Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / IV. Sonstige Nachweise des Erbrechts/Bankverkehr

Rz. 14 Das Heimstättenfolgezeugnis als Nachweis der Heimstättennachfolge im Wege der Sondererbfolge diente bis zum 1.10.1993 zur Eintragung im Grundbuch.[33] Der Erbschein als gesetzliches Zeugnis über das Erbrecht ist in der Praxis folgerichtig auch der anerkannte Nachweis des Erbrechts. Da das Erbscheinsverfahren aber häufig längere Zeit in Anspruch nimmt, kann es empfehle...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Insichgeschäft des Testamentsvollstreckers

Rz. 15 § 181 BGB ist analog auf den Testamentsvollstrecker anwendbar, da dieser nicht Vertreter, sondern lediglich Inhaber eines privaten Amts ist.[17] Die Auslegung der letztwilligen Verfügung kann eine Gestattung durch den Erblasser ergeben, jedoch muss in diesem Fall bei jedem konkreten Geschäft hinzukommen, dass es sich im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung bewegt.[18] Eb...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 18. Verschwiegenheitspflichten und Unterlassungspflichten

Rz. 53 Nach h.M. enden gesetzliche und vertragliche Verschwiegenheitspflichten nicht mit dem Tod des Erblassers.[183] Auch wenn die Verschwiegenheitspflichten nach dem Tod des Erblassers weiter bestehen, gelten sie nicht gegenüber den Erben, wenn sie sich auf vermögensrechtliche Positionen des Erblassers beziehen. Da die Erben das Vermögensrecht des Erblassers übernommen hab...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Widerrufszugang nach Ableben des Ehepartners

Rz. 16 Der Zugang des Widerrufs kann grds. nur gegenüber dem lebenden Erklärungsempfänger erfolgen;[40] deswegen ist der Widerruf nur wirksam, wenn er dem Erklärungsempfänger noch zu dessen Lebzeiten zugeht, nicht aber, wenn dieser nach Abgabe, aber vor Zugang der Erklärung verstirbt. Nach § 130 Abs. 2 BGB kann der Zugang des Widerrufs aber noch nach dem Tod des Erklärenden ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2192 ff.... / G. Auflage im Erbschaftsteuerrecht

Rz. 12 Der Vollzug der Auflage führt zu einem Erwerb von Todes wegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG). Was der Begünstigte erhält, stammt vom Erblasser. Nach ihrem Verhältnis bestimmen sich die Steuerklasse (§ 15 ErbStG) und die daraus abgeleiteten Freibeträge (§§ 16, 17 ErbStG) und Steuersätze (§ 19 ErbStG). Anders als beim Vermächtnis entsteht die Erbschaftsteuer nicht schon mit ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Abkömmlinge

Rz. 2 Zu den Abkömmlingen, deren Nichtberücksichtigung die Nacherbeinsetzung entfallen lässt, gehören sämtliche ehelichen und nichtehelichen unmittelbaren und entfernteren Abkömmlinge. Dazu zählen grundsätzlich auch Adoptivkinder, da diese die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes bzw. eines Kindes des Annehmenden haben (§§ 1754, 1767 Abs. 2 BGB).[5] Allerdings wird hie...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Abs. 1 Nr. 2 (Verhinderung der Errichtung oder Aufhebung letztwilliger Verfügungen)

Rz. 16 Von Abs. 1 Nr. 2 werden zunächst die Fälle erfasst, bei denen der Erblasser an der Errichtung einer letztwilligen Verfügung gehindert wurde. Wird der Erblasser bei einer wirksamen Verfügung auf bestimmte Art und Weise beeinflusst, kann dagegen Abs. 1 Nr. 3 einschlägig sein. Eine Hinderung i.S.d. Abs. 1 Nr. 2 kann auch vorliegen, wenn der Erblasser eine letztwillige Ve...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Beteiligte

Rz. 5 Erblasser: Im Falle des Berliner Testaments auch der Erstverstorbene; hat der Abkömmling Leistungen zu dessen Gunsten erbracht, werden diese im Sterbefall des Überlebenden ausgeglichen.[11] Rz. 6 Berechtigte: Die Ausgleichung können verlangen:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Einfache Ausschlussklausel

Rz. 44 Oftmals bestimmen die Erblasser in gemeinsamen Testamenten, dass derjenige Schlusserbe, der beim ersten Erbfall seinen Pflichtteil fordert, auch beim zweiten Erbfall nur den Pflichtteil erhalten soll. Mit einer solchen Regelung wird zwar verhindert, dass der den Pflichtteil Verlangende seine Schlusserbenstellung nach dem Letztversterbenden behält. Auch bei dieser Klau...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / II. Muster: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung

Rz. 157 Siehe Rdn 49 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.2: Testament zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung Ich berufe zu meiner alleinigen Erbin die nach meinem Tode nach Maßgabe dieses Testaments zu errichtende rechtsfähige und gemeinnützige _________________________ Stiftung. Diese soll ihren Sitz in Essen haben. Sie soll vom Stifterverband...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / b) Form und Inhalt der Erbrechtswahl

Rz. 88 Die Wahl muss in eine Verfügung von Todes wegen aufgenommen werden (Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Testament). Die Auslegung des Erblasserwillens muss eine entsprechende Rechtswahl unzweifelhaft ergeben (Art. 22 Abs. 2 EuErbVO).[213] Der Erblasser konnte nach Art. 25 EGBGB a.F. auch nur für ein einzelnes Grundstück eine solche Rechtswahl verfügen, sodass fü...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Feststellungsklage des Erblassers selbst

Rz. 4 Wenn der Erblasser selbst festgestellt haben möchte, dass seine letztwillige Verfügung wirksam ist, ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn auch das Feststellungsinteresse vorliegt: Das Vorliegen eines Feststellungsinteresses wird insbesondere in den Fällen geprüft, in denen ein Erblasser eine bereits getroffene letztwillige Verfügung gewissermaßen umstoßen will und ...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 4. Stiftungserrichtung zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügung?

Rz. 49 Regelmäßig stellt sich die Frage, ob eine Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichtet werden soll.[72] Eine Stiftung kann nach dem Tod des Stifters errichtet werden (vgl. insb. § 81 Abs. 3 und 4 BGB).[73] Das Stiftungsgeschäft besteht dann in einer Verfügung von Todes wegen, wobei die Vermögenszuwendung an die Stiftung durch Erbeinsetzung, Vermächtnis oder Au...mehr

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§ 13 Erbrecht / II. Zulässigkeit von Klagen

Rz. 3 Auch im Erbrecht gilt wie allgemein in der ZPO, dass eine Feststellungsklage nur zulässig ist, wenn das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden kann, vgl. § 256 Abs. 1 ZPO. Legt man diesen Prüfungsmaßstab zugrunde, ist die Zulässigkeit von Feststellungsklagen zu Lebzeiten des Erblassers zweifelhaft, insbesondere in den Fällen, in denen...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / c) Muster: Rechtswahl im Erbrecht – Grundform

Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.17: Rechtswahl im Erbrecht – Grundform Testament _________________________ Für mein gesamtes Vermögen soll das _________________________ (Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers) Erbrecht gelten. (Unterschrift) Weitere Muster finden sich bei Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, Anwaltformulare Erbrecht, 7. Aufl. 2023.mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Auskunftsanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer

Rz. 28 Die gem. § 2027 Abs. 1 BGB geschuldete Auskunft erstreckt sich auf den Bestand der Erbschaft, den Verbleib der Erbschaftsgegenstände, den Verbleib der nicht mehr vorhandenen oder nicht mehr auffindbaren Gegenstände, auf Surrogate nach § 2019 BGB und auf Nutzungen und Früchte nach § 2020 BGB. Kläger ist der Erbe, Beklagter ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirkl...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / V. Einbeziehung Dritter

Rz. 42 Im Anwaltshaftungsrecht sind ferner die Grundsätze des Vertrages zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB anwendbar – ein Rechtsanwalt soll Testament für Kinder des Mandanten errichten, der Rechtsanwalt unterlässt es; der Mandant verstirbt, den Kindern wird ein Anspruch aus den Grundsätzen des Vertrages zugunsten Dritter zuerkannt.[165] Auch ein Geschäftsführer einer GmbH ka...mehr

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§ 13 Erbrecht / Literaturtipps

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§ 13 Erbrecht / I. Allgemeines

Rz. 222 Der Vermächtnisnehmer hat nach § 1939 BGB einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des ihm zugewandten Gegenstands. Das Vermächtnis ist gesetzlich wie folgt definiert: "Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis)." Die weiteren im Vermächtnisrecht geltenden Vorschriften finden...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Klage auf Feststellung des Vermächtnisanspruchs

Rz. 226 Eine derartige Feststellungsklage ist denkbar, wenn der Vermächtnisanspruch zwar mit dem Erbfall entstanden ist, aber noch nicht fällig ist, etwa dann, wenn das Vermächtnis erst nach einer bestimmten Zeit, gerechnet vom Erbfall an, erfüllt werden muss. Wenn dann die Wirksamkeit der Vermächtnisanordnung zwischen dem Vermächtnisnehmer und dem Beschwerten streitig ist, ...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Muster: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung

Rz. 158 Siehe Rdn 84 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.3: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung Satzung der Stiftung _________________________, gemeinnützige Stiftung für _________________________, mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ § 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen: Stiftun...mehr

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§ 13 Erbrecht / I. Klage des Vorerben auf Feststellung des Erbrechts

Rz. 140 Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft ist nicht immer mit der Verwendung der entsprechenden Begrifflichkeiten verbunden. So ist in der Praxis häufig der Fall anzutreffen, dass erst durch Anwendung von Auslegungs- und Ergänzungsregeln (§§ 2101–2107 BGB) der wirkliche Wille des Erblassers zu eruieren ist. Gerade bei Ehegattentestamenten ist die Frage zu stellen, ob ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 37 Nach § 105 Abs. 2 HGB kann eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 HGB ein Handelsgewerbe ist oder die nur eigenes Vermögen verwaltet, als OHG in das Handelsregister eingetragen werden. Der Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Er bedarf der notariellen Beurkundung, wenn Verpflichtungen übernommen werden, deren Vereinbarung formbe...mehr

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§ 13 Erbrecht / 2. Teilungsanordnungen

Rz. 122 Ebenso häufig finden sich in der Praxis Anordnungen des Erblassers zur Aufteilung seines Nachlasses (Teilungsanordnung gem. § 2048 BGB). Auch hier gilt zunächst, dass die Erben sich einvernehmlich darüber hinwegsetzen könnten, in allen übrigen Fällen geht aber eine solche Teilungsanordnung den gesetzlichen Teilungsregeln vor. Rz. 123 Besonders ist darauf zu achten, ob...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 3 Literatur

Rz. 56 Axmann, Kostenersatz durch Erben in der Sozialhilfe – auch nach darlehensweiser Leistung?, RdLH 2021, 81. Binschus, Testament und gesetzliche Erbfolge, ZfF 1999, 147. Conradis, "Sozialhilfeprozess". Kostenersatz durch Erben, § 102 SGB XII, ZEV 2005, 379. Doering-Striening, Vom BSHG zum SGB XII – Bilanz, Probleme, Perspektiven – Erbrecht und SGB XII, VSSR 2009, 93. dies., ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Mieter / 2.2.8 Vorzeitige Kündigung eines Vertrags über mehr als 30 Jahre (§ 544 BGB)

Wird ein Mietvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, kann nach Ablauf von 30 Jahren nach Überlassung der Mietsache jede Partei das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Hinweis Verträge von bestimmter Dauer Das Kündigungsrecht gilt nur bei Verträgen von bestimmter Dauer über 30 Jahre, nicht aber für Mietverhältnisse von unbestimmter D...mehr

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§ 10 Ehe und Erbe / C. Erbe

Rz. 8 Im Zusammenhang mit erbrechtlicher Beratung kommt es zunächst einmal darauf an, die gesetzlichen Regelungen darstellen zu können, um dann Gestaltungsmöglichkeiten durch Testamente, Vermächtnisse und Erbverträge aufzuzeigen. Dies mag sich im Rahmen eines Beratungsgesprächs vollziehen, aber auch ein Informationsschreiben oder eine Handreichung für Mandanten (ggf. als Inf...mehr

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§ 10 Ehe und Erbe / D. Begriffe

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / a) Testament

Anfechtbar gem. § 2078 BGB ist nicht das Testament als solches, sondern die darin enthaltenen letztwilligen Verfügungen (M. Schmidt/Nobis in Erman BGB17, § 2078 Rz. 4). Die Anfechtungsgründe des § 2078 BGB sind weitreichender als solche nach §§ 119 ff. BGB und umfassen insb. auch den sog. Motivirrtum (M. Schmidt/Nobis in Erman, BGB17, § 2078 Rz. 3, 6; L. Lehrmann in jurisPK/...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / 1. Erstellung eines Avatar-Testaments

Eine auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei bietet ein innovatives Dienstleistungspaket an, das sich mit der Gestaltung und Verwaltung von "Avatar-Testamenten" befasst. Zunächst erstellt der Erblasser mit Hilfe der Berater ein rechtskonformes Testament. Er bestimmt wie im Normalfall einen Erben und verfügt zusätzlich ein sog. Supervermächtnis. In einem Supervermäch...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Konstrukt mit Testamentsvollstrecker und Supervermächtnis (ErbStB 2025, Heft 10, S. 339)

Dr. Heinz-Willi Kamps, RA/FASt / Dipl.-Finw. Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*] Im Dokumentarfilm "Eternal You – Vom Ende der Endlichkeit" begegnet eine trauernde Mutter einem scheinbar lebensechten Avatar der Tochter. Ethisch und psychologisch werfen diese technischen Möglichkeiten neue Fragen auf: Was kann, darf und soll KI? Überträgt man diese neuen Möglichkeiten in das Erb...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / III. Rechtliche Aspekte

Ein solches technologisch fortschrittliches Avatar-Testament wirft vielfältige, überwiegend noch nicht beleuchtete, rechtliche Fragen auf: Ist ein solches Testament wirksam? Inwieweit können insb. die Weisungen des KI-Avatars verbindlich ausgestaltet werden? Darf der Testamentsvollstrecker von den Weisungen abweichen, wenn er die Anweisungen nicht mehr als dem Willen des Erblas...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / 4. Anfechtung des Testaments

a) Testament Anfechtbar gem. § 2078 BGB ist nicht das Testament als solches, sondern die darin enthaltenen letztwilligen Verfügungen (M. Schmidt/Nobis in Erman BGB17, § 2078 Rz. 4). Die Anfechtungsgründe des § 2078 BGB sind weitreichender als solche nach §§ 119 ff. BGB und umfassen insb. auch den sog. Motivirrtum (M. Schmidt/Nobis in Erman, BGB17, § 2078 Rz. 3, 6; L. Lehrmann...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / 5. Gebühren

Es wird eine einmalige Gebühr für die Erstellung des Avatar-Testaments und des KI-Avatars erhoben. Sofern sich im Laufe der Testamentsvollstreckung die rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen ändern, fällt zusätzlich eine Gebühr für die Verwaltung und Anpassung des Avatars an die veränderten Rahmenbedingungen an.mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / V. Fazit

Es sprechen keine grundlegenden rechtlichen Argumente gegen die Errichtung eines "Avatar-Testaments" in Form eines Supervermächtnisses unter Einbeziehung eines Testamentsvollstreckers. Solange der KI keine Rechtssubjektivität eingeräumt wird, können jedoch Weisungen eines KI-Avatars lediglich beratende Funktion haben. Die Umsetzung muss durch eine eigene Willenserklärung ein...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / 6. Datenschutz, IT-Sicherheit und Regulierungsanforderungen an den KI-Avatar

a) Datenschutz nach der DSGVO Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten des Erblassers nach dessen Tod muss DSGVO-konform erfolgen. Grundsätzlich gilt die DSGVO zwar nicht mehr für Verstorbene (ErwG 27 DSGVO), allerdings umfassen Daten des Erblassers, die in dem KI-Avatar gespeichert werden, regelmäßig auch lebende Dritte, welche weiterhin dem Schutz der DSGVO unter...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / II. Beispielsfall

Eine Rechtsanwaltskanzlei bietet folgende Dienstleistungen an: 1. Erstellung eines Avatar-Testaments Eine auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei bietet ein innovatives Dienstleistungspaket an, das sich mit der Gestaltung und Verwaltung von "Avatar-Testamenten" befasst. Zunächst erstellt der Erblasser mit Hilfe der Berater ein rechtskonformes Testament. Er bestimmt wi...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / 3. Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB

Falls der Avatar diskriminierende Entscheidungen trifft, bspw. aufgrund von Geschlecht, Alter oder Religion, könnte eine Bindungswirkung der Vorgaben wegen Sittenwidrigkeit entfallen (§ 138 Abs. 1 BGB).mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / 2. Kontrollrecht der Erben/Begünstigten

Den Erben und Vermächtnisnehmern können weitere Kontrollmöglichkeiten des Testamentsvollstreckers eingeräumt werden (Bonefeld in Praxiskommentar Erbrecht4, § 16 Testamentsvollstreckung Rz. 288 f.; Zimmermann, ZEV 2024, 68). Die Möglichkeit, ein Schiedsgericht bei Konflikten verbindlich und endgültig entscheiden zu lassen, setzt voraus, dass im Testament eine Schiedsverfügung...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / IV. Mögliche Herausforderungen

Neben Zulässigkeitsfragen bringt die testamentarische Einbindung eines KI-Avatars eine Reihe praktischer und dogmatischer Herausforderungen mit sich. Im Mittelpunkt stehen Wirksamkeitsrisiken sowie Fragen des Manipulationsschutzes und des Datenschutzes. 1. Bestimmungserklärung Die Bestimmung des Vermächtnisnehmers erfordert gem. § 2151 Abs. 2 BGB eine formlose, empfangsbedürft...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / 2. KI-gestützte Entscheidungsfindung

Ferner ordnet der Erblasser an, dass der Testamentsvollstrecker nicht frei, sondern nach Maßgabe der Anweisungen eines KI-Avatars entscheiden soll. Die Kanzlei ermöglicht zu diesem Zwecke die Erstellung eines KI-gestützten Avatars, der auf Grundlage des Persönlichkeitsprofils des Erblassers trainiert wird. Dieser Avatar soll nach dem Tod des Erblassers Entscheidungen über da...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / 3. Treuhand- und Testamentsvollstreckungsdienstleistungen

Der von der Kanzlei bestimmte Testamentsvollstrecker schließt mit dieser einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Gegenstand des Vertrags ist seine Mitwirkung an der Umsetzung des sog. Supervermächtnisses, das die Kanzlei auf Grundlage des zuvor mit dem Erblasser geschlossenen Vertrags vorbereitet hat. Nach den Grundsätzen der Privatautonomie und dem Vorrang des Erblasserwillens kan...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / b) Willenserklärung des Testamentsvollstreckers

Daneben kommt eine Anfechtung der Bestimmungserklärung des Testamentsvollstreckers nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 119 ff. BGB) in Betracht (Linnartz in Praxiskommentar Erbrecht4, § 2151 Rz. 12; Reymann in jurisPK/BGB10, § 2151 Rz. 21). Eine Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB könnte dann greifen, wenn sich der Testamentsvollstrecker über die Tragweite seiner Erklärung od...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / 1. Supervermächtnis gem. § 2151 BGB wirksam möglich?

Das Avatar-Testament basiert auf dem Grundgedanken eines Supervermächtnisses, bei dem eine dritte Person die Auswahl des Vermächtnisnehmers trifft. § 2151 BGB regelt: "Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung anordnen, dass ein anderer bestimmen soll, wer Vermächtnisnehmer sein soll." Voraussetzung hierfür ist, dass der Erblasser den Kreis der potentiell Begünstigten zu...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / a) Datenschutz nach der DSGVO

Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten des Erblassers nach dessen Tod muss DSGVO-konform erfolgen. Grundsätzlich gilt die DSGVO zwar nicht mehr für Verstorbene (ErwG 27 DSGVO), allerdings umfassen Daten des Erblassers, die in dem KI-Avatar gespeichert werden, regelmäßig auch lebende Dritte, welche weiterhin dem Schutz der DSGVO unterliegen. Zudem muss der Erblas...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / I. Einleitung

Im Dokumentarfilm "Eternal You – Vom Ende der Endlichkeit" wird die Geschichte der Südkoreanerin Jang Ji Sung erzählt. Sie trauert um ihre Tochter, die im Alter von nur sieben Jahren gestorben ist. In einem virtuellen Raum begegnet die Mutter einem scheinbar lebensechten Avatar der Tochter (Avatare sind künstliche Person oder grafische Stellvertreter einer echten Person). Di...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / [Ohne Titel]

Dr. Heinz-Willi Kamps, RA/FASt / Dipl.-Finw. Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*] Im Dokumentarfilm "Eternal You – Vom Ende der Endlichkeit" begegnet eine trauernde Mutter einem scheinbar lebensechten Avatar der Tochter. Ethisch und psychologisch werfen diese technischen Möglichkeiten neue Fragen auf: Was kann, darf und soll KI? Überträgt man diese neuen Möglichkeiten in das Erbr...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / b) Anforderungen nach der KI-Verordnung

Schließlich bedarf es bei der Implementierung eines KI-Avatars der Beachtung der der europäischen KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 13.6.2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz [Verordnung über künstliche Intelligenz – KI-VO], ABl. (EU) L 2024/1689 v. 12.7.2024). Insbesondere bei persönlich...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / 4. Auskunft – Konfliktlösung

Bei Unklarheiten ist der Testamentsvollstrecker gehalten, beim Avatar "Rücksprache" zu halten und mit diesem so lange in Kommunikation zu treten, bis die Unklarheiten beseitigt sind oder eine weitere Klärung nicht mehr erreichbar erscheint. Die Prompt- und Chatverläufe des Testamentsvollstreckers mit dem Avatar sind vollständig zu protokollieren und auf Verlangen den Erben u...mehr

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Das KI-Avatar-Testament: Ko... / 1. Bestimmungserklärung

Die Bestimmung des Vermächtnisnehmers erfordert gem. § 2151 Abs. 2 BGB eine formlose, empfangsbedürftige Willenserklärung. Der Avatar selbst kann mangels Rechtsfähigkeit (teilweise wird sogar eine beschränkte Geschäftsfähigkeit des Dritten gefordert, vgl. Reymann, in jurisPK/BGB10, § 2151 Rz. 20) keine Willenserklärung abgeben (Wollweber/Weigand, GmbH-StB 2025, 25 m.w.N.). Ni...mehr