Die Bundesbehörden sollen digital werden

Das entsprechende Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung - auch E-Government genannt - wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP verabschiedet.
Verwaltungsvorgänge, die die Bundesländer oder Kommunen betreffen, fallen allerdings nicht unter das neue Bundesrecht. Die Regierungskoalition hofft jedoch, dass Länder, Städte und Gemeinden ähnliche Regelungen treffen.
Zur sicheren Identifikation gegenüber Behörden werden die elektronischen Funktionen des neuen Personalausweises oder die verschlüsselte Kommunikation über das De-Mail-Verfahren genutzt. Dafür müssen sich Bürger und Behörden für ein De-Mail-Konto anmelden, das bisher etwa von der Deutschen Telekom oder 1&1 angeboten wird. Im Rahmen der Umstellung soll auch überprüft werden, ob einige Verwaltungsakte künftig ohne eigenhändige oder digitale Unterschrift auskommen und etwa am Telefon geregelt werden können.
Zudem sollen Bürger im Internet den Bearbeitungsstand eines Vorgangs und den derzeitigen Ansprechpartner erfahren können. Bundesbehörden müssen bis zum Jahr 2020 ihre Akten digital führen. Für die Umstellung rechnet das Bundesinnenministerium mit Kosten in Höhe von mehr als 680 Millionen Euro allein für die Bundesbehörden, die allerdings von den erwarteten Einsparungen mehr als aufgewogen werden sollen.
Die Länder müssen dem Gesetz noch im Bundesrat zustimmen. Von ihrem Einsatz hängt auch ab, wie viel die Bürger letztlich von den Vorhaben zu spüren bekommen. Denn die überwiegende Mehrheit der Behördengänge fallen bei Landes- oder Kommunalbehörden an.
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