Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 01/2026, Unterschrift ... / 1 Gründe

I. Die verwitwete und kinderlose Erblasserin ist am (…) 2020 verstorben. Am 13.3.2020, einem Freitag, wurde gegen 17 Uhr ein sog. Dreizeugentestament errichtet, in dem der Beschwerdeführer als Alleinerbe der Erblasserin eingesetzt ist. Der Errichtung ging Folgendes voraus: Der Allgemeinzustand der Erblasserin hatte sich im Laufe des 13.3.2020 verschlechtert. Gegen 15:25 Uhr wu...mehr

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ZErb 01/2026, Gestaltungen ... / 1. Phase des Getrenntlebens

Befindet sich der zukünftige Erblasser in der Phase des Getrenntlebens, kann er seine Nachfolge durch Errichtung eines Einzeltestaments regeln und so den Expartner von der Erbfolge ausschließen – vorbehaltlich existenter Pflichtteilsansprüche. Der Pflichtteilsgefahr kann nur durch einen entsprechenden (wechselseitigen) notariell zu beurkundenden Pflichtteilsverzicht (§ 2346 ...mehr

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ZErb 01/2026, Familienrecht

Eheaufhebung bei Geschäftsunfähigkeit, Ausschluss des Ehegattenerbrechts Die Eheschließung ist das stärkste Instrument, einer anderen Person ein Erbrecht sowie ein Pflichtteilsrecht zuzuweisen. Im praktischen Beratungsalltag stellt sich bei sog. Pflegeheim-Ehen häufig die Frage, wie das Ehegattenerbrecht nach Eintritt des Erbfalls ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 2. Beweismittel

Rz. 83 Vielleicht kennen Sie noch den Kurzbegriff "SAPUZA", den Sie sich während der Ausbildung eingeprägt haben. Diese "Eselsbrücke" stellt die sechs möglichen Beweismittel in einem ordentlichen Verfahren dar. Rz. 84mehr

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ZErb 01/2026, Gestaltungen ... / 3. Phase nach Rechtskraft der Scheidung

Wurde die Ehe durch Rechtskraft der Scheidung erfolgreich vor Tod des Erblassers aufgelöst, ist eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, seinem ganzen Inhalt nach unwirksam (§§ 2268 Abs. 1, 2077 Abs. 1 S. 1 BGB). Dies gilt insoweit, als von keinem Fortgeltungswillen einzelner Verfügungen ausgegangen werden kann (§§ 2077 Abs. 3, 2268 ...mehr

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ZErb 01/2026, Der Minderjährige im Erbrecht

Damrau 4. Aufl. 2025 232 Seiten, 49 EUR zerb verlag, 978-3-95661-168-1 Die aktuelle Auflage berücksichtigt alle aufgrund der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erfolgten Gesetzesänderungen. Die Änderungen werden durch die Bezeichnung der Normen als "n.F." und "a.F." kenntlich gemacht, was dem Leser eine schnelle Erfassung der Auswirkungen der Reform auf alle erbrech...mehr

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ZErb 01/2026, Internationales Erbrecht

Anzuwendendes Recht bei Verweis auf Drittstaat Das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht wird seit dem 17.8.2015 von der EuErbVO[1] bestimmt. Gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO ist grundsätzlich das Recht des Staates anwendbar, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit ihres ...mehr

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ZErb 01/2026, Erbrecht in Europa

Rembert Süß (Hrsg.) 5. Auflage 2025 1824 Seiten, 199 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-150-6 Der von Rembert Süß herausgegebene Band "Erbrecht in Europa" ist kurz vor dem Jahresende 2024 in der 5. Auflage erschienen und damit bereits ein Klassiker auf dem Gebiet des Internationalen Erbrechts. Das Buch gliedert sich in zwei Hauptteile, nämlich einen Allgemeinen Teil und in die Lä...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Titelumschreibende Klausel, § 727 ZPO

Rz. 49 Eine titelumschreibende Klausel ist erforderlich, wenn die Vollstreckung für oder gegen den Rechtsnachfolger der im Titel bezeichneten Parteien erfolgen soll. Sinn der Titelumschreibung ist es, einen neuen Rechtsstreit über denselben prozessualen Anspruch zu vermeiden. Soweit eine Umschreibung möglich ist, fehlt für eine neue Klage das Rechtsschutzinteresse. § 727 ZPO ...mehr

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ZErb 01/2026, Deutsches Erbrecht-Symposium

Am 26. und 27.9.2025 fand das 28. Deutsche Erbrecht Symposium der DVEV traditionell in Heidelberg statt. Durch zwei interessante und mit Praxisthemen gefüllte zwei Tage führten die Moderatoren Michael Rudolf und Jan Bittler. Einführend in den ersten Tag stellte FAStR und StB Matthias Weidmann das ABC des Steuersparens im erbrechtlichen Mandat vor und führte sein Publikum durc...mehr

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ZErb 01/2026, Betreuungsrecht

Verhältnis zwischen Betreuer und Testamentsvollstrecker Grundsätzlich ist die Kombination der Ämter als Betreuer und Testamentsvollstrecker zulässig, führt aber häufig zu erheblichen praktischen Problemen, insbesondere bei der erforderlichen Trennung und Verwaltung der unterschiedlichen Vermögensmassen, die juristischen Laien in aller Regel nicht bewusst ist. Der Betreuer verw...mehr

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ZErb 01/2026, Immobilienrecht

Die optimale Teilungserklärung für Erbengemeinschaften Die Bedeutung der Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen wird in der Praxis unterschätzt. Das betrifft die vorsorgende Beratung im Rahmen von Testament/Erbverträgen bzw. bei der Übertragung zur vorweggenommenen Erbfolge und auch diejenige von Erbengemeinschaften in der Auseinandersetzung. Eine sinnv...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / III. Urkunden

Rz. 60 Bei der Beweiskraft von Urkunden unterscheidet die ZPO zwischen den öffentlichen (§ 415, 417, 418 ZPO) und privaten Urkunden (416 ZPO). Rz. 61 § 415 ZPO Beweiskraft öffentlicher Urkunden über Erklärungen (1) Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr...mehr

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ZErb 01/2026, Gestaltungen ... / c) Dauer und Rechtsnatur

Die Vor- und Nacherbschaft ist gem. § 2109 BGB grundsätzlich zeitlich begrenzt: Sie darf – unabhängig von den konkreten Umständen – maximal 30 Jahre nach dem Erbfall andauern. Eine Ausnahme gilt jedoch gem. § 2109 Abs. 1 Nr. 1 BGB dann, wenn der Nacherbfall an ein bestimmtes Ereignis in der Person des Vorerben oder Nacherben geknüpft ist. Regelmäßig ist das der Tod des Vorer...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Geschäftsgebühr bei Gestaltung von Verträgen

Rz. 145 Wirkt der RA an der Gestaltung eines Vertrages mit, so entsteht nach Vorb. 2.3 Abs. 3 Alt. 2 VV RVG die Geschäftsgebühr. Es liegt dann keine Beratungstätigkeit mehr vor, auch wenn sich die Tätigkeit des RA allein im Innenverhältnis zwischen ihm und dem Auftraggeber abspielt. Denn für das Entstehen der Geschäftsgebühr ist es in diesem Fall nicht erforderlich, dass der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Aufteilungsmaßstab

Rz. 25 [Autor/Stand] Der Aufteilungsmaßstab ist dem jeweiligen Steuergesetz zu entnehmen. Liegt eine entsprechende Regelung nicht vor, gelten die vertraglichen Vereinbarungen der Beteiligten, ansonsten die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Rz. 26 [Autor/Stand] Bei einer Erbengemeinschaft richtet sich die Aufteilung regelmäßig nach den Erbquoten. Denn wer als Erbe in welch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.9 Auseinandersetzung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Hinsichtlich der Auseinandersetzung bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ist insbesondere zu unterscheiden zwischen der Teilungsanordnung und der freiwilligen Erbauseinandersetzung. a) Teilungsanordnungen Teilungsanordnungen sind hierbei schuldrechtlich im Verhältnis der Miterben zueinander wirkende letztwillige Regelungen des Erblassers über die Zuweisung bestimmter N...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 3. Verjährung

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich[1] zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Unverzüglich erfolgt eine Handlung nur, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungszeit vorgenommen wird. Ein Erwerber muss somit innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung des Hauses fasse...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.1 Begünstigte Erwerbe eines Familienheims

Für den begünstigten Erwerb eines Familienheims sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz 3 verschiedene Möglichkeiten vor. 1. Die lebzeitige Übertragung eines Familienheims Die lebzeitige Übertragung ist aber nur begünstigt, wenn es sich beim Erwerber um den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner handelt. Gesetzlich geregelt ist die Steuerbefreiung in § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.2 Behördliche oder gerichtliche Entscheidung

Rz. 95 Wird eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung erstmals erlassen, geändert oder aufgehoben, die steuerrechtliche Bedeutung hat, ist danach zu unterscheiden, ob diese Entscheidung nur Beweisfunktion für das Steuerrecht entfaltet oder Bindungswirkung hat. Soweit eine solche Entscheidung nur Beweisfunktion hat, hat eine Anpassung einer Steuerfestsetzung über § 173...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 5.3 Sonderformenrahmen der Vererbung

Neben der gesetzlichen Erbfolge sieht das BGB verschiedene weitere Möglichkeiten der Vererbung vor: "Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung" – der Erblasser kann durch einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament, letztwillige Verfügung) den Erben bestimmen.[1] " Enterbung ohne Erbeinsetzung" – der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Todesfall / 1 Tod des Arbeitnehmers

Der Tod des Arbeitnehmers beendet aufgrund der persönlichen Leistungsverpflichtung gemäß § 613 Satz 1 BGB das Arbeitsverhältnis. Schon entstandene, aber noch nicht erfüllte Ansprüche gegen den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis gehen auf die Erben über (Lohn- und Gehaltsansprüche). Hinweis Nachweis der Erbenstellung Die Erbenstellung wird gewöhnlich durch Vorlage des beim ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / b) Nachweisführung bei unauffindbarem Testament im Erbscheinverfahren

Ein nicht mehr vorhandenes Testament ist nicht allein wegen seiner Unauffindbarkeit ungültig, vielmehr können Form und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden; an den Nachweis sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen. OLG Brandenburg v. 31.3.2025 – 3 W 53/24 BGB § 2255; FamFG § 30, § 37 Beraterhinweis Nach § 352 Abs. 3 Satz 1 FamFG ist zum Nachweis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / b) Anforderungen an die Wirksamkeit eines "Drei-Zeugen-Testaments"

Für die Wirksamkeit eines "Drei-Zeugen-Testaments" ist objektiv das Vorliegen einer nahen Todesgefahr oder zumindest die subjektive Überzeugung der Zeugen hiervon erforderlich. OLG Saarbrücken v. 4.2.2025 – 5 W 4/25 BGB § 2250 Beraterhinweis Für die Todesgefahr i.S.v. § 2250 Abs. 2 BGB ist maßgebend, ob aufgrund konkreter Umstände der Tod des Erblassers vor dem Eintreffen des N...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Letztwillige Verfügungen/Erbfall

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / a) Wolkenähnliche Linie ist keine formwirksame Unterschrift

Fehlt der angeblichen Unterschrift des Erblassers unter einem eigenhändigen Testament das Element des Schreibens, handelt es sich vielmehr um eine Zeichnung, ist das Testament formnichtig. Das gilt auch dann, wenn die Urheberschaft auf anderem Wege festgestellt werden könnte. Das Erfordernis der Unterschrift verbürgt nicht nur die Urheberschaft, sondern auch, dass sich der Ur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / e) Verlangen des Pflichtteils i.S. einer Pflichtteilsstrafklausel

Ein "Verlangen" i.S. einer Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament, wonach in diesem Fall beim zweiten Erbfall der Pflichtteilsberechtigte auf den Pflichtteil gesetzt sein soll, setzt zwar nicht die Bezifferung oder gar Auszahlung voraus, jedoch eine von gewisser Ernsthaftigkeit und Intensität gekennzeichnete Interessenwahrung. Ob der Pflichtteilsberech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2025

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / d) Abgrenzung zwischen Einheitslösung und Trennungslösung

Auch in sog. Patchwork-Familien bedarf es konkreter Anhaltspunkte im gemeinschaftlichen Testament für die Wahl einer sog. Trennungslösung. Allein der Umstand, dass die Eheleute zu Lebzeiten getrennte Konten führten, lässt noch nicht den sicheren Schluss zu, dass sie ihre jeweiligen Vermögen auch im Todesfalle als getrennte Vermögen weiterführen wollten. OLG Naumburg v. 7.1.20...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 11. Verfahren/Veranlagung

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Teilungsversteigerung / 4.1 Letztwillige Verfügung

Anordnung des Erblassers So kann der Erblasser mittels letztwilliger Verfügung (Testament oder Erbvertrag) die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft für immer oder auf Zeit ausschließen oder von einer Bedingung abhängig machen.[1] Auch ist es ihm möglich, den Kreis derjenigen, welche zur Teilungsversteigerung zugelassen werden dürfen, festzulegen, so zum Beispiel, dass d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.12 Zufallsfunde

Rz. 35 Die Beamten der Steuerfahndung müssen bei einer Durchsuchung keineswegs die Augen verschließen für solche Dinge, die außerhalb des Durchsuchungsbeschlusses liegen. Zufallsfunde, d. h. Gegenstände, die zwar keinen unmittelbaren Bezug zur Untersuchung haben, aber auf die Verübung einer anderen (d. h. Steuer- oder Nicht-Steuer-)Straftat hindeuten, sind gem. § 108 StPO ei...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 2. Auslegung des Testaments

Die Lückenhaftigkeit der gesetzlichen Regelung gestattet eine Auslegung dahin, dass jeder, der im Testament bedacht ist, die Vergütung des Testamentsvollstreckers ganz oder teilweise tragen muss; Nachlassgläubiger (z.B. Handwerker, Banken) natürlich nicht. Der Erblasser hat über den Schuldner im Testament manchmal deshalb kein Wort verloren, weil er der Meinung war, der nahe...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / cc) Unklare Testamente

Wenn das Testament so unklar ist, dass ein Teil der Bedachten Miterben, aber auch Vermächtnisnehmer sein können,[41] dann sind alle Bedachten Schuldner der Vergütung.mehr

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ZErb 12/2025, Hilft KI dem Erbrechtsanwalt oder ersetzt sie ihn sogar?

Längst hat die KI-Einzug in den Alltag der juristischen Berater und Rechtsanwender gehalten. Dabei stellt sich die Frage, wie sie die Arbeit erleichtern kann, ob ihre Ergebnisse verwertbar sind und ob sie möglicherweise den Juristen ersetzen kann. Bereits Lange hatte in seinem Beitrag in der ZEV 2023, 565 ChatGPT (Generative Pre-trained Transformer) mit der Frage "Wie sind di...mehr

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ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 14. Vermeintlicher Testamentsvollstrecker

Beispiele: Der Testamentsvollstrecker ist in einem Testament ernannt worden, erhält ein Testamentsvollstreckerzeugnis und wird tätig; dann stellt sich heraus, dass der Erblasser damals testierunfähig war. Es taucht nach einiger Zeit ein späteres Testament auf, ohne Testamentsvollstrecker-Bestellung. Das Testament mit Ernennung eines Testamentsvollstreckers wird mit Erfolg ange...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / b) Vereinbarung nach Testamentserrichtung

Auch mündliche Zusagen, oder mit maschinenschriftlichem Brief, z.B. einer höheren Vergütung, kommen vor, etwa wenn der spätere Testamentsvollstrecker vom Testamentsinhalt Kenntnis erlangte und sich dann beim Erblasser über die geringe Höhe der Vergütung beklagt. Wenn solche Erklärungen die Testamentsform wahren, ist das Testament insoweit geändert worden; der Schuldner der V...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / bb) Ausnahmen

In Ausnahmefällen schuldet der Vermächtnisnehmer die Vergütung des Testamentsvollstreckers, ganz oder teilweise. § 2221 BGB regelt nicht, wer Schuldner der Testamentsvollstreckervergütung ist. Entscheidend ist daher die Anordnung des Erblassers im Testament, hilfsweise der mutmaßliche Wille des Erblassers, der wegen der gewollten Lücke in § 2221 BGB keinen Anknüpfungspunkt i...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 1. Ausdrückliche Regelung

Wenn der Erblasser im Testament bzw. Erbvertrag ausdrücklich geregelt hat, wer die Vergütung sowie die erforderlichen Auslagen des Testamentsvollstreckers zu zahlen hat, gilt diese Anordnung; der Zahlungspflichtige muss nicht der Erbe sein, sondern kann auch ein Vermächtnisnehmer sein. Wenn Anwälte und Notare ein Testament ohne eine solche Regelung entwerfen, ist das ein Kun...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 3. Alleinerbe bzw. Miterbe als Schuldner der Vergütung

Enthält das Testament nichts über den Schuldner der Vergütung, ist Schuldner der Vergütung der Erbe, vgl. § 1967 Abs. 2 BGB; bei Miterben sind alle Miterben im Außenverhältnis Schuldner, im Innenverhältnis nach der jeweiligen Erbquote. Der Erbe kann sich von der Zahlungspflicht nur durch Ausschlagung der Erbschaft befreien (§ 2306 BGB); die Testamentsvollstreckung kann er ni...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 7. Bei Ausschlagung: Der Nächstberufene

Der Unterschied zum vorigen Fall ist, dass der Ersatzerbe vom Erblasser im Testament bestimmt wurde, der Erblasser bei einer oder mehreren Ausschlagungen aber nicht weiß, wer letztlich sein Erbe sein wird (der Staat?); vgl. § 1953 Abs. 2 BGB. Die Auslegung des Testaments erfolgt mit dieser Maßgabe wie beim Ersatzerben, im Zweifel bleibt die Testamentsvollstreckung bestehen.[...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 2. Vereinbarungen des künftigen Testamentsvollstreckers mit dem Erblasser

Gelegentlich schließt ein Erblasser schon zu Lebzeiten mit der Person, die er sich als späteren Testamentsvollstrecker wünscht (z.B. dem langjährigen Vermögensverwalter, Steuerberater, Bank), einen Vertrag, worin sich der künftige Erblasser gegenüber dem (künftigen) Testamentsvollstrecker zur Zahlung einer bestimmten Vergütung für den Fall der Übernahme des Testamentsvollstr...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 5

Auf einen Blick Zweckmäßig ist es, wenn der Erblasser nicht nur die Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers und deren Fälligkeit im Testament regelt (aber nicht durch bloße Bezugnahme auf "Tabellen"), sondern auch den Schuldner der Vergütung nennt. Zweideutige Bezeichnungen wie "Vermächtnisvollstrecker" oder "Nacherbenvollstrecker" sollten vermieden werden. Autor: Prof...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / a) Vereinbarung vor Testamentserrichtung

Ein derartiger Vertrag, der die spätere Nachlassverwaltung regelt, aber keine Testamentsform hat, geht zwar auf die Erben über (§ 1922 BGB), ist aber für die Erben kündbar. Wenn dann diese Person im Testament nicht zum Testamentsvollstrecker ernannt wird, sondern niemand oder eine andere Person, ist der "Vertrag" gegenstandslos, die Erben werden dadurch nicht verpflichtet.mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 1. Vereinbarung des Testamentsvollstreckers mit den Erben bzw. Vermächtnisnehmern

Der Testamentsvollstrecker kann mit den Erben wegen der Vergütung verhandeln, wenn das Testament keine oder eine zu geringe Vergütung vorsieht; u.U. sind die Erben an einer solchen Verwaltung durch eine neutrale Person interessiert und wollen dafür auch zahlen. Ein Vermächtnisnehmer kann ein Interesse am Vorhandensein eines Testamentsvollsteckers haben (der sonst das Amt abl...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 3. Ersatz der Auslagen

§ 670 BGB, auf den in § 2218 BGB verwiesen wird, regelt den Ersatz der Aufwendungen (Auslagen) des Testamentsvollstreckers. Macht er zum Zwecke der Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Erbe zum Ersatz verpflichtet. Das können z.B. Steuerberaterkosten, Prozesskosten, Maklerkosten, Gutachterko...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / a) Solange die Erbengemeinschaft noch besteht

Beispiel: Die Erblasserin hinterließ zwei Kinder, über den Hälfteanteil des A ordnete sie Testamentsvollstreckung an, der Hälfteanteil des B war vollstreckungsfrei. Im Testament ist nicht geregelt, wer die Vergütung des Testamentsvollstreckers zu zahlen hat. Der BGH[19] meint: Solange die Erbengemeinschaft nicht vollständig auseinandergesetzt ist, beziehe sich die Verwaltung ...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / bb) Nießbrauch an einem Nachlassgegenstand

Ist ein Nießbrauch an einem Nachlassgegenstand vermacht, z.B. an den Einnahmen aus einem bestimmten Mietshaus oder einem Unternehmen, ist streitig, wer die (anteiligen) Kosten der Testamentsvollstreckung zu tragen hat. Nach einer Meinung[48] sind die Kosten nicht vom Nießbraucher zu tragen (es sei denn, der Erblasser hat es angeordnet), sondern vom Erben; das soll aus § 1047...mehr