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Interne Revision / 8 Qualifikation als interner Revisor

Ulrike Fuldner
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Für einen internen Revisor besteht in Deutschland noch keine eigene Berufsbezeichnung bzw. kein gesetzlich vorgeschriebener Qualifikationsnachweis.[1] Die Anforderungen an die Person des internen Prüfers sind:

  • analytisches Denkvermögen,
  • fachliche Kenntnisse im zu prüfenden Sachverhalt,
  • Kontakt-/Kommunikationsfähigkeit,
  • Aufgeschlossenheit und Interesse sowie
  • unternehmerisches Denkvermögen.

Nach den Regeln der "Arbeitsgemeinschaft Interne Revision" muss der Revisor dem Unternehmen gegenüber objektiv, loyal und verantwortungsbewusst handeln und soll seine Tätigkeit sorgfältig und ehrlich erledigen.

Vertrauliche Informationen sind vom Revisor mit der entsprechenden Verantwortlichkeit zu behandeln. Bevor Verbesserungsvorschläge abgegeben oder Fehler kommuniziert werden, muss der Sachverhalt genauestens abgeklärt werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Der interne Revisor muss sich ständig den neuesten Anforderungen anpassen und immer auf dem aktuellsten Stand der Vorschriften und Entwicklungen in der Wirtschaft sein. Ständige Fort- bzw. Weiterbildungen sind in diesem Zusammenhang unerlässlich.

Seit 1998 kann auch in Deutschland das Examen als CIA (Certified Internal Auditor) abgelegt werden. Das Ziel der Prüfung besteht darin, bestimmte Kontroll- und Revisionstechniken sowie das Urteilsvermögen zu testen.

Die Prüfung zum CIA gliedert sich in die 3 Teilbereiche: Grundlagen, Arbeitsmethoden und Wissenselemente der internen Revision. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch das Institut für Interne Revision anhand bestimmter Zulassungsvoraussetzungen. Weitere Ausführungen zur Ausbildung s. u. a. auf der Homepage des DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e. V. in Frankfurt.[2]

[1] Maul, "Erwartungen der Internen Revision an die Wissenschaft" in Theorie und Praxis d...

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