Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 23 Ehegattentestament / A. Einleitung

Rz. 1 § 2265 BGB bestimmt knapp und damit klar: "Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden".[1] § 10 Abs. 4 S. 1 LPartG erweitert die Möglichkeit auf (eingetragene) Lebenspartner. Unter dem Begriff des "Ehegattentestaments" sind in der (notariellen) Praxis indes nicht nur gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten zusammengefasst, sondern letzt...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 2. Regelungen zum Herausgabevermächtnis

Rz. 74 Für den Zeitraum nach Wegfall des geschiedenen Ex-Partners wird das Vermächtnismodell gewählt. Es bietet im Hinblick auf das Vermögenabflussrisiko ausreichende Sicherheit gegenüber Halbgeschwistern und einseitigen Verwandten des geschiedenen Ex-Partners in aufsteigender Linie.[27]mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / A. Einleitung

Rz. 1 Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts[1] wurden im Jahr 2021 knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden, wobei in mehr als der Hälfte der Fälle minderjährige Kinder betroffen waren. Man nimmt weiter an, dass etwa 10 %–15 % der Familien bunt zusammengewürfelt sind mit Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen. Leider nimmt die gesetzliche Erbfolge auf dies...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / III. Muster

Rz. 76 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 25.17: Einzeltestament/Geschiedenentestament nach dem Kombinationsmodell Ich, _________________________, errichte nachfolgendes Testament: _________________________ I. Erbe/Vor- und Nacherbschaft Zu meinem Alleinerben bestimme ich mein Kind _________________________. Zum Ersatzerben bestimme ich ___________________...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / III. Muster

Rz. 70 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 25.16: Ehegattentestament/Patchworktestament nach dem Vermächtnismodell Wir, die Eheleute _________________________ und _________________________, errichten nachfolgendes gemeinschaftliches Testament: _________________________ I. Verfügungen für den ersten Todesfall 1. Erbe Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen u...mehr

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§ 22 Einzeltestament / VII. Ehepaare mit Auslandsbezug bzw. Wegzugsabsichten

Rz. 72 Einzeltestamente können für Ehegatten mit internationalem Bezug erforderlich sein, um eine rechtssichere Gestaltung zu gewährleisten. Gemeinschaftliche deutsche Ehegattentestamente sowie Erbverträge werden nämlich nicht von allen Rechtsordnungen gleichermaßen anerkannt und es kann dazu kommen, dass die Verfügungen im Testament bzw. im Erbvertrag nicht ihre gesamte Wir...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / c) Auffassung der Rechtsprechung

Rz. 19 Rechtsprechung und Teile der Literatur[23] lehnten dies im Grundsatz schon immer ab. Die Abgrenzung einer Beratung von einer Geschäftsbesorgung und damit die Abgrenzung einer Beratungs- von einer Geschäftsgebühr hänge ausschließlich davon ab, ob der Anwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis tätig sein soll bzw. wird und mit der Tätigkeit aufgrund des erteilten Auftr...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 3. Wegfall von testamentarischen Beschränkungen

Rz. 101 Vordergründig liegt es nahe, dass die Nacherbschaft sowie die Dauertestamentsvollstreckung mit den einschränkenden Verwaltungsanweisungen auflösend bedingt angeordnet werden. Der Bedürftige würde dann zum unbeschränkten Vollerben. Die Bedingung tritt etwa mit Eintritt der Restschuldbefreiung und Ablauf der Frist des § 303 Abs. 2 InsO ein. Jedoch ist das Anwartschafts...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / Literaturtipps

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§ 26 Behindertentestament u... / K. Kombination von Erbschafts- und Vermächtnislösung bei Ehegatten

Rz. 89 Für ein gemeinschaftliches Testament bietet sich die Kombination der Vermächtnis- mit der Vor- und Nacherbschaftslösung an.[228] Im ersten Erbfall wird die Vermächtnislösung gewählt, sodass keine Erbengemeinschaft mit dem Behinderten als Mitvorerben entsteht. Für den zweiten Erbfall wird dann die Vor- und Nacherbschaftslösung gewählt. Anzudenken ist auch, im ersten Erb...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / V. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 104 Handelt es sich bei dem überschuldeten bzw. bedürftigen potenziellen Erben um einen Abkömmling des Testierenden, so kommt auch die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht gem. § 2338 BGB in Betracht.[253] Nach dieser Vorschrift kann ein Elternteil einen Abkömmling im Falle der Verschwendung oder Überschuldung hinsichtlich seines Pflichtteilsrechts durch die Anordnu...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / IV. Auswahl des Testamentsvollstreckers

Rz. 103 Zur Konfliktvermeidung zwischen Testamentsvollstrecker und überschuldetem Erben ist die Person des Testamentsvollstreckers besonders vorsichtig auszuwählen. Anderenfalls kann der beschränkte Erbe sich "entmündigt" fühlen. Die Wahl des Testamentsvollstreckers sollte daher auf eine Person fallen, die auch das Vertrauen des überschuldeten Erben genießt. Darüber hinaus k...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / III. Bestimmung des Nacherben

Rz. 54 Sofern von dem Erblasser auch gesunde Kinder abstammen, werden diese zumeist als Nacherben bestimmt. Sind aber nach dem Ableben beider Elternteile außer dem behinderten Kind keine weiteren näheren Familienangehörigen vorhanden, so wünschen Eltern oftmals, dass das Restvermögen dem Heim, in dem der Behinderte wohnt oder später wohnen soll, oder dem Träger dieses Heims ...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / III. Folgen der Wechselbezüglichkeit

Rz. 50 Relevanz hat die Wechselbezüglichkeit zunächst im Falle der Nichtigkeit oder des Widerrufs einer Verfügung: Gem. § 2270 Abs. 1 BGB ist dann kraft Gesetzes auch die korrespondierende Verfügung des anderen Ehegatten unwirksam. Die Ursache der Nichtigkeit (z.B. Formfehler, Testierunfähigkeit, Anfechtung) ist dabei irrelevant. Rz. 51 Weiterhin hat die Wechselbezüglichkeit ...mehr

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§ 24 Erbvertrag / ee) Fall aus der Rechtsprechung: Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments (bzw. eines Erbvertrags)

Rz. 114 Beschluss des OLG Frankfurt vom 1.7.1999:[77] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht m...mehr

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§ 22 Einzeltestament / IV. Widerruf durch Vernichtung oder Veränderungen

Rz. 27 Der Erblasser kann sein Testament auch widerrufen, indem er die bestehende Testamentsurkunde in der Absicht vernichtet, das Testament zu widerrufen (§ 2255 S. 1 Alt. 1 BGB). Die gleiche Wirkung hat es, wenn der Erblasser am bestehenden Testament Veränderungen vornimmt, durch die er seinen Willen zum Ausdruck bringt, seine schriftliche Willenserklärung aufheben zu woll...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / Literaturtipps

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§ 22 Einzeltestament / V. Form des Einzeltestaments

Rz. 9 Ein Einzeltestament kann als sog. ordentliches Testament (§ 2231 BGB) errichtet werden, indem der Erblasser seinen letzten Willen privatschriftlich niederlegt oder zur Niederschrift eines Notars erklärt. Bei einem privatschriftlichen Testament verfasst der Erblasser sein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung selbst (§ 2247 BGB). Zu...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / Literaturtipps

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§ 28 Testament des Landwirts / 6. Hoferbenbestimmung mit Regelungen zur Versorgung des überlebenden Ehegatten

Rz. 94 Da der überlebende Ehegatte ein "übliches Altenteil" verlangen kann, wenn er auf seine Abfindungsansprüche nach § 12 HöfeO verzichtet, drängt sich eine Präzisierung auf: Rz. 95 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.19: Hoferbenbestimmung mit Altenteilregelung Meiner Ehefrau wende ich für den Fall, dass sie auf ihre Abfindungsansprüche nach § 12 Hö...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / c) Absicherung des Ehegatten

Rz. 39 Zur Versorgung des überlebenden Ehegatten wird üblicherweise ein aus einem Wohnrecht, einer Barrente und ggf. aus einer Pflegeverpflichtung bestehendes Altenteil gewährt. Die Pflegeleistung ist genau festzulegen. Durch die Reform des Pflegeversicherungsgesetzes (§ 15 SGB XI) ist eine alleinige Anbindung der Pflegeverpflichtung an die nunmehr geltenden Pflegegrade nich...mehr

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§ 22 Einzeltestament / I. Grundsatz

Rz. 11 Ein Einzeltestament muss nicht explizit als solches errichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch durch Umdeutung eines gemeinsamen Testaments entstehen. Gemeinschaftliche Testamente im Sinne des BGB können ausschließlich von Ehegatten errichtet werden (§ 2265 BGB); eingetragene Lebenspartner sind insoweit den Ehegatten gleichgestellt und können ebenf...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 2. Einzeltestament eines Ehegatten mit Gesellschaftsanteilen

Rz. 69 Fallbeispiel Die Erblasserin ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie hält Anteile an zwei Familiengesellschaften, in welchen das Familienunternehmen geführt wird. Die Anteile hat sie schenkweise unter Nießbrauchsvorbehalt von ihrem Vater erhalten. Da der Gesellschafterkreis nach drei Generationen zunehmend zersplittert ist, hat ihr Familienstamm die GmbH-Anteile aus ...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / 1. Formale und inhaltliche Kriterien

Rz. 15 Nach § 2267 BGB kann unter Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament (§ 2265 BGB) in der Weise handschriftlich errichtet werden, dass ein Ehegatte den Text eigenhändig niederschreibt, unterschreibt und der andere mit unterschreibt. Damit ist für den Mitunterschreibenden eine Ausnahme von dem Erfordernis der Eigenhändigkeit des Testamentstextes gemacht. Aus Beweisgründ...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 2. Bestimmung des Testamentsvollstreckers

Rz. 70 Grundsätzlich ist es zweckmäßig, wenn eine dem behinderten Kind nahestehende Person zum Testamentsvollstrecker bestellt wird. Ebenfalls ist es wünschenswert, wenn eine dem behinderten Kind nahestehende Person zum Betreuer ernannt wird. Gleichzeitig ist zu beachten, dass diese nahestehenden Personen auch selbst am Nachlass als Erbe beteiligt sein können. In der Regel s...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / I. Grundlagen

Rz. 44 Als Klassiker des Behindertentestaments gilt die Vor- und Nacherbschaftslösung.[135] Um die Entstehung des Pflichtteilsanspruchs im Erbfall und damit die (automatische) Überleitung dieses Anspruchs auf den Sozialleistungsträger zu verhindern (vgl. Rdn 17), ist das behinderte Kind testamentarisch oder erbvertraglich zu begünstigen. Bei dieser (zu Unrecht?) beliebten Lö...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Pflichtteilsverzicht und pfändungsfreie Vermächtnisgegenstände

Rz. 95 Da der Bedürftige in der Regel. geschäftsfähig ist, ist es für die Gestaltung von überragender Bedeutung, dass er einen auch formgerechten[235] Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB erklärt. Dieser ist in der Regel auch nicht sittenwidrig (vgl. Rdn 37). Auch wird dieser nicht zur Kürzung von Sozialleistungen führen, was aber letztlich nicht ganz klar ist.[236] Auch den...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / IV. Schlussdokumentation

Rz. 29 Wird die Erstellung eines privatschriftlichen Testaments gewünscht, ist sicherzustellen, dass dieses den gesetzlichen Anforderungen des § 2247 BGB entspricht.[9] Rz. 30 Praxistipp Es wird empfohlen, sich das fertiggestellte Testament vom Mandanten zumindest in Form eines Scans übermitteln zu lassen, um die Einhaltung der formellen Anforderungen des Testaments zu überpr...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 1. Herausgabevermächtnis

Rz. 47 Das Vermächtnismodell beinhaltet eine Erbeinsetzung des bzw. der Kinder, allerdings beschwert mit einem Herausgabevermächtnis dergestalt, dass alle Vermögensgegenstände, die das Kind aus dem Nachlass erworben hat und die sich zum Zeitpunkt seines eigenen Todes noch in seinem Vermögen befinden, an dritte Personen – regelmäßig sind das Geschwisterkinder – herausgegeben ...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 3. Besonderheiten in Patchworkkonstellationen

Rz. 60 Geschiedenen- und Patchworktestamente lassen sich nicht trennscharf voneinander abgrenzen. Viele Menschen leben gleichermaßen beide Familienmodelle. Gedankenlogisch gibt es auch bei der juristischen Umsetzung der passenden Konstruktion viele Überlappungen. Bei Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen, die im Erbfall aufeinandertreffen, lassen sich allerdings zwei gro...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Zulässigkeit

Rz. 139 Ein gemeinschaftliches Testament ist nach Art. 25 Abs. 2 UAbs. 1 EuErbVO nur zulässig, wenn es nach jedem der Rechte zulässig ist, die nach der EuErbVO auf die Rechtsnachfolge der beiden beteiligten Personen anzuwenden wären, wenn sie zu dem Zeitpunkt verstorben wären, in dem das gemeinschaftliche Testament errichtet wurde. Die Zulässigkeit eines solchen gemeinschaft...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / I. Allgemeines

Rz. 1 Unter Enterbung (§ 1938 BGB) versteht man den Ausschluss eines gesetzlichen Erben von der gesetzlichen Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen. Die Enterbung kann nur durch ein Testament (Negativ-Testament, § 1938 BGB/Positiv-Testament, § 1937 BGB) oder durch eine einseitige Verfügung in einem Erbvertrag (§§ 2278 Abs. 2, 2299 BGB) erreicht werden. Die Enterbung bedarf...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 2. Vor- und Nachteile des Gestaltungsmodells

Rz. 42 Neben den oben bereits skizzierten Nachteilen muss man sich stets bewusst machen, dass man die erwünschte Gewissheit, dass dem früheren Partner keine Vermögenswerte aus dem eigenen Nachlass zufließen und/oder er Pflichtteilsansprüche insoweit hat, sich um den Preis einer weitgehenden Bindung des Vorerben und damit des eigentlichen Erben "erkauft". Rz. 43 Man muss ferne...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 4. Vor- und Nachteile des Vermächtnismodells

Rz. 69 Das Vermächtnismodell ist eine gegenüber dem klassischen Vor- und Nacherbenmodell alternative Lösung, die dann umso besser funktioniert, je harmonischer die Familienangehörigen und ehemaligen Ehepartner miteinander umgehen. Das liegt vor allem darin begründet, dass die Vermächtnislösung weniger strengen gesetzlichen Vorgaben als das Vor- und Nacherbenmodell mit seiner...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / c) Position des Nacherben

Rz. 38 Dem Nacherben steht mit dem Tod des Erblassers ein Anwartschaftsrecht [11] zu. Hieran ändern auch auflösende oder aufschiebende Bedingungen nichts. Wenn der Erblasser Befreiungen im Rahmen von § 2136 BGB erteilt, ändert er damit nur den Umfang des Nacherbenanwartschaftsrechts. Das Anwartschaftsrecht ist übertragbar und pfändbar, wenn der Erblasser dies nicht ausgeschlo...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / I. Ausgangslage

Rz. 46 Das Vor- und Nacherbenmodell stellt die klassische Lösung eines Geschiedenen- oder Patchworktestaments dar. Es garantiert eine Familienbindung des Vermögens hin zu konkreten Wunschbegünstigten, die dem Erblasser angenehmer sind als die ansonsten beim Tod des Kindes zum Zuge kommenden Personen. Das Vor- und Nacherbenmodell will allerdings in der Praxis mit Bedacht gewä...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 1. Regelungen zur Vor- und Nacherbschaft

Rz. 73 Im Rahmen des Kombinationsmodells wird während der Dauer, in der der geschiedene Ex-Partner und leibliche Elternteil des Kindes lebt, das Vor- und Nacherbenmodell gewählt. Mit dem Tod des Ex-Partners fallen die Regelungen zur Vor- und Nacherbschaft qua auflösender Bedingung weg und das Recht erstarkt zum Vollrecht. Gleichzustellen mit dem Tod des geschiedenen Ex-Partn...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / II. Vormundbenennung

Rz. 85 Die Eltern haben das Recht, einen Vormund für ihr minderjähriges Kind zu benennen, und zwar in Form einer letztwilligen Verfügung (§ 1782 BGB). Dies setzt indes voraus, dass ihnen/dem Längerlebenden im Zeitpunkt des Todes auch die Sorge für die Person und das Vermögen zustand. Ein Elternteil hat somit dann kein Benennungsrecht, wenn ihm das Sorgerecht etwa nach Trennu...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / I. Ausgangslage

Rz. 71 Die beiden großen Regelungsmodelle zur Gestaltung von Geschiedenen- und Patchworktestamenten stellen das Vor- und Nacherbenmodell und das Vermächtnismodell dar. Beide Modelle haben gleichsam Vor- wie Nachteile. Während das Vor- und Nacherbenmodell eine strikte Familienbindung des Vermögens allerdings unter Inkaufnahme von Abwicklungsschwierigkeiten für den Vorerben ga...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 3. Vorteile und Nachteile des Kombinationsmodells

Rz. 75 Das Kombinationsmodell eignet sich für alle Konstellationen, in denen das Sicherungsbedürfnis des Mandanten jedenfalls gegenüber dem geschiedenen Ex-Partner so groß ist, dass das reine Vermächtnismodell nicht ausreicht. Kann der leibliche Elternteil des Kindes im Erbfall allerdings keine erbrechtlichen und vor allem keine Pflichtteilsansprüche mehr verfolgen, macht es...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / I. Ausgangslage

Rz. 10 Bei der Gestaltung von Geschiedenen- oder Patchworktestamenten steht neben dem Vermächtnismodell (hierzu Rdn 46 ff.) in (faktisch) erster Linie dem Gestalter das sog. Vor- und Nacherbenmodell zur Verfügung. Mit dem Vor- und Nacherbenmodell kann verlässlich sichergestellt werden, dass der frühere (geschiedene) Partner auch dann nichts – vor allem als gesetzlicher Erbe ...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / a) Allgemeines

Rz. 13 Das sog. Vor- und Nacherbenmodell hat den Charme für den Erben, dass er den weiteren Weg des Nachlasses nach dem Tod des (gemeinsamen) Kindes bestimmen kann. Hierdurch wird vor allem das Ziel erreicht, den früheren Partner von Erb- und Pflichtteilsansprüchen für den Fall auszuschließen, dass das eigene Kind nach ihm verstirbt, ohne selbst einen Ehepartner oder jedenfa...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / 4. Zusammenfassung

Rz. 31 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist maßgebliches Abgrenzungskriterium zwischen anwaltlicher Beratung und Geschäftsbesorgung, ob der Anwalt aufgrund des ihm erteilten Auftrags nach außen tätig werden soll. Daher ist auch die Mitwirkung an der Errichtung eines Testaments bzw. die Gestaltung eines entsprechenden Entwurfs für den Mandanten nicht als Geschäftst...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / G. Lebzeitige Lösungen und Vorkehrung bei Schenkungen

Rz. 38 Eltern eines behinderten Kindes können Ansprüche im Zusammenhang mit ihrem Ableben reduzieren, indem sie bereits Vermögen lebzeitig ihren gesunden Kindern, sich gegenseitig oder Dritten schenken. Diese Schenkungen bzw. ehebedingten Zuwendungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB auslösen.[124] Diese stehen einem Erben auch dann zu, wenn er erbt. Es ...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / I. Überblick

Rz. 92 Von der Rechtskonstruktion gleichen die Gestaltungen des Testaments zugunsten Überschuldeter, auch als Bedürftigentestament bezeichnet, denen des Behindertentestaments, sodass gleichermaßen die Vor- und Nacherbschaftslösung bzw. die Vermächtnislösung in Betracht kommt.[232] Diese werden nicht als sittenwidrig zu bewerten sein, auch wenn diesbezüglich die Rechtslage ni...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 3. Ausdrückliche Anordnung eines Pflegevergütungsvermächtnisses

Rz. 114 Um die Pflegeperson im Erbfall angemessen zu berücksichtigen, kann ein sog. Pflegevergütungsvermächtnis im Testament angeordnet werden. Ist die Pflegeperson bereits bekannt, kann diese direkt im Testament benannt werden. Dann ist nur noch der Umfang zu bestimmen. Ist die Pflegeperson noch nicht bekannt und will der Erblasser den Umfang noch nicht bestimmen, so kann e...mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 1. Gemeinschaftliche Abänderung

Wollen die Eheleute sich von den Wirkungen der wechselbezüglichen Verfügungen befreien, können sie das Ehegattentestament gemeinschaftlich abändern durch ein Widerrufstestament gem. § 2254 BGB oder ein widersprechendes Testament gem. § 2258 BGB. Dabei ist zu beachten, dass der Umfang der Abänderung ausdrücklich angegeben wird, um eventuelle spätere Fragen, ob sich die Abände...mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 5. Abänderungsvorbehalt und Freistellungsklauseln

Wollen sich Eheleute von den Wirkungen der Wechselbezüglichkeit befreien, können sie im gemeinschaftlichen Testament Abänderungsvorbehalte oder Freistellungsklauseln vereinbaren. Sie sind in diesem konkret geregelten Rahmen in ihrer Testierfreiheit nicht eingeschränkt. Ohne weitere Anhaltspunkte gelten solche Klauseln erst ab dem ersten Todesfall.[17] Es können Regelungen get...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / cc) Zumindest zusätzliche Einhaltung der jeweiligen inländischen Ortsform

Rz. 234 Es empfiehlt sich stets – zumindest zusätzlich – die Einhaltung der jeweiligen inländischen Testamentsform, d.h. des Rechts des Staates, in dem das Testament errichtet wurde. Dadurch wird vermieden, dass das Testament im Ergebnis deshalb formunwirksam ist, weil die Formerfordernisse nach ausländischem Recht nicht vollständig eingehalten wurden. Außerdem kann es anson...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / I. Bindungswirkung

Rz. 110 Soweit Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten wechselbezüglich getroffen sind (oder dies kraft gesetzlicher Anordnung vermutet wird, vgl. § 2270 BGB), hat dies Dreierlei zur Folge:mehr