Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Ermittlung des Veräußerungsgewinns bzw. Vermögenszuwachses

Rz. 506 [Autor/Stand] Ermittlung des Veräußerungsgewinns (Vermögenszuwachs). Bei Verwirklichung eines Wegzugsteuertatbestands i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 sind hinsichtlich der fiktiven Veräußerung der Anteile auf den Gewinnrealisierungszeitpunkt i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 die für Besteuerungszwecke maßgeblichen (steuerpflichtigen) Einkünfte zu ermitteln. §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktion und Anwendungsbereich.

Rn 15 Zweck der ergänzenden Vertragsauslegung ist es, Lücken der rechtsgeschäftlichen Regelung zu schließen. Ein derartiges Vorgehen kommt daher nur in Betracht, wenn die zu klärende Frage nicht im Wege der eigentlichen Auslegung zu klären ist. Diese ist daher stets vorrangig (BGH NJW-RR 09, 593 [BGH 21.01.2009 - XII ZR 79/07]). Ob es sich bei der ergänzenden Auslegung überh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2198 BGB – Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten.

Gesetzestext (1) 1Der Erblasser kann die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers einem Dritten überlassen. 2Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Erklärung ist in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. (2) Das Bestimmungsrecht des Dritten erlischt mit dem Ablauf einer ihm auf Antrag eines der Beteiligten von dem Nachlassgericht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einwilligungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Rn 15 Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und damit einwilligungsbedürftig sind die Ablehnung eines Angebots; die Annahme einer Erbschaft (Hamm ZErb 16, 76, 79) und die Annahme der Schenkung eines Erbteils (AG Stuttgart FamRZ 71, 182) wegen der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten; die Ausschlagung der Erbschaft wegen des Verlusts der Erbenstellung (Fröhler BWNotZ 13,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zulässige Anordnungen.

Rn 5 Wohl aber kann der Erblasser bestimmen, dass für Streitigkeiten über Wirksamkeit oder Inhalt des Testaments ein Schiedsrichter zuständig ist (vgl § 1066 ZPO), der jedoch nicht anstelle des Erblassers, sondern anstelle der staatlichen Zivilgerichtsbarkeit handelt (Celle ZEV 16, 337 [OLG Celle 10.12.2015 - 6 W 204/15]); dieses Amt kann auch der Testamentsvollstrecker wahr...mehr

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ZErb 09/2025, Testamentsges... / cc. Sonderfall überschuldeter Nachlass

Anders könnte dies jedoch in dem Fall sein, dass der Nachlass, den das Kind mit Behinderung erlangt, infolge des Verschaffungsvermächtnisses überschuldet ist, § 1992 BGB. Der Anspruch des Nacherben auf das Verschaffungsvermächtnis gegen das Kind mit Behinderung ist nicht automatisch gem. § 1992 BGB ausgeschlossen.[48] Das Betreuungsgericht könnte bei einer rein wertmäßigen B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Ein Erbschein muss erteilt sein (s § 2353 Rn 28). Der Anordnungsbeschluss genügt nicht. Der Erbschein muss noch in Kraft sein. Seine vorläufige Rückgabe aufgrund einstweiliger Verfügung (§ 2361 Rn 10) schadet nicht (BGH NJW 61, 605 [BGH 23.11.1960 - V ZR 142/59]; 72, 582 [BGH 28.01.1972 - V ZB 29/71]). Es muss ein Erwerb durch dingliches Rechtsgeschäft vorliegen. Der Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 § 2333 I regelt die Entziehung des Pflichtteils der Abkömmlinge (§ 2303 Rn 2), II ordnet die entspr Geltung für Eltern und Ehegatten an. Deren schuldhafter Verstoß gg die Familiensolidarität (Rn 1) ist Voraussetzung der Entziehung (Ddorf NJW 68, 944 [OLG Düsseldorf 23.02.1968 - 7 U 128/66]). Daher liegt grds kein Entziehungsgrund vor, wenn der Berechtigte in Notwehr (§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelne Voraussetzungen.

Rn 3 Die verfassungsgemäße (BVerfG NJW 05, 1561, 1565 [BVerfG 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00]) Nr 1 erfasst §§ 211, 212 StGB in allen Beteiligungsformen, auch versuchten (§§ 22, 23 StGB – BGH NJW 15, 1382 Rz 10, 17) Mord oder Totschlag (NK/Kroiß Rz 4), wobei strafbefreiender Rücktritt (§ 24 StGB) auch Erbunwürdigkeit entfallen lässt (DErbK/Schnabel Rz 7). Erforderlich ist vorsät...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dispositionsbefugnis über das Rechtsverhältnis.

Rn 5 Das Rechtsverhältnis muss der Dispositionsbefugnis der Parteien unterliegen. Sie fehlt, wenn Rechte Dritter (s Rn 14) oder zwingendes Recht betroffen sind. Bsp: Rn 6 Gesellschaftsrecht: (1.) Im Aktienrecht wird (a) die Befugnis zum Abschluss eines Vergleichs zunächst eingeschränkt durch § 50 AktG (Ersatzansprüche gg Gründer), § 53 AktG (Ersatzansprüche bei Nachgründung),...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts.

Rn 3 Der Einwilligungsvorbehalt ist streng akzessorisch zur Betreuung und setzt daher zwingend voraus, dass für den fraglichen Aufgabenbereich bereits eine Betreuung angeordnet ist oder zumindest gleichzeitig angeordnet wird (KG FamRZ 08, 1114). Zudem kann er sich nur auf Willenserklärungen im Aufgabenbereich des Betreuers beziehen, nicht hingegen auf tatsächliche Handlungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2177 BGB – Anfall bei einer Bedingung oder Befristung.

Gesetzestext Ist das Vermächtnis unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins angeordnet und tritt die Bedingung oder der Termin erst nach dem Erbfall ein, so erfolgt der Anfall des Vermächtnisses mit dem Eintritt der Bedingung oder des Termins. Rn 1 Abw von § 2176, aber übereinstimmend mit den allg Regeln für Bedingungen und Befristungen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2214 BGB – Gläubiger des Erben.

Gesetzestext Gläubiger des Erben, die nicht zu den Nachlassgläubigern gehören, können sich nicht an die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände halten. Rn 1 Die Vorschrift schützt den Nachlass als Sondervermögen in Konsequenz des Prinzips, das schon in § 2211 niedergelegt ist, vor den Eigengläubigern der Erben. Dadurch kann der Erblasser...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geltendmachung.

Rn 5 Mit dem Erbfall gehört der Anspruch zum pfändbaren oder in der Insolvenz (vgl §§ 35, 36 I InsO) beschlagsfähigen Vermögen des Berechtigten (BGH NJW 97, 2384; Brandbg FamRZ 99, 1436). Es bleibt aber in sein Belieben gestellt, den aus dem familiären Umfeld entspringenden Anspruch geltend zu machen (BGH NJW 82, 2771, 2772; 93, 2876; 97, 2384; LG Hildesheim FamRZ 09, 1440, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen.

Rn 2 Art 1 II zählt die vom Anwendungsbereich der VO ausgenommenen Bereiche auf, bei denen Ansprüche eine Rolle spielen könnten, die als solche aus außervertraglichen Schuldverhältnissen zu qualifizieren wären (aA – keine Anwendung von Art 1 II lit a–e bei Qualifikation als außervertragliches Schuldverhältnis iSd Verordnung – Hohloch IPRax 12, 110, 113); auch hier ist eine a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung gilt für vertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.8 Empfänger der Versorgungsleistungen

Von der Frage, wer Empfänger des Vermögens ist, ist die Frage zu unterscheiden, ob als Sonderausgaben abziehbare wiederkehrende Versorgungsleistungen an solche Personen gezahlt werden können, die nicht selbst Vermögen übertragen haben. Klar ist, dass der Empfänger der Versorgungsleistungen zum sog. "Generationennachfolge-Verbund" gehören muss.[1] Wie weit der Generationennac...mehr

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Tod des Vermieters – Mieter... / 4 Die Entscheidung

In einem vor dem LG Essen zwischen dem Rechtsnachfolger des Vermieters und den Mietern geführten Räumungsrechtsstreit wies das Gericht darauf hin, dass Mieter beim Tod des Vermieters zur Hinterlegung der Miete z.B. beim Amtsgericht berechtigt sind, wenn ihnen der neue Vermieter nicht bekannt ist. Der Erbe ist jedoch nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nac...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.4 Testament

Die Testierfreiheit des Erblassers wird nach Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet (s. auch § 2302 BGB) und umfasst das Recht, selbst einen Nachfolger für das eigene Vermögen zu bestimmen und/oder es auf mehrere Personen nach eigenen Vorstellungen zu verteilen. Dabei muss sich der Verfügende nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann also auch mit ihm nicht verwandte Person...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.3.1 Verwandte des Erblassers

Hat der Erblasser weder ein Testament (§§ 2231, 2247 BGB) aufgesetzt noch einen Erbvertrag (§ 1941 BGB) geschlossen, greift die gesetzliche Erbfolge. Nach dem Tod erben Verwandte das Vermögen nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Beim Verwandtschaftsgrad gilt, dass zunächst die Erben erster Ordnung (1924 BGB), also die Abkömmlinge (Kinder und Enkel) und dann die E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 2 Planungssituationen und -möglichkeiten

Der Erblasser, der seine Nachfolge nicht durch klare Regelungen und geordnete Unterlagen über den Betrieb geplant bzw. nicht vorgesorgt hat, hinterlässt seinen Erben viel Arbeit und Probleme. Der Unternehmer muss sich typischerweise mit zwei verschiedenen Nachfolgesituationen auseinandersetzen, mit der Planung der Nachfolge für den Fall des unerwarteten Todes und der Übergabe z...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.3.2 Übergang im Todesfall

Stirbt ein Gesellschafter einer GmbH, geht sein Gesellschaftsanteil auf seinen gesetzlichen oder durch letztwillige Verfügung bestimmten Erben durch Gesamtrechtsnachfolge über. Gibt es mehrere Erben, steht diesen der Gesellschaftsanteil ungeteilt zu, die Rechte können sie nur gemeinschaftlich ausüben.[1] Die Vererblichkeit von GmbH-Gesellschaftsanteilen kann in der Satzung n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 3.5 Erbvertrag

Mit einem Erbvertrag[1] regeln Unternehmer als künftige Erblasser bereits zu Lebzeiten rechtsverbindlich mit ihren möglichen gesetzlichen Erben, wer bzw. wer nicht ihr Nachfolger werden soll; ob und mit welchen Modalitäten dieser Ausgleichszahlungen an die Miterben zahlen muss usw. Ein Erbvertrag liegt nur dann vor, wenn in dem Vertrag zumindest eine vertragsmäßige Verfügung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 9 Digitaler Nachlass

Kommunikation mit Kunden und Lieferanten, Behörden, Telekommunikations-, Strom- und Gasunternehmen, Versicherungen und Banken etc. finden meist über das Internet statt. Verträge werden immer öfter online abgeschlossen. Aber auch E-Mail-Konten, Cloud-Speicher (Dropbox), Softwarelizenzen und digitale Produkte, Fotos, Dokumente und andere digitale Dateien gehören zum Nachlass.[...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Anzeigepflichten der Gerichte, Notare und deutschen Konsuln (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG i. V. m. §§ 6–9 ErbStDV)

Rz. 16 Die Einzelheiten der den Gerichten, Notaren und deutschen Konsuln durch § 34 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 ErbStG auferlegten Anzeigepflichten ergeben sich aus §§ 7–9 ErbStDV.[1] Für Notare enthalten § 34 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 ErbStG nach Meinung der Finverw eine nicht abschließende Aufzählung der anzeigepflichtigen Vorgänge, sodass bei "potenziell erbschaft- und schenkungsteuerr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 5 Kosten des Notars

Der Notar erhält für seine Tätigkeit Gebühren[1], da er kein besoldeter Beamter ist, sondern bezüglich seiner Bezüge den freien Berufen nahesteht. Diese bestimmen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.[2] Sie werden regelmäßig als Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert, dem Bewertungsmaßstab und dem Gebührensatz als fest bestimmte Beträge berechnet. Im Einzelfall w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anzeigepflicht des Erwerbers bzw. Beschwerten (§ 30 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 16 Nach § 30 Abs. 1 ErbStG ist jeder der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegende Erwerb (§ 1 ErbStG) durch den Erwerber anzuzeigen. Die Vorschrift begründet kein Ermessen. "Erwerber" ist daher sowohl derjenige von Todes wegen (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter) als auch derjenige aufgrund freigebiger Zuwendung unter Lebenden. Erwerber i. S. d. § 30 ...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Einheitliches oder gespaltenes Testament

Rz. 162 Tritt Nachlassspaltung ein bzw. ist eine solche abzusehen, stellt sich die Frage, ob der Erblasser ein einheitliches Testament anfertigen sollte oder verschiedene Testamente. Die Ansichten dazu in der Literatur sind geteilt. Teilweise werden verschiedene Testamente empfohlen.[222] Aber selbst in dem Fall, in dem unterschiedliche Testamente für die einzelnen Nachlasst...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 2. Privatschriftliches Testament

Rz. 31 Normzweck des § 2256 BGB ist, einen Schutz vor Fälschungen von öffentlichen Testamenten zu gewährleisten.[44] Denn der Notar veranlasst, dass das Testament in amtliche Verwahrung gebracht wird (§ 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG), und § 2256 BGB stellt sicher, dass das Testament nach dem Notartermin ununterbrochen in amtlicher Verwahrung verbleibt. Dieser Schutz ist bei eigenhän...mehr

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§ 24 Erbvertrag / X. Erbvertragsaufhebung durch gemeinschaftliches Testament

Rz. 78 Der unter Ehegatten geschlossene Erbvertrag kann auch durch gemeinschaftliches Testament aufgehoben werden (§ 2292 BGB), also auch in der Form des eigenhändigen Testaments (§ 2267 BGB). Gem. § 10 Abs. 4 LPartG können auch eingetragene Partner ein gemeinschaftliches Testament errichten und somit einen Erbvertrag durch gemeinschaftliches Testament aufheben. Rz. 79 Muster...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / V. Gemeinschaftliches Testament

1. Formale und inhaltliche Kriterien Rz. 15 Nach § 2267 BGB kann unter Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament (§ 2265 BGB) in der Weise handschriftlich errichtet werden, dass ein Ehegatte den Text eigenhändig niederschreibt, unterschreibt und der andere mit unterschreibt. Damit ist für den Mitunterschreibenden eine Ausnahme von dem Erfordernis der Eigenhändigkeit des Test...mehr

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§ 22 Einzeltestament / II. Widerruf durch Testament

Rz. 21 Der Erblasser kann sein Testament durch ein späteres Testament widerrufen (§ 2254 BGB). Hierzu hat er unter Einhaltung der allgemeinen Formvorschriften ein neues Testament zu errichten, das eine Erklärung des Widerrufs enthält.[22] Die Form des Testaments muss nicht der Form des zu widerrufenden Testaments entsprechen.[23] Ein notarielles Testament kann z.B. auch durc...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts

A. Rechtszersplitterung im landwirtschaftlichen Erbrecht Rz. 1 Das Landwirtschaftserbrecht als Sondererbrecht der Landwirtschaft verfolgt das Ziel, landwirtschaftliche Betriebseinheiten beim Übergang auf die nachfolgende Generation zu erhalten. Erreicht werden soll dieses Ziel durch Regelungen zur Sondererbfolge, wonach nur ein einzelner Miterbe den landwirtschaftlichen Betri...mehr

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§ 22 Einzeltestament / III. Widerruf durch späteres Testament mit widersprechendem Inhalt

Rz. 24 Der Erblasser trifft in einem neu verfassten Testament Bestimmungen, die zu denjenigen im früheren Testament im Widerspruch stehen (§ 2258 Abs. 1 BGB). Ein Widerspruch liegt vor, wenn die Inhalte beider Testamente nicht miteinander vereinbar sind und die getroffenen Anordnungen nicht nebeneinander Geltung erlangen können, sondern sich gegenseitig ausschließen.[25] Rz....mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / M. Besonderheiten bei dem Testament zugunsten Überschuldeter

I. Überblick Rz. 92 Von der Rechtskonstruktion gleichen die Gestaltungen des Testaments zugunsten Überschuldeter, auch als Bedürftigentestament bezeichnet, denen des Behindertentestaments, sodass gleichermaßen die Vor- und Nacherbschaftslösung bzw. die Vermächtnislösung in Betracht kommt.[232] Diese werden nicht als sittenwidrig zu bewerten sein, auch wenn diesbezüglich die R...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / L. Geltendmachung des Pflichtteils bei Pflichtteilsstrafklausel im gemeinschaftlichen Testament

Rz. 90 Errichten Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, für den Schlusserbfall unter Berücksichtigung einer behindertengerechten Gestaltung letztwillig verfügen und im Übrigen eine Pflichtteilsklausel anordnen, die einen Ausschluss von der Schlusserbfolge vorsieht, wenn ein Abkömmling den Pflichtteil verlangt, stell...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 8. Testament durch Übergabe einer Schrift (§ 2232 BGB, § 30 BeurkG)

Rz. 48 In § 2232 S. 1 BGB wird materiell-rechtlich normiert, dass ein öffentliches Testament zur Niederschrift eines Notars errichtet werden kann, indem der Erblasser dem Notar entweder mündlich seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift übergibt, verbunden mit der Erklärung, dass diese Schrift seinen letzten Willen enthalte. Bei der Übergabe einer Schrift sind eini...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 1. Notarielles Testament

Rz. 30 Ein notarielles Testament (und auch ein sog. Bürgermeister-Nottestament) kann auch dadurch widerrufen werden, dass die Testamentsurkunde aus amtlicher Verwahrung an den Erblasser zurückgegeben wird (§ 2256 Abs. 1 BGB). Der Erblasser muss dafür die Rückgabe des Testaments beim Nachlassgericht verlangen. Mit der höchstpersönlichen Übergabe des Testaments an den Erblasse...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / II. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 84 Ähnlich ist bei der Auslegung gemeinschaftlicher Testamente zwischen wechselbezüglichen und nicht wechselbezüglichen Verfügungen zu differenzieren: Wechselbezügliche Verfügungen haben zwar keinen Vertragscharakter, aber aufgrund der gegenseitigen Abhängigkeit und der Bindungswirkung nach dem Tod des ersten Ehegatten ist die Interessenlage hier derjenigen beim Erbvertra...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / I. Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag?

Rz. 69 Der Unternehmer kann in Form eines Einzeltestaments, eines gemeinschaftlichen Testaments und/oder eines Erbvertrags letztwillig verfügen. Welche Art von letztwilliger Verfügung dabei die richtige ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Pauschale Empfehlungen verbieten sich. Rz. 70 Innerhalb der genannten Gestaltungsmöglichkeiten sollte der Unternehmer darauf h...mehr

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§ 24 Erbvertrag / VI. Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament?

Rz. 56 Für den Rechtsberater ist, wenn Eheleute testieren wollen oder wenn eingetragene Lebenspartner sich erbrechtlich beraten lassen, von zentraler Bedeutung, ob ihnen die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrags vorgeschlagen werden soll. Dabei sind die Unterschiede zwischen beiden, vor allem bei der eintretenden Bindung, von entscheidendem In...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 2. Testament für Alleinstehende mit Verwandten

Rz. 36 Fallbeispiel Ein 30-jähriger Mann ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Seine Eltern leben beide noch, er hat außerdem einen Bruder und eine Schwester. Seine Schwester hat zwei kleine Kinder. Er hat von seinen Großeltern insgesamt 400.000 EUR geerbt, zudem hat er ein altes Auto sowie zwei wertvolle Rennräder. Insgesamt beläuft sich der Nachlass damit auf 440.000...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / II. Testament des Einzelunternehmers

1. Erbeinsetzung Rz. 72 Das Einzelunternehmen besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Träger von Rechten und Pflichten ist der Erblasser. Das Einzelunternehmen fällt als wirtschaftliche Einheit in den Nachlass.[57] Die bilanzielle Zusammenfassung der Vermögensgegenstände ändert hieran nichts. Insbesondere begründet sie kein Sondervermögen.[58] Rz. 73 Nicht vererblich ist di...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 2. Testament

Rz. 55 Fallbeispiel Eine 75-jährige Frau möchte testamentarisch über ihren Nachlass verfügen. Ihr Ehemann ist bereits vor 15 Jahren verstorben und hatte sie im gemeinschaftlichen Ehegattentestament, das die Ehegatten zusammen errichtet haben, zur Alleinerbin eingesetzt. Zum Vermögen der Witwe gehören – neben persönlichen Gegenständen – ein vermietetes Mehrfamilienhaus im Wer...mehr

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§ 24 Erbvertrag / c) Rücktritt durch Testament

Rz. 140 Wie das vorbehaltene oder gesetzlich gewährte Rücktrittsrecht vom Erbvertrag zu Lebzeiten des Vertragspartners ausgeübt wird, regelt § 2296 BGB (vgl. Rdn 123 ff.). Nach dem Tod des Vertragspartners übt der Erblasser beim einseitigen Erbvertrag sein Rücktrittsrecht durch Testament aus (§ 2297 BGB). Ist der Erblasser ebenfalls gestorben, so ist der Rücktritt ausgeschlo...mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / I. Verschließung und Verwahrung von Testament und Erbvertrag

Rz. 31 Nach dem Abschluss der Beurkundung des Testaments und nach der Anfertigung beglaubigter Abschriften soll der Notar die Niederschrift in einen Umschlag nehmen und diesen mit seinem Prägesiegel verschließen (§ 34 Abs. 1 S. 1 BeurkG). Das Testament soll sodann unverzüglich in die besondere amtliche Verwahrung verbracht werden (§ 34 Abs. 1 BeurkG). Die näheren Einzelheite...mehr