Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 3. Wechselbezüglichkeit der Ersatzbenennung

Handelt es sich bei der wechselbezüglichen Verfügung um eine Erbeinsetzung oder eine Vermächtnisanordnung, ist stets zu prüfen, ob sich die Wechselbezüglichkeit auch auf die Ersatzbenennung erstreckt. Entscheidend ist dabei, ob Feststellung der Wechselbezüglichkeit der Ersatzbenennung durch konkrete Regelung, Auslegung oder Zweifelsregelung erfolgte. Ist die Ersatzbenennung ...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 1. Einsetzung eines Alleinerben oder mehrerer Erben nach Bruchteilen

Rz. 83 Der Erblasser kann sowohl eine einzelne Person als seinen Alleinerben einsetzen als auch eine aus mehreren Personen bestehende Erbengemeinschaft bestimmen. Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.15: Alleinerbeneinsetzung Erbin meines gesamten Vermögens ist meine Ehefrau. Rz. 85 In der Regel erfolgt die Einsetzung mehrerer Erben nach Quoten. R...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / VIII. Auflösend bedingtes Teilungsverbot

Rz. 104 Bei der Anordnung eines Teilungsverbots als Auflage mit einer Sanktionsregel und der Sicherstellung der Erfüllung durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung können sich die Erben in Abstimmung mit dem Testamentsvollstrecker über das Teilungsverbot und damit auch über den Erblasserwillen hinwegsetzen. Für den Fall, dass sich die Erben nicht an das Auseinanderse...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Zuwendungsverzichtsverträge

Rz. 25 Im Bereich der Unternehmensnachfolge von Todes wegen kommt der Zuwendungsverzicht gem. § 2352 BGB vor allem dann infrage, wenn der Unternehmer aufgrund eingetretener Bindungswirkungen (z.B. bindende Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament und Tod des Ehegatten) nicht mehr frei testieren kann. Hier kann es für das Gelingen der Unternehmensnachfolge entscheid...mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 5. Wirkungen der Wechselbezüglichkeit

Wird festgestellt, dass Verfügungen zueinander wechselbezüglich sind, treten Wirksamkeits- und Bindungswirkungen ein – bildlich gesprochen: Zitat Es schnappt das "Schloss der Wechselbezüglichkeit" zu. Sobald die Wechselbezüglichkeit einer Verfügung vorliegt, sind analog § 2289 BGB widersprechende und den Begünstigten beeinträchtigende Verfügungen unwirksam (Wirksamkeitswirkung)...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / I. Allgemeines

Rz. 29 Die gesetzlichen Auslegungsregeln sollen eine Hilfestellung bei der Ermittlung der wirklichen Bedeutung einer in einem Testament enthaltenen Erklärung des Erblassers geben. Die Regeln entsprechen allgemein anerkannten Erfahrungssätzen und sind nur dann anzuwenden, wenn der Wille des Erblassers durch Auslegung nicht ermittelt werden kann. Merke: Die Auslegungsregel ist...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 7. Umfang des Wohnungsrechts

Rz. 193 Der wesentliche Inhalt des Wohnungsrechts besteht in der Befugnis, ein ganzes Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Mit umfasst sind Grundstücksteile, auf deren Gebrauch der Vermächtnisnehmer angewiesen ist, um sein Wohnungsrecht nutzen zu können. Es empfiehlt sich, in der Verfügung von Todes wegen den wesentlichen Um...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 3. Auswahl des Bedachten

Rz. 45 Die Bestimmung des Bedachten kann nach freiem Ermessen oder Belieben vorgenommen werden, sofern dies nicht arglistig geschieht.[42] Der Erblasser kann aber auch bestimmte Auswahlkriterien, nach denen die Bestimmung zu erfolgen hat, im Testament angeben. Falls der Erblasser keinen Bestimmungsberechtigten benannt hat, ist gem. § 2152 BGB der Beschwerte selbst bestimmung...mehr

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§ 24 Erbvertrag / F. Auslegung des Erbvertrags

Rz. 90 Da der Erbvertrag keine einseitige, jederzeit frei widerrufliche letztwillige Verfügung ist, können die weitreichenden Auslegungsvorschriften, die im Testamentsrecht gelten, nicht ohne Weiteres übernommen werden. Vielmehr ist für die Frage, wie eine Willenserklärung verstanden werden kann, auf den oder die Vertragspartner Rücksicht zu nehmen. Im Hinblick auf den Vertr...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 4. Steuerfreie Zugewinnausgleichsforderung an den Ehegatten

Rz. 55 Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1371 ff. BGB), steht dem überlebenden Ehegatten nach dem Tod des Partners u.U. eine Zugewinnausgleichsforderung zu, die nach § 5 Abs. 1 ErbStG in der Regel steuerfrei bleibt. Bei der Berechnung dieser tatsächlichen Zugewinnausgleichsforderung ist jedoch zu beachten, dass nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbSt...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 4. Reichweite des Errichtungsstatuts nach Art. 24 bzw. Art. 25 EuErbVO

Rz. 143 Das Errichtungsstatut des Art. 24 bzw. des Art. 25 EuErbVO ist für die Zulässigkeit einer Verfügung von Todes wegen, ihre materielle Wirksamkeit und – im Falle des Art. 25 EuErbVO – auch für die Bindungswirkungen eines Erbvertrags maßgebend, unter den auch das gemeinschaftliche Testament mit wechselbezüglichen Verfügungen fällt (siehe Rdn 137). Die Reichweite der mat...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / cc) Nutzungsvermächtnis

Rz. 107 Schließlich besteht noch die Möglichkeit der Zuwendung eines Nutzungsvermächtnisses, das einen schuldrechtlichen Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen den Erben auf den ganzen oder teilweisen Reinertrag des Unternehmens begründet.[99] Im Unterschied zum Ertragsnießbrauch begründet ein solches Nutzungsvermächtnis kein echtes Nießbrauchsrecht i.S.d. §§ 1032 ff. BGB, di...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / ee) Berufspendler

Rz. 20 Befindet sich eine Person während der Woche regelmäßig in dem Staat, in dem sie ihre Arbeit verrichtet, an den Wochenenden allerdings in dem bisherigen Aufenthaltsstaat, wird ein gewöhnlicher Aufenthalt in dem neuen Staat in der Regel – jedenfalls zunächst – nicht begründet. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Erblasser in dem bisherigen Staat familiär gebunden...mehr

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§ 24 Erbvertrag / I. Allgemeines

Rz. 81 Die durch vertragsmäßige Verfügung erzeugte Bindungswirkung muss nicht in jedem Fall endgültig sein. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten vor, wie der Erblasser die eingetretene Bindung beseitigen und er seine durch den Erbvertrag eingeschränkte Testierfreiheit wiedererlangen kann:mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Nachlasszugehörigkeit der Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 162 Grundvoraussetzung dafür, dass der Gesellschafter einer Personengesellschaft letztwillig über seinen Gesellschaftsanteil verfügen kann, ist die Nachlasszugehörigkeit der Gesellschaftsbeteiligung. Dies ist bei einfachen und qualifizierten erbrechtlichen Nachfolgeklauseln grundsätzlich der Fall, nicht hingegen bei rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklauseln und Eintrittskla...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / I. Allgemeines

Rz. 73 Mit dem Teilungsverbot (§ 2044 BGB) steht dem Erblasser ein weiteres Instrument zur Verfügung, mit dem er bereits im Vorfeld lenkend in die Erbauseinandersetzung eingreifen kann. Der Erblasser kann in seinem Testament anordnen, dass die Erben den Nachlass für eine bestimmte Zeit oder bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses nicht teilen dürfen. In Abweichung von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einheitliche Urkunde.

Rn 4 Eine Urkunde kann aus mehreren Blättern bestehen. Es genügt, dass sich die beschriebenen Blätter nach ihrem Erscheinungsbild (zB fortlaufende Nummerierung der Seiten, inhaltliche Gliederung) als einheitliche Urkunde darstellen. Eine körperliche Verbindung der einzelnen Blätter ist nicht erforderlich (BGH NJW 97, 2182, 2183; BGHZ 136, 257 = NJW 98, 58). Das Erfordernis e...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel

Rz. 164 Liegt eine einfache erbrechtliche Nachfolgeklausel vor, rücken die vom Erblasser eingesetzten Erben automatisch im Wege der Sonderrechtsnachfolge in dessen Gesellschaftsanteil nach. Umstritten ist dabei, ob der Erblasser durch testamentarische Anordnung die Teilungsquote hinsichtlich seines Gesellschaftsanteils abweichend von der im Übrigen geltenden Erbquote bemesse...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 4. Vermächtnisweise Zuwendung einer Unterbeteiligung

Rz. 221 Auch der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann vermächtnisweise eine Unterbeteiligung an seinem Gesellschaftsanteil anordnen. Die Vermächtniserfüllung nach dem Erbfall bedarf nicht der notariellen Beurkundung, da § 15 Abs. 3 GmbHG nicht anwendbar ist.[240] Auch Vinkulierungsklauseln sind auf die Einräumung einer Unterbeteiligung nicht anwendbar.[241]mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / A. Allgemeines

Rz. 1 Während das BGB regelt, welcher Form ein Rechtsgeschäft bedarf, um wirksam zu sein, regelt das Beurkundungsgesetz das Verfahren, wenn materiell-rechtlich die notarielle Beurkundung angeordnet ist. Dies gilt namentlich für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen. Verfahrensrechtlich gelten hierfür zunächst die allgemeinen Regeln über die Beurkundung von Willense...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kombinierter Urkundeninhalt.

Rn 6 Eine Urkunde muss nicht ausschließlich als Urkunde über Erklärungen (§ 415), als wirkende Urkunde gem § 417 oder als Zeugnisurkunde gem § 418 anzusehen sein. Möglich ist vielmehr, dass ein und dieselbe Urkunde in ihren unterschiedlichen Bestandteilen verschiedene Inhalte verbindet, so dass sich ihre Beweiskraft dem jeweiligen Inhalt entspr teils nach § 415, teils nach §...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / VI. Checkliste vor der Erstellung eines Unternehmertestaments

Rz. 67 Alle vorgenannten Aspekte sind bei der Erstellung eines Unternehmertestaments zu bedenken und zu berücksichtigen. Zusammenfassend ergibt sich folgende Checkliste:mehr

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§ 23 Ehegattentestament / I. Auflagen

Rz. 101 Als sonstige letztwillige Verfügung von Todes wegen kommen namentlich Auflagen in Betracht, etwa in Bezug auf die Grabpflege (siehe dazu auch § 17 Rdn 59 ff.). Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 23.33: Grabpflegeauflage Meinen Erben _________________________ und _________________________ mache ich zur Auflage, mein Grab im _______________...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / IV. Auskunftsansprüche des Testamentsvollstreckers gegen die Erben

Rz. 276 Denknotwendig kann der Testamentsvollstrecker seinen steuerlichen Verpflichtungen nur nachkommen, wenn ihm die Erben die benötigten Auskünfte erteilen. Da Vorschenkungen an die Erben gem. § 14 ErbStG bei der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen sind, ist umstritten, ob der Testamentsvollstrecker zivilrechtliche Auskunftsansprüche gegen die Erben hat.[356] Auch wenn die...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / I. Verantwortungsvolle Testamentsgestaltung

Rz. 55 Personen, die beratend im Bereich der Testamentsgestaltung tätig sind, tragen eine entscheidende Verantwortung, ihre Mandanten bei der Umsetzung einer rechtssicheren und streitvermeidenden Nachlassplanung zu unterstützen. Diese Aufgabe umfasst nicht nur die Beachtung und Integration der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die Vermeidung potenz...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 2. Amtliche Verwahrung vorgeschrieben

Rz. 53 Wie unter Rdn 45 dargestellt, muss ein notarielles Testament gem. § 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG zwingend in die amtliche Verwahrung gebracht werden. Hieraus ergeben sich Vor- und Nachteile für die Beteiligten. Einerseits bietet die Verwahrung ein deutliches Plus an Sicherheit, andererseits ist der mit der amtlichen Verwahrung einhergehende Verlust an Flexibilität durchaus a...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Bedeutung des Unternehmertestaments

Rz. 1 Die Definition des Begriffs der Unternehmensnachfolge gelingt mit dem richtigen Blickwinkel. Nahezu immer geht es bei der Unternehmensnachfolge um die Überleitung des Eigentums am Unternehmen und um die Übernahme der unternehmerischen Verantwortung durch den oder die Nachfolger.[1] Eine aktuelle Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM) geht davon...mehr

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§ 24 Erbvertrag / c) Interessenlage als Auslegungskriterium

Rz. 26 Wurde nicht ausdrücklich gekennzeichnet, welche Verfügungen vertragsgemäß und welche einseitig sind, so ist fraglich, nach welchen Kriterien eine Einordnung vorzunehmen ist. Nach der Rechtsprechung des BGH[24] kommt es auf die Interessenlage der Parteien an. Dafür spricht der Vertragscharakter, auch wenn es sich nur um einen einseitigen Erbvertrag handelt, auf den die...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / VII. Unselbstständige Stiftung durch Auflagenanordnung

Rz. 69 Durch die Belastung eines Erben[75] oder eines Vermächtnisnehmers[76] kann der Erblasser von Todes wegen eine sog. unselbstständige Stiftung (auch fiduziarische Stiftung genannt) errichten. In Abgrenzung zur selbstständigen Stiftung nach §§ 80 ff. BGB handelt es sich nicht um eine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern um ein Zweckvermögen, das einem Rechtsträger zur Er...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 3. Einseitige Verfügungen

Rz. 30 Im Erbvertrag können einseitige Verfügungen (bspw. Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnung, Vormundbenennung) getroffen werden, die auch in einem einseitigen Testament getroffen werden könnten (§ 2299 Abs. 1 BGB). Das bedeutet aber auch, dass Erbeinsetzung, Vermächtnis- und Auflagenanordnung im Erbvertrag einseitige Verfügungen sein können. Entscheidend ist der Wil...mehr

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§ 22 Einzeltestament / I. Was ist ein Einzeltestament?

Rz. 1 Mit einem Einzeltestament trifft der Erblasser Regelungen für seinen persönlichen Nachlass, wenn er von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte. Bei dem Einzeltestament handelt es sich um die Grundform einer letztwilligen Verfügung. Diese kann der Erblasser entweder handschriftlich ohne jegliche Mitwirkung eines Dritten oder alternativ bei einem Notar errichten. Zu ...mehr

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§ 24 Erbvertrag / a) Vertragsmäßigkeit – Wechselbezüglichkeit

Rz. 27 Vertragsmäßig bedacht sein kann neben dem Vertragspartner auch ein Dritter, und zwar sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person. Von der Vertragsmäßigkeit einer angeordneten letztwilligen Verfügung zu unterscheiden ist die Frage der Wechselbezüglichkeit (Korrespektivität). Korrespektiv können Verfügungen von Todes wegen nur sein, wenn mindestens zwei Pers...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 5. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 222 Auch im Kapitalgesellschaftsrecht muss bei der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft darauf geachtet werden, dass sowohl der Vor- als auch der Nacherbe satzungsmäßig zur Nachfolge zugelassen ist, insofern gilt es also, etwaige gesellschaftsvertragliche Einziehungs- oder Abtretungsklauseln zu berücksichtigen. Ist der Vorerbe nach den gesellschaftsvertraglichen Bestimmu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Öffentliche Urkunde über eine Erklärung.

Rn 21 Die Beweisregeln über die Beweiskraft öffentlicher Urkunden finden sich in den §§ 415, 417 und 418. § 415 betrifft Urkunden über Erklärungen, die vor der Behörde oder der Urkundsperson von einer dritten Person abgegeben wurden, nicht dagegen Zeugnisse der Behörde oder Urkundsperson selbst. Eine Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle verlangt persönliche Anwesenheit...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 6. Berechtigter

Rz. 191 Jede natürliche Person, aber auch eine juristische Person und eine Handelsgesellschaft können Berechtigte eines Wohnungsrechts sein. Soll das Wohnungsrecht für mehrere Personen bestellt werden, von denen jeder das Wohnungsrecht ausüben können soll – z.B. ein Ehepaar –, so empfiehlt es sich, für jeden Berechtigten ein gesondertes Wohnungsrecht zu bestellen und diese in...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 2. Auflage ohne Sanktion

Rz. 97 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.15: Teilungsverbot als Auflage ohne Sanktion Ich, _________________________, geb. am _________________________, derzeit wohnhaft in _________________________, errichte nachfolgendes Testament: Zu meinen Erben setze ich meine Ehefrau _________________________, geb. am _________________________, derzeit wohnhaft...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / E. Ausschluss von der Erbfolge

Rz. 115 § 1938 BGB ermöglicht es dem Erblasser, einzelne Personen von seiner gesetzlichen Erbfolge auszuschließen, auch ohne eine positive Erbeinsetzung vorzunehmen. Konkret können also alle als gesetzliche Erben in Betracht kommenden Personen (also Ehepartner, Lebenspartner und Verwandte) von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden. Nimmt der Erblasser lediglich ein...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / IV. Umfang der Bindung

Rz. 57 Wenn der überlebende Ehegatte die Zuwendung angenommen hat, ist er an seine wechselbezügliche Verfügung gebunden und insoweit in seiner Testierfreiheit eingeschränkt. Jede beeinträchtigende letztwillige Verfügung, die den wechselbezüglichen Anordnungen widerspricht, ist unwirksam. Rechtsdogmatisch kann dies auf die §§ 2271 Abs. 2 S. 1, 2253 BGB gestützt werden; vielfa...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / III. Teilungsanordnung und Testamentsvollstreckung

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.2: Teilungsanordnung und Testamentsvollstreckung Ich, _________________________, geb. am _________________________, derzeit wohnhaft in _________________________, errichte nachfolgendes Testament: Zu meinen Erben setze ich meine Tochter _________________________, geb. am _________________________, derzeit wohn...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / IV. Rechtsstellung des Erben vor dem Erbfall

Rz. 9 Solange der Erbfall nicht eingetreten ist, hat der Erbe keine gesicherte Rechtsstellung inne.[7] Voraussetzung dafür, dass ein potenzieller Erbe in die Position des Erblassers eintritt, ist stets das Erleben des Todesfalls, und dieses steht erst mit dem Erbfall fest. Daher kann ein designierter Erbe selbst bei einem entsprechenden Erbvertrag oder einer wechselseitigen ...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / F. Wirkungen eines Zuwendungsverzichts gem. § 2352 BGB

Rz. 65 Eine eingetretene Beschränkung der Testierfreiheit kann durch eine vertragliche Regelung mit dem hierdurch Geschützten wieder beseitigt werden. Ein Zuwendungsverzicht gem. § 2352 BGB bewirkt keine Aufhebung der Verfügung von Todes wegen, sondern verhindert in entsprechender Anwendung des § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB nur den Anfall der Zuwendung (Erbeinsetzung, Vermächtnis, ...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / aa) Rechtsnatur einer Schiedsklausel

Rz. 25 Im Zusammenhang mit der Frage, wie man sich einer in einem Testament angeordneten Schiedsklausel entledigen kann und welche Folgen mit einer dementsprechenden Ausschlagungserklärung verbunden sind, ist zunächst zu klären, wie eine Schiedsklausel rechtsdogmatisch einzuordnen ist. Handelt es sich bei der Schiedsklausel um eine Auflage, käme u.U. eine Ausschlagung i.S.v....mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / ff) Rentner mit teilweisem Aufenthalt im In- und Ausland

Rz. 22 Hat ein Rentner seinen Aufenthalt teilweise im Inland und teilweise im Ausland, wird ein neuer gewöhnlicher Aufenthalt in der Regel nicht begründet.[26] Es handelt sich in diesen Fällen allerdings um eine Einzelfallbeurteilung, ob sich der gewöhnliche Aufenthalt in dem bisherigen oder im neuen Aufenthaltsstaat befindet.[27] Auch in einem solchen Fall empfiehlt sich ei...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 1. Allgemeines

Rz. 41 Nach § 2064 BGB kann der Erblasser ein Testament nur persönlich errichten. Damit einher geht auch, dass es sein höchstpersönliches Recht ist, den oder die Erben zu bestimmen. Nach § 2065 BGB kann der Erblasser keine letztwillige Verfügung in der Weise treffen, dass ein anderer zu bestimmen hat, ob sie gelten soll oder nicht (§ 2065 Abs. 1 BGB); er kann zudem die Besti...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 2. Höchstpersönlichkeit

Rz. 40 Der Erblasser kann den Erbvertrag nur höchstpersönlich schließen (§ 2274 BGB), wie im Parallelfall der Testamentserrichtung nach § 2064 BGB. Jede Form der Stellvertretung ist damit ausgeschlossen. Allerdings kann der Vertragspartner bei einem einseitigen Erbvertrag durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften. Für den ges...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 5. Ausgleichungsbestimmung durch Vorausvermächtnis

Rz. 57 Bei der lebzeitigen Zuwendung in Form einer Ausstattung (§ 2050 Abs. 1 BGB) oder in Form von Schenkungen i.S.d. § 2050 Abs. 3 BGB durch den Erblasser an seine Abkömmlinge sollte immer eine Bestimmung dazu getroffen werden, ob diese Zuwendung im Rahmen der Erbauseinandersetzung zwischen den Abkömmlingen zur Ausgleichung gebracht werden soll oder nicht. Rz. 58 Nicht selt...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / VII. Universalvermächtnis

Rz. 64 Unter einem Universalvermächtnis versteht man die Zuwendung des gesamten Nachlasses unter der ausdrücklichen Bezeichnung als Vermächtnis mit der Folge, dass im Übrigen die gesetzliche Erbfolge eintritt. Nach einer Mindermeinung[66] ist auch dies gem. § 2087 Abs. 1 BGB als Erbeinsetzung anzusehen. Die herrschende Meinung hingegen hält ein solches Universalvermächtnis f...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 1. Hausratsvermächtnis

Rz. 45 Als gesetzlich geregelter Fall des Vorausvermächtnisses gewährt § 1932 BGB im Fall der gesetzlichen Erbfolge dem Ehegatten den sog. "Voraus", zu dem sämtliche zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände und Hochzeitsgeschenke zählen. Auch im Rahmen der gewillkürten Erbfolge ist es ratsam, dem überlebenden Ehegatten den Hausrat im Wege eines "Hausratsvermächtnisses" ...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / c) Nießbrauchslösung

Rz. 30 Letztlich ist auch die Nießbrauchslösung als einer der drei Grundtypen des Ehegattentestaments (in erster Linie) steuerlich motiviert. Mit ihr soll möglichst viel Vermögen bereits beim ersten Todesfall auf die Kinder übertragen werden. Regelmäßig wird somit die Substanz des Vermögens des erstversterbenden Elternteils auf die Kinder übertragen. Zugunsten des überlebend...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 1. Gesetzliches Erbrecht

Rz. 46 Hatten die nun geschiedenen Ehepartner kein Testament errichtet, gilt weiterhin gesetzliches Erbrecht. Der Ex-Ehegatte verliert mit Beendigung der Ehe – unter bestimmten Voraussetzungen auch schon früher (wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte bzw. w...mehr