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§ 25 Testamente für Geschiedene und Patchworkfamilien / C. Vermächtnismodell

Julia Roglmeier, Dr. Markus Sikora
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I. Ausgangslage

 

Rz. 46

Das Vor- und Nacherbenmodell stellt die klassische Lösung eines Geschiedenen- oder Patchworktestaments dar. Es garantiert eine Familienbindung des Vermögens hin zu konkreten Wunschbegünstigten, die dem Erblasser angenehmer sind als die ansonsten beim Tod des Kindes zum Zuge kommenden Personen. Das Vor- und Nacherbenmodell will allerdings in der Praxis mit Bedacht gewählt sein. Immerhin birgt es nicht nur Vorteile, sondern auch Schwächen. Die für die Vor- und Nacherbschaft anwendbaren §§ 2113 ff. BGB beinhalten ein strenges gesetzliches Regelungswerk und können zu sowohl zivilrechtlichen als auch steuerrechtlichen Nachteilen führen. Das gilt insbesondere dann, wenn besonders werthaltige Vermögenspositionen wie Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen betroffen sind. Aus diesem Grund bieten sich alternative Gestaltungsmodelle wie das Vermächtnismodell an.

II. Elemente des Vermächtnismodells

1. Herausgabevermächtnis

 

Rz. 47

Das Vermächtnismodell beinhaltet eine Erbeinsetzung des bzw. der Kinder, allerdings beschwert mit einem Herausgabevermächtnis dergestalt, dass alle Vermögensgegenstände, die das Kind aus dem Nachlass erworben hat und die sich zum Zeitpunkt seines eigenen Todes noch in seinem Vermögen befinden, an dritte Personen – regelmäßig sind das Geschwisterkinder – herausgegeben werden müssen, sofern sie sonst an den Ex-Partner oder dessen einseitige Verwandte fallen würden (auflösende Bedingung).

 

Rz. 48

Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen

 

Muster 25.12: Herausgabevermächtnis

Zu meinem unbeschränkten Alleinerben setze ich mein Kind _________________________ ein. Sofern Gegenstände aus meinem Nachlass nach meinem Tod im Wege der Erbfolge an meinen geschiedenen Mann oder dessen einseitige Abkömmlinge oder Verwandte in aufsteigender Linie fallen sollten, vermache ich alle Vermögensgegenstände, die der Alleiner...

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