Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Die aufschiebend bedingte B... / a) Erster Baustein: Die testamentarische Auflage im Testament des V

Den rechtlichen Ausgangspunkt der Gestaltung bildet die testamentarische Auflage des V gegenüber S, nach dem Ableben des V der E ein lebenslanges unentgeltliches Wohnungsrecht an der Erdgeschosswohnung zu bestellen. Die Auflage steht im Testament des V – nicht in dem später zwischen S und E geschlossenen Bestellungsvertrag. Diese Verortung ist aus erbschaftsteuerlicher Sicht...mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / c) Zurechnung durch die testamentarische Auflage

Ohne die testamentarische Auflage im Testament des V wäre die Bestellung des Wohnungsrechts wirtschaftlich eine Zuwendung des Eigentümers S an die mit ihm nicht verwandte E. Steuerlich wäre das eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Stkl. III mit einem Freibetrag von lediglich 20.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG) und einem Steuersatz von 30 % aufwärts. Mit...mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / c) Die klassischen Lösungswege und ihre Schwächen

Als zweiter klassischer Weg bleibt die testamentarische Auflage: Der Nießbraucher verpflichtet in seinem Testament den Eigentümer, dem Ehegatten nach dem Ableben ein Wohnungsrecht einzuräumen. Die Auflage nach § 1940 BGB gibt dem Begünstigten allerdings keinen eigenen klagbaren Erfüllungsanspruch. Die Durchsetzung obliegt nur den in § 2194 BGB genannten Personen; der Begünst...mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / 2. Der Beispielsfall

Praxis-Beispiel Beispiel V hatte vor Jahren sein Einfamilienhaus in O. auf seinen Sohn S übertragen, sich hieran einen lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch vorbehalten und zugleich ein Widerrufsrecht mit auflösend befristeter Rückübertragungsvormerkung (§ 883 BGB) für den Fall des Vorversterbens des S vereinbart. V bewohnt mit seiner Ehefrau E die Erdgeschosswohnung des Ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Realteilung ab 17.12.2020 (§ 14 Abs 3 EStG)

Rn. 141 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Voraussetzung für die Anwendung der Realteilungsgrundsätze ist, dass das auf die Realteiler übertragene bzw überführte BV weiterhin steuerverstrickt bleibt. Das war nach Ergehen der BFH-Entscheidungen v 17.05.2018 (BFH BStBl II 2022, 301 und BFH BStBl II 2022, 306) in denjenigen Fällen fraglich geworden, in denen der landw Betrieb im Zeitpu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erbfall bei mehreren Erben und Erbauseinandersetzung

Rn. 240 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Geht mit dem Tod des Erblassers ein luf Betrieb auf eine Erbengemeinschaft über (§ 1922 BGB), stellt sich dieser Vorgang grundsätzlich als unentgeltlich dar, mit der Folge, dass die Erbengemeinschaft gem § 6 Abs 3 EStG die Buchwerte des Rechtsvorgängers fortzuführen hat; sämtliche (Mit-)Erben werden Mitunternehmer iSv § 15 Abs S 1 Nr 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben

Rn. 230 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter oder im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen oder auch nur ein Teilbetrieb oder ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung noch eine Betriebs- od...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.4 Bedeutung gesellschaftsrechtlicher Vertragsklauseln

Die gesetzlichen Regelungen über die Gesellschafternachfolge bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) einschließlich ihrer Mischformen, z. B. GmbH & Co. KG, sind im Grundsatz dispositiv. Das bedeutet: Die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich von den gesetzlichen Regelungen abweichen und frei vereinbaren, wie die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschaf...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.1 Begriff

Die einfache Nachfolgeklausel besagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. Wird die als Nachfolger vorgesehene Person im Gesellschaftsvertrag namentlich benannt, führt eine solche Bestimmung im Gesellschaftsvertrag aber nur zum Erfolg, wenn der im Gesellschaftsvertrag namentl...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.1 Begriff

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben (z. B. nur einzelne Abkömmlinge, nur Angehörige eines Stamm...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2.1 Nur der qualifizierte Miterbe wird Mitunternehmer

Einkommensteuerlich rückt allein der durch die Klausel begünstigte Miterbe ohne "Durchgangserwerb" in die Mitunternehmerstellung des Erblassers ein. Die nichtqualifizierten Miterben werden keine Gesellschafter und dementsprechend keine Mitunternehmer.[1] Der Nachfolger-Erbe muss zwingend das Kapitalkonto des Erblassers fortführen.[2] Weder beim Erblasser noch bei den nicht z...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / III. Das vernichtete Testament

1. Vermutung der Aufhebungsabsicht bei Vernichtung durch den Erblasser Anders stellt sich die Situation bei bewusster Vernichtung oder Veränderung des Testaments durch den Erblasser dar. Dieser kann sein Testament jederzeit widerrufen, beispielsweise durch Widerrufstestament, §§ 2353, 2354 BGB. Einen Sonderfall des konkludenten Widerrufs sieht § 2255 S. 1 BGB vor. Danach erfo...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / II. Das "nur" verschwundene privatschriftliche Testament

1. Urschrift oder andere Beweismittel Sofern die Existenz der letztwilligen Verfügung nachzuweisen ist, erfolgt dies grundsätzlich durch Vorlage der Urschrift.[18] Ist die letztwillige Verfügung nicht mehr auffindbar bzw. verloren gegangen "oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu beschaffen", so genügt gem. § 352 Abs. 3 S. 2 FamFG die Angabe anderer Beweismittel. ...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegungs-, Beweis- und Feststellungslast beim verlorenen bzw. vernichteten privatschriftlichen Testament

1 Der Nachweis der Erbenstellung ist beim privatschriftlichen Testament in der Praxis ein Dauerthema. Die Frage kann sich förmlich im Zusammenhang mit einer zivilrechtlichen Feststellungsklage oder im Erbscheinsverfahren stellen, aber auch inzident im Rahmen der Geltendmachung des Anspruchs eines Erbprätendenten (entweder an sich oder an die Erbengemeinschaft, § 2039 BGB), ...mehr

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ZErb 06/2026, Verjährungsbe... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt von den Beklagten aufgrund eines erbvertraglichen Vermächtnisses die Abtretung bzw. Verschaffung eines Kommanditanteils, hilfsweise die Zahlung von Wertersatz. Der Kläger ist der Halbbruder der am … 2015 verstorbenen L.T. L. T. war Inhaberin eines Kommanditanteils an der S. GmbH & Co. KG mit einer Einlage bzw. Haftsumme von 204.506,52 EUR (399.980 DM). Die ...mehr

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ZErb 06/2026, Zum Nachweis ... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Grundbesitzes war zunächst der Großvater der Beteiligten (im Folgenden: Erblasser) als Eigentümer eingetragen. Der Erblasser setzte mit notariellem Testament von 1978 seine beiden namentlich benannten Kinder, nämlich seine Tochter, die Mutter der Beteiligten (im Folgenden: Vorerbin), und seinen Sohn, jeweils zur H...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 2. Strenge Anforderungen bzgl. der anderen Beweismittel

In einem solchen Fall können Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind.[20] Die Feststellungslast trägt derjenige, der sich auf das die Erbenstellung begründende Testament beruft.[21] Der Beweis der Errichtung und des Inhalts des Testaments kann aber durch Vorlage einer ...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 1. Vermutung der Aufhebungsabsicht bei Vernichtung durch den Erblasser

Anders stellt sich die Situation bei bewusster Vernichtung oder Veränderung des Testaments durch den Erblasser dar. Dieser kann sein Testament jederzeit widerrufen, beispielsweise durch Widerrufstestament, §§ 2353, 2354 BGB. Einen Sonderfall des konkludenten Widerrufs sieht § 2255 S. 1 BGB vor. Danach erfolgt der Widerruf des Testaments durch Vernichtung/Veränderung, sofern ...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 5

Auf einen Blick Der Nachweis der gewillkürten Nachfolge kann sich als schwierig erweisen, wenn die letztwillige Verfügung sich nicht in amtlicher Verwahrung befindet. Dieses Problem stellt sich bei dem privatschriftlichen Testament, welches grundsätzlich auch in Urschrift vorzulegen ist. Die Nichterweislichkeit der Errichtung des Testaments geht zulasten des Erbprätendenten....mehr

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ZErb 06/2026, Verjährungsbe... / Leitsatz

1. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich für Ansprüche des Vertragsvermächtnisnehmers gegenüber dem Erben aus §§ 2288 Abs. 2 S. 1, 2170 Abs. 2 BGB nach § 199 Abs. 1 BGB und ist mithin kenntnisabhängig. 2. Ein Vertragsvermächtnisnehmer, der durch ein früheres Testament zugleich als Erbe eingesetzt wurde, hat hinsichtlich der Ansprüche aus §§ 2288 Abs. 2 S. 1, 2170 Abs. ...mehr

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ZErb 06/2026, Zum Nachweis ... / 2 Anmerkung

Begehrt eine Partei die Berichtigung des Grundbuchs nach Eintritt eines Erbfalls, sieht § 35 GBO im Wesentlichen zwei Wege vor. Grundsätzlich ist der Nachweis der Erbfolge gem. § 35 Abs. 1 S. 1 GBO durch Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis zu erbringen. Ergibt sich die Erbfolge jedoch aus einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten is...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 2. Aber keine Vermutung bei schlichter Unauffindbarkeit bzw. Vernichtung

Die vorgenannte Vermutung knüpft aber an die Widerrufshandlung an.[34] Die bloße Tatsache der Unauffindbarkeit einer Urkunde besagt dagegen für sich allein noch nichts.[35] Daraus lässt sich die Annahme einer Vermutung dafür, dass der Erblasser diese (in Widerrufsabsicht) vernichtet habe, genauso wenig ableiten[36] wie, dass die Veränderung von ihm vorgenommen worden sei.[37...mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / 1. Grenzen der Testierfreiheit nach § 1937 BGB und Art. 14 GG

Gemäß § 1937 BGB "[kann der Erblasser] durch einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament, letztwillige Verfügung) den Erben bestimmen." Damit ist die Testierfreiheit, also das Recht des Erblassers, nach freiem Ermessen letztwillig über sein Vermögen zu verfügen,[5] im BGB verankert.[6] Die Testierfreiheit ist Ausfluss der grundrechtlich geschützten Erbrechtsgarantie aus ...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 1. Urschrift oder andere Beweismittel

Sofern die Existenz der letztwilligen Verfügung nachzuweisen ist, erfolgt dies grundsätzlich durch Vorlage der Urschrift.[18] Ist die letztwillige Verfügung nicht mehr auffindbar bzw. verloren gegangen "oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu beschaffen", so genügt gem. § 352 Abs. 3 S. 2 FamFG die Angabe anderer Beweismittel. Grund dafür ist, dass die Wirksamkeit...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 1

Der Nachweis der Erbenstellung ist beim privatschriftlichen Testament in der Praxis ein Dauerthema. Die Frage kann sich förmlich im Zusammenhang mit einer zivilrechtlichen Feststellungsklage oder im Erbscheinsverfahren stellen, aber auch inzident im Rahmen der Geltendmachung des Anspruchs eines Erbprätendenten (entweder an sich oder an die Erbengemeinschaft, § 2039 BGB), z.B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Satzungsmäßige Zwecke

Tz. 13 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Abzugsverbot betrifft Aufwendungen für Zwecke, zu denen die Stpfl nach Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstiger Verfassung (s Tz 11) verpflichtet sind. Beispiel: Eine nicht st-befreite Stiftung ist an einer AG beteiligt und bezieht Dividenden, also Eink aus KapV. Nach dem Stiftungsgeschäft muss der Überschuss, der nach Abzug der Verwaltu...mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / a) Ansicht des BGH und der ihm folgenden herrschenden Lehre

Für die Rechtslage in Deutschland ist die "Hohenzollern-Entscheidung" des BGH vom 2.12.1998[26] die maßgebliche Leitentscheidung zur Reichweite der Testierfreiheit und der Zulässigkeit möglicherweise diskriminierender letztwilliger Verfügungen. Der BGH hatte über einen Erbvertrag zu entscheiden, nach dem nur der erstgeborene männliche Abkömmling erben sollte, vorausgesetzt, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Vermächtnisnießbrauch

Rn. 96 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn der Nießbrauch in einem Testament oder einem Erbvertrag angeordnet wird. Rn. 97 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der II. Senat des BFH v 08.06.1977, BStBl II 1979, 562 hat entschieden, dass das Grundsatz-Urt des VIII. Senats des BFH v 14.12.1976, BStBl II 1977, 115 wegen der angeblichen "Besonderheiten" des...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 4. Die Feststellungslast im Erbscheinsverfahren

Im Erbscheinsverfahren (§§ 352 ff. FamFG) ist die Erbfolge von Amts wegen zu ermitteln, § 26 FamFG.[12] Eine formelle Beweislast (Beweisführungslast) besteht nicht. Statt dieser hat der Gesetzgeber eine förmliche Nachweispflicht vorgesehen:[13] Nach § 352 Abs. 2 Nr. 1 FamFG hat der Antragsteller die Verfügung von Todes wegen zu bezeichnen, auf der sein Erbrecht beruht, und n...mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / b) Im Vordringen befindliche Ansicht spricht sich für stärkere Berücksichtigung der Diskriminierungsverbote aus

Auf der anderen Seite sind Stimmen in der Literatur zu vernehmen, die für die Unwirksamkeit diskriminierender Verfügungen eintreten.[42] Als Begründung wird sich teilweise auf die Entscheidungen des EGMR zu Art. 14 EMRK gestützt, die auch in Deutschland zu beachten seien.[43] Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung streitet jüngst Holzer [44] dafür, alle Erbeinsetzungen ...mehr

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FF 06/2026, Rechtsprechung ... / 10.1 BGH, Urt. v. 21.1.2026 – IV ZR 40/25

Zur Wirksamkeit eines von einem ausländischen Notar (hier: einer niederländischen Notaranwärterin) auf deutschem Staatsgebiet beurkundeten Testaments eines ausländischen (hier: niederländischen) Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (hier: Wirksamkeit bejaht).mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 2. Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

Die Beweislast folgt dabei grundsätzlich[6] der Darlegungslast. Nach der ungeschriebenen, aber unstreitigen Grundregel trägt jede Partei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der Normen, deren Rechtsfolgen sie geltend macht. Sie muss diese Tatsachen vortragen und im Bestreitensfalle auch beweisen, d.h. sie muss den Beweis antreten...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / I. Ausgangspunkt: Handlungsfähigkeit nach dem Erbfall – Nutzen und Risiko der Erblasservollmacht

Der Erbfall markiert in der Praxis häufig nicht den Abschluss der Vermögensnachfolge, sondern vielmehr den Beginn rechtlicher und tatsächlicher Auseinandersetzungen.[1] Dies gilt nicht nur für unübersichtliche oder konfliktträchtige Nachlasskonstellationen, sondern auch dann, wenn der Erblasser seinen letzten Willen sorgfältig gestaltet und rechtssicher niedergelegt hat. Den...mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / 3. Rechtsfolge der unzulässigen Diskriminierung

Wenn die Verfügung von Todes wegen (eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis) gegen die guten Sitten verstößt, dann ist sie gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Wenn sie ein Teil eines Rechtsgeschäfts, bspw. eines Testaments oder Erbvertrags, ist, dann kann dies zwar die Gesamtnichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach sich ziehen (§ 139 BGB),[69] die Nichtigkeitsfolge ist aber auf die e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Rechtsgrundlage und Zweck der Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen in den Betriebsvermögensvergleich der Personengesellschaft, Buchführungspflicht

Rn. 72 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer PersGes besteht aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonder-BV des Mitunternehmers: BFH v 19.03.1991, BStBl II 1991, 635 Leitsatz 2. Erwähnung findet der Begriff des Sonder-BV in § 6 Abs 5 S 2 EStG, eine gesetzliche Definition erfolgte jedoch nicht. Der Anteil des einzelnen unmittelbar oder a...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Grunderwerbsteuer in an Deutschland angrenzenden Staaten

Rz. 11 In allen an Deutschland angrenzenden Staaten – mit Ausnahme von Dänemark, Tschechien und Polen – wird eine der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbare Steuer bzw. Abgabe erhoben. Häufig sind diese Abgaben als "Registersteuer" ausgestaltet. Die Steuersätze liegen zwischen 1 % in einzelnen Kantonen der Schweiz und 12,5 % in Belgien. Näheres zur landeseigenen Bezeichnu...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 1.1 Sachliche Steuerpflicht

Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen als sog. Grundtatbestände nach § 1 Abs. 1 ErbStG (= sachliche Steuerpflicht) der Erwerb von Todes wegen, die Schenkungen unter Lebenden, die Zweckzuwendungen und die (Familien-)Stiftungen mit dem Ziel, die Bereicherung aus einem Vermögensanfall zu erfassen. Die Schenkung ist schon deshalb mit einzubeziehen, um sonst mögliche Steue...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 5.4 Steuersatz

In Abhängigkeit der Steuerklasse und des Werts des steuerpflichtigen Erwerbs ergibt sich der individuelle Steuersatz nach § 19 ErbStG. Insbesondere auch wegen der heftigen Kritik an der Gleichbehandlung der Steuerklasse II und Steuerklasse III im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2008, sind allerdings erst mit Wirkung für alle Erwerbe ab dem 1.1.2010 – die Steuersätze in der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1...mehr

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KI und Tax Tech in der Steu... / 3 Berufsrecht, Compliance & KI-Verordnung (AI Act)

Zu berufsrechtlicher Einordnung, regulatorischen Anforderungen durch den EU AI Act sowie Haftungs- und Datenschutzfragen beim KI-Einsatz in Steuerkanzleien siehe: Vertiefende Inhalte Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act) KI, Inkrafttreten der Verordnung (Infografik) KI-Modelle: Einsatz, Risiken, Zulässigkeit und berufsrechtliche Aspekte für Steuerberater Künstliche Inte...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 2. Erbrecht

Der Ehegatte ist gesetzlicher Erbe. Für den Fall der Trennung, der Einreichung des Scheidungsantrags und der Rechtskraft der Scheidung bestehen entsprechende gesetzliche Regelungen. Einzelheiten sind davon abhängig, ob gesetzliches Erbrecht gegeben ist und ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist. Dem Lebensgefährten einer nichtehelichen Partnerschaft steht beim Tode s...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.1 Testament hat Vorrang

Das Gesetz gestattet es dem Erblasser, den oder die Erben durch letztwillige Verfügung – also durch Testament nach § 1937 BGB oder Erbvertrag nach §§ 2274 ff. BGB – zu bestimmen. Aufgrund der Testierfreiheit erweist sich die gesetzliche Erbfolge als dispositiv. Eine durch Testament oder Erbvertrag angeordnete Erbfolge hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Der Erblasser ...mehr

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Das Württemberger Testament... / 2. Zielsetzung und Grundstruktur des Württemberger Testaments

Im Unterschied zum Berliner Testament, bei dem der überlebende Ehegatte regelmäßig Vollerbe wird, trennt das Württemberger Testament bewusst zwischen rechtlicher Vermögenszuordnung und wirtschaftlicher Nutzung. Die Kinder werden als Erben eingesetzt, während der überlebende Ehegatte Nutzungsrechte am Nachlass erhält, die ihm eine weitgehende wirtschaftliche Absicherung ermög...mehr

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Das Württemberger Testament zwischen Versorgungszweck und Testamentsvollstreckung (ErbStB 2026, Heft 5, S. 156)

Lehren aus dem Beschluss des OLG Frankfurt vom 27.11.2025 Ann-Kristin Gruner, LL.M., RAin, Zert. Testamentsvollstreckerin (IFU)[*] Das Württemberger Testament zählt zu den klassischen Gestaltungsinstrumenten der erbrechtlichen Praxis. Kennzeichnend für diese Gestaltungsform ist die bewusste Kombination mehrerer Rechtspositionen beim überlebenden Ehegatten, insb. die Einräumun...mehr

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Das Württemberger Testament... / 4. Pflichten des Testamentsvollstreckers im Württemberger Testament

Auch i.R.d. Württemberger Testaments unterliegt der Testamentsvollstrecker den allgemeinen Pflichten der §§ 2203 ff. BGB. Er hat den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten und die Anordnungen des Erblassers umzusetzen. Die gleichzeitige Nutzungsberechtigung als Nießbraucher modifiziert diese Pflichten jedoch in ihrer praktischen Ausprägung. Unter Befreiung von § 181 BGB kann si...mehr

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Das Württemberger Testament... / 3. Die Stellung des überlebenden Ehegatten im Württemberger Testament

Die Doppelstellung des überlebenden Ehegatten als Nießbrauchberechtigter und Testamentsvollstrecker ist kein zufälliges Nebenprodukt, sondern integraler Bestandteil der Gestaltung. Der Erblasser entscheidet sich bewusst dafür, Nutzungsinteressen und Verwaltungsbefugnisse in einer Person zu bündeln. Dogmatisch ist diese Rollenverknüpfung zulässig. Sie begründet für sich genomm...mehr

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Das Württemberger Testament... / 8. Fazit

Das Württemberger Testament dient primär der Versorgung des überlebenden Ehegatten und nicht der Erfüllung erbrechtlicher Idealvorstellungen der Erben. Die Testamentsvollstreckung ist dabei kein Kontrollinstrument, sondern ein Mittel zur Umsetzung des Erblasserwillens. Der Beschluss des OLG Frankfurt bestätigt diese Grundlinie und hält an den engen Grenzen der Entlassung des...mehr

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Das Württemberger Testament... / 6. Einordnung des Beschlusses des OLG Frankfurt v. 27.11.2025

Dem Beschluss lag ein typisches Württemberger Testament zugrunde. Die Ehegatten setzten ihre drei Kinder als Erben ein und bestimmten den überlebenden Partner zum Testamentsvollstrecker mit Nießbrauch am Nachlass. Nach dem Tod des Ehemanns beantragte die Witwe das Testamentsvollstreckerzeugnis. Die Kinder wollten sie entlassen; das AG stimmte zu, doch das OLG Frankfurt hob d...mehr

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Das Württemberger Testament... / [Ohne Titel]

Ann-Kristin Gruner, LL.M., RAin, Zert. Testamentsvollstreckerin (IFU)[*] Das Württemberger Testament zählt zu den klassischen Gestaltungsinstrumenten der erbrechtlichen Praxis. Kennzeichnend für diese Gestaltungsform ist die bewusste Kombination mehrerer Rechtspositionen beim überlebenden Ehegatten, insb. die Einräumung eines Nießbrauchs am Nachlass bei gleichzeitiger Bestell...mehr