Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / b) GrESt-Befreiung bei Erwerben von Todes wegen und Schenkungen

Allgemein befreit ist der Erwerb durch gemeinnützige Personen (aber unabhängig von der Eigenschaft "gemeinnützig") bei Erwerb durch Testament, Vermächtnis, Auflagen u. dgl. und durch Schenkungen (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Muss der zum Erben eingesetzte Verein Pflichtteilsansprüche erfüllen und überträgt er dem Pflichtteilsberechtigten statt Geld ein Grundstück, gilt auch hierfür di... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.1 Allgemeines

Rz. 95 § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG enthält keine abschließende Aufzählung sonstiger selbstständiger Tätigkeiten, sondern nennt beispielhaft Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ("Regelbeispiele").[1] Diese Beispiele charakterisieren die sonstige selbstständige Tätigkeit; deshalb setzt die Anwend... mehr

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Arbeitslohn-ABC / Vermächtnis

Zuwendungen aufgrund eines Vermächtnisses des verstorbenen Arbeitgebers an langjährige, bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn es sich um Gegenleistungen aus dem Arbeitsverhältnis handelt.[1] Dies gilt insbesondere, wenn der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung als Motiv für seine Zuwendung unzureichende Entlohnung oder Sicher... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / 3.3.1 a) Voraussetzungen und Funktionsweise im Überblick

In der Regel setzen Prozessfinanzierer gewisse Mindeststreitwerte voraus;[10] etabliert haben dürften sich 100.000 EUR als Untergrenze im Bereich des Erbrechts. Daneben muss eine entsprechende Bonität des Anspruchsgegners vorliegen, was in erbrechtlichen Streitigkeiten oftmals aufgrund des Nachlasses, um den gestritten wird, gegeben ist. Und schließlich kommt es zentral auf ... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / b) Risikoanalyse – "richterliche Sicht"?

Kern der Tätigkeit eines Prozessfinanzierers ist die ausführliche und ständige Prüfung sowie Beobachtung der Prozessrisiken. Bei den meisten Finanzierungsgesellschaften gibt es für besonders relevante Rechtsgebiete wie das Erbrecht "Spezialzuständigkeiten", sodass auf Augenhöhe mit den anfragenden Anwaltskollegen kommuniziert werden kann. Auch ist es bei einigen Finanzierern... mehr

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ZErb 09/2026, Abweichende F... / 1 Gründe

I. Der am xx.xx.2006 verstorbene Erblasser hatte am 27.1.2005 ein handschriftliches Testament errichtet, mit dem er den Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), die Mutter des Klägers, M, sowie Frau … (B) zu gleichen Teilen zu seinen Erben einsetzte. Im August 2006 beantragten M und die seinerzeit bereits im Ausland (A) wohnende Schwester des Erblassers, … (S), beim zuständigen... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / b) Gutachten und ihre Ergebnisse

Unterstellen wir in unserem Beispielsfall, dass nach einigen Monaten das Gutachten vorliegt und zugunsten der Beklagten davon auszugehen ist, dass das Testament tatsächlich vom Erblasser stammt. Damit hat sich ein Risiko für die Klägerseite realisiert. Da die Prozessvertreterin und der Prozessfinanzierer dies jedoch einkalkuliert haben und es noch die Frage der Testierfähigke... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / 1. Vergleichsgespräche

Je nachdem, wie im vorliegenden Fall das zweite Gutachten ausfällt, kommt es überhaupt zu Vergleichsverhandlungen: Stellt sich heraus, dass der Erblasser nicht mehr testierfähig war, tritt gesetzliche Erbfolge je zu ein Halb ein. Hat das Testament jedoch Bestand, kommt der hilfsweise geltend gemachte Pflichtteilsanspruch der Tochter zum Tragen. Möglicherweise bietet sich zur... mehr

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ZErb 09/2026, Ausgewählte P... / 4. Teilungsanordnung und Ehegattenverfügungen

Die letztwillige Verfügung von Ehegatten ist geprägt von der Möglichkeit, die Verfügungen voneinander abhängig zu machen. Dies erfolgt beim gemeinschaftlichen Testament mittels wechselbezüglicher Verfügungen (§ 2270 BGB) und beim Erbvertrag mittels vertragsmäßiger Verfügungen (§ 2278 BGB). Im Zusammenhang mit Teilungsanordnungen stellen sich hierbei zwei Fragen: zum einen, o... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 56 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Als schädlichen Beteiligungserwerb, der den vollständigen Untergang des bis dahin noch nicht genutzten Verlustabzugs zur Folge hat, bezeichnet § 8c Abs 1 S 1 KStG den mehr als 50%igen Erwerb der Anteile am gezeichneten Kap, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Verlust-Kö. Die Motivation für den Beteil... mehr

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ZErb 09/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Frieser/Herzog/Potthast/Stückemann Erbrecht Nachlassplanung | Abwicklung | Erbprozess 8. Aufl. 2026 Nomos, ISBN 978-3-7560-2015-7, 149 EUR Das Handbuc... mehr

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ZErb 09/2026, Erberwartung ... / 2 Anmerkung

Problem Der Fall wirft die in Rechtsprechung und Literatur seit Langem umstrittene Frage auf, welche Wirkung ein im Erbvertrag vorbehaltenes, aber noch nicht ausgeübtes Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) auf die durch § 2287 Abs. 1 BGB geschützte Erberwartung des Vertragserben hat. Der Erblasser bleibt nach Abschluss eines Erbvertrags grundsätzlich befugt, unter Lebenden über sein ... mehr

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ZErb 09/2026, Ausgewählte P... / b) Teilungsanordnung bei bestehender Bindung

Die zweite Frage betrifft nun die Konstellation, dass Ehegatten die (Schluss-)Erbeinsetzung zwar bindend festgelegt haben, der überlebende Ehegatte jedoch die Verteilung der Nachlassgegenstände einseitig mittels Teilungsanordnung regeln möchte. Hierzu ist die Wirkung wechselbezüglicher bzw. vertragsmäßiger Verfügungen in den Blick zu nehmen. Nach § 2289 Abs. 1 BGB (analog) i... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / 2. Klageerwiderung – ein Schockmoment?

Als forensisch tätiger Anwalt kennt jeder das Gefühl, das beim Lesen einer guten Klageerwiderung auftritt. Einem Prozessfinanzierer geht es ähnlich, und das Prozessrisiko stellt sich häufig zunächst kritischer dar. Üblicherweise relativiert sich dies wieder, sobald der Prozessbevollmächtigte den Vortrag der Gegenseite analysiert und mit der Mandantschaft Rücksprache genommen... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / 2. Die Protagonisten – oder: "Das Who is Who des Erbprozesses"

Die Hauptrollen nehmen zunächst Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner ein, eng verbunden mit ihren jeweiligen anwaltlichen Beratern und späteren Prozessbevollmächtigten. Eine wichtige Nebenrolle kommt einem gewerblichen Prozessfinanzierer auf Seiten der Klagepartei zu. Dass der Richter im wortwörtlichen Sinne eine entscheidende Rolle innehat, steht außer Frage. Doch auch Sach... mehr

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ZErb 09/2026, Vom Mut, die Feder zu ergreifen - Warum das Erbrecht Ihre Stimme braucht

Es gibt einen Moment, den fast jede Kollegin und jeder Kollege kennt: Man liest einen Aufsatz, einen Beschluss, eine Kommentierung – und denkt insgeheim: "Das sehe ich anders. Das hätte ich anders begründet." Genau dieser Moment ist der Anfang. Denn was Sie da spüren, ist kein Zweifel, sondern eine eigene Rechtsauffassung im Entstehen. Und das Erbrecht lebt von nichts andere... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / 1. Verfahrensstrategie – Erbscheinsverfahren vs. Erbenfeststellungsklage

Während im "normalen" Zivilprozess die Frage häufig (nur) lautet "Klagen oder nicht klagen", muss die Auftraggeberin in der vorliegenden Konstellation noch eine ganz andere Entscheidung treffen: Freiwillige oder streitige Gerichtsbarkeit. Nachlassgericht oder Landgericht. Amtsermittlung oder Dispositionsmaxime. Der wesentliche Vorteil des Erbscheinsverfahrens liegt im Amtser... mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.8 Empfänger der Versorgungsleistungen

Von der Frage, wer Empfänger des Vermögens ist, ist die Frage zu unterscheiden, ob als Sonderausgaben abziehbare wiederkehrende Versorgungsleistungen an solche Personen gezahlt werden können, die nicht selbst Vermögen übertragen haben. Klar ist, dass der Empfänger der Versorgungsleistungen zum sog. "Generationennachfolge-Verbund" gehören muss.[1] Wie weit der Generationennac... mehr

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Gesonderte Feststellung ein... / Hintergrund

Im entschiedenen Fall hatte die Steuerpflichtige einer Stiftung einen Betrag von 3.000.000 EUR zugewendet. Die Stiftung war zugleich als Alleinerbin in ihrem Testament eingesetzt. Die Zuwendung erfolgte in den sogenannten Vermögensstock der Stiftung. Der Vermögensstock ist das Grundvermögen, das dauerhaft erhalten werden soll und aus dem die Stiftung ihre Zwecke finanziert. D... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IX. Testament

Rz. 81 Bei Klage auf Herausgabe eines Testaments ist nach dem Interesse des Klägers, insbesondere unter Berücksichtigung des von ihm behaupteten Anspruchs am Nachlass, der Gegenstandswert frei zu schätzen.[104] Der Wert einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Testaments richtet sich nach der Höhe der Besserstellung des Klägers infolge der Nichtigkeit und nicht nac... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Abgrenzung Geschäftstätigkeit und Beratung

Rz. 38 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrift Nr. 2300 VV RVG anders gefasst. Gemäß Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV RVG... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (3) Interessenkollision bei der Beratung einer Testamentserrichtung und späteren Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 94 Beispiel Das Oberlandesgericht Karlsruhe[210] musste in einer Entscheidung an der Schnittstelle zwischen der Beratung bei einer Testamentserrichtung und der späteren Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs über die Frage entscheiden, ob eine Vertretung widerstreitender Interessen vorliegt. Ein Rechtsanwalt hatte den späteren Erblasser bei der Errichtung eines Testam... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (3) Interessenkollision bei einer Testamentserrichtung und der späteren Vertretung eines Miterben der Erbengemeinschaft

Rz. 90 Beispiel Der Erblasser E hatte im Jahre 2020 ein Testament errichtet, indem er einen Bruder B und eine Schwester S zu untereinander gleichen Teilen als Erben eingesetzt hatte. Später mandatierte E den Rechtsanwalt R, der ein abweichendes mit Dreizeugentestament überschriebenes Testament entwarf, indem die S sowie eine Nichte zu gleichen Teilen zu Erben eingesetzt word... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Beratung von Ehegatten bei der Gestaltung eines Ehegattentestaments oder eines Ehegattenerbvertrags

Rz. 97 Neben der Vertretung von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten gehört zu den alltäglichen Aufgaben des Rechtsanwalts für Erbrecht die Beratung von Ehegatten bei der Errichtung und Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrags. In den meisten Fällen werden die Ehegatten bereits eine gemeinsame Entscheidung über die Verteilung von Erbquoten, die... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / D. Haftungsbeschränkung

Rz. 146 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. So birgt allein bereits die große Anzahl der durch den Rechtsanwalt im Rahmen der Bearbeitung zu beachtenden Gestaltungs- und Verjährungsfristen, wie auch s... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / C. Abrechnung bei Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Rz. 48 Der im Erbrecht tätige Anwalt sollte seine Mandanten auch auf die Notwendigkeit einer vorsorgenden Verfügung, z.B. Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, hinweisen. Da das Testament erst nach dem Ableben des Mandanten Wirkung entfaltet und die Zahl der Menschen, die aus medizinischen Gründen in ein künstliches Koma versetzt werden, deutlich ansteigt, ist an di... mehr

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Anhang 3: Leistungsübersicht der Rechtsschutzversicherer im Erbrecht

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / aa) Abschluss eines Erfolgshonorars

Rz. 111 Das Erfolgshonorar kann als Fremdkörper, im Hinblick auf die Möglichkeit eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, angesehen werden. Durch diesen Ausnahmecharakter bedarf es einer Einzelfallprüfung der Zulässigkeit der Vereinbarung erfolgsbasierter Vergütungen.[241] Aus dem Erfordernis der Einzelfallprüfung ergibt sich für den Rechtsanwalt eine doppelte Einschränkun... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / F. Die Testamentsvollstreckung

Rz. 70 Der Erblasser bestimmt allein, ob und in welcher Höhe der Testamentsvollstrecker eine Vergütung erhält. Gemäß § 2221 BGB kann der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat. Der Erblasserwille ist vorrangig und maßgeblich für die Bestimmung der Vergütung.[100] Hat der Erb... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei der Erbauseinandersetzung und bei dem Bestehen einer Ausgleichspflicht

Rz. 88 Beispiel Der Erblasser E hat zu Lebzeiten kein Testament errichtet.[193] Nach seinem Tod sind seine Söhne A, B und C zu ⅓ gesetzliche Erben geworden, § 1924 Abs. 1 BGB. A und B beauftragen den R damit, dass dieser mit dem C eine Teilauseinandersetzung erreicht. Der R erzielt mit dem C Einigkeit darüber, dass das noch zur Erbmasse gehörende Grundstück von einem Gutacht... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / b) Dauertestamentsvollstreckung und länger andauernde Abwicklungsvollstreckung

Rz. 86 Der Testamentsvollstrecker erhält bei einer Dauertestamentsvollstreckung und bei einer länger dauernden Abwicklungsvollstreckung unbeschadet der o.g. Vergütung und ohne Geltung der Begrenzung auf das Dreifache des Vergütungsgrundbetrages einen jährlichen, gegebenenfalls zeitanteiligen Zuschlag.[121] Nach den Vergütungsempfehlungen ist zugleich von einer länger dauernd... mehr

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Anhang 2: Beispiele für Verfahrensgebühren

Hinweis: § 34 Abs. 2 GNotKG wurde zuletzt geändert durch Art. 7 Gesetz v. 7.4.2025 (KostBRÄG 2025), BGBl. 2025 I Nr. 109 m.W.v. 1.6.2025 mehr

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Anhang 5: Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2 GNotKG) Kostenverzeichnis

zuletzt geändert durch Art. 6 G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320 – Auszug – Teil 1 Gerichtsgebühren mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Vermächtnis/Auflage

Rz. 46 Der Auftraggeber beauftragt den Rechtsanwalt nicht immer mit dem Entwurf eines vollständigen, den gesamten Nachlass berücksichtigenden Testamentes. Gelegentlich kommt es vor, dass der Auftraggeber lediglich den Entwurf eines Vermächtnisses oder einer Auflage in Ergänzung oder Abänderung eines bereits bestehenden Testamentes wünscht. Für diese Fälle gilt das unter Rdn 4... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Interessenkollision bei der Erbengemeinschaft

Rz. 85 Relativ häufig wird der Rechtsanwalt mit der Vertretung mehrerer Miterben beauftragt, die das gemeinsame Ziel einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft haben. Zu Beginn des Mandats werden die Mandanten häufig die schnellstmögliche Erbauseinandersetzung anstreben. Dabei muss der Rechtsanwalt für Erbrecht, eine Interessenkollision nicht von vornherein fürchten, sol... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 140 Eine Gegenstandsverschiedenheit liegt in den Fällen vor, in denen die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, weil er die Gegenstände einzeln zu fordern oder zu erfüllen hat.[309] Eine Gegenstandsverschiedenheit kann im Erbrecht vorliegen,[310] mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei Mandatsübernahme

Rz. 64 Welche Konsequenz ein Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO auf die anwaltliche Vergütung hat, wird im Berufsrecht nicht geregelt. Der Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot könnte die Nichtigkeit des Anwaltsvertrags und damit den Verlust aller Gebührenansprüche bedeuten, sofern das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB verst... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei der Anrechnung einer Schenkung auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. §§ 2325, 2327 BGB

Rz. 92 Beispiel Der Erblasser E hat in einem Testament verfügt, dass seine Ehefrau F Alleinerbin wird. Vor seinem Tod hatte der E seiner Ehefrau F 50.000 EUR geschenkt und seinem Sohn A zur Einrichtung einer Anwaltskanzlei 30.000 EUR zugewandt. Sein Sohn B hat kein Geld erhalten. Nach dem Tod des E beauftragen die Söhne A und B den Rechtsanwalt R zur Durchsetzung ihrer Pflic... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / b) Anwaltliche Vor- und Nachbefassung

Rz. 40 Wie im vorherigen Abschnitt gesehen, spielt die anwaltliche Vor- und Nachbefassung für die Frage eines möglichen Tätigkeitsverbots ebenfalls eine entscheidende Rolle. Hier ist aber die unterschiedliche Ausrichtung der Normen zu berücksichtigen. Betrifft die Vorschrift von § 43a BRAO Fälle, in denen eine gleichzeitige oder vorangegangene anwaltliche Tätigkeit erfolgt i... mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfah... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Schuldner der Vergütung

Rz. 97 Schuldner des Vergütungsanspruchs sind mangels einer ausdrücklichen Regelung des Erblassers grundsätzlich die Erben, da es sich um eine Nachlassverbindlichkeit (Erblasserschuld) handelt (im Insolvenzverfahren gilt § 324 Abs. 1 Nr. 5 InsO).[139] Rz. 98 Auch wenn die Testamentsvollstreckung nur hinsichtlich eines Miterbenanteils angeordnet ist, sind diese Kosten von alle... mehr

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Anhang 1: Geschäftswerte

Berechnung der Geschäftswerte nach § 34 GNotKG Tabelle A und B[1] mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Die Entgegennahme von Erklärungen, die nach gesetzlicher Vorschrift dem Nachlassgericht gegenüber abzugeben sind (§ 342 Abs. 1 Nr. 5 FamFG)

Rz. 129 Die Entgegennahme von bestimmten Erklärungen und Anzeigen durch das Nachlassgericht ist gebührenpflichtig. Hierzu gehören nach Anm. zu Nr. 12410 KV GNotKG Abs. 1 die Entgegennahme mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG)

Rz. 106 Hierfür entsteht eine Gebühr nach Nr. 12100 KV GNotKG. Sie gilt für alle nach § 346 FamFG vorzunehmenden Annahmen, so dass die Verwahrung von eigenhändigen und notariellen Testamenten, Nottestamenten, Erbverträgen oder vor Konsularbeamten errichteten Verfügungen von Todes wegen erfasst ist.[135] Es handelt sich hierbei um eine Festgebühr, die stets 82 EUR beträgt. Die... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / f) Interessenkollisionen im erbrechtlichen Mandat

Rz. 82 Besonders das erbrechtliche Mandat ist für eine Interessenkollision im Hinblick auf die Beratung von Ehegatten bei der Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments bzw. Ehegattenerbvertrags, der Vertretung von Miterben oder der Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter anfällig. Bei der Vertretung von mehreren Miterben oder Pflichtteilsberechtigter, die das gemei... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Versicherungsfall

Rz. 185 Der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rechtslage durch ein bestimmtes Ereignis, Ziffer 2.4.1 ARB 2021. Wann eine solche Veränderung der Rechtslage vorliegt, ist in erbre... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 5. Erfolgsunabhängige Vergütung

Rz. 120 Sofern der Rechtsanwalt für den Mandanten außergerichtlich tätig wird, muss zusätzlich die Möglichkeit des Abschlusses einer erfolgsunabhängigen Vergütung im Sinne von § 4 Abs. 1 RVG beachtet werden: Zitat "(1)In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. (2) Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leis... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / A. Einführung

Rz. 1 Hat der Rechtsanwalt für Erbrecht die schwierige Hürde der möglichen Interessenkollision nach § 43a Abs. 4 BRAO überwunden, stellt sich für ihn und den Mandanten die wohl wichtigste Frage ihrer Zusammenarbeit – die nach der Vergütung des Rechtsanwalts. Rz. 2 Auch hier werden häufig zwei gegenläufige Interessen aufeinandertreffen. Auf der einen Seite muss der Rechtsanwal... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / E. Zusammenfassung

Rz. 151 Neben der Prüfung einer Interessenkollision bei der Mandatsannahme muss der Rechtsanwalt für Erbrecht sich über die Vergütung seiner anwaltlichen Tätigkeiten Gedanken machen. Eine sorgfältige und umfassende Prüfung der verschiedenen Vergütungsmöglichkeiten bei der Mandatsannahme können beim Mandatsende einen für den Mandanten und den Rechtsanwalt erfolgreichen Abschl... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 3 FamFG)

Rz. 124 Es entsteht eine Gebühr nach Nr. 12101 KV GNotKG nach Kenntniserlangung vom Tod des Erblassers, gemäß § 348 FamFG. Verfügungen von Todes wegen sind alle Formen von Testamenten (§§ 1937, 2064 ff. BGB) sowie Erbverträge (§§ 1941, 2274 ff. BGB). Gebührenpflichtig ist deshalb auch die Eröffnung eines Schriftstücks des Erblassers, das einen "Nachtrag" mit einem Änderungsvo... mehr