Bürokratieabbau von Bundesregierung beschlossen
Am 12. Dezember 2018 hat die Bundesregierung ein Arbeitsprogramm mit 50 Maßnahmen zum Bürokratieabbau und einer besseren Rechtssetzung beschlossen.
Digitaltauglichkeit des Verwaltungsrechts
Die Bundesregierung will die geltenden und zukünftigen Gesetze im Verwaltungsrecht auf ihre Digitaltauglichkeit überprüfen. Unter die Lupe genommen werden u. a. Schriftformanforderungen und Nachweispflichten. Unter dem Motto „digital first“ soll die elektronische Beantragung von Verwaltungsleistungen zur Regel, die Verwendung von Papierdokumenten und das persönliche Erscheinen soll durch gleichwertige digitale Lösungen ersetzt werden.
Bearbeitungsprozesse in der Verwaltung
Bürger und Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Daten nur einmalig abgeben zu müssen. Mit entsprechender Zustimmung könnten die an die Verwaltung übermittelten Daten dann zweckbezogen automatisiert zwischen Behörden -ggf. auch grenzüberschreitend- ausgetauscht werden. Geprüft wird auch, wie öffentliche Register datenschutzkonform modernisiert werden können.
50 konkrete Maßnahmen insgesamt
Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht werden vereinfacht oder überprüft und die Gründerkultur soll gefördert werden. Unter anderem wird die Beantragung des Kinderzuschlags entbürokratisiert und der Bezug von Wohngeld vereinfacht. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden verbessert. Damit sich Unternehmen im Falle einer Rechtsänderung besser umstellen können, sollen die Neuregelungen grundsätzlich zum ersten Tag eines Quartals in Kraft treten.
Bessere Rechtssetzung
Gesetze sollen den Alltagstest bestehen und dürfen nicht zu kompliziert sein. Deswegen sollen Betroffene früher und intensiver an Regelungsvorschlägen der Ministerien beteiligt werden. Zudem wurden 2017 insgesamt 10.000 Einzelinterviews geführt und die Ergebnisse mit Experten diskutiert. Hieraus will die Bundesregierung weitere Schlussfolgerungen ziehen.
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