfen für KMU Aus der Befragung des BIBB ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.7.3 Freistellungsrelevante Themen

Die Freistellung kann für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung, der politischen Weiterbildung oder der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgen. Für die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten ist der Freistellungsanspruch auf die Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 3.2.1 Inhaltliche Geeignetheit der Weiterbildungsveranstaltung

Ob die vom Arbeitnehmer ausgewählte Weiterbildungsveranstaltung den jeweiligen gesetzlichen Leitvorgaben entspricht und damit für eine Bildungsfreistellung in Betracht kommt, ist vielfach Gegenstand von arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen, da es sich bei Zielen wie "berufliche Weiterbildung" oder "politische Weiterbildung" (vgl. § 1 Abs. 2 AWBG) um unbestimmte Rechtsbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 3.2.2 Orientierungssätze des BAG

Die Frage, ob die Weiterbildungsveranstaltung, die der Arbeitnehmer ausgewählt hat und für die er Bildungsurlaub beansprucht, den gesetzlichen Vorgaben entspricht, also u. a. einem freistellungsrelevanten Thema dient, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Gleichwohl lassen sich für die Anwendung der unbestimmten Rechtsgriffe "berufliche Weiterbildung" oder "politische Weiter...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 3.2.3 Rechtsprechung der Instanzengerichte

Unter Zugrundelegung der Grundsätze des BAG sieht das Arbeitsgericht Karlsruhe[1] eine Förderung der beruflichen Weiterbildung durch einen Sprachkurs als gegeben an, wenn dieser einen beruflichen Bezug hat. Nicht ausreichend sei es, wenn der Fremdsprachenkurs nur der Allgemeinbildung dient und keine beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten oder Fähigkeiten vermittelt oder dem Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.2 Landesrecht

Dadurch, dass der Bundesgesetzgeber das Recht der Arbeitnehmerweiterbildung bisher nicht abschließend geregelt hat, besitzen die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz, die Arbeitnehmerweiterbildung zu regeln (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 Nr. 12 GG).[1] Von dieser Möglichkeit haben die Bundesländer – bis auf Bayern und Sachsen[2] – wie folgt Gebrauch gemacht: Baden-Wü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.3 Freistellungsrelevante Themen

Freistellung von der Arbeit kann für Bildungsmaßnahmen der politischen oder beruflichen Weiterbildung, der Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen oder einer gemeinwohlorientierten, freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit erfolgen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.10.3 Freistellungsrelevante Themen

Die Freistellung kann nur für Veranstaltungen der beruflichen oder der gesellschaftspolitischen Weiterbildung erfolgen, für Auszubildende nur für gesellschaftspolitische Weiterbildung.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.4.3 Freistellungsrelevante Themen

Bildungszeit dient der politischen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung i. S. d. § 1 Abs. 1 und des § 2 des Gesetzes über die Weiterbildung im Lande Bremen und von § 13 Abs. 2 und 3 des Bremischen Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetzes.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 3.2 Freistellungsrelevante Themen

Die Bildungsurlaubsgesetze sehen überwiegend die Freistellung für berufliche und (gesellschafts)politische Weiterbildung vor. Manche Bundesländer gehen aber weiter: In Bremen[1] und Schleswig-Holstein[2] kann die Freistellung auch zum Zweck der allgemeinen Weiterbildung erfolgen, in Niedersachsen darüber hinaus zum Zweck der kulturellen Bildung.[3] Auch in Brandenburg darf d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.1 Bundesrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub (BGBl. II S. 1526) ratifiziert. Die das Übereinkommen ratifizierenden Mitgliedstaaten haben danach eine Politik festzulegen und durchzuführen, die notfalls schrittweise die Gewährung von bezahltem Bildungsurlaub fördert. Alle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.9.3 Freistellungsrelevante Themen

Der Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung erfasst die berufliche und politische Weiterbildung sowie deren Verbindung.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 5.2.2 Auswirkungen der Ablehnung

Lehnt der Arbeitgeber den Antrag des Arbeitnehmers auf Bildungsfreistellung ab, so kann die infolgedessen nicht in Anspruch genommene Freistellung i. d. R. zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder auf den nachfolgenden Bezugszeitraum übertragen werden. Dies macht aus Sicht des Arbeitnehmers allerdings nur dann Sinn, wenn der Arbeitgeber die Bildungsfreistellung lediglich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.12.3 Freistellungsrelevante Themen

Die Freistellung von der Arbeit kann nur für Bildungszwecke erfolgen, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.5.6.2 Einschränkungen

Die Freistellung kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. In diesem Fall ist der Freistellungsanspruch auf das darauffolgende Kalenderjahr, soweit er sich auf die Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung richtet, auf den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.10.1 Rechtsgrundlage

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz – BFG) vom 30.3.1993 (GVBl. 1993, 157), zuletzt geändert durch Art. 46 des Gesetzes vom 20.12.2024.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.9.1 Rechtsgrundlage

Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) vom 6.11.1984 (GV.NRW.1984 S. 678), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.12.2022.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.10.4.1 Dauer

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt grundsätzlich 10 Tage in einem Zeitraum zweier aufeinanderfolgender Kalenderjahre (jeweils beginnend mit einem ungeraden Kalenderjahr – z. B. 1.1.2025). Wird das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr begründet, beläuft sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung in diesem Kalenderjahr auf 5 Arbeitstage. Für Auszubildende ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.2.3 Freistellungsrelevante Themen

Die Bildungszeit kann beansprucht werden für die politische Bildung, die berufliche Weiterbildung und die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.4.1 Dauer

Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt bis zu 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so verringert sich der Anspruch entsprechend. Für Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch 5 Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- oder Studienzeit, beschränkt auf de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.3 Freistellungsrelevante Themen

Die Bildungszeit kann beansprucht werden für Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.5.6.3 Übertragbarkeit

Ein innerhalb des laufenden 2-Jahres-Zeitraums nicht verbrauchter Freistellungsanspruch ist auf den folgenden 2-Jahres-Zeitraum zu übertragen, wenn er zur Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung mit anerkanntem Zertifikatsabschluss verwendet wird. Über die zeitliche Lage einer Freistellung von mehr als 10 Arbeitstagen ist zwischen Arbeitnehmer und Arbeitge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.6.3 Freistellungsrelevante Themen

Der Bildungsurlaub dient der politischen Bildung, Schulung (Qualifizierung und Fortbildung) für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes oder der beruflichen Weiterbildung der nicht zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten haben nur Anspruch auf Bildungsurlaub in der politischen Bildung oder als Freistellung für die Schulung eines Ehrenamt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.12.1 Rechtsgrundlage

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 4.3.1998 (GVBL. LSA 1998, S. 92) zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 705).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.3.3 Freistellungsrelevante Themen

Die Bildungsfreistellung kann beansprucht werden für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen zum Zwecke beruflicher, kultureller oder politischer Erwachsenen- und Weiterbildung und der Qualifizierung zur Wahrnehmung gemeinwohlorientierter ehrenamtlicher Tätigkeiten.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.13.3 Freistellungsrelevante Themen

Bildungsfreistellung kann für Weiterbildungsveranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung sowie zur Qualifizierung für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement in Anspruch genommen werden.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.8.4.2 Anrechnung

Bei einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses wird auf den Anspruch der Bildungsurlaub angerechnet, der schon vorher in dem betreffenden Kalenderjahr gewährt wurde. Wenn ein Freistellungsanspruch für eine Bildungsveranstaltung nach einer anderen Rechtsnorm besteht, geht dieser dem Bildungsurlaub nach dem NBildUG vor. Der Bildungsurlaub verfällt aber nicht, sondern kann fü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.10.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums wird eine schon gewährte Freistellung auf den Anspruch gegenüber dem neuen Arbeitgeber angerechnet. Weiterhin ist eine Anrechnung von Freistellungen für Zwecke der Weiterbildung, die auf der Grundlage anderer Regelungen erfolgen, möglich, wenn die Veranstaltungen den in § 3 BFG niedergelegten Zielen entsprechen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.5.3 Freistellungsrelevante Themen

Der Bildungsurlaub kann beansprucht werden für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen sowohl der politischen Bildung als auch der beruflichen Weiterbildung und zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Geschäftsführergehalt / 3 Bestandteile des Geschäftsführergehalts

Das Gehalt des Geschäftsführers setzt sich in aller Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen: Jahresfestgehalt (monatliches Festgehalt) erfolgsabhängige Bezüge (Tantiemen, Prämien) Zusatz- und Sozialleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuwendungen usw.) Firmenwagen sonstige Nebenleistungen (Leistungen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, wie z. B. Pensionszusagen, Direktver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.9.2 Persönlicher Geltungsbereich

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Auszubildende in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgeset...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 9 Anrechenbarkeit anderweitiger Freistellungsansprüche

Der Arbeitgeber soll durch den gesetzlichen Bildungsurlaubsanspruch nicht zusätzlich gebunden werden. Deshalb sehen die meisten Bildungsurlaubsgesetze vor, dass sonstige Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, betrieblichen Vereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, angerechnet werden (kö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.7.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel im Geltungsbereich des Gesetzes ist die bereits von einer früheren Beschäftigungsstelle gewährte Bildungsfreistellung auf den Anspruch gegenüber der neuen Beschäftigungsstelle oder Dienstherrn anzurechnen. Sonstige Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung, die auf anderen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, tariflichen Regelungen, betriebli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 1 Allgemeines

Der Begriff "Bildungsurlaub" ist nicht einheitlich definiert. Im Allgemeinen verbirgt sich hinter dem Begriff "Bildungsurlaub" die vom Arbeitgeber bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen. Dahinter steckt folgende Idee: In Anbetracht des fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.7.1 Rechtsgrundlage

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsfreistellungsgesetz – BfG M-V) vom 13.12.2013 (GVOBl. M-V 2013, S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVOBl. M-V 2020, S. 1386).mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meister im Handwerk / 2 Arbeitsverhältnis während der Meisterausbildung

Um die Meisterprüfung erfolgreich ablegen zu können, werden regelmäßig Kurse in einer Meisterschule besucht werden. Ein Besuch ist aber nicht zwingend. Die meisten dieser Schulen bieten Kurse sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeit an. Im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis eröffnet das folgende Optionen: Meisterschüler, die während der Fortbildung weiterarbeiten möchten, kön...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meister im Handwerk / 3 Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung

Wie die Meisterausbildung inklusive Unterhalt während der Weiterbildung bezahlt wird, hängt maßgeblich davon ab, ob der Meisterschüler im Anschluss an die Weiterbildung beim aktuellen Arbeitgeber weiterarbeitet. Gesichert ist die Finanzierung normalerweise für künftige Meister, die mit ihrem Arbeitgeber die Weiterarbeit – gegebenenfalls in Teilzeit – oder eine bezahlte Freis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meister im Handwerk / 3.2 Förderung durch den Arbeitgeber

In einigen Fällen hat der Arbeitgeber ein großes Interesse an der Weiterbildung eines Mitarbeiters zum Meister. Häufig übernimmt das Unternehmen dann die gesamten Lehrgangs- und Prüfungskosten und stellt den Beschäftigten für die Weiterbildungsmaßnahme bezahlt frei. Diese Konstellation birgt allerdings ein hohes Risiko für den Arbeitgeber. Es besteht die Gefahr, dass der fri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meister im Handwerk / 3.1 Finanzierung über Aufstiegs-BAföG

Meisterschüler, die mangels eines bestehenden Arbeitsverhältnisses oder eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld, über kein Einkommen verfügen, können sich ihre Weiterbildung zum Meister mit dem Aufstiegs-BAföG (früher auch Meister-BAföG genannt) finanzieren. Künftige Meister erhalten diese Förderung einkommens- und vermögensunabhängig. Das heißt, eine Unterstützung bei den Mate...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Recruiting: Personalmarketi... / 1.2 Erfolgreiches Personalmarketing

Eine präzise Zielgruppenanalyse ist die Grundlage jedes erfolgreichen Personalmarketings. Um als Arbeitgeber attraktiv zu sein, muss man verstehen, welche Bedürfnisse, Werte und Erwartungen die potenziellen Bewerber haben. Je besser man die Zielgruppen kennt, desto gezielter und individueller lassen sich Maßnahmen entwickeln. Ein wirkungsvolles Personalmarketing folgt einem s...mehr