Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 1. Letztwillige Verfügungen von Ehegatten für den ersten Erbfall beim Berliner Testament

Rz. 25 Nachfolgende Gestaltungen bieten sich beim ersten Erbfall im Berliner Testament an, bei dem der längerlebende Ehegatte Alleinerbe wird und die Kinder noch minderjährig sind:[58]mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / a) Bejahung eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 20 Angenommen wurde ein gemeinschaftliches Testament in folgenden Fällen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Berliner Testament (Abs. 3)

Rz. 88 [Autor/Stand] Bei einem sog. Berliner Testament nach § 2269 BGB erwerben die Schlusserben bzw. Vermächtnisnehmer nicht von dem zuerst verstorbenen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, sondern nur von dem länger lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Gilt in diesem Verhältnis eine ungünstigere Steuerklasse, so kann auf Antrag das Verhältnis zur e...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Maßgebliche Vorschriften für gemeinschaftliche Testamente

Rz. 137 Ob die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit von gemeinschaftlichen Testamenten unter Art. 24 EuErbVO oder unter Art. 25 EuErbVO fallen, ist in der EuErbVO nicht ausdrücklich geregelt. Die EuErbVO erwähnt das gemeinschaftliche Testament ausschließlich bei den Begriffsbestimmungen in Art. 3 Abs. 1 Buchst. c EuErbVO, nach dem es sich bei diesem um ein von zwei od...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / III. Schuldrechtliche Anerkennung eines formunwirksamen Testaments

Rz. 31 Die Nichtigkeit eines nicht formgerechten privatschriftlichen Testaments (§ 125 BGB) hat häufig zur Folge, dass dem wirklichen Willen des Erblassers aus diesem Grund nicht entsprochen wird.[78] Die kraft Gesetzes berufenen Erben können die im Testament bedachten Erben schuldrechtlich so stellen, als wäre das Testament doch wirksam.mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / VI. Verwahrung des eigenhändigen Testaments und Ablieferungspflicht

Rz. 23 Auch das eigenhändige Testament kann gem. § 2248 BGB in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts verbracht und beim Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Die besondere amtliche Verwahrung eines Testaments kann auch aufgrund einer Vorsorgevollmacht verlangt werden.[60] Der/Die Erblasser kann/können das Testament wieder aus d...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 3. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 49 Haben die Ehegatten ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichtet, gilt die Besonderheit, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2077 BGB nicht nur die letztwilligen Verfügungen zugunsten des anderen Partners unwirksam werden, sondern das gesamte Ehegattentestament seine Gültigkeit verliert (§ 2268 BGB). Diese Wirkung tritt für jede Art von Ehegattentestam...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / I. Beweisregeln für die Echtheit eines privatschriftlichen Testaments

Rz. 26 Für das eigenhändige Testament gilt der allgemeine Grundsatz: Die Beweislast für die Echtheit und Eigenhändigkeit trägt derjenige, der Rechte aus der Urkunde herleiten will.[67] Der Beweis der Eigenhändigkeit ist ggf. neben dem der Echtheit der Unterschrift zu erbringen, weil die §§ 440 Abs. 2 und 416 ZPO auf das eigenhändige Testament keine Anwendung finden.[68] Die Ec...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 2. Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments

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§ 27 Unternehmertestament / IV. Testament des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft

Rz. 203 Grundsätzlich stehen auch dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft dieselben erbrechtlichen Gestaltungsmittel zur Verfügung wie dem Einzelunternehmer und dem Gesellschafter einer Personengesellschaft, weshalb nachstehend hauptsächlich auf ausgewählte Besonderheiten einzugehen ist, die sich aus dem Kapitalgesellschaftsrecht ergeben und bei der Testamentsgestaltung...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 2. Letztwillige Verfügungen von Ehegatten für den zweiten Erbfall beim Berliner Testament

Rz. 27 Der zweite Erbfall bei miteinander verheirateten Eltern kann zugunsten von deren minderjährigen Kindern wie folgt gestaltet werden:[65]mehr

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§ 8 Testierfreiheit / E. Wechselbezügliche Verfügungen beim gemeinschaftlichen Testament

Rz. 43 In der Rechtspraxis nehmen handschriftliche gemeinschaftliche Ehegattentestamente eine überragende Rolle ein. Ist ein Ehegatte testierunfähig geworden oder verstorben, stellen sich häufig Fragen nach der Testierfreiheit des anderen noch testierfähigen, ggf. auch überlebenden Ehegatten. I. Begriff der wechselbezüglichen Verfügung Rz. 44 Wechselbezüglich (korrespektiv) si...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / III. Testament des Gesellschafters einer Personengesellschaft

Rz. 161 Grundsätzlich stehen dem Gesellschafter einer Personengesellschaft dieselben erbrechtlichen Gestaltungsmittel zur Verfügung wie dem Einzelunternehmer, weshalb nachstehend hauptsächlich auf ausgewählte Besonderheiten einzugehen ist, die sich aus dem Personengesellschaftsrecht ergeben und bei der Testamentsgestaltung zwingend zu berücksichtigen sind. 1. Nachlasszugehöri...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 3. Testament für Alleinstehende ohne Verwandte, aber mit Haustier

Rz. 39 Fallbeispiel Eine alleinstehende 80-jährige Dame lebt mit ihrem Hund in einer Eigentumswohnung. Kinder hatte sie nie, die näheren Verwandten sind alle bereits verstorben. Sie möchte ihr Vermögen an eine bestimmte Tierschutzorganisation spenden. Auch ist ihr wichtig, dass ihr Hund nach ihrem Tod gut versorgt ist. Rz. 40 Erläuterungen zum Muster 22.2 Da die Eltern der Erb...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / b) Verneinung eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 21 Die Annahme eines gemeinschaftlichen Testaments wurde in folgenden Fällen verneint:mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / 4. Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament

Rz. 22 Ein nur von einem Ehegatten geschriebenes und unterschriebenes gemeinschaftliches Testament kann in ein Einzeltestament zugunsten des anderen Ehegatten umgedeutet werden.[56] Allerdings erfordert dies die Feststellung, dass nach dem Willen des Testierenden seine Verfügung auch unabhängig vom Beitritt des anderen Ehegatten gelten sollte.[57] Auch wechselbezüglich gewoll...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / d) Datierung eines Testaments

Rz. 42 Hat der Erblasser ein Testament errichtet, das die Angabe eines Datums enthält, zu dem er bereits testierunfähig war, hat er jedoch das Testament tatsächlich zu einem früheren Zeitpunkt errichtet, zu dem die Testierunfähigkeit noch nicht festgestellt war, ist ein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen. Enthält ein Testament eine von der Unterschrift gedeckte Ze...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / b) Rechtliche Konsequenzen der Einordnung des gemeinschaftlichen Testaments unter die Vorschriften des Erbvertrags

Rz. 138 Ordnet man das gemeinschaftliche Testament, das wechselbezügliche Verfügungen enthält, nach Art. 25 EuErbVO unter die Bestimmungen, die für Erbverträge gelten, ein, hat dies folgende Konsequenzen: aa) Zulässigkeit Rz. 139 Ein gemeinschaftliches Testament ist nach Art. 25 Abs. 2 UAbs. 1 EuErbVO nur zulässig, wenn es nach jedem der Rechte zulässig ist, die nach der EuErb...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / bb) Mündliche Testamente

Rz. 101 Unter das HTestformÜ fallen aus deutscher Sicht auch mündliche Testamente. Gem. Art. 10 HTestformÜ hat zwar jeder Vertragsstaat des HTestformÜ die Möglichkeit, sich das Recht vorzubehalten, letztwillige Verfügungen nicht anzuerkennen, die einer seiner Staatsangehörigen in mündlicher Form errichtet hat, wenn er keine andere Staatsangehörigkeit besaß, sofern nicht auße...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / D. Landwirtschaftliche Betriebe, die der Rheinland-Pfälzischen Höfeordnung unterliegen

I. Allgemeine Hinweise Rz. 104 Größere Bedeutung neben der Nordwestdeutschen Höfeordnung hat bislang lediglich die am 7.10.1953 in Kraft getretene Höfeordnung für Rheinland-Pfalz (HO-RhPf) erlangt.[33] Sie führt in ihrem Anwendungsbereich ebenso wie die Nordwestdeutsche Höfeordnung zu einer Nachlassspaltung, weist aber im Übrigen deutliche Unterschiede zur Nordwestdeutschen H...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 1. Bestimmung eines Alleinerben

a) Erbeinsetzung Rz. 31 Die Festlegung eines Alleinerben wirft keine besonderen Probleme auf: Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.1: Bestimmung eines Alleinerben bei einem Nachlass mit landwirtschaftlichem Vermögen Hiermit setze ich meinen Sohn _________________________ zu meinem alleinigen Erben ein. Er ist auch in der Lage, meinen landwirtschaf...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / C. Landwirtschaftliche Betriebe, die der Nordwestdeutschen Höfeordnung unterliegen

I. Hofeigenschaft Rz. 50 Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein der Höfeordnung, wenn sie im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im gemeinschaftlichen Eigentum von Eheleuten stehen oder zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehören und eine gewis...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / B. Landguterbrecht

I. Begriff des Landguts 1. Allgemeine Hinweise Rz. 7 Die landwirtschaftsspezifischen Erbregelungen im BGB, die Übernahme eines Landguts durch einen Miterben (§ 2049 BGB) sowie die Pflichtteilsregelung des § 2312 BGB, setzen voraus, dass der landwirtschaftliche Betrieb des Erblassers als Landgut zu qualifizieren ist. Ob dies der Fall ist, ist bei der Beratung des Erblassers vor...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / IV. Inhaltliche Ausgestaltung der letztwilligen Verfügung über Hofvermögen

1. Allgemeine Hinweise Rz. 78 Aufgrund der Nachlassspaltung bedarf es einer letztwilligen Verfügung sowohl hinsichtlich des Hofvermögens als auch hinsichtlich des hoffreien Vermögens, wenn der Erblasser die Nachfolge in die beiden Vermögensmassen selbst regeln will. Er hat allerdings auch die Möglichkeit, nur für eine der beiden Vermögensmassen eine letztwillige Verfügung zu ...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / IV. Inhaltliche Ausgestaltung der letztwilligen Verfügung

1. Bestimmung eines Alleinerben a) Erbeinsetzung Rz. 31 Die Festlegung eines Alleinerben wirft keine besonderen Probleme auf: Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.1: Bestimmung eines Alleinerben bei einem Nachlass mit landwirtschaftlichem Vermögen Hiermit setze ich meinen Sohn _________________________ zu meinem alleinigen Erben ein. Er ist auch in...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / I. Begriff des Landguts

1. Allgemeine Hinweise Rz. 7 Die landwirtschaftsspezifischen Erbregelungen im BGB, die Übernahme eines Landguts durch einen Miterben (§ 2049 BGB) sowie die Pflichtteilsregelung des § 2312 BGB, setzen voraus, dass der landwirtschaftliche Betrieb des Erblassers als Landgut zu qualifizieren ist. Ob dies der Fall ist, ist bei der Beratung des Erblassers vorab zu klären. Der Begrif...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 3. Gemeinschaftliche Testamente

Rz. 136 Gemeinschaftliche Testamente führen im Internationalen Privatrecht zu Schwierigkeiten, weil sie nur in einigen wenigen Rechtsordnungen bekannt sind.[173] In vielen Rechtsordnungen sind sie ausdrücklich verboten. In einigen anderen Rechtsordnungen werden sie zwar als wirksam angesehen, jedoch sind mit dem gemeinschaftlichen Testament in diesen Rechtsordnungen keine be...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / b) Alternative Anknüpfungen nach Art. 1 HTestformÜ für Testamente

Rz. 102 Art. 1 Abs. 1 HTestformÜ stellt für die Formgültigkeit von Testamenten alternativ acht verschiedene Rechtsordnungen zur Verfügung. aa) Ort der letztwilligen Verfügung des Erblassers Rz. 103 Nach Art. 1 Abs. 1 Buchst. a HTestformÜ ist ein Testament formgültig, wenn die Form der letztwilligen Verfügung den Anforderungen des Rechts des Ortes entspricht, an dem der Erblass...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 78 Aufgrund der Nachlassspaltung bedarf es einer letztwilligen Verfügung sowohl hinsichtlich des Hofvermögens als auch hinsichtlich des hoffreien Vermögens, wenn der Erblasser die Nachfolge in die beiden Vermögensmassen selbst regeln will. Er hat allerdings auch die Möglichkeit, nur für eine der beiden Vermögensmassen eine letztwillige Verfügung zu errichten, sodass sich...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 6. Vermeidung der Anfechtbarkeit des Testaments wegen Motivirrtums oder Übergehung von Pflichtteilsberechtigten

Rz. 75 Abgegrenzt werden müssen Bedingungen von bloßen Motivangaben des Erblassers. Aus der letztwilligen Verfügung muss sich klar ergeben, ob der Erblasser eine echte Bedingung setzen wollte oder nur sein Motiv für eine bestimmte Gestaltung erläutern wollte, andernfalls drohen Auslegungsschwierigkeiten. Je nach Konstellation kann aber die Angabe des Motivs sinnvoll sein, da...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Schriftliche Testamente

Rz. 98 Die Formgültigkeit einseitiger oder gemeinschaftlicher Testamente richtet sich in Deutschland nicht nach Art. 27 EuErbVO, sondern auch seit dem Inkrafttreten der EuErbVO nach dem Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 5.10.1961 (HTestformÜ). Dieser Vorrang ergibt sich aus Art. 75 Abs. 1 UAbs. 2 EuErbVO. Nach dieser ...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / f) Formstatut für Änderung und Widerruf eines Testaments

Rz. 111 Gem. Art. 2 Abs. 1 HTestformÜ gilt das nach Art. 1 HTestformÜ zu ermittelnde Formstatut auch für die Formwirksamkeit des Widerrufs eines Testaments durch eine rechtsgeschäftliche Erklärung. Gleiches muss auch für die Änderung eines Testaments gelten.[153] Der Widerruf oder die Änderung nach einer der in Art. 1 HTestformÜ bezeichneten Rechtsordnungen reicht aus. Nach ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / A. Gesellschaftsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Testamenten

I. Grundsätzliches Rz. 1 Gehören zum Vermögen des Testators Unternehmensbeteiligungen oder führt er ein (kaufmännisches) Einzelunternehmen, sind bei den Nachfolgeüberlegungen und der Gestaltung der Verfügungen von Todes wegen nicht nur die erbrechtlichen und steuerlichen Vorgaben, sondern auch handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen in den Blick zu nehmen. Die Verfügu...mehr

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§ 25 Testamente für Geschiedene und Patchworkfamilien

A. Einleitung Rz. 1 Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts[1] wurden im Jahr 2021 knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden, wobei in mehr als der Hälfte der Fälle minderjährige Kinder betroffen waren. Man nimmt weiter an, dass etwa 10 %–15 % der Familien bunt zusammengewürfelt sind mit Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen. Leider nimmt die gesetzliche Erbf...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 8. Ehegattenhof

Rz. 98 Verstirbt der Eigentümer eines Ehegattenhofes, kann Hoferbe nur der überlebende Ehegatte sein (§ 8 Abs. 1 HöfeO). Sinnvollerweise errichten die Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, welches wiederum in die Abschnitte "Hoferbfolge" sowie "Erbfolge in den hoffreien Nachlass" untergliedert werden sollte. Die Hoferbfolge betrifft letztlich die Nachfolge nach dem Län...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / V. Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 59 Nach ganz herrschender Meinung ist der überlebende Ehegatte darüber hinaus berechtigt, bindend gewordene wechselbezügliche Verfügungen gem. §§ 2281 ff. BGB analog anzufechten.[38] Für das gemeinschaftliche Testament enthält das BGB keine speziellen Anfechtungsregeln, weshalb für die Anfechtung gemeinschaftlicher Testamente im Grundsatz die §§ 2078 ff. BGB gelten. Im F...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / III. Muster

Rz. 44 Dem nachfolgenden Muster liegt der Sachverhalt zugrunde, dass der Erblasser nach Ehescheidung seine beiden noch minderjährigen Kinder zu Vorerben einsetzt und im Übrigen eine Nacherbenanordnung trifft. Die Nacherbschaft ist auflösend bedingt angeordnet. Zudem wird den Vorerben durch Vermächtnisse eine gewisse Freiheit eingeräumt, unentgeltlich zugunsten eigener Abkömm...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 1. Testamente

a) Anwendbare Regelungen aa) Schriftliche Testamente Rz. 98 Die Formgültigkeit einseitiger oder gemeinschaftlicher Testamente richtet sich in Deutschland nicht nach Art. 27 EuErbVO, sondern auch seit dem Inkrafttreten der EuErbVO nach dem Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 5.10.1961 (HTestformÜ). Dieser Vorrang ergibt si...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 1. Testamente

a) Objektive Anknüpfung Rz. 125 Die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit eines Testaments – mit Ausnahme gemeinschaftlicher Testamente, die eine Bindungswirkung entfalten (siehe Rdn 138 ff.) – unterliegen nach Art. 24 Abs. 1 EuErbVO dem Recht, das nach der EuErbVO auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden wäre, wenn die Person, welche die Verfügung errichtet h...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / B. Feststellung der Echtheit eines eigenhändigen Testaments im gerichtlichen Verfahren (Darlegungs- und Beweislast)

I. Beweisregeln für die Echtheit eines privatschriftlichen Testaments Rz. 26 Für das eigenhändige Testament gilt der allgemeine Grundsatz: Die Beweislast für die Echtheit und Eigenhändigkeit trägt derjenige, der Rechte aus der Urkunde herleiten will.[67] Der Beweis der Eigenhändigkeit ist ggf. neben dem der Echtheit der Unterschrift zu erbringen, weil die §§ 440 Abs. 2 und 416...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / D. Auslegung von Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten

I. Erbvertrag Rz. 83 Bei der Auslegung von Erbverträgen ist zwischen vertragsmäßigen und einseitigen Verfügungen zu differenzieren: Für die Auslegung vertragsmäßiger Verfügungen gelten die allgemeinen Regeln über die Auslegung von Verträgen; maßgeblich ist der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB).[75] Selbst bei einseitigen Erbverträgen kommt ...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / B. Auslegung von (Einzel-)Testamenten

I. Erläuternde Auslegung Rz. 5 Ziel der Auslegung eines Testaments ist die Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers (§ 133 BGB).[5] Die erläuternde Testamentsauslegung hat zum Ziel, den "wirklichen", d.h. realen Willen des Erblassers zu erforschen; sie soll klären, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte, und nicht etwa einen von der Erklärung losgelösten Wil...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / A. Formalien des eigenhändigen Testaments

I. Testamentsniederschrift Rz. 1 Zwingend ist für das eigenhändige Testament die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung (§ 2247 Abs. 1 BGB). Ein Verstoß dagegen führt zur Formnichtigkeit gem. § 125 BGB.[1] Diese strenge Form dient der Sicherung vor Fälschung und dem Anliegen, dass sich der Erblasser auch inhaltlich so intensiv wie möglich mit der von ihm abgeg...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 3. Besonderheit Ehegattenhof

Rz. 64 Bei einem Ehegattenhof kann nach § 8 Abs. 1 HöfeO nur der überlebende Ehegatte Hoferbe werden. Dies gilt sowohl bei gesetzlicher als auch bei gewillkürter Hoferbfolge.mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 8. Hofübergabevertrag

Rz. 76 Der Abschluss eines Hofübergabevertrags steht nach § 17 Abs. 2 HöfeO dem Hoferbfall gleich. Auch wenn der Erbfall nicht eingetreten ist, stehen den weichenden Erben die höferechtlichen Abfindungsansprüche bzw. Pflichtteilsansprüche gem. § 12 Abs. 10 HöfeO und ggf. die höferechtlichen Nachabfindungsansprüche zu.[32]mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / III. System der Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe im Landguterbrecht

1. Regelungsbereich der §§ 2049, 2312 BGB Rz. 23 § 2049 BGB stellt eine Auslegungsregel für die gewillkürte Erbfolge dar.[14] Räumt der Erblasser in seinem Testament einem Miterben das Recht zur Übernahme eines zum Nachlass gehörenden Landguts ein, ist dieses im Zweifel bei der Auseinandersetzung der Erben im Verhältnis zu den Miterben mit dem Ertragswert anzusetzen. Dieser i...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / Literaturtipps

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§ 26 Behindertentestament und Testamente für Überschuldete

A. Gefahren und Gestaltungsziele Rz. 1 Geistig, psychisch oder körperlich behinderte Menschen bzw. Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen[1] sind behinderungsbedingt oft zur vollständigen Deckung ihres Lebensunterhalts nicht in der Lage. Hinzu kommen häufig weitere Bedarfe, z.B. infolge von Pflegebedürftigkeit. Daraus erwächst die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Sozialle...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 1. Regelungsbereich der §§ 2049, 2312 BGB

Rz. 23 § 2049 BGB stellt eine Auslegungsregel für die gewillkürte Erbfolge dar.[14] Räumt der Erblasser in seinem Testament einem Miterben das Recht zur Übernahme eines zum Nachlass gehörenden Landguts ein, ist dieses im Zweifel bei der Auseinandersetzung der Erben im Verhältnis zu den Miterben mit dem Ertragswert anzusetzen. Dieser ist deutlich geringer als der Verkehrswert...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / I. Testamentsniederschrift

Rz. 1 Zwingend ist für das eigenhändige Testament die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung (§ 2247 Abs. 1 BGB). Ein Verstoß dagegen führt zur Formnichtigkeit gem. § 125 BGB.[1] Diese strenge Form dient der Sicherung vor Fälschung und dem Anliegen, dass sich der Erblasser auch inhaltlich so intensiv wie möglich mit der von ihm abgegebenen Erklärung befasst u...mehr