Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 26 Behindertentestament u... / 1. Überblick

Rz. 99 Die Sozialleistungen für Arbeitsuchende sind oftmals nur vorübergehender Natur. Spätestens mit dem Eintritt in das Rentenalter und dem Bezug der Altersrente wird die Beschränkung durch die nicht befreite Vorerbschaft mit der Testamentsvollstreckung sinnlos.[243] Daher stellt sich die Frage, ob Beschränkungen wegfallen können, sodass der vormals Bedürftige umfangreiche...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / III. Wegfall der Bedürftigkeit

1. Überblick Rz. 99 Die Sozialleistungen für Arbeitsuchende sind oftmals nur vorübergehender Natur. Spätestens mit dem Eintritt in das Rentenalter und dem Bezug der Altersrente wird die Beschränkung durch die nicht befreite Vorerbschaft mit der Testamentsvollstreckung sinnlos.[243] Daher stellt sich die Frage, ob Beschränkungen wegfallen können, sodass der vormals Bedürftige ...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / G. Schiedsklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten

Rz. 73 Bei wechselbezüglichen Verfügungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gelten zu Lebzeiten beider die allgemeinen Regeln; jedoch ist bislang umstritten, ob eine nach dem Tod des erstversterbenden Ehepartners bzw. Lebenspartners angeordnete letztwillige Schiedsklausel zulässig ist.[105]mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 1. Vor- und Nacherbschaft

a) Allgemeines Rz. 13 Das sog. Vor- und Nacherbenmodell hat den Charme für den Erben, dass er den weiteren Weg des Nachlasses nach dem Tod des (gemeinsamen) Kindes bestimmen kann. Hierdurch wird vor allem das Ziel erreicht, den früheren Partner von Erb- und Pflichtteilsansprüchen für den Fall auszuschließen, dass das eigene Kind nach ihm verstirbt, ohne selbst einen Ehepartne...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / II. Elemente des Vermächtnismodells

1. Herausgabevermächtnis Rz. 47 Das Vermächtnismodell beinhaltet eine Erbeinsetzung des bzw. der Kinder, allerdings beschwert mit einem Herausgabevermächtnis dergestalt, dass alle Vermögensgegenstände, die das Kind aus dem Nachlass erworben hat und die sich zum Zeitpunkt seines eigenen Todes noch in seinem Vermögen befinden, an dritte Personen – regelmäßig sind das Geschwiste...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / C. Vermächtnismodell

I. Ausgangslage Rz. 46 Das Vor- und Nacherbenmodell stellt die klassische Lösung eines Geschiedenen- oder Patchworktestaments dar. Es garantiert eine Familienbindung des Vermögens hin zu konkreten Wunschbegünstigten, die dem Erblasser angenehmer sind als die ansonsten beim Tod des Kindes zum Zuge kommenden Personen. Das Vor- und Nacherbenmodell will allerdings in der Praxis m...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / D. Kombinationsmodell

I. Ausgangslage Rz. 71 Die beiden großen Regelungsmodelle zur Gestaltung von Geschiedenen- und Patchworktestamenten stellen das Vor- und Nacherbenmodell und das Vermächtnismodell dar. Beide Modelle haben gleichsam Vor- wie Nachteile. Während das Vor- und Nacherbenmodell eine strikte Familienbindung des Vermögens allerdings unter Inkaufnahme von Abwicklungsschwierigkeiten für ...mehr

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§ 22 Einzeltestament / B. Besonderheit: Umdeutung eines "gemeinschaftlichen" Testaments nicht miteinander verheirateter Personen in ein Einzeltestament

I. Grundsatz Rz. 11 Ein Einzeltestament muss nicht explizit als solches errichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch durch Umdeutung eines gemeinsamen Testaments entstehen. Gemeinschaftliche Testamente im Sinne des BGB können ausschließlich von Ehegatten errichtet werden (§ 2265 BGB); eingetragene Lebenspartner sind insoweit den Ehegatten gleichgestellt und ...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / II. Elemente des Kombinationsmodells

1. Regelungen zur Vor- und Nacherbschaft Rz. 73 Im Rahmen des Kombinationsmodells wird während der Dauer, in der der geschiedene Ex-Partner und leibliche Elternteil des Kindes lebt, das Vor- und Nacherbenmodell gewählt. Mit dem Tod des Ex-Partners fallen die Regelungen zur Vor- und Nacherbschaft qua auflösender Bedingung weg und das Recht erstarkt zum Vollrecht. Gleichzustell...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / a) Anfechtung eines Testaments

Rz. 24 Eine Anfechtungserklärung ist dem Nachlassgericht gegenüber abzugeben (§§ 2081, 2281 BGB). Eine Abgabe gegenüber dem Schiedsgericht ist nicht möglich. Ob die Anfechtung begründet ist, prüft das Nachlassgericht allerdings nicht.[60] Sofern die Prüfung der Begründetheit im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens erfolgt, ist das Nachlassgericht ausschließlich zuständig. Würde...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / B. Vor- und Nacherbenmodell

I. Ausgangslage Rz. 10 Bei der Gestaltung von Geschiedenen- oder Patchworktestamenten steht neben dem Vermächtnismodell (hierzu Rdn 46 ff.) in (faktisch) erster Linie dem Gestalter das sog. Vor- und Nacherbenmodell zur Verfügung. Mit dem Vor- und Nacherbenmodell kann verlässlich sichergestellt werden, dass der frühere (geschiedene) Partner auch dann nichts – vor allem als ges...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / II. Elemente des Vor- und Nacherbenmodells

1. Vor- und Nacherbschaft a) Allgemeines Rz. 13 Das sog. Vor- und Nacherbenmodell hat den Charme für den Erben, dass er den weiteren Weg des Nachlasses nach dem Tod des (gemeinsamen) Kindes bestimmen kann. Hierdurch wird vor allem das Ziel erreicht, den früheren Partner von Erb- und Pflichtteilsansprüchen für den Fall auszuschließen, dass das eigene Kind nach ihm verstirbt, oh...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / E. Weitere Gestaltungselemente: Familienrechtliche Anordnungen

I. Anordnungen gem. § 1638 BGB Rz. 77 Der Testierende kann nicht nur durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung (siehe hierzu Rdn 82) sicherstellen, dass der geschiedene Ehegatte das Vermögen der gemeinsamen Kinder nicht verwaltet, sondern auch eine Anordnung gem. § 1638 BGB treffen. An sich gilt: Gem. § 1626 BGB erstreckt sich die elterliche Vermögenssorge auf das gesam...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 2. Anfechtung wegen Motivirrtums?

Rz. 100 In dem Testament oder Erbvertrag kann auch das Motiv für die Verfügungsbeschränkungen zu Lasten des überschuldeten Erben angegeben werden, damit der Erbe innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schuldenfreiheit die Möglichkeit einer Anfechtung gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht hat (§§ 2080 Abs. 1, 2081 Abs. 1, 2078 Abs. 2 BGB).[244] Die Anfechtung wegen eine...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / Literaturtipps

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / 2. Theorien zur Gemeinschaftlichkeit

Rz. 17 Charakteristisch für das gemeinschaftliche Testament sind zwei jeweils einseitige Verfügungen von Todes wegen der Ehegatten bzw. Lebenspartner. Das Gesetz sagt nichts dazu, welche Merkmale erfüllt sein müssen, damit von einem gemeinschaftlichen Testament gesprochen werden kann. Es istmehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 3. Nachabfindungsregelungen

Rz. 29 Anders als das Höferecht, welches etwa mit § 13 HöfeO ein detailliertes Nachabfindungssystem bereithält, wenn der Erbe innerhalb von 20 Jahren nach dem Erbfall die landwirtschaftliche Besitzung oder wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert oder in eine Gesellschaft einbringt oder wenn er auf dem landwirtschaftlichen Betrieb landwirtschaftsfremde Erträge erzielt, sieht...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / d) Ertragswertanordnung für die Pflichtteilsberechtigten

Rz. 41 Es bedarf unbedingt der Ertragswertanordnung, damit sich der Pflichtteil der Pflichtteilsberechtigten anhand des Ertragswerts der landwirtschaftlichen Besitzung berechnet: Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.6: Ertragswertanordnung Ich ordne an, dass bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen das Landgut mit dem Ertragswert anzusetzen ...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 3. Bestimmung von mehreren Erben unter Zuwendung des Landguts an einen einzelnen Miterben im Rahmen einer Teilungsanordnung

Rz. 44 Der Erblasser hat zwei Söhne und zwei Töchter und möchte eine Teilungsanordnung mit einer Ertragswertanrechnung treffen. Er kann wie folgt verfügen: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.8: Zuwendung eines Landguts durch Teilungsanordnung Zu meinen Erben bestimme ich meinen Sohn _________________________ [S1] sowie meine Töchter __________________...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / II. Höferechtliche Nachlassspaltung

Rz. 55 Bei bestehender Hofeigenschaft führt der Tod des Eigentümers zu einer Nachlassspaltung. Der Hof vererbt sich nach den Regelungen der Höfeordnung, während sich das sonstige Vermögen des Erblassers, das hoffreie Vermögen, nach allgemeinem Erbrecht vererbt.[22] Welche Sachen und Rechte sich nach den Regeln der Höfeordnung vererben, ergibt sich im Einzelnen aus §§ 2 und 3...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 1. Ordnungen der gesetzlichen Hoferbfolge

Rz. 57 § 5 HöfeO definiert vier Hoffolgeordnungen, in welchen Verwandte des Erblassers und sein Ehegatte aufgeführt sind. In der Reihenfolge dieser Ordnungen sind die Angehörigen und der Ehegatte zur gesetzlichen Hoferbfolge berufen. Zur ersten Ordnung zählen die Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge, zur zweiten Ordnung der Ehegatte, zur dritten Ordnung die Eltern, we...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 7 Die landwirtschaftsspezifischen Erbregelungen im BGB, die Übernahme eines Landguts durch einen Miterben (§ 2049 BGB) sowie die Pflichtteilsregelung des § 2312 BGB, setzen voraus, dass der landwirtschaftliche Betrieb des Erblassers als Landgut zu qualifizieren ist. Ob dies der Fall ist, ist bei der Beratung des Erblassers vorab zu klären. Der Begriff des Landguts ist im ...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 6. Tilgung der Nachlassverbindlichkeiten mit hoffreiem Vermögen

Rz. 73 Die gesetzliche Regelung in § 15 Abs. 2 HöfeO besagt, dass das hoffreie Vermögen vorrangig zur Tilgung der Nachlassverbindlichkeiten einschließlich der auf dem Hof ruhenden Hypotheken, Grund- und Rentenschulden einzusetzen ist. Befindet sich also im Nachlass ein Miethaus, das dem hoffreien Vermögen zuzuordnen ist, kann der Hoferbe verlangen, dass die Erben des hoffrei...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 3. Wirtschaftsgebäude

Rz. 11 Zwingende Voraussetzung für das Vorliegen eines Landguts ist das Vorhandensein von Wirtschaftsgebäuden. Andernfalls könnten bereits landwirtschaftliche Flächen ein Landgut darstellen, was ersichtlich nicht gewollt ist. Die Rechtsprechung fordert ferner für das Vorliegen eines Landguts das Vorhandensein der notwendigen Wohngebäude. Der Wandel der Zeit bringt es mit sic...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 2. Hoferbenbestimmung

Rz. 82 Sofern der Hofeigentümer gesichert davon ausgehen kann, dass der gewünschte Nachfolger wirtschaftsfähig ist, wirft die Feststellung des Hoferben keine besonderen Probleme auf, wobei vorsorglich ein Ersatzerbe bestimmt werden sollte für den Fall, dass der gewünschte Hoferbe wegfällt oder im Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr wirtschaftsfähig sein sollte: Rz. 83 Muster in...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 5. Verpachtete Landgüter

Rz. 14 Die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs führt nicht zum Wegfall der Landguteigenschaft.[8] Die langfristige Verpachtung an einen engen Familienangehörigen vermag den Verlust der Landguteigenschaft ohnehin nicht zu bewirken, da die Fortführung und Bewirtschaftung des Landguts in der Familie gewahrt bleibt. Bei einer langfristigen Verpachtung an Familienfrem...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 4. Hoferbenbestimmung mit abweichenden Regelungen zur Abfindung der weichenden Erben

Rz. 86 Auch nach der Novellierung der Höfeordnung aufgrund des Wegfalls der Einheitswerte ist die gesetzliche Abfindung der weichenden Erben äußerst niedrig. Erfolgt kein lebzeitiger Ausgleich, steht dem Hofeigentümer die Möglichkeit offen, eine höhere Abfindung festzulegen, die sich durchaus an dem Grundsteuerwert orientieren kann und einen Abzug von Hofesschulden ausschlie...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 7. Betriebliche Mischformen

Rz. 16 Verbindet der Landwirt den rein landwirtschaftlichen Betrieb mit einer nichtlandwirtschaftlichen Betriebsform, sei es mit einer gewerblichen Einheit wie einem Hofladen, der auch hinzugekaufte oder nichtlandwirtschaftliche Produkte in seinem Sortiment führt, sei es mit Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien wie einer Windkraft- oder Photovoltaikanlage, bedarf es d...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 2. Absicherung des überlebenden Ehegatten

Rz. 28 Oftmals entspricht es Tradition und Vernunft, den Betrieb an einen einzelnen Abkömmling zu vererben, dem dann auch die Versorgung des überlebenden Ehegatten (Altenteiler) obliegen soll. Klassische Elemente einer Altenteilregelung in einer letztwilligen Verfügung sind die Einräumung eines auch dinglich zu sichernden Wohnrechts und die Gewährung einer lebenslänglichen R...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / III. Besonderheiten bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung

Rz. 112 Da der Hoferbe nicht wirtschaftsfähig sein muss, bedarf es im Gegensatz zur Nordwestdeutschen Höfeordnung keiner Ersatzbestimmung für den Fall fehlender Wirtschaftsfähigkeit des ausgewählten Hoferben. Rz. 113 Allerdings ist auch im Anwendungsbereich der HO-RhPf eine Pflichtteilsanordnung erforderlich, wenn der Hofeigentümer wünscht, dass weichende Erben nur nach Maßga...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 4. Nachabfindungsregelungen

Rz. 47 Auch wenn das Landguterbrecht keine Nachabfindungsregelungen kennt, kann die Anordnung von Nachabfindungsregelungen dem Gerechtigkeitsgedanken entsprechen. Dem Erblasser steht es frei, die Anwendung der Nachabfindungsregelungen der Nordwestdeutschen Höfeordnung anzuordnen oder aber die Nachabfindungsbestimmung selbst festzulegen. Rz. 48 Die Anlehnung an § 13 HöfeOkann ...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 10. Hoferbenbestimmung mit Anordnung zur abweichenden Verteilung des hoffreien Vermögens

Rz. 102 Der Hofeigentümer kann die Anwendung der Regelung über die Verteilung des hoffreien Vermögens in § 15 Abs. 2 HöfeO ausschließen, um auf diese Weise zu verhindern, dass der Hoferbe die weichenden Erben nicht nur mit Minimalbeträgen abfinden muss, sondern auch noch die Verwertung des hoffreien Vermögens zur Tilgung der auf dem Hof lastenden Verbindlichkeiten verlangen ...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 2. Bestimmung von mehreren Erben unter Zuwendung des Landguts an einen einzelnen Miterben im Rahmen eines Vorausvermächtnisses

Rz. 43 Der Erblasser hat vier Abkömmlinge, zwei Söhne und zwei Töchter. Einer der Söhne und die beiden Töchter sollen zu gleichen Teilen Erben werden, wobei der Sohn im Rahmen des Vorausvermächtnisses das Landgut erhalten soll. Der andere Sohn soll so wenig wie möglich bekommen. Der Erblasser kann wie folgt testieren: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster ...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 104 Größere Bedeutung neben der Nordwestdeutschen Höfeordnung hat bislang lediglich die am 7.10.1953 in Kraft getretene Höfeordnung für Rheinland-Pfalz (HO-RhPf) erlangt.[33] Sie führt in ihrem Anwendungsbereich ebenso wie die Nordwestdeutsche Höfeordnung zu einer Nachlassspaltung, weist aber im Übrigen deutliche Unterschiede zur Nordwestdeutschen Höfeordnung auf, sodass...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / a) Erbeinsetzung

Rz. 31 Die Festlegung eines Alleinerben wirft keine besonderen Probleme auf: Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.1: Bestimmung eines Alleinerben bei einem Nachlass mit landwirtschaftlichem Vermögen Hiermit setze ich meinen Sohn _________________________ zu meinem alleinigen Erben ein. Er ist auch in der Lage, meinen landwirtschaftlichen Betrieb,...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / III. Gesetzliche Hoferbfolge

Rz. 56 Hoferbe kann nur eine einzelne natürliche Person werden (§ 4 HöfeO). Die Entstehung einer Miterbengemeinschaft an dem Hofvermögen ist, von dem Sonderfall des "verwaisten Hofes" in § 10 HöfeO abgesehen, nicht möglich. Damit unterscheidet sich die Höfeordnung elementar von den Bestimmungen des allgemeinen Erbrechts. Die Höfeordnung gibt dem Eigentümer in § 7 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 9. Stellung des überlebenden Ehegatten

Rz. 77 Wird der überlebende Ehegatte nicht Hoferbe, kann er bei einem Verzicht auf die Ansprüche nach § 12 HöfeO ein übliches Altenteil verlangen (§ 14 Abs. 2 S. 1 HöfeO). Schon die Unbestimmtheit der gesetzlichen Regelung lässt es ratsam erscheinen, das Altenteil des überlebenden Ehegatten testamentarisch individuell zu regeln. Im Zweifel gelten für die Altenteilleistungen ...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 2. Betriebsgröße

Rz. 8 Um Landgut zu sein, muss der landwirtschaftliche Betrieb eine "gewisse Betriebsgröße" haben. Grund ist, dass reine Hobby- und Kleinstbetriebe nicht die erbrechtliche Privilegierung haben sollen, die spiegelbildlich mit einer Benachteiligung der übrigen Erben verbunden wäre. Gesetzeszweck ist allein das übergeordnete öffentliche Interesse an der Erhaltung leistungsfähig...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 4. Gewillkürte Hoferbfolge

Rz. 65 Nach § 7 Abs. 1 HöfeO kann der Eigentümer den Hoferben durch Verfügung von Todes wegen frei bestimmen oder die Besitzung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (Übergabevertrag) übergeben. Der gewillkürte Hofnachfolger muss allerdings wirtschaftsfähig sein (§ 7 Abs. 1 S. 2 HöfeO). Rz. 66 Die Anordnung der Hofvor- und -nacherbschaft ist unter Beachtung des Kriteriums der...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 7. Nachabfindung

Rz. 74 Zum Ausgleich dafür, dass die weichenden Erben beim Erbfall ein Sonderopfer erbringen und nur einen Anteil am niedrigen Hofeswert erhalten, gewährt ihnen § 13 HöfeO einen Nachabfindungsanspruch. Voraussetzung ist, dass der Hoferbe innerhalb von 20 Jahren nach dem Hoferbfall den Hof insgesamt oder einzelne Flächen veräußert oder dass er dazu übergeht, auf dem Hof landw...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 4. Bewirtschaftungsformen

Rz. 12 Nicht alle Erscheinungsformen, die mit einem landwirtschaftlichen Betrieb in einen Zusammenhang gebracht werden, begründen die Landguteigenschaft. Diese ist freilich anerkannt für folgende Bewirtschaftungsformen:[6]mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 6. Umfang des Landguts

Rz. 15 Steht fest, dass ein Landgut vorliegt und der Anwendungsbereich des Landguterbrechts eröffnet ist, stellte sich die weitere Frage, für welche Gegenstände die erbrechtliche Privilegierung gilt. Unproblematisch ist dies für landwirtschaftlich genutzte Flächen, Wirtschaftsgebäude, Inventar und Betriebsleiterhaus. Bei baureifen Grundstücken ist allerdings zu differenziere...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 3. Hoferbenbestimmung bei zweifelhafter Hofeigenschaft

Rz. 84 Hat der Hofeigentümer die Sorge, dass die landwirtschaftliche Besitzung im Zeitpunkt seines Ablebens nicht mehr die Hofeigenschaft hat und somit allgemeines Erbrecht zur Anwendung gelangt, wird es seinem Wunsch entsprechen, dass der vorgesehene Nachfolger die Besitzung auf der Grundlage des allgemeinen Erbrechts erhält: Rz. 85 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm üb...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 7. Hoferbenbestimmung mit Pflichtteilsanordnung

Rz. 96 Wünscht der Erblasser, dass sich Abfindungs- und Nachabfindungsansprüche der weichenden Erben nach der Pflichtteilsquote richten, ist ihm dringend anzuraten, dies in der letztwilligen Verfügung anzuordnen, denn aus der Bestimmung einer einzelnen Person zum Hoferben kann grundsätzlich nicht hergeleitet werden, dass die weichenden Erben nur den Pflichtteil erhalten soll...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / b) Vermächtnisse

Rz. 35 Sofern der Erblasser Vermächtnisse aussetzen möchte, können sich diese auch auf Grundstücke erstrecken, die zu dem landwirtschaftlichen Betrieb gehören. Hier sollte durch Einbeziehung eines Steuerberaters in die Nachfolgeplanung geklärt werden, ob stille Reserven aufgedeckt werden. Rz. 36 Grundstücksvermächtnisse bedürfen allerdings – in Abhängigkeit von Größe und Bund...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 9. Hofvor- und -nacherbschaft

Rz. 100 Abgesehen von dem Erfordernis der Wirtschaftsfähigkeit des Hofvorerben im Zeitpunkt des Ablebens des Hofeigentümers und des Nacherben im Zeitpunkt des Nacherbfalls gelten keine Besonderheiten gegenüber der Vor- und Nacherbschaft nach allgemeinem Erbrecht. Vorsorge für den Wegfall des Nacherben oder fehlende Wirtschaftsfähigkeit der Nacherben empfiehlt sich allerdings...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / I. Erläuternde Auslegung

Rz. 5 Ziel der Auslegung eines Testaments ist die Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers (§ 133 BGB).[5] Die erläuternde Testamentsauslegung hat zum Ziel, den "wirklichen", d.h. realen Willen des Erblassers zu erforschen; sie soll klären, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte, und nicht etwa einen von der Erklärung losgelösten Willen ermitteln.[6] Der so...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / III. Zeit- und Ortsangabe

Rz. 13 Insofern begnügt sich das Gesetz mit einer Sollvorschrift in § 2247 Abs. 2 BGB. Die Angabe von Zeit und Ort ist aus Beweisgründen aber dringend zu empfehlen.[29] Außerdem können Zweifel über die Wirksamkeit entstehen, wenn die Zeitangabe fehlt, weil bei Vorhandensein mehrerer Testamente fraglich sein kann, welches das letzte ist und bei einander widersprechenden Inhal...mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 3. Anfechtung der Verfügung des Vorverstorbenen oder Anfechtung er eigenen Verfügung des Überlebenden

Der Überlebende kann sich von den Bindungswirkungen der einzelnen Verfügung oder vom gesamten Testament befreien, wenn er nach §§ 2281 i.V.m. 2078, 2079 BGB seine eigenen Verfügungen oder die des Vorverstorbenen unter Berücksichtigung von §§ 2080, 2078 BGB anficht. Eine Anfechtung ist möglich, soweit nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese Erklärung auch bei Kenntnis ...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 1. Formvorschriften

Rz. 14 Die letztwilligen Verfügungen im gemeinsamen Testament müssen den Formvorschriften eines Einzeltestaments genügen. Typischer Fall, bei dem dies Relevanz erfährt, ist folgender: Ein nicht verheiratetes Paar errichtet ein gemeinsames Testament, indem die Frau das Testament handschriftlich niederschreibt und unterschreibt und der Mann das Testament ebenfalls unterschreib...mehr