Fachbeiträge & Kommentare zu Weiterbildung

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Bildungsurlaub / 14 Schleswig-Holstein

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein vom 6.3.2012[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Beamte und Richter Zweck Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder...mehr

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Bildungsurlaub / 6 Hamburg

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz vom 21.1.1974[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben. Zweck Politische Bildung, berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen sowie zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten Dauer 10 Arbeitstage innerhalb...mehr

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Bildungsurlaub / 3 Berlin

Berliner Bildungszeitgesetz vom 5.7.2021, in Kraft getreten am 1.9.2021[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte sowie arbeitnehmerähnliche Personen haben einen unabdingbaren Mindestanspruch auf Bildungszeit unter Fortzahlung des Entgelts nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (Berlin – BiZeitG...mehr

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Bildungsurlaub / 7 Hessen

Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub vom 13.12.2022[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte andere arbeitnehmerähnliche Personen sowie Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Zweck Politische Bildung, Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamts und berufliche We...mehr

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Bildungsurlaub / 12 Saarland

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz vom 10.2.2010[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte sowie andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter, deren Arbeitsstätte im Saarland liegt. Zweck Berufliche und politische Weiterbildung in staatlich anerkannten und allen offen stehenden Einrichtungen. Integrati...mehr

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Bildungsurlaub / 4 Brandenburg

Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz vom 20.12.2023, gültig ab 1.1.2024[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen samt der ihnen gleichgestellten Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als beschäftigte Personen anzusehen sind. Zweck Berufliche, kulturelle oder politische Weiterbildung in staatl...mehr

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Bildungsurlaub / 9 Niedersachsen

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.1.1991[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und in Werkstätten für Beschäftigte mit Behinderungen. Kein Anspruch besteht, wenn dem Arbeitnehmer für die Bildungsveranstaltung nach anderen Gesetzen...mehr

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Bildungsurlaub / 5 Bremen

Bremisches Bildungszeitgesetz vom 18.12.1974[1] Anspruchsberechtigung Alle Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, arbeitnehmerähnliche Personen, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in der Freien Hansestadt Bremen haben. Zweck Politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung Dauer 10 Arbeitstage innerhalb von 2 aufeinanderfolg...mehr

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Bildungsurlaub / 18 Freiwilliger Bildungsurlaub

Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern über den Anspruch auf Bildungsurlaub hinausgehenden Bildungsurlaub bzw. in Bayern und Sachsen überhaupt Bildungsurlaub gewähren. Hierfür ist keine gesetzliche Grundlage nötig. Die Konditionen hierfür müssen individuell ausgehandelt werden oder der Arbeitgeber führt eine generelle Regelung ein – auch um Diskriminierungen vorzubeugen u...mehr

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Bildungsurlaub / 1 Einführung

Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Begrifflich wi...mehr

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Kühlschmierstoffe: Grundlag... / 1 Einführung

Was definiert den Stand der Technik? Die Definition der Gefahrstoffverordnung: "Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.5 Begünstigte Aufwendungen

Rz. 145 Abziehbar sind die Kosten der eigentlichen Berufsausbildung. Das sind zunächst die unmittelbar der Ausbildung oder Weiterbildung dienenden Kosten wie Schul-, Lehrgangs-, Studien-, Tagungs- oder sonstige Veranstaltungskosten, Kosten für Lernmaterialien, Fachliteratur, Kosten für die Zulassung zu Prüfungen, Druckkosten der Dissertation u. Ä.[1] Dazu gehören auch Fahrtk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.2 Begriff der Berufsausbildung – Berufsfortbildung

Rz. 134 Berufsausbildung ist die erstmalige Ausbildung zur Erlangung der Kenntnisse, die für die Ausübung eines Berufs notwendig sind (zu Einzelheiten Rz. 137). Rz. 134a Fortbildung- oder Weiterbildung sind dagegen Maßnahmen, die ein Stpfl. ergreift, um im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden und besser vorwärts zu komm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.6.1 Abzugsberechtigung

Rz. 149 Ausbildungskosten können grundsätzlich nur unbeschränkt Stpfl. als Sonderausgaben abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG; Rz. 16). Der Stpfl. kann Aufwendungen für "seine" Berufsausbildung bzw. Weiterbildung geltend machen, bis Vz 2003 auch für den Ehegatten (Rz. 144). Hieraus folgt, dass Aufwendungen des Stpfl. als Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger für rückständige Beruf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.3.3 Promotionskosten

Rz. 141 Promotionskosten waren als letzter Akt der akademischen Ausbildung grundsätzlich Ausbildungskosten.[1] Das galt auch für eine Zweitpromotion eines seit Jahren im Beruf stehenden Facharztes. Zwar stehe hier nicht die Ausbildung im Vordergrund, die Promotion berühre aber die gesellschaftliche Stellung des Stpfl.[2] Auch Aufwendungen für die Vorbereitung auf die Promoti...mehr

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Controller für die Zukunft ... / 6 Appell zur Gestaltung der Zukunft von Controlling und Controller

Die entscheidende Erkenntnis ist, dass Controller über ihre traditionellen Rollen hinauswachsen und ganzheitliche Verantwortung übernehmen müssen. Diese Weiterentwicklung erfordert eine Kombination aus technischer Kompetenz, strategischem Weitblick, ethischem Verhalten und kontinuierlicher beruflicher Weiterentwicklung. Indem sie diesen Weg beschreiten, können Controller maß...mehr

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Elementare Analysen für die... / 3 Analyse interner Berichte

Für eine fundierte strategische Analyse im Vorfeld der Strategieentwicklung zu ESG sind Berichte aus verschiedenen Unternehmensbereichen sowie externe Analysen und Ergebnisse aus Normen und Zertifizierungen unerlässlich. Exemplarische Berichte können sein:mehr

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Green HR und Leadership / 7 Green HR Key Take-aways für eine nachhaltige Zukunft

Es ganzheitlich halten! Implementieren Sie Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie. Betrachten Sie ökologische, soziale und ökonomische Aspekte gleichermaßen, um einen umfassenden Einfluss zu erzielen. Umweltkompetenzen fördern! Investieren Sie in Schulungen und Weiterbildungen, um Umweltkompetenzen innerhalb der Belegschaft zu entwickeln. Eine gut i...mehr

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Green HR und Leadership / 8 Konkrete Tipps bei Herausforderungen und hilfreiche Links

Fehlende Expertise in Green HR und Leadership Tipp: Investieren Sie in Schulungen und Weiterbildungen für HR- und Führungskräfte, um das Verständnis für nachhaltige Praktiken zu vertiefen. Mangelnde Mitarbeiterbeteiligung an nachhaltigen Initiativen Tipp: Implementieren Sie Anreizsysteme und Anerkennungsprogramme, um das Engagement der Mitarbeitenden zu fördern. Unklare Umsetzun...mehr

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Green HR und Leadership / 6 Schlüsselerkenntnisse in Green HR und Leadership: Wege zu einer nachhaltigen Zukunft

Green HR und Leadership stellen eine transformative Reise für Organisationen, die nachhaltige Praktiken implementieren, dar. Die folgenden Schlüsselerkenntnisse für Green HR sollten bei der Gestaltung einer nachhaltigen Unternehmenskultur beachtet werden: Ganzheitlicher Ansatz für Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit sollte nicht auf Einzelmaßnahmen beschränkt sein, sondern als integ...mehr

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Risikomanagement als Voraus... / 13 Risikokultur

Eine starke Risikokultur ist im ESG-Kontext unerlässlich, um sicherzustellen, dass Unternehmen nachhaltig und verantwortungsbewusst handeln. Im Risikomanagement umfasst eine gute Risikokultur alle Ebenen des Unternehmens und fördert ein Bewusstsein für ESG-Risiken sowie die Bereitschaft, diese aktiv zu managen. Die wesentlichen Aspekte sind: Verpflichtung des Managements & To...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Leistungen nach dem SGB III (§ 3 Nr. 2 Buchst. a) EStG)

Rz. 2 Nach § 3 Nr. 2 Buchst. a) EStG sind zum einen das Arbeitslosengeld (§§ 149 – 154 SGB III), das Teilarbeitslosengeld (§ 162 SGB III), das Kurzarbeitergeld (§§ 95 – 111a SGB III), der Zuschuss zum Arbeitsentgelt (§§ 88 – 92 SGB III; sog. Eingliederungszuschuss), das Übergangsgeld (§§ 119 – 121 SGB III), der Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III) und das Qualifizierungsgel...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Aus- und Weiterbildung

1 Allgemeines Rz. 1 § 19 TzBfG setzt § 6 Nr. 2 der Richtlinie 1999/70/EG[1] um.[2] Danach erleichtern Arbeitgeber den befristet beschäftigten Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Zugang zu angemessenen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die die Verbesserung ihrer Fertigkeiten, ihres beruflichen Fortkommens und ihrer beruflichen Mobilität fördern. Die Regelung de...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Aus- und Weiterbildung

1 Allgemeines Rz. 1 § 10 TzBfG setzt § 5 Abs. 3 lit. d der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit[1] um.[2] Nach der Richtlinie sollen Arbeitgeber in geeigneten Fällen Maßnahmen, die den Zugang teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zur beruflichen Bildung erleichtern, zur Förderung des beruflichen Fortkommens und der beruflichen Mobilität in Erwägung ziehen. Rz. 2 § 10 TzBfG konk...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 5.2 Entgegenstehende Wünsche anderer Arbeitnehmer

Rz. 10 Weiter können dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers auch Aus- und Weiterbildungswünsche anderer (teilzeit- oder vollzeitbeschäftigter) Arbeitnehmer entgegengehalten werden. Da § 10 TzBfG als besondere Ausprägung des Diskriminierungsverbots nach § 4 Abs. 1 TzBfG auf Gleichbehandlung teilzeit- und vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zielt[1], gi...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 6.1 Schadensersatzansprüche

Rz. 11 § 10 TzBfG enthält keine Regelung der Rechtsfolgen. Verstößt der Arbeitgeber bei seiner Auswahlentscheidung gegen § 10 TzBfG und damit gegen die Verpflichtung zur gleichberechtigten Teilhabe an Bildungsmaßnahmen, so ist zunächst an einen Erfüllungsanspruch zu denken.[1] Diesen kann der Arbeitnehmer im Wege der Leistungsklage geltend machen. Der Arbeitgeber, der bei de...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 3 Verhältnis zum Personalvertretungsrecht

Rz. 6 Für den Bereich des öffentlichen Dienstes folgt die parallele Verpflichtung zu § 96 BetrVG bzw. § 98 BetrVG aus § 80 BPersVG bzw. den entsprechenden Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze.mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 6 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 10

6.1 Schadensersatzansprüche Rz. 11 § 10 TzBfG enthält keine Regelung der Rechtsfolgen. Verstößt der Arbeitgeber bei seiner Auswahlentscheidung gegen § 10 TzBfG und damit gegen die Verpflichtung zur gleichberechtigten Teilhabe an Bildungsmaßnahmen, so ist zunächst an einen Erfüllungsanspruch zu denken.[1] Diesen kann der Arbeitnehmer im Wege der Leistungsklage geltend machen. ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 4 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 19 TzBfG

4.1 Schadensersatzansprüche Rz. 10 Hinsichtlich der Folgen eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen § 19 TzBfG kann auf das zu § 10 TzBfG Gesagte verwiesen werden.[1] Auch im Rahmen des § 19 TzBfG sind Ersatzansprüche aus § 823 BGB i. V. m. § 19 TzBfG ausgeschlossen, da § 19 TzBfG kein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB ist. Denkbar sind Schadensersatzansprüche aus § 280 BG...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 2 Angemessene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

2.1 Aus- und Weiterbildungsmaßnahme Rz. 5 Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen i. S. d. § 19 TzBfG sind Maßnahmen, die nach ihrer Ausgestaltung und didaktischen Zielsetzung dazu bestimmt und geeignet sind zur Verbesserung der Fertigkeiten der Arbeitnehmer und zur Förderung des beruflichen Fortkommens und der beruflichen Mobilität der befristet beschäftigten Arbeitnehmer beizutrag...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 3 Keine Teilnahme bei entgegenstehenden Gründen

3.1 Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe Rz. 8 Der Anspruch nach § 19 TzBfG besteht nicht, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Formulierung des § 19 TzBfG ähnelt der des § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, weshalb wie auch im Rahmen des § 10 TzBfG auf die zu § 7 Abs. 1 BUrlG entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden kann.[1] Dringende betriebliche Gründ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 5 Keine Teilnahme bei entgegenstehenden Gründen

5.1 Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe Rz. 9 Der Arbeitgeber ist berechtigt, einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer die Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme zu verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Mit der Formulierung "dringende betriebliche Gründe" geht der Gesetzgeber über die Formulierung in § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG hina...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 2 Verhältnis zum Betriebsverfassungsgesetz

Rz. 5 Die Regelung des § 10 TzBfG lässt betriebsverfassungsrechtliche Regelungen unberührt. Nach § 96 Abs. 2 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat darauf zu achten, dass unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten den Arbeitnehmern die Teilnahme an betrieblichen oder außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung ermöglicht wird. Nach § 96 Abs. 2 Satz 2 BetrV...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 4.1 Schadensersatzansprüche

Rz. 10 Hinsichtlich der Folgen eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen § 19 TzBfG kann auf das zu § 10 TzBfG Gesagte verwiesen werden.[1] Auch im Rahmen des § 19 TzBfG sind Ersatzansprüche aus § 823 BGB i. V. m. § 19 TzBfG ausgeschlossen, da § 19 TzBfG kein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB ist. Denkbar sind Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB.[2]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 6.2 Mittelbare Auswirkungen auf Kündigungsschutz

Rz. 13 § 10 TzBfG kann im Rahmen des Kündigungsschutzrechts Bedeutung erlangen. Verweigert ein Arbeitgeber einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer die Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme und stützt er im Rahmen einer nachfolgenden betriebsbedingten Kündigung seine Auswahlentscheidung auf die geringere oder gar fehlende Qualifikation des teilzeitbeschäftigten...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 2.1 Aus- und Weiterbildungsmaßnahme

Rz. 5 Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen i. S. d. § 19 TzBfG sind Maßnahmen, die nach ihrer Ausgestaltung und didaktischen Zielsetzung dazu bestimmt und geeignet sind zur Verbesserung der Fertigkeiten der Arbeitnehmer und zur Förderung des beruflichen Fortkommens und der beruflichen Mobilität der befristet beschäftigten Arbeitnehmer beizutragen.[1] Eine von § 19 TzBfG erfasste...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 4.2 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 11 Die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des § 19 TzBfG obliegt hinsichtlich der Frage, ob es sich um eine angemessene Aus- und Weiterbildungsmaßnahme handelt, grundsätzlich dem Arbeitnehmer, da es sich insoweit um eine Anspruchsvoraussetzung handelt.[1] Ob dem Aus- und Weiterbildungswunsch des befristet beschäftigten Arbeitnehmers dringende betriebliche Gründe oder A...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 3.2 Entgegenstehende Wünsche anderer Arbeitnehmer

Rz. 9 Darüber hinaus können dem Anspruch auf Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ebenfalls Aus- und Weiterbildungswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Im Regierungsentwurf war insoweit noch von entgegenstehenden Aus- und Weiterbildungswünschen anderer Arbeitnehmer die Rede, die unter beruflichen oder sozialen Gesichtspunkten vorrangig sind.[1] Im Laufe des ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 2.2 Angemessenheit der Maßnahme

Rz. 7 § 19 TzBfG verlangt, befristet beschäftigten Arbeitnehmern die Teilnahme an angemessenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass befristet beschäftigte Arbeitnehmer dem Betrieb bzw. Unternehmen nur begrenzte Zeit zur Verfügung stehen und anschließend ausscheiden.[1] § 19 TzBfG will den Arbeitgeber nicht verpflicht...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 3.1 Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe

Rz. 8 Der Anspruch nach § 19 TzBfG besteht nicht, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Formulierung des § 19 TzBfG ähnelt der des § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, weshalb wie auch im Rahmen des § 10 TzBfG auf die zu § 7 Abs. 1 BUrlG entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden kann.[1] Dringende betriebliche Gründe in diesem Sinne dürfen nicht schon dann angenomm...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 4 Aus- und Weiterbildungsmaßnahme

Rz. 7 Der Begriff der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach § 10 TzBfG erfasst sämtliche Maßnahmen der Berufsbildung, d. h. Ausbildung, Fortbildung und Umschulung. Er ist nicht auf solche Maßnahmen beschränkt, die die aktuelle Tätigkeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers betreffen. Erfasst sind auch Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation, welche die be...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 5.1 Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe

Rz. 9 Der Arbeitgeber ist berechtigt, einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer die Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme zu verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Mit der Formulierung "dringende betriebliche Gründe" geht der Gesetzgeber über die Formulierung in § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG hinaus. Während dort bereits das Bestehen "betrieblich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 10 TzBfG setzt § 5 Abs. 3 lit. d der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit[1] um.[2] Nach der Richtlinie sollen Arbeitgeber in geeigneten Fällen Maßnahmen, die den Zugang teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zur beruflichen Bildung erleichtern, zur Förderung des beruflichen Fortkommens und der beruflichen Mobilität in Erwägung ziehen. Rz. 2 § 10 TzBfG konkretisiert das...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 19 Au... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 19 TzBfG setzt § 6 Nr. 2 der Richtlinie 1999/70/EG[1] um.[2] Danach erleichtern Arbeitgeber den befristet beschäftigten Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Zugang zu angemessenen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die die Verbesserung ihrer Fertigkeiten, ihres beruflichen Fortkommens und ihrer beruflichen Mobilität fördern. Die Regelung des § 19 TzBfG ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.1.5 Grundbegriff: einschlägige Berufserfahrung

Gem. Protokollerklärung Nr. 1 zu § 16 Abs. 2 TV-L ist einschlägige Berufserfahrung eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. Sie kann nur in einem Arbeitsverhältnis erworben werden. Mithin erfolgt ein tätigkeitsbezogener Abgleich der in der bzw. in den Vorbeschäftigung(en) erlangten Kenntnissen und Fähigkeiten m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die Rolle der Payroll-Abtei... / 1.1 Fachexperte für Lohn und Gehalt

Die Bezeichnung "Entgeltabrechner" ist grob irreführend, denn das Entgelt wird eher nebenbei abgerechnet. Vielmehr geht es darum, die Voraussetzungen für eine korrekte Entgeltabrechnung zu schaffen – und die sind komplex. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, individuelle vertragliche Vereinbarungen müssen nicht nur beachtet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Digitale Rentabilität: Wie ... / 2.1.1 Transformationskosten

Die digitale Transformation erfordert weit mehr als nur die Einführung einer neuen Technologie. Es ist die Veränderung und Anpassung der Organisation an die neue Technologie, die sie zu einer Herausforderung, aber auch zu einem Erfolg macht. Hierbei geht es vor allem um die Menschen. Viele Unternehmenslenker unterschätzen häufig die erheblichen Anstrengungen, die erforderlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Agile Strategieumsetzung mi... / 3.2 Controller als OKR Professional

Wie können nun Controller als Business Partner durch die Übernahme der Rolle eines "OKR-Professionals" einen positiven Wertbeitrag und eine wertvolle Unterstützung des Managements leisten im Rahmen der agilen Strategieumsetzung? Als Business-Partner verfügen Controller neben hohen Fach- und Methoden-Kompetenzen über ein fundiertes Geschäftsverständnis, ausreichend Sozialkompe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kennzahlen im Controlling v... / 3 Kennzahlen: Erläuterung, Formeln bzw. Datengrundlage und Einsatzmöglichkeiten

Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Reihe von Kennzahlen vor, die für die Ertragssteuerung von Dienstleistungen besonders wichtig sind. Anzahl der Kundenkontaktemehr