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Vergütung

















Teilzeitpflanze
Teilzeitpflanze
Teilzeitbeschäftigung

Falsche Teilzeit-Anreize bei Mehrarbeitszuschlägen

Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Beschäftigten, die in Vollzeit arbeiten, nicht diskriminiert werden. Was das für die Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen bedeutet, zeigt eine Grundsatzentscheidung des EuGH. Personalverantwortliche sollten die Entscheidung zum Anlass nehmen, ihre Vergütungssysteme nicht nur "teilzeitfest" zu machen, sondern sie auch auf falsche Teilzeit-Anreize zu überprüfen.  

Falsche Teilzeit-Anreize bei Mehrarbeitszuschlägen








Pommes
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Unternehmenserfolg

Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Einen Anteil für jeden

Am 1. Januar 2024 ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft getreten, welches Änderungen im Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Steuerrecht mit sich bringt. Das hat Auswirkungen auf die Mitarbeiterkapitalbeteiligung, die in Zeiten des Fachkräftemangels - sowohl für Startups als auch für etablierte Unternehmen - eine interessante Möglichkeit ist, um als Arbeit­geber dauerhaft attraktiv zu sein.




Mutter Kind Traum Wohnung Wunsch
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Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Höhe des Mutterschutzlohns bei Saisonarbeit

§ 18 Satz 2 MuSchG kann bei tariflichen Jahresarbeitszeitmodellen mit saisonal stark schwankender variabler Vergütung nach einer aktuellen Entscheidung des BAG extensiv dahingehend auszulegen sein, dass zur Ermittlung des als Mutterschutzlohn zu zahlenden durchschnittlichen Arbeitsentgelts auf einen zwölfmonatigen Referenzzeitraum abzustellen ist. Entsprechendes kann in derartigen Fällen für den Referenzzeitraum zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 20 Abs. 1 Satz 2 MuSchG gelten.




Wartezimmer mit mehreren Leuten und Ärztin
Wartezimmer mit mehreren Leuten und Ärztin
GKV-Spitzenverband

Ärztliche Praxen erzielen höheren Ertrag

Die wirtschaftliche Lage der niedergelassenen Ärzte in Deutschland war 2021, mit einem durchschnittlichen jährlichen Reinertrag von 237.000 Euro pro Praxisinhaber, sehr gut. Das entspricht einem Anstieg von 5 Prozent im Vergleich zu 2019. Der GKV-Spitzenverband strebt in den aktuellen Verhandlungen eine moderate Honorarentwicklung an, um die ambulante Versorgung sicherzustellen und die finanzielle Situation der Beitragszahler zu berücksichtigen.