Verwaltung



Bundesverwaltungsgericht_Leipzig
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Bundesverwaltungsgericht

Keine Umzugskosten für Mitarbeiter am künftigen BND-Standort Berlin

Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND), die schon vor dessen Umzug nach Berlin für den neuen Standort eingestellt wurden und lediglich übergangsweise noch am alten Standort beschäftigt waren, haben nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in Berlin grundsätzlich keinen Anspruch auf besondere Vergünstigungen bei der Gewährung von Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.












































At-Zeichen auf schwarzem Bildschirm
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Öffentliche Verwaltungen

Mehr Effizienz durch Digitalisierung

Die digitale Offensive bei Bund, Ländern und Kommunen geht weiter. 87 Prozent der öffentlichen Verwaltungen investieren bis 2014 in die elektronische Vorgangsbearbeitung. 81 Prozent planen, die vorhandenen IT-Eigenentwicklungen gegen Standardsoftware auszutauschen. Ziel ist, die bereits sichtbaren Erfolge in Sachen Effizienzsteigerung auszubauen. Das sind die Ergebnisse der Studie „Branchenkompass 2012 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.