Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 56 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Als schädlichen Beteiligungserwerb, der den vollständigen Untergang des bis dahin noch nicht genutzten Verlustabzugs zur Folge hat, bezeichnet § 8c Abs 1 S 1 KStG den mehr als 50%igen Erwerb der Anteile am gezeichneten Kap, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Verlust-Kö. Die Motivation für den Beteil...mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / c) Vererbung/Zuwendung an eine noch zu errichtende Stiftung

Steuerfreie Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften können in der Weise erreicht werden, dass der Erblasser per Testament z.B. eine Stiftung als Erbe oder sonst Bedachte einsetzt, die dann noch errichtet werden muss (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG = Erwerb vom Erblasser). Hierbei ist Einiges zu beachten (Metz, Der praktische Fall der Stiftung von Todes wegen, ZErb 2025, 128). D...mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / d) Erbe soll die gemeinnützige Stiftung errichten

Der Erblasser kann durch Testament den Erben oder Vermächtnisnehmer per Auflage verpflichten, eine gemeinnützige Stiftung u. dgl. zu errichten (s. dazu u.a. v. Oertzen/Lindermann, Die vermächtnisweise Stiftungserrichtung von Todes wegen, ZEV 2023, 803). Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt der Stiftung vom Erblasser zugewendet auch das, was sie infolge Vollziehung einer vom Erb...mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / 2. Befreiung für Zuwendungen zu gemeinnützigen Zwecken gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG

Zuwendungen, die ausschließlich gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken i.S.d. §§ 51 bis 54 AO gewidmet sind, sofern ihre Verwendung zu diesem Zweck gesichert ist, können steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG; BFH v. 16.1.2002 – II R 82/99, BStBl. II 2002, 303 = FR 2002, 797; BFH v. 30.7.2025 – II R 12/24, BStBl. II 2026, 153 = ErbStB 2026, 61 [Hartmann]...mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / b) Zuwendung an schon vorhandene Körperschaft/Stiftung

Bei geplanten Zuwendungen an schon bestehende Körperschaften/Stiftungen ist die Steuerfreiheit gem. § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG relativ sicher zu erreichen, etwa durch lebzeitige Zuwendungen oder durch Testament an gemeinnützige Vereine, Stiftungen, die etwa der Erblasser schon zu seinem Lebzeiten errichtet hat u. dgl. Fällt einem nichtrechtsfähigen Verein durch Erbanfall Verm...mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / e) Nicht rechtsfähige Stiftung

Der potentielle Erblasser kann Vermögen an Erben, sonst Bedachte oder Dritte mit der Maßgabe zuwenden, bestimmtes Vermögen zu einem von ihm zu bestimmenden gemeinnützigen Zweck zu nutzen/zu verwalten (ebenso ein Schenker durch Schenkung unter Auflage), z.B. Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Fahrzeuge. Dies kann auch im Wege der Errichtung einer unselbständigen Stiftung erfol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Müller-Laube, Der StB als Testamentsvollstrecker, Stbg 1990, 395; Streck, Der StB als Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter, DStR 1991, 592; Meincke, StB als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger, StbKongrRep 1992, 209; Kleine-Cosack, Testamentsvollstreckung durch StB und Banken: Plädoyer gegen ein Anwaltsmonopol, DB 2000, 2109; Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Vermächtnisnießbrauch

Rn. 96 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn der Nießbrauch in einem Testament oder einem Erbvertrag angeordnet wird. Rn. 97 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der II. Senat des BFH v 08.06.1977, BStBl II 1979, 562 hat entschieden, dass das Grundsatz-Urt des VIII. Senats des BFH v 14.12.1976, BStBl II 1977, 115 wegen der angeblichen "Besonderheiten" des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hauptfälle

Rn. 331 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ausdrücklich aufgeführt sind die Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied. Nach der Rspr des BFH müssen die unter § 18 Abs 1 Nr 3 EStG fallenden Tätigkeiten im Wesentlichen den in dieser Vorschrift beispielhaft genannten Tätigkeiten ähnlich sein. Eine solche Ä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kein Auffangtatbestand

Rn. 328 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Vorschrift des § 18 Abs 1 Nr 3 EStG enthält keine Definition des Begriffs der Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit. Sie benennt nur beispielhaft die Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltungen und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied. Auch die Entstehungsgeschichte und der (nicht erkenn...mehr

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Abweichende Festsetzung der... / Hintergrund

Der Kläger war aufgrund eines handschriftlichen Testaments eines entfernten Verwandten als Miterbe eingesetzt worden. In Unkenntnis dieses Testaments erteilte das Amtsgericht den gesetzlichen Erbinnen einen Erbschein. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit wurde dieser Erbschein für unwirksam erklärt und der Kläger damit zum Miterben. In der Zwischenzeit hatten die gesetzlichen...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / D. Gegenstandswert für anwaltliche Tätigkeiten ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 3 RVG)

Rz. 117 Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten erfolgt nach § 23 RVG, der seinerseits auf die anderen Kostengesetze verweist. Dies wurde bereits oben in Rdn 17 ff. und 26 f. dargestellt. Während § 23 RVGmehr

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Aufgabenteil / 13. Gebühren für Beratung und Gutachten (→ § 4 Rdn 73 ff., § 4 Rdn 96 ff.)

Hinweis: Bei den Aufgaben dieser Gruppe wird unterstellt, dass keine Vereinbarungen über die Gebühren getroffen worden sind, falls nicht ausdrücklich angegeben. Bei Zeitvergütungen wird grundsätzlich von einem Stundensatz von 200,00 EUR ausgegangen. Aufgabenteil Gruppe 13mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / a) Erster Baustein: Die testamentarische Auflage im Testament des V

Den rechtlichen Ausgangspunkt der Gestaltung bildet die testamentarische Auflage des V gegenüber S, nach dem Ableben des V der E ein lebenslanges unentgeltliches Wohnungsrecht an der Erdgeschosswohnung zu bestellen. Die Auflage steht im Testament des V – nicht in dem später zwischen S und E geschlossenen Bestellungsvertrag. Diese Verortung ist aus erbschaftsteuerlicher Sicht...mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / c) Zurechnung durch die testamentarische Auflage

Ohne die testamentarische Auflage im Testament des V wäre die Bestellung des Wohnungsrechts wirtschaftlich eine Zuwendung des Eigentümers S an die mit ihm nicht verwandte E. Steuerlich wäre das eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Stkl. III mit einem Freibetrag von lediglich 20.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG) und einem Steuersatz von 30 % aufwärts. Mit...mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / c) Die klassischen Lösungswege und ihre Schwächen

Als zweiter klassischer Weg bleibt die testamentarische Auflage: Der Nießbraucher verpflichtet in seinem Testament den Eigentümer, dem Ehegatten nach dem Ableben ein Wohnungsrecht einzuräumen. Die Auflage nach § 1940 BGB gibt dem Begünstigten allerdings keinen eigenen klagbaren Erfüllungsanspruch. Die Durchsetzung obliegt nur den in § 2194 BGB genannten Personen; der Begünst...mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / 2. Der Beispielsfall

Praxis-Beispiel Beispiel V hatte vor Jahren sein Einfamilienhaus in O. auf seinen Sohn S übertragen, sich hieran einen lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch vorbehalten und zugleich ein Widerrufsrecht mit auflösend befristeter Rückübertragungsvormerkung (§ 883 BGB) für den Fall des Vorversterbens des S vereinbart. V bewohnt mit seiner Ehefrau E die Erdgeschosswohnung des Ha...mehr

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ZErb 07/2026, Unwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments bei Mitunterzeichnung ohne vorheriges Lesen

Leitsatz 1. Die Mitunterzeichnung eines gemeinschaftlichen eigenhändigen Testaments nach §§ 2247, 2267 BGB setzt voraus, dass der eine Ehegatte die vom anderen Ehegatten niedergelegte Erklärung tatsächlich zur Kenntnis nimmt und sich inhaltlich zu eigen macht; eine bloße Unterschriftsleistung genügt nicht. 2. Die tatsächliche Vermutung für die Wirksamkeit eines gemeinschaftlic...mehr

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ZErb 07/2026, Unwirksamkeit... / 1 Gründe

I. Der am … 2023 verstorbene Beschwerdeführer zu 1 war der Ehemann der Erblasserin. Er hat den Beteiligten zu 2 mit notariellem Testament vom 25.2.2022 des Notars ("Name 01") in ("Ort 01") zur Urkunden-Nr. G … zu seinem Alleinerben eingesetzt. Die Erblasserin und der Beschwerdeführer zu 1 hatten außer dem gemeinsamen Sohn ("Name 02") keine weiteren Abkömmlinge. ("Name 02") ver...mehr

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ZErb 07/2026, International... / 2. Ausschluss der Anwendbarkeit der EuErbVO (BGH, Urt. v. 21.1.2026 – IV ZR 40/35)

Zitat Die formelle Wirksamkeit eines von einem ausländischen Notar auf deutschem Boden beurkundeten Testaments richtet sich nach dem durch das Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961 bestimmten Recht. Dieses Recht ist auch auf die Rechtsfolgen eines Formverstoßes anwendbar. (n. amtl. Leitsatz) Der 2021 verstorbene Erblasser, niederländischer Staatsangehöriger mit Wohn...mehr

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ZErb 07/2026, Unwirksamkeit... / 2 Anmerkung

Problem Die Entscheidung des OLG Brandenburg befasst sich mit den formellen und materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen eines gemeinschaftlichen eigenhändigen Testaments nach §§ 2247, 2267 BGB. Im Zentrum steht die Frage, ob die bloße Mitunterzeichnung eines Ehegatten ausreicht, um eine wirksame letztwillige Verfügung zu begründen, oder ob darüber hinaus eine tatsächliche Ken...mehr

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ZErb 07/2026, Unwirksamkeit... / Leitsatz

1. Die Mitunterzeichnung eines gemeinschaftlichen eigenhändigen Testaments nach §§ 2247, 2267 BGB setzt voraus, dass der eine Ehegatte die vom anderen Ehegatten niedergelegte Erklärung tatsächlich zur Kenntnis nimmt und sich inhaltlich zu eigen macht; eine bloße Unterschriftsleistung genügt nicht. 2. Die tatsächliche Vermutung für die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Test...mehr

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ZErb 07/2026, Familienrecht / 1. § 2077 BGB als dispositive Auslegungsregel

Nach § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB ist eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod aufgelöst worden ist. Nach S. 2 steht der Auflösung der Ehe gleich, wenn zur Zeit des Todes die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Über § 2279 Abs. 1 BGB gil...mehr

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ZErb 07/2026, Kein Ehegatte... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Erbrecht der Beteiligten zu 1 nach § 1933 S. 1 Alt. 2 BGB ausgeschlossen ist. Die Beteiligte zu 1 war mit dem Erblasser seit dem 28.7.1988 verheiratet, die Beteiligte zu 2 ist die außerehelich geborene, leibliche Tochter des Erblassers. Mit Schriftsatz vom 11.10.2000 reichte die Beteiligte zu 1 einen Scheidungsantrag beim Amtsgericht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Realteilung ab 17.12.2020 (§ 14 Abs 3 EStG)

Rn. 141 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Voraussetzung für die Anwendung der Realteilungsgrundsätze ist, dass das auf die Realteiler übertragene bzw überführte BV weiterhin steuerverstrickt bleibt. Das war nach Ergehen der BFH-Entscheidungen v 17.05.2018 (BFH BStBl II 2022, 301 und BFH BStBl II 2022, 306) in denjenigen Fällen fraglich geworden, in denen der landw Betrieb im Zeitpu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erbfall bei mehreren Erben und Erbauseinandersetzung

Rn. 240 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Geht mit dem Tod des Erblassers ein luf Betrieb auf eine Erbengemeinschaft über (§ 1922 BGB), stellt sich dieser Vorgang grundsätzlich als unentgeltlich dar, mit der Folge, dass die Erbengemeinschaft gem § 6 Abs 3 EStG die Buchwerte des Rechtsvorgängers fortzuführen hat; sämtliche (Mit-)Erben werden Mitunternehmer iSv § 15 Abs S 1 Nr 2 EStG...mehr

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ZErb 07/2026, Familienrecht / 3. Angekündigte Zustimmung genügt für § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB (OLG Celle, Beschl. v. 27.1.2025 – 6 W 148/24)

Dem OLG-Celle-Beschluss[13] lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem die Ehegatten vier Tage vor der Hochzeit einen Erbvertrag geschlossen hatten. Der Erblasser wurde darin bereits als "Ehemann" bezeichnet; ausdrücklich war geregelt, dass der Erbvertrag "auch schon vor der Eheschließung gelten soll". Damit wies die Verfügung – anders als im BGH-Fall – einen klaren Ehebezug auf u...mehr

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ZErb 07/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Braegelmann Legal Prompts kompakt KI-Toolbox für die juristische Arbeit Deutscher AnwaltVerlag, ISBN 978-3-8240-1790-4, 44 EUR Die Arbeit mit KI-Tool...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben

Rn. 230 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter oder im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen oder auch nur ein Teilbetrieb oder ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung noch eine Betriebs- od...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.4 Testament

Die Testierfreiheit des Erblassers wird nach Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet (s. auch § 2302 BGB) und umfasst das Recht, selbst einen Nachfolger für das eigene Vermögen zu bestimmen und/oder es auf mehrere Personen nach eigenen Vorstellungen zu verteilen. Dabei muss sich der Verfügende nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann also auch mit ihm nicht verwandte Person...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.3.1 Verwandte des Erblassers

Hat der Erblasser weder ein Testament (§§ 2231, 2247 BGB) aufgesetzt noch einen Erbvertrag (§ 1941 BGB) geschlossen, greift die gesetzliche Erbfolge. Nach dem Tod erben Verwandte das Vermögen nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Beim Verwandtschaftsgrad gilt, dass zunächst die Erben erster Ordnung (1924 BGB), also die Abkömmlinge (Kinder und Enkel) und dann die E...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.2 Erbengemeinschaft

Mit Übergang des Nachlasses und der Nachlassverbindlichkeiten auf mehrere Personen bilden diese eine Erbengemeinschaft[1], d. h. eine Gesamthandgemeinschaft.[2] Einzelne Miterben einer ungeteilten Erbengemeinschaft können ihre Rechte nicht allein geltend machen. Die Erben müssen den Nachlass zunächst gemeinsam verwalten, die Nachlassverbindlichkeiten begleichen und das danac...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 2 Planungssituationen und -möglichkeiten

Der Erblasser, der seine Nachfolge nicht durch klare Regelungen und geordnete Unterlagen über den Betrieb geplant bzw. nicht vorgesorgt hat, hinterlässt seinen Erben viel Arbeit und Probleme. Der Unternehmer muss sich typischerweise mit zwei verschiedenen Nachfolgesituationen auseinandersetzen, mit der Planung der Nachfolge für den Fall des unerwarteten Todes und der Übergabe z...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.5 Erbvertrag

Mit einem notariell abzuschließenden Erbvertrag[1] regeln Unternehmer als künftige Erblasser bereits zu Lebzeiten rechtsverbindlich mit ihren möglichen gesetzlichen Erben, wer bzw. wer nicht ihr Nachfolger werden soll; ob und mit welchen Modalitäten dieser Ausgleichszahlungen an die Miterben zahlen muss usw. Ein Erbvertrag liegt nur dann vor, wenn in dem Vertrag zumindest ein...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 9 Digitaler Nachlass

Kommunikation mit Kunden und Lieferanten, Behörden, Telekommunikations-, Strom- und Gasunternehmen, Versicherungen und Banken etc. finden meist über das Internet statt. Verträge werden immer öfter online abgeschlossen. Aber auch E-Mail-Konten, Cloud-Speicher (Dropbox), Softwarelizenzen und digitale Produkte, Fotos, Dokumente und andere digitale Dateien gehören zum Nachlass.[...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.3.2 Übergang im Todesfall

Stirbt ein Gesellschafter einer GmbH, geht sein Gesellschaftsanteil auf seinen gesetzlichen oder durch letztwillige Verfügung bestimmten Erben durch Gesamtrechtsnachfolge über. Gibt es mehrere Erben, steht diesen der Gesellschaftsanteil ungeteilt zu, die Rechte können sie nur gemeinschaftlich ausüben.[1] Die Vererblichkeit von GmbH-Gesellschaftsanteilen kann in der Satzung n...mehr

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ZAP 6/2026, Aktuelle Entsch... / I. Formstatut vor Erbstatut: Wirksamkeit eines von einer niederländischen Notaranwärterin beurkundeten Testaments

In der Entscheidung stritten die Parteien über die Wirksamkeit eines Testaments (BGH, Urt. v. 21.1.2026 – IV ZR 40/25, BeckRS 2026, 779). Der Erblasser E als niederländischer Staatsangehöriger errichtete im Jahre 2020 ein notarielles Testament, in welchem er den Kläger K zum Alleinerben einsetzte. Wenige Wochen vor seinem Tod errichtete E im Jahre 2021 ein weiteres Testament...mehr

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ZAP 6/2026, Aktuelle Entsch... / IV. Auskunftsbegehren der Erben gegenüber einer Bank

Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 10.9.2025 – 2-25 O 192/24, ZEV 2026, 179) hat jüngst die Anforderungen für ein Auskunftsbegehren der Erben konkretisiert. Der Erblasser E war zweimal verheiratet. Aus der ersten Ehe stammten vier Kinder. Aus der zweiten Ehe stammten zwei weitere Kinder. E errichtete im Jahre 1995 einen Erbvertrag, in dem er festlegte, dass drei seiner Kinder au...mehr

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ZAP 6/2026, Aktuelle Entsch... / III. Auslegung eines Laientestaments hinsichtlich der Erbeinsetzung

Das Oberlandesgericht Zweibrücken musste sich in einer Entscheidung mit einer klassischen Auslegungsfrage eines Laientestaments beschäftigen (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 7.8.2025 – 8 W 66/24, BeckRS 2025, 22675). Der Erblasser E hatte in seinem Testament folgende fünf Personen und Institutionen „zu unbeschränkten Erben und Vermächtnisnehmern” eingesetzt: Den Beteiligten zu 3)...mehr

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ZAP 6/2026, Aktuelle Entsch... / V. Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts

Das OLG Brandenburg (Beschl. v. 22.12.2025 – 3 W 60/25, ZErB 2026, 102 ff.) war mit der Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts befasst, wann es der Einholung eines graphologischen Sachverständigengutachtens bedarf. Grundsätzlich wird es dem Nachlassgericht in § 29 FamFG überlassen, die für die Ermittlung des Sachverhalts erforderlichen Beweise in geeigneter Form zu erhe...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.4 Bedeutung gesellschaftsrechtlicher Vertragsklauseln

Die gesetzlichen Regelungen über die Gesellschafternachfolge bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) einschließlich ihrer Mischformen, z. B. GmbH & Co. KG, sind im Grundsatz dispositiv. Das bedeutet: Die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich von den gesetzlichen Regelungen abweichen und frei vereinbaren, wie die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschaf...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.1 Begriff

Die einfache Nachfolgeklausel besagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. Wird die als Nachfolger vorgesehene Person im Gesellschaftsvertrag namentlich benannt, führt eine solche Bestimmung im Gesellschaftsvertrag aber nur zum Erfolg, wenn der im Gesellschaftsvertrag namentl...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.1 Begriff

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben (z. B. nur einzelne Abkömmlinge, nur Angehörige eines Stamm...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2.1 Nur der qualifizierte Miterbe wird Mitunternehmer

Einkommensteuerlich rückt allein der durch die Klausel begünstigte Miterbe ohne "Durchgangserwerb" in die Mitunternehmerstellung des Erblassers ein. Die nichtqualifizierten Miterben werden keine Gesellschafter und dementsprechend keine Mitunternehmer.[1] Der Nachfolger-Erbe muss zwingend das Kapitalkonto des Erblassers fortführen.[2] Weder beim Erblasser noch bei den nicht z...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / III. Das vernichtete Testament

1. Vermutung der Aufhebungsabsicht bei Vernichtung durch den Erblasser Anders stellt sich die Situation bei bewusster Vernichtung oder Veränderung des Testaments durch den Erblasser dar. Dieser kann sein Testament jederzeit widerrufen, beispielsweise durch Widerrufstestament, §§ 2353, 2354 BGB. Einen Sonderfall des konkludenten Widerrufs sieht § 2255 S. 1 BGB vor. Danach erfo...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / II. Das "nur" verschwundene privatschriftliche Testament

1. Urschrift oder andere Beweismittel Sofern die Existenz der letztwilligen Verfügung nachzuweisen ist, erfolgt dies grundsätzlich durch Vorlage der Urschrift.[18] Ist die letztwillige Verfügung nicht mehr auffindbar bzw. verloren gegangen "oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu beschaffen", so genügt gem. § 352 Abs. 3 S. 2 FamFG die Angabe anderer Beweismittel. ...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegungs-, Beweis- und Feststellungslast beim verlorenen bzw. vernichteten privatschriftlichen Testament

1 Der Nachweis der Erbenstellung ist beim privatschriftlichen Testament in der Praxis ein Dauerthema. Die Frage kann sich förmlich im Zusammenhang mit einer zivilrechtlichen Feststellungsklage oder im Erbscheinsverfahren stellen, aber auch inzident im Rahmen der Geltendmachung des Anspruchs eines Erbprätendenten (entweder an sich oder an die Erbengemeinschaft, § 2039 BGB), ...mehr

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ZErb 06/2026, Verjährungsbe... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt von den Beklagten aufgrund eines erbvertraglichen Vermächtnisses die Abtretung bzw. Verschaffung eines Kommanditanteils, hilfsweise die Zahlung von Wertersatz. Der Kläger ist der Halbbruder der am … 2015 verstorbenen L.T. L. T. war Inhaberin eines Kommanditanteils an der S. GmbH & Co. KG mit einer Einlage bzw. Haftsumme von 204.506,52 EUR (399.980 DM). Die ...mehr

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ZErb 06/2026, Zum Nachweis ... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Grundbesitzes war zunächst der Großvater der Beteiligten (im Folgenden: Erblasser) als Eigentümer eingetragen. Der Erblasser setzte mit notariellem Testament von 1978 seine beiden namentlich benannten Kinder, nämlich seine Tochter, die Mutter der Beteiligten (im Folgenden: Vorerbin), und seinen Sohn, jeweils zur H...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 2. Strenge Anforderungen bzgl. der anderen Beweismittel

In einem solchen Fall können Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind.[20] Die Feststellungslast trägt derjenige, der sich auf das die Erbenstellung begründende Testament beruft.[21] Der Beweis der Errichtung und des Inhalts des Testaments kann aber durch Vorlage einer ...mehr