
Das Bundesarbeitsgericht hat sich im vergangenen Jahr erstmals näher mit den Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs nach dem Entgelttransparenzgesetz befasst und dabei wichtige Weichenstellungen für die Praxis vorgenommen.
Bereits bei seinem Inkrafttreten Mitte 2017 war das Entgelttransparenzgesetz heftig umstritten. Auslöser für das Gesetz waren eine Reihe europarechtlicher Vorgaben sowie die anhaltende gesellschaftliche Diskussion über das Gender-Pay-Gap. Auslöser der Kritik war nicht im Wesentlichen der Inhalt, sondern die ausgesprochen schlechte handwerkliche Ausgestaltung. Das macht es dann auch den Gerichten nicht leicht, wie die Entscheidung des BAG zeigt.
BAG zum Auskunftsanspruch
In seiner Entscheidung vom 25. Juni 2020 hat sich das BAG sehr ausführlich mit den Voraussetzungen und einigen Verfahrensfragen im Zusammenhang mit dem Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz beschäftigt. Der Sachverhalt war relativ einfach: Die Klägerin war als freie Mitarbeiterin beim ZDF beschäftigt und vermutete, dass sie schlechter vergütet werde als ihre männlichen Kollegen. Ihr Auskunftsverlangen hatte keinen Erfolg, nicht zuletzt wegen ihres Status als freie Mitarbeiterin.
Die Entscheidung des Bundes...