Rz. 41

Das Testamentsvollstreckerzeugnis wird von dem nach § 343 FamFG für die Nachlasssache zuständigen Nachlassgericht nur auf Antrag erteilt, § 2368 BGB. Der Antrag ist schriftlich in notarieller Urkunde oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts zu stellen. Bei Stellung des Antrages müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Die Zeit des Todes des Erblassers,
  • die Verfügung von Todes wegen, auf der die Testamentsvollstreckerernennung beruht,
  • ein Nachweis der Ernennung,
  • ob und welche Verfügungen von Todes wegen des Erblassers vorhanden sind,
  • ob ein Rechtsstreit über die Ernennung zum Testamentsvollstrecker anhängig ist,
  • ob und welche Personen vorhanden sind und vorhanden waren, durch die der den Antrag stellende Testamentsvollstrecker von seinem Amt ausgeschlossen oder in seiner Rechtsstellung gemindert werden würde.

Der Antragsteller hat die Richtigkeit seiner Angaben über den Zeitpunkt des Todes und die Verfügung von Todes wegen, auf der die Testamentsvollstreckung beruht, durch öffentliche Urkunde nachzuweisen und die übrigen Angaben an Eides statt zu versichern. Sofern das Nachlassgericht die eidesstattliche Versicherung für nicht erforderlich hält und gemäß §§ 2368, 2356 Abs. 2 BGB verzichtet, entfällt die Beurkundungspflicht.

 

Muster

Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Vor mir, dem amtierenden Notar XY, erschien heute Herr/Frau ..., geboren am ... in ... . Der/die Erschienene ist persönlich bekannt. Er/sie gibt folgende Erklärung zur Beurkundung:

Am ... verstarb ... in ... . Der Erblasser ist deutscher Staatsangehöriger und hat ein eigenhändiges Testament hinterlassen, welches am ... vom Nachlassgericht ... unter dem Aktenzeichen ... eröffnet wurde. In dem Testament bin ich vom Erblasser als Testamentsvollstrecker ernannt worden. In der Eingehung von Verbindlichkeiten soll ich nicht beschränkt sein. Der Erblasser hat keine weiteren Verfügungen von Todes wegen getroffen. Ein Rechtsstreit bezüglich der Wirksamkeit des Testaments und der angeordneten Testamentsvollstreckung ist nicht anhängig.

Ich erkläre hiermit, dass ich das Amt des Testamentsvollstreckers annehme. Ich versichere an Eides Statt die Richtigkeit meiner Angaben und dass ich keine Kenntnisse über Tatsachen habe, die der Richtigkeit meiner Angaben entgegenstehen. Über die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung bin ich belehrt worden.

Ich beantrage hiermit die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses, welches mich als Testamentsvollstrecker für den Nachlass des Erblassers ausweist und in dem ich in der Eingehung von Verbindlichkeiten nicht beschränkt bin. Folgende Urkunden liegen dem Nachlassgericht bereits vor, sodass ich darauf Bezug nehme: … (Testament, Sterbeurkunde und Eröffnungsprotokoll etc.)

Der Notar soll dem Nachlassgericht eine Ausfertigung dieser Niederschrift vorlegen.

Der Wert des reines Nachlasses wird beziffert auf ... EUR.

Diese Niederschrift wurde vom Notar vorgelesen, von dem Erschienenen genehmigt und eigenhändig unterschrieben.

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