Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Satzungsmäßige Zwecke

Tz. 13 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Abzugsverbot betrifft Aufwendungen für Zwecke, zu denen die Stpfl nach Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstiger Verfassung (s Tz 11) verpflichtet sind. Beispiel: Eine nicht st-befreite Stiftung ist an einer AG beteiligt und bezieht Dividenden, also Eink aus KapV. Nach dem Stiftungsgeschäft muss der Überschuss, der nach Abzug der Verwaltu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Vermächtnisnießbrauch

Rn. 96 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn der Nießbrauch in einem Testament oder einem Erbvertrag angeordnet wird. Rn. 97 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der II. Senat des BFH v 08.06.1977, BStBl II 1979, 562 hat entschieden, dass das Grundsatz-Urt des VIII. Senats des BFH v 14.12.1976, BStBl II 1977, 115 wegen der angeblichen "Besonderheiten" des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Rechtsgrundlage und Zweck der Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen in den Betriebsvermögensvergleich der Personengesellschaft, Buchführungspflicht

Rn. 72 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer PersGes besteht aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonder-BV des Mitunternehmers: BFH v 19.03.1991, BStBl II 1991, 635 Leitsatz 2. Erwähnung findet der Begriff des Sonder-BV in § 6 Abs 5 S 2 EStG, eine gesetzliche Definition erfolgte jedoch nicht. Der Anteil des einzelnen unmittelbar oder a...mehr

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Das Württemberger Testament... / 2. Zielsetzung und Grundstruktur des Württemberger Testaments

Im Unterschied zum Berliner Testament, bei dem der überlebende Ehegatte regelmäßig Vollerbe wird, trennt das Württemberger Testament bewusst zwischen rechtlicher Vermögenszuordnung und wirtschaftlicher Nutzung. Die Kinder werden als Erben eingesetzt, während der überlebende Ehegatte Nutzungsrechte am Nachlass erhält, die ihm eine weitgehende wirtschaftliche Absicherung ermög...mehr

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Das Württemberger Testament zwischen Versorgungszweck und Testamentsvollstreckung (ErbStB 2026, Heft 5, S. 156)

Lehren aus dem Beschluss des OLG Frankfurt vom 27.11.2025 Ann-Kristin Gruner, LL.M., RAin, Zert. Testamentsvollstreckerin (IFU)[*] Das Württemberger Testament zählt zu den klassischen Gestaltungsinstrumenten der erbrechtlichen Praxis. Kennzeichnend für diese Gestaltungsform ist die bewusste Kombination mehrerer Rechtspositionen beim überlebenden Ehegatten, insb. die Einräumun...mehr

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Das Württemberger Testament... / 4. Pflichten des Testamentsvollstreckers im Württemberger Testament

Auch i.R.d. Württemberger Testaments unterliegt der Testamentsvollstrecker den allgemeinen Pflichten der §§ 2203 ff. BGB. Er hat den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten und die Anordnungen des Erblassers umzusetzen. Die gleichzeitige Nutzungsberechtigung als Nießbraucher modifiziert diese Pflichten jedoch in ihrer praktischen Ausprägung. Unter Befreiung von § 181 BGB kann si...mehr

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Das Württemberger Testament... / 3. Die Stellung des überlebenden Ehegatten im Württemberger Testament

Die Doppelstellung des überlebenden Ehegatten als Nießbrauchberechtigter und Testamentsvollstrecker ist kein zufälliges Nebenprodukt, sondern integraler Bestandteil der Gestaltung. Der Erblasser entscheidet sich bewusst dafür, Nutzungsinteressen und Verwaltungsbefugnisse in einer Person zu bündeln. Dogmatisch ist diese Rollenverknüpfung zulässig. Sie begründet für sich genomm...mehr

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Das Württemberger Testament... / 8. Fazit

Das Württemberger Testament dient primär der Versorgung des überlebenden Ehegatten und nicht der Erfüllung erbrechtlicher Idealvorstellungen der Erben. Die Testamentsvollstreckung ist dabei kein Kontrollinstrument, sondern ein Mittel zur Umsetzung des Erblasserwillens. Der Beschluss des OLG Frankfurt bestätigt diese Grundlinie und hält an den engen Grenzen der Entlassung des...mehr

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Das Württemberger Testament... / 6. Einordnung des Beschlusses des OLG Frankfurt v. 27.11.2025

Dem Beschluss lag ein typisches Württemberger Testament zugrunde. Die Ehegatten setzten ihre drei Kinder als Erben ein und bestimmten den überlebenden Partner zum Testamentsvollstrecker mit Nießbrauch am Nachlass. Nach dem Tod des Ehemanns beantragte die Witwe das Testamentsvollstreckerzeugnis. Die Kinder wollten sie entlassen; das AG stimmte zu, doch das OLG Frankfurt hob d...mehr

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Das Württemberger Testament... / 1. Einführung

Das Württemberger Testament zählt zu den klassischen Gestaltungsinstrumenten der erbrechtlichen Praxis. Es wird regelmäßig gewählt, wenn der überlebende Ehegatte wirtschaftlich abgesichert, zugleich aber eine frühzeitige Vermögensbindung zugunsten der Kinder erreicht werden soll. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die rechtliche Stellung als Erbe, sondern die wirtschaftliche N...mehr

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Das Württemberger Testament... / 7. Konsequenzen für die Gestaltungspraxis

Für die Praxis folgt daraus, dass das Württemberger Testament weiterhin ein belastbares Gestaltungsinstrument ist. Entscheidend ist jedoch eine klare und widerspruchsfreie Formulierung des Erblasserwillens. Insbesondere die Doppelrolle des überlebenden Ehegatten sollte ausdrücklich angeordnet und in ihrer Zielsetzung erläutert werden. Zudem empfiehlt sich eine transparente Na...mehr

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Das Württemberger Testament... / [Ohne Titel]

Ann-Kristin Gruner, LL.M., RAin, Zert. Testamentsvollstreckerin (IFU)[*] Das Württemberger Testament zählt zu den klassischen Gestaltungsinstrumenten der erbrechtlichen Praxis. Kennzeichnend für diese Gestaltungsform ist die bewusste Kombination mehrerer Rechtspositionen beim überlebenden Ehegatten, insb. die Einräumung eines Nießbrauchs am Nachlass bei gleichzeitiger Bestell...mehr

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Das Württemberger Testament... / 5. Entlassung des Testamentsvollstreckers – Maßstäbe und Fallgruppen

Gemäß § 2227 Abs. 1 BGB kann das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker auf Antrag entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Entlassung eines Testamentsvollstreckers setzt nach § 2227 BGB beispielhaft eine grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung voraus. Der Begriff des wichtigen Grundes ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Ei...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Unwirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments ohne Unterschrift

Für die Wirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments ist die Unterschrift des Erblassers auf der von ihm genehmigten Erklärung zwingend erforderlich. Insoweit handelt es sich um eine unabdingbare materiellrechtliche Voraussetzung des Errichtungsakts. Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn der Erblasser nicht mehr in der Lage ist, zu schreiben. An einen derartigen Nach...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.1 Testamentsformen und Zweckmäßigkeit

Das Gesetz gestattet es dem Erblasser, den oder die Erben durch letztwillige Verfügung, d. h. durch Testament[1] oder Erbvertrag[2] zu bestimmen. Dadurch ist die gesetzliche Erbfolge nur subsidiär – sie gilt nur, wenn keine wirksame letztwillige Verfügung existiert. Durch die Testierfreiheit erweist sich die gesetzliche Erbfolge als dispositiv. Die Erbfolgeregelung durch Test...mehr

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Überblick über die erbrecht... / d) Auslegung einer Schlusserbeinsetzung für den Fall des "gemeinsamen Todes"

Ein gemeinschaftliches Testament, das eine Schlusserbeinsetzung für den Fall des "gemeinsamen Todes" der Ehegatten vorsieht, kann auch für den Fall des zeitlich versetzten Versterbens der Ehegatten gelten, weil der Begriff "gemeinsamer Tod" nicht notwendig zeitlich zu verstehen ist. Bdb. OLG v. 16.9.2025 – 3 W 16/25 BGB § 2084, § 2269 Beraterhinweis In einem gemeinschaftlichen ...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.1 Pflichtteilsberechtigter Personenkreis

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Der Erblasser kann grundsätzlich frei bestimmen, wen er als Erben einsetzt. Den nächsten Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatten, Eltern) wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht wird a...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 1 Zivil- und steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge

Nach bürgerlichem Recht tritt beim Tod eines Menschen der Erbfall ein. Das Vermögen der verstorbenen Person, die vom Gesetz als Erblasser bezeichnet wird, geht als Ganzes im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) auf den oder die gesetzlichen oder letztwillig bestimmten Erben über.[1] Erben können entweder durch gesetzliche Erbfolge[2] oder aufgrund gewillkürte...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.5.1 Ausschlagung als postmortales Gestaltungsinstrument

Die Erbschaft fällt mit dem Erbfall zwar automatisch auf den berufenen Erben an, dieser Erwerb ist aber nur vorläufig, weil der Erbe die Erbschaft nach § 1942 ff. BGB ausschlagen kann. Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Wer nicht erben will, z. B. aus steuerlichen Gründen oder weil der Nachlass überschuldet ist, kann nach freiem Belieben die Erbschaft ausschlag...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.3 Geldvermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Bedachten, also dem Vermächtnisnehmer, einen Vermögensvorteil (z. B. ein Grundstück oder einen Geldbetrag) zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen. Vermächtnisse können sowohl in einem Testament als auch nach § 1941 BGB in einem Erbvertrag angeordnet werden. Der begünstigte Vermächtnis...mehr

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Überblick über die erbrecht... / e) Wechselbezüglichkeit einer Ersatzschlusserbeneinsetzung

Beim "Berliner Testament" ist die Schlusserbeinsetzung der eigenen Kinder regelmäßig wechselbezüglich, denn wer sein Vermögen letztendlich an die eigenen Kinder weitergeben will, sie aber trotzdem für den ersten Erbfall enterbt, tut das im Bewusstsein und Vertrauen darauf, dass wegen der Schlusserbeinsetzung das gemeinsame Vermögen eines Tages auf die Kinder übergehen wird. D...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Keine Nachlasspflegschaft bei streitigen Erbquoten

Sind zwischen den i.E. bekannten Erben lediglich die Erbquoten streitig, ist der Erbe nicht unbekannt i.S.d. § 1960 BGB, so dass die Anordnung einer Nachlasspflegschaft grundsätzlich nicht in Betracht kommt. OLG München v. 27.10.2025 – 33 Wx 219/25 e BGB § 1960 Beraterhinweis Ein Erbe ist unbekannt, wenn das Nachlassgericht sich nicht ohne umfängliche Ermittlungen davon überzeu...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.5.3 Rechtsfolgen der Ausschlagung

Die Ausschlagung der Erbschaft[1] hat zur Folge, dass der Erbanfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt gilt[2] und die Erbschaft dann demjenigen anfällt, der berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte. Durch die Ausschlagung fällt die Erbschaft also demjenigen an, der "an der Reihe" gewesen wäre, wenn der Ausschlagende zum Zeitpu...mehr

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Gewerbliche Einkünfte / 4.6 Keine Ausübung eines freien Berufs oder anderer selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG

Selbstständig ausgeübte Tätigkeiten i. S. d. § 18 EStG unterscheiden sich von gewerblichen Tätigkeiten i. S. d. § 15 EStG allein dadurch, dass sie in § 18 EStG aufgeführt sind.[1] Eine selbständige nachhaltige und von Gewinnabsicht getragene Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist nach § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG kein Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung als Ausübun...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Grundbuchberichtigung bei Erbausschlagung

Die Frage der Wirksamkeit einer Erbausschlagung kann angesichts der Möglichkeit einer vorherigen, ggf. auch stillschweigenden Annahme mit den im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismitteln in aller Regel nicht abschließend beantwortet werden. Saarl. OLG v. 16.9.2025 – 5 W 59/25 GBO § 22, § 29, § 35; BGB § 1943, § 1944 Beraterhinweis Beruht die Erbfolge auf einer Verfügung von T...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 2. Privatschriftliches Testament

Abweichend hiervon stellt sich die Rechtslage bei der Frage nach dem Erbnachweis durch ein privatschriftliches Testament dar.[82] Ausgehend von der Vorschrift des § 2231 BGB ist zunächst festzustellen, dass hieraus lediglich folgt, dass notarielle und eigenhändige Testamente in ihrer erbrechtsgestaltenden Wirkung gleichwertig sind;[83] zur Erbnachweiseignung der Verfügungsar...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / a) Abweichendes Regelungsumfeld: Einführung des eigenhändigen Testaments als ordentliche Testamentsform

Bei der Lektüre der Aussage in den Protokollen, dass ein Leistungsverweigerungsrecht nicht gewollt sei, wird augenfällig, dass die II. Kommission ausführt, dass gerade bei letztwilligen Verfügungen die Sachlage "so klar und einfach" und deshalb ein Erbschein völlig überflüssig sei.[20] Dies erscheint auf den ersten Blick recht widersprüchlich, wenn man die rege Kritik an der...mehr

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ZErb 05/2026, Aufhebung der... / 1 Gründe

I. Die am … 1927 in Achersleben geborene Erblasserin B. verstarb am … in Meerbusch. Sie war verheiratet mit … Die Beteiligte zu 2. ist die gemeinsame Tochter der Erblasserin und ihres Ehemannes, die Beteiligte zu 1. die Enkelin. Weitere Abkömmlinge hat die Erblasserin nicht. Die Beteiligte zu 2. bewohnt bis heute eine Wohnung im Zweiparteienhaus der Erblasserin. Die Erblasseri...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die seit dem […].2012 verwitwete Erblasserin verstarb am […].2019. Aus ihrer Ehe gingen zwei Kinder hervor, eine bereits im Jahr 2010 vorverstorbene Tochter und der im Laufe des erstinstanzlichen Erbscheinsverfahren verstorbene Beteiligte zu 2). Die Tochter hinterließ drei Kinder, die Beteiligten zu 1) und 3) und einen am Verfahren nicht beteiligten Sohn. Der Beteiligte zu...mehr

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ZErb 05/2026, Zuständigkeit... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin (E) war mit dem 1983 verstorbenen … verheiratet. Sie hatte keine Abkömmlinge. Der Bruder der E soll kinderlos vorverstorben sein. Der Beteiligte zu 1 (B 1) ist der Großneffe des verstorbenen Ehemanns der E. B 1 hat am 4.12.2023 einen Erbschein des Inhalts beantragt, dass er Alleinerbe der E geworden ist. Er hat sich dazu auf ein notarielles Testament der E v...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 3. Urkunden zum Nachweis der gesetzlichen Erbfolge

Wie für das privatschriftliche Testament existiert für Urkunden, die die gesetzliche Erbfolge nachweisen sollen, keine positive gesetzgeberische Wertentscheidung zugunsten der Nachweiseignung. Folglich ist im Umkehrschluss von der stillschweigenden Wertung auszugehen, diese nicht als Nachweis ausreichen zu lassen.[90] Diese Wertung findet ihre Bestätigung in der Erwägung, da...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / IV. Schlussbetrachtung und Ausblick

Ausgehend von der Erkenntnis, dass der historische Legislativwille für die Frage des "richtigen" Erbnachweises keine Gültigkeit beansprucht, und unter Analyse der im Gesetz zum Ausdruck kommenden Wertungen wird deutlich, dass der für den Privatrechtsverkehr vorgesehene Erbnachweis der Erbschein ist. Aus diesem Grund steht Kreditinstituten grundsätzlich ein Leistungsverweiger...mehr

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ZErb 05/2026, Zuständigkeit... / 2 Anmerkung

Der dem Beschwerdesenat zur Entscheidung vorgelegte Sachverhalt ist schnell zusammengefasst: Die verwitwete und kinderlose Erblasserin ist verstorben. Mit notariellem Testament vom 9.3.2018 hat sie einen Großneffen des vorverstorbenen Ehemanns zum Alleinerben bestimmt. Das Nachlassgericht, dort der Rechtspfleger, lehnt die Erteilung des Erbscheins mit der Begründung ab, dass...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Problem und Hintergrund der Entscheidung Die Feststellung von Testierunfähigkeit i.S.d. § 2229 Abs. 4 BGB erfolgt auf Grundlage einer zweistufigen Prüfung: Auf der ersten Stufe bedarf es zunächst der Ermittlung eines (psychischen) Krankheitsbildes und sodann auf einer zweiten Stufe der Ermittlung der Auswirkungen der festgestellten Erkrankung auf die freie Willensbestimmung.[...mehr

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ZErb 05/2026, Fehlende Erbs... / 2 Anmerkung

Das OLG Naumburg befasst sich in dieser Entscheidung mit dem Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Entlassung des Testamentsvollstreckers i.S.d. § 2227 BGB im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer. Das OLG ist der Auffassung, dass ein wichtiger Grund in der Nichtentrichtung der Erbschaftsteuer liegt und bestätigt damit seine bisherige Auffassung.[1] Dies verdient Zustimmun...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 6

Auf einen Blick Die Analyse des gesetzgeberischen Regelungsplans zeigt, dass ein Wechsel in der Rechtszuständigkeit auf Gläubigerseite zu einem besonderen Schutzbedürfnis auf Schuldnerseite führt. Dies gilt in besonderem Maße für die Konstellation des Nachlassschuldners: Aufgrund der Grundprinzipien des deutschen Erbrechts – Gesamtrechtsnachfolge und Vonselbsterwerb – besteh...mehr

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ZErb 05/2026, Die stiftungs... / 2. Betreuervergütung

Daneben wird im Rahmen des klassischen Behindertentestaments diskutiert, ob die Betreuervergütung aus dem unter Testamentsvollstreckung stehendem Vermögen verlangt werden kann, mit der Folge, dass sich der Vergütungsanspruch des Betreuers gem. §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 VBVG n.F. i.V.m. Anlage zu § 8 Abs. 1 VBVG n.F. erhöht und vom Betroffenen statt von der Staatska...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / III. Ausnahmen des Leistungsverweigerungsrechts

Subjektive Rechte und damit auch das gewonnene Leistungsverweigerungsrecht werden mit Rücksicht auf § 242 BGB nicht einschränkungslos gewährt,[59] sondern unterliegen einer Geltungsschranke. Letztere wird durch die jeweilige Rechtsidee, die zugrunde liegende Interessenlage, den Sinn und Zweck des Rechts sowie die in anderen Normen zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wer...mehr

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ZErb 05/2026, Fehlende Erbs... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin verstarb kinderlos und verwitwet. Nach ihrem Tode eröffnete das Nachlassgericht insgesamt 30 Schriftstücke der Erblasserin als Verfügungen von Todes wegen (vgl. Beiakte 40 IV 988/17). Mit Beschl. v. 1.11.2018 hat das Nachlassgericht den Beteiligten zu 7) zum Testamentsvollstrecker ernannt und bestimmt, dass er das Amt gemeinschaftlich mit der Beteiligten zu ...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 1. Argumentativer Standpunkt der Rechtsprechung

Nach dem Standpunkt der Rechtsprechung besteht ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbscheinsvorlage ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung nicht und kann auch nicht aus § 2367 BGB abgeleitet werden. Zur Begründung stützt sie sich dabei im Kern auf eine Interessengewichtung: Der BGH formuliert insoweit, dass aus dem berechtigten Interesse der Bank, in den Genuss de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.5 Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Rz. 184 Beide Vorgänge bilden die wichtigsten Beispiele für den zuvor behandelten un- oder teilentgeltlichen Übergang von Vermögen.[1] In dem sog. Frankfurter Testament werden die Miterben im Verhältnis der durch Teilungsanordnung zugeteilten Wirtschaftsgüter eingesetzt. Rz. 185 Bei der Übertragung betrieblicher Einheiten in vorweggenommener Erbfolge erwirbt der Übernehmende ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 2.3 Anfall von derselben Person

Damit § 14 ErbStG zur Anwendung kommt, müssen dem Erwerber die Vermögensvorteile von derselben Person anfallen.[1] Wenden z. B. die Eltern ihrem Kind Vermögen zu und nimmt ein Elternteil zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb der 10-Jahresfrist) eine weitere Schenkung an das Kind vor, wird eine Zusammenrechnung nur mit dessen erster Zuwendung vorgenommen. Die Zuwendung des a...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.1.2 Gemeinschaftliches Testament bei Ehegatten

Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments ist nur Ehegatten (§ 2265 BGB) und den eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich (§ 10 Abs. 4 LPartG). Hierbei muss die Ehe oder die Lebenspartnerschaft in diesem Zeitpunkt auch bestehen.[1] In einem solchen Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben ein. Dagegen können weder Verlobte, Geschwister noch Lebensa...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.1.3 Vergleich Erbvertrag und Gemeinschaftliches Testament

Nach § 2274 kann der Erblasser mit einer anderen Person in notarieller Form einen Erbvertrag schließen (§ 2276 BGB). Im Folgenden soll in einer Gegenüberstellung ein Vergleich zwischen dem Erbvertrag und dem gemeinschaftlichen Testament vorgenommen werden.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.5 Berliner Testament in der Unternehmernachfolge

Haben diese Ehegatten ein Berliner Testament errichtet, indem sich auch Unternehmensvermögen befindet, ergeben sich die folgenden Auswirkungen. 2.5.1 Tod des erstversterbenden Ehegatten Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, kommen bei einem begünstigten Vermögen bis zum Schwellenwert von 26.000.0000 EUR die Regelverschonung und daneben der Abzugsbetrag von 150.0...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.3 Berliner Testament und der mehrfache Erwerb desselben Vermögens

Haben die Ehegatten schon ein höheres Lebensalter erreicht und wurde von diesen ein Berliner Testament errichtet, dann kann sich die Vorschrift des § 27 ErbStG entlastend auswirken. Nach § 27 ErbStG wird für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren eine Steuerermäßigung gewährt. Bei einem höheren Lebensalter kann statistisch davon a...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.1 Gemeinschaftliches Testament

1.1.1 Allgemeines Grundsätzlich hat jeder Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartnerschaft die Möglichkeit, einseitig zu testieren. Dieses Testament ist dann auch wieder jederzeit frei widerruflich (§ 2253 BGB). Der Widerruf erfolgt ebenfalls durch Testament (§ 2254 BGB). Bei einem gemeinschaftlichen Testament erklären mehrere Erblasser gemeinschaftlich ihren letzten Willen....mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2 Berliner Testament

1.2.1 Allgemeines Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments. Häufig setzen sich die Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament gegenseitig zu Erben ein und bestimmen, dass nach dem Tode des überlebenden Ehegatten der beiderseitige Nachlass an einen Dritten (Schlusserben) fallen soll (§ 2269 BGB). In der Regel dürfte von den Ehegatten ge...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner Testament

Zusammenfassung Überblick Das Berliner Testament wird von Eheleuten häufig gewählt, um ihre Erbfolge zu regeln. Hierbei setzen sie sich gegenseitig zum Alleinerben ein und bestimmen, dass eine Dritte Person Schlusserbe sein soll. Erbschaftsteuerlich ist das Berliner Testament bei kleineren Vermögen unproblematisch, insbesondere wenn das Vermögen sich innerhalb der Freibeträge ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.2 Nachteile des Berliner Testaments

Wie unter Tz. 1.2.1 schon ausgeführt, ist das Berliner Testament zumindest bei höheren Vermögen nicht zu empfehlen.[1] Befindet sich im Vermögen ein Familienheim, so kann dieses aber steuerfrei vererbt werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, sofern die entsprechenden Voraussetzungen eingehalten werden). [2] Nachteilig erweist sich das Berliner Testament zum einen dadurch, dass die ...mehr