Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / Literaturtipps

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 3. Gegenstand des Nachvermächtnisses

Rz. 69 Grundsätzlich kann jeder Gegenstand Inhalt eines Vermächtnisses und somit auch eines Nachvermächtnisses sein. Inhalt des Nachvermächtnisses ist zwangsläufig, dass der Gegenstand bei Vor- und Nachvermächtnis identisch ist. Problematisch kann dies in der praktischen Abwicklung sein, wenn Gegenstand des Vermächtnisses ein Inbegriff von Sachen ist. Hat der Erblasser hinsi...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / D. Entziehung des güterrechtlichen Verwaltungsrechts (Gütergemeinschaft)

Rz. 74 Der Erblasser kann für den Fall, dass der Bedachte mit seinem Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft lebt, anordnen, dass das zugewandte Vermögen dessen Vorbehaltsgut wird und nicht in das Gesamtgut fällt (§§ 1418 Abs. 2 Nr. 2, 1486 Abs. 1 BGB). Mit der abnehmenden Bedeutung der Gütergemeinschaft spielen diese Anordnungen in der Praxis eine immer geringere Roll...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / E. Form der Schiedsklausel

Rz. 55 Die Anordnung der Schiedsklausel im Testament bedarf grundsätzlich nur der Form der letztwilligen Verfügung. Im Rahmen von Erbverträgen kann nach § 1029 Abs. 2 ZPO eine Schiedsklausel in den Vertragstext mit aufgenommen werden. Rz. 56 Will der Erblasser auf eine bestimmte Schiedsordnung Bezug nehmen und sie damit zum Inhalt der letztwilligen Verfügung machen, ist es ni...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 2. Einzeltestament

Rz. 47 Hatte der Ehegatte eine letztwillige Verfügung zugunsten des anderen Ehegatten getroffen, wird diese (aber nicht das ganze Testament) gleichermaßen unwirksam, wenn die Ehe durch Scheidung aufgelöst wird (sie wird durch Rechtskraft des richterlichen Scheidungsausspruchs (§ 1564 S. 2 BGB) oder in den Fällen der §§ 1313 ff. und 1319 ff. BGB aufgelöst) oder die Voraussetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Umfang der Beweiskraft.

Rn 8 Die öffentliche Urkunde beweist alle in ihr bezeugten Tatsachen, nicht dagegen subjektive Eindrücke oder Schlussfolgerungen der Behörde oder der Urkundsperson (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 418 Rz 19, s.a. Rn 4; vgl BGH NJW 14, 292, 293 [BGH 06.11.2013 - VIII ZR 346/12] [Mietspiegel]). Es wird bezeugt, dass die Tatsachen wie beurkundet stattgefunden haben; eine negative Be...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Entnahme aus dem Betriebsvermögen

Rz. 217 Zu einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen kann es dann kommen, wenn Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens isoliert an Vermächtnisnehmer übertragen werden. Ein derartig ertragsteuerlich missglücktes Testament kann bspw. wie folgt aussehen: Alleinerbe ist der Sohn; die Tochter bekommt als Vermächtnis das Betriebsgrundstück. Erfüllt jetzt der Sohn das Vermächtnis und ...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Einfache salvatorische Klausel

Rz. 174 Hat der Erblasser in Bezug auf die einzelnen Nachlassteile einheitlich verfügt, reicht eine einfache salvatorische Klausel aus.[231] Rz. 175 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.20: Einfache salvatorische Klausel Sollte dieses Testament in Bezug auf einen Nachlassteil nichtig sein, soll dies die Wirksamkeit des anderen Nachlassteils/der anderen ...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 4. Vermächtnisweise Zuwendung der Haushaltsgegenstände und des Inventars

Rz. 93 Häufig vergessen wird die Zuwendung von Haushaltsgegenständen und Inventar einer von Ehepartnern oder Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft gemeinsam bewohnten Immobilie. Im Gesetz ist diese Frage in § 1932 BGB für Ehegatten geregelt, allerdings nur bei gesetzlicher Erbfolge.[96] Wird der Ehegatte zum gewillkürten Erben berufen, dann gilt die Vorschrift nach herrsc...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / cc) Strafklausel für den Fall der Anfechtung oder der Geltendmachung der Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung

Rz. 178 In manchen Rechtsordnungen wird die Nichtigkeit eines Testaments – je nach Art des Verstoßes – nicht von Amts wegen, sondern nur dann berücksichtigt, wenn sie von einer zur Anfechtung oder Geltendmachung berechtigten Person innerhalb einer bestimmten Frist bei Gericht geltend gemacht wird. Der Erblasser hat insoweit die Möglichkeit, die Geltendmachung der Nichtigkeit...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / bb) Heimatrecht des Erblassers im Zeitpunkt der letztwilligen Verfügung oder seines Todes

Rz. 104 Nach Art. 1 Abs. 1 Buchst. b HTestformÜ ist eine letztwillige Verfügung auch dann formgültig, wenn sie den Anforderungen des Rechts des Staates entspricht, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser entweder in dem Zeitpunkt, in dem er letztwillig verfügt hat, oder im Zeitpunkt seines Todes besessen hat.mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / dd) Gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung oder seines Todes

Rz. 106 Nach Art. 1 Abs. 1 Buchst. d HTestformÜ ist eine letztwillige Verfügung des Weiteren formgültig, wenn sie dem Recht des Staates entspricht, in dem der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung oder im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / ff) Einsatz von Strafklauseln

Rz. 237 Zur Vermeidung der Geltendmachung der Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit eines Testaments durch einen Bedachten in einem Staat, in dem diese nur auf Antrag durch das Gericht berücksichtigt werden, empfiehlt sich ggf. eine Strafklausel, durch welche der Anfechtungsberechtigte bzw. derjenige, der sich auf die Nichtigkeit des Testaments beruft, auch im Übrigen von der Erbf...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / ee) Lageort unbeweglichen Vermögens

Rz. 107 Nach Art. 1 Abs. 1 Buchst. e HTestformÜ ist eine letztwillige Verfügung, soweit es sich um unbewegliches Vermögen handelt, schließlich dann formgültig, wenn sie den Anforderungen des Rechts des Ortes entspricht, an dem sich dieses befindet.mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / cc) Wohnsitz des Erblassers im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung oder seines Todes

Rz. 105 Nach Art. 1 Abs. 1 Buchst. c HTestformÜ ist eine letztwillige Verfügung ferner formgültig, wenn sie dem Recht des Staates entspricht, in dem der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung oder im Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz hatte.mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / I. Erbvertrag

Rz. 83 Bei der Auslegung von Erbverträgen ist zwischen vertragsmäßigen und einseitigen Verfügungen zu differenzieren: Für die Auslegung vertragsmäßiger Verfügungen gelten die allgemeinen Regeln über die Auslegung von Verträgen; maßgeblich ist der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB).[75] Selbst bei einseitigen Erbverträgen kommt es aufgrund d...mehr

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ZErb 08/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bothe Die Teilungsversteigerung 3. Auflage, 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5, 49 EUR In seiner 3. Auflage gilt das Handbuch zur Teilungsve...mehr

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§ 22 Einzeltestament / III. Einordnung in Fallgruppen durch Rechtsprechung und Literatur

Rz. 18 Rechtsprechung und Kommentarliteratur teilen die Fälle zur Umdeutung von wechselbezüglichen Testamenten in bestimmte Fallgruppen ein und versuchen, sich – stets unter Vorbehalt anderer tatsächlicher Anhaltspunkte im konkreten Fall – so der Frage zur Zulässigkeit einer Umdeutung zu nähern.[18] So wird die Umdeutung in Fällen, in denen beide Erblasser die notwendige Form...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / D. Person des Schiedsrichters

Rz. 49 Grundsätzlich kann der Erblasser festlegen, in welcher Stärke der Spruchkörper zu besetzen ist. Der Einzelschiedsrichter ist die am häufigsten gewählte Besetzungsgröße. Es gibt aber durchaus auch Verfahren, bei denen ein Dreierschiedsgericht zu entscheiden hat. Rz. 50 Grundsätzlich kann ebenso wie bei einer Testamentsvollstreckung die Person des Schiedsrichters vom Erb...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 6. Form der Rechtswahl

Rz. 63 Nach Art. 22 Abs. 2 EuErbVO muss die Rechtswahl in Form einer Verfügung von Todes wegen erfolgen. Für schriftliche Erbverträge gilt somit Art. 27 EuErbVO (siehe Rdn 114 ff.). Gleiches gilt qua Verweisung von Art. 26 Abs. 2 EGBGB auf Art. 27 EuErbVO für mündliche Erbverträge, da für die Form anderer Verfügungen von Todes wegen als Testamente auf diese Vorschrift verwie...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / b) Mündliche Erbverträge

Rz. 120 Mündliche Erbverträge fallen weder unter die EuErbVO noch unter das HTestformÜ.[158] Die EuErbVO findet keine Anwendung, weil die Formgültigkeit mündlicher Verfügungen von Todes wegen nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. f EuErbVO vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgenommen ist. Auch Art. 27 EuErbVO stellt in seinem Wortlaut klar, dass er sich nur auf die Formgültigkeit schr...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Bestimmtes Geldbetragsvermächtnis

Rz. 97 Wird ein bestimmter, bereits festgelegter Geldbetrag im Testament genannt, ist zu klären, ob der Betrag auf den Zeitpunkt des Erbfalls dem Kaufkraftverlust angepasst werden soll oder nicht. Eine Indexklausel bietet sich insbesondere dann an, wenn der Erbfall aller Wahrscheinlichkeit nach erst in ferner Zukunft eintreten wird.[102] Rz. 98 Muster in Ihr Textverarbeitungs...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 12 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen trifft, sondern dass auch zwei oder mehrere Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmend an Bedeutung für geschiedene Ehega...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / I. Allgemeines

Rz. 19 Ein Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB) ist eine besondere Form des Vermächtnisses, bei dem ein Erbe von dem Erblasser einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass vorab erhält, bevor die restliche Erbmasse unter den Erben aufgeteilt wird. Im Gegensatz zu einem "normalen" Vermächtnis, welches der Erblasser jeder beliebigen Person zuwenden kann, ist das Vorausvermächtnis zw...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / c) Drittbestimmungsmöglichkeiten im Vermächtnisrecht

Rz. 110 Gem. § 2065 Abs. 2 BGB kann der Erblasser die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, sowie die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung nicht einem anderen überlassen. Verfügungen, die § 2065 BGB widersprechen, sind nichtig.[101] Im Bereich der Erbeinsetzung ist das Bestimmungsrecht Dritter somit stark eingeschränkt. Nach dem BGH steht eine letztwil...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / I. Allgemeines

Rz. 37 Ziel der Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht (§ 2338 BGB) ist einerseits, das durch Erbschaft erworbene Vermögen des Pflichtteilsberechtigten vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen bzw. ihn daran zu hindern, seine Erbschaft zu verschwenden. Insoweit steht also das wohlverstandene Interesse des Pflichtteilsberechtigten im Vordergrund. Andererseits soll auch da...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 124 Auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge hat die Vor- und Nacherbschaft Bedeutung. Der Unternehmer-Erblasser kann mit einer Vor- und Nacherbschaft bestimmte Personen ganz von seinem Nachlass und damit seinem Unternehmen fernhalten. Vor allem bei geschiedenen Unternehmern spielt die Vor- und Nacherbschaft eine große Rolle.[119] Für die Formulierung einer Vor- und Nache...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 3. Ausdrückliche oder konkludente Rechtswahl

Rz. 53 Nach Art. 22 Abs. 2 EuErbVO muss die Rechtswahl ausdrücklich in einer Erklärung in Form einer Verfügung von Todes wegen erfolgen oder sich aus den Bestimmungen einer solchen Verfügung ergeben. Mit dieser zweiten Alternative ist die konkludente Rechtswahl gemeint. Rz. 54 Umstritten ist, ob sich die Frage des Vorliegens einer konkludenten Rechtswahl nach dem in der Sache...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 2. Wohnungsrechtvermächtnis

Rz. 47 Neben oder in Kombination mit dem Hausratsvermächtnis hat der Erblasser oftmals auch das Bedürfnis, einen der Erben – häufig ist das der Ehepartner oder Lebensgefährte – über den Tod hinaus gegenüber den anderen Miterben abzusichern, indem er diesem Wohnraum zur Verfügung stellt. Dabei ist es in bestimmten Konstellationen aus Sicht des Erblassers sicherlich ratsam, de...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / aa) Unternehmensnießbrauch

Rz. 91 Möglich ist die vermächtnisweise Zuwendung des Unternehmensnießbrauchs (auch als echter Nießbrauch bezeichnet). Beim Unternehmensnießbrauch führt der Nießbraucher das Unternehmen selbst auf eigene Rechnung und Gefahr.[71] Es handelt sich dabei um einen vollen dinglichen Nießbrauch am Unternehmen mit unmittelbarem Besitz des Nießbrauchers an den Gegenständen des Untern...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 1 Kommentare

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 83. Auflage 2025 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 Beck’scher Online-Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, hrsg. v. Hau/Poseck (zit.: BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck’scher Online Großkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, hrsg. v. Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann (zit.: BeckOGK/Bearbeiter) Burandt/Rojahn...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 3. Testamentsvollstreckung nur für die Vorerbschaft

Rz. 52 Ist Testamentsvollstreckung nur für den Vorerben angeordnet und ist der Testamentsvollstrecker selbst weder Nacherbe noch gem. § 2222 BGB ermächtigt, die Nacherbenrechte auszuüben, ist umstritten, ob der Testamentsvollstrecker nur nach § 2205 S. 3 BGB in seiner Verfügungsmacht beschränkt ist oder ob er in gleicher Weise wie der Vorerbe den gesetzlichen Verfügungsbesch...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / II. Übernahmerecht als Vorausvermächtnis

Rz. 63 Durch die Anordnung eines Vorausvermächtnisses in einer letztwilligen Verfügung wird dem damit bedachten Miterben durch den Erblasser typischerweise ein Vermögensvorteil eingeräumt. Die Einordnung des Übernahmerechts als Vorausvermächtnis setzt demnach einen Begünstigungswillen des Erblassers voraus. Ein solcher Begünstigungswille bzw. der für das Vorausvermächtnis ch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen, welche die Feststellung des Erbrechts zum Gegenstand haben.

Rn 3 § 27 ZPO schafft einen – nicht ausschließlichen – Wahlgerichtsstand für die in § 27 I abschließend aufgeführten Streitigkeiten (Bremen Beschl v 8.9.21 – 5 AR 3/21, Rz 6 – juris mwN). Der Hauptanwendungsfall dieses Merkmals sind positive oder negative Feststellungsklagen zwischen Erbprätendenten zur Klärung der Erbfolge, also der Frage, wer kraft gesetzlichen Erbrechts o...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 5. Vermächtnisweise Zuwendung des Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 170 Da es im deutschen Erbrecht keine dingliche Sonderrechtsnachfolge des Vermächtnisnehmers gibt, geht die Beteiligung an einer Personengesellschaft stets zunächst im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den oder die Erben über. Rz. 171 Praxistipp Bei der Zuwendung eines Personengesellschaftsanteils im Wege des Vermächtnisses muss daher sichergestellt sein, dass nicht nur ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 4. Entnahme aufgrund qualifizierter Nachfolgeklausel

Rz. 225 Eine erhebliche Gefahr im Rahmen der Nachfolgegestaltung über Personengesellschaftsanteile stellen in ertragsteuerlicher Hinsicht auch qualifizierte Nachfolgeklauseln dar: Während es eine einfache Nachfolgeklausel allen Miterben ermöglicht, Gesellschafter der Personengesellschaft zu werden, beschränkt die qualifizierte Nachfolgeklausel diese Möglichkeit. Typischerwei...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 7. Zuwendung einer Unterbeteiligung am Personengesellschaftsanteil

Rz. 187 Insbesondere dann, wenn der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft eine unmittelbare Beteiligung des vom Erblasser erwünschten Nachfolgers nicht zulässt und diese auch nicht erwirkt werden kann, ist die Unterbeteiligung eine in Betracht kommende Gestaltungsoption des Unternehmertestaments, denn die Begründung einer Unterbeteiligung ist ohne besondere Zulassung...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Vermächtnisweise Zuwendung des Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 205 Da die im Personengesellschaftsrecht geltende Sonderrechtsnachfolge im Kapitalgesellschaftsrecht nicht gilt, gehen Anteile an Kapitalgesellschaften bei mehreren Erben auf die Erbengemeinschaft über. Die Miterben können die Rechte aus dem ererbten Gesellschaftsanteil gem. § 18 Abs. 1 GmbHG nur gemeinschaftlich ausüben. Häufig enthält der Gesellschaftsvertrag bzw. die ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Anzeigepflichten

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Für Vereine und andere Körperschaften bestehen insbesondere folgende praxisrelevante steuerrechtliche Anzeigepflichten: Eine faktische (nicht formalrechtliche) Anzeigeverpflichtung ergibt sich bei Gründung des Vereins/der Körperschaft aus § 60 a AO (Anhang 1b): Die formellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung (wegen Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit ...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 2. Rechtliche Unabhängigkeit der einzelnen Nachlassteile und damit verbundene Schwierigkeiten

Rz. 157 Kommt es zur Nachlassspaltung, sind die einzelnen Nachlassteile rechtlich unabhängig voneinander zu beurteilen.[209] Dadurch kann es in Bezug auf die einzelnen Nachlassteile zu unterschiedlichen Erb- oder Pflichtteilsquoten hinsichtlich derselben Personen kommen.[210] Denkbar ist auch, dass in Bezug auf einen der Nachlassteile Pflichtteilsansprüche bestehen, hinsicht...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / III. Übernahmerecht als Teilungsanordnung

Rz. 69 Bei der Ausgestaltung des Übernahmerechts als Teilungsanordnung ist der Wille des Erblassers in der Regel nicht darauf gerichtet, dass der bedachte Miterbe den Nachlassgegenstand zwingend übernehmen muss. In dieser Konstellation hat der Erbe ebenfalls die Wahl, ob er die Teilungsanordnung mit dem Übernahmerecht annehmen will oder nicht. Erklärt der Miterbe, von dem Üb...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / c) Betriebsaufspaltung

Rz. 62 Eine weitere Gefahr bei der Erstellung eines Unternehmertestaments ist die ungewollte Beendigung einer Betriebsaufspaltung. Von einer Betriebsaufspaltung spricht man dann, wenn eine personelle und sachliche Verflechtung zweier rechtlich selbstständiger Unternehmen vorliegt, wobei ein Unternehmen die operativen Geschäfte führt (sog. Betriebsunternehmen) und das andere ...mehr

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§ 1 Vorfragen / IV. Besonderheiten

Rz. 24 Die Besonderheiten eines Mandats, die sog. soft facts, sind ein nicht zu unterschätzender Aspekt, der bei der Planung der Nachfolge von Todes wegen eine erhebliche Rolle spielt. Von ihnen hängt es schlussendlich ab, ob die Strategie der Vermögensnachfolgeplanung aufgeht. Besonders wichtig ist es daher, beim Mandanten folgende Punkte abzufragen:mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / VI. Aufwendungsersatz und berufsmäßige Dienste

Rz. 172 Gem. §§ 2218 Abs. 1, 670 BGB kann der Testamentsvollstrecker Ersatz für Aufwendungen verlangen, die er zum Zweck der Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben den Umständen nach für erforderlich halten darf.[195] Dabei sind auch die Kosten für Hilfspersonen des Testamentsvollstreckers zu erstatten, wie insbesondere die Kosten des Rechtsanwalts zur Prozessführung oder ...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / V. Teilungsverbot als Teilungsanordnung

Rz. 87 Eine Anordnung nach § 2044 Abs. 1 BGB hat den Ausschluss des Anspruchs auf unverzügliche Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nach § 2042 Abs. 1 BGB zur Folge. Bei dem nach § 2044 Abs. 1 BGB vorgesehenen Teilungsverbot handelt es sich zugleich um eine negative Teilungsanordnung nach § 2048 BGB.[79] Nach Maßgabe des § 2044 BGB kann der Erblasser durch letztwillige ...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / I. Motivationsgründe

Rz. 72 An den Gebrauch des Instrumentariums der Vor- und Nacherbschaft kann aus verschiedenen Gründen gedacht werden. Vor der Anordnung sollten jedoch stets auch die Nachteile (vgl. Rdn 79 ff.) vom Gestalter aufgezeigt und sodann mit den Beteiligten eine ausführliche Abwägung vorgenommen werden. Insbesondere die wirtschaftlichen Konsequenzen kann der juristische Berater dabe...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / II. Ausnahmen von der Bindungswirkung

Rz. 11 In der Praxis von höchster Bedeutung ist, dass sich der Erblasser als Ausfluss der Vertragsfreiheit im Erbvertrag grundsätzlich das Recht vorbehalten kann, eine vertragsmäßige Verfügung durch spätere Verfügung von Todes wegen abändern zu dürfen (sog. Änderungsvorbehalt). Die genauen Grenzen der Zulässigkeit solcher Änderungsvorbehalte sind im Detail umstritten. Konsen...mehr

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§ 1 Vorfragen / III. Nachbereitung und weiterer Verlauf des Mandats

Rz. 36 Die Nachbereitung der Erstberatung sollte regelmäßig aus einem sog. Ausgangslageschreiben an den Mandanten bestehen, in dessen Rahmen die mitgeteilten Informationen zur Personen- und Vermögenssituation inklusive etwaig vorhandener früherer Verfügungen nebst den Besonderheiten des Sachverhalts und einer Auflistung der konkreten Wünsche des Mandanten noch einmal zusamme...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / bb) Ertragsnießbrauch

Rz. 104 Eine weitere Art des Nießbrauchs an einem Einzelunternehmen ist der Ertragsnießbrauch, der auch als unechter Unternehmensnießbrauch bezeichnet wird. Der Ertragsnießbrauch bedeutet die Zuwendung des dinglichen Nießbrauchs an einzelnen Gegenständen des Unternehmens, jedoch nur auf den Ertrag gerichtet, wobei der Nießbraucher keinen unmittelbaren Besitz hat, von der Wir...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 10. Unterschied zwischen dinglichem und schuldrechtlichem Vorkaufsrecht

Rz. 244 Während das dingliche Vorkaufsrecht sowohl für den ersten Verkaufsfall als auch für mehrere oder für alle Verkaufsfälle bestellt werden kann, besteht das schuldrechtliche Vorkaufsrecht grundsätzlich nur für einen Verkaufsfall.[190] Die im Schuldrecht bestehende Vertragsfreiheit lässt es aber zu, ein Vermächtnis über ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht in der Weise zu...mehr