Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Müller-Laube, Der StB als Testamentsvollstrecker, Stbg 1990, 395; Streck, Der StB als Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter, DStR 1991, 592; Meincke, StB als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger, StbKongrRep 1992, 209; Kleine-Cosack, Testamentsvollstreckung durch StB und Banken: Plädoyer gegen ein Anwaltsmonopol, DB 2000, 2109; Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Vermächtnisnießbrauch

Rn. 96 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn der Nießbrauch in einem Testament oder einem Erbvertrag angeordnet wird. Rn. 97 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der II. Senat des BFH v 08.06.1977, BStBl II 1979, 562 hat entschieden, dass das Grundsatz-Urt des VIII. Senats des BFH v 14.12.1976, BStBl II 1977, 115 wegen der angeblichen "Besonderheiten" des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hauptfälle

Rn. 331 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ausdrücklich aufgeführt sind die Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied. Nach der Rspr des BFH müssen die unter § 18 Abs 1 Nr 3 EStG fallenden Tätigkeiten im Wesentlichen den in dieser Vorschrift beispielhaft genannten Tätigkeiten ähnlich sein. Eine solche Ä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kein Auffangtatbestand

Rn. 328 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vorschrift des § 18 Abs 1 Nr 3 EStG enthält keine Definition des Begriffs der Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit. Sie benennt nur beispielhaft die Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltungen und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied. Auch die Entstehungsgeschichte und der (nicht erkenn...mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / a) Erster Baustein: Die testamentarische Auflage im Testament des V

Den rechtlichen Ausgangspunkt der Gestaltung bildet die testamentarische Auflage des V gegenüber S, nach dem Ableben des V der E ein lebenslanges unentgeltliches Wohnungsrecht an der Erdgeschosswohnung zu bestellen. Die Auflage steht im Testament des V – nicht in dem später zwischen S und E geschlossenen Bestellungsvertrag. Diese Verortung ist aus erbschaftsteuerlicher Sicht...mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / c) Zurechnung durch die testamentarische Auflage

Ohne die testamentarische Auflage im Testament des V wäre die Bestellung des Wohnungsrechts wirtschaftlich eine Zuwendung des Eigentümers S an die mit ihm nicht verwandte E. Steuerlich wäre das eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Stkl. III mit einem Freibetrag von lediglich 20.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG) und einem Steuersatz von 30 % aufwärts. Mit...mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / c) Die klassischen Lösungswege und ihre Schwächen

Als zweiter klassischer Weg bleibt die testamentarische Auflage: Der Nießbraucher verpflichtet in seinem Testament den Eigentümer, dem Ehegatten nach dem Ableben ein Wohnungsrecht einzuräumen. Die Auflage nach § 1940 BGB gibt dem Begünstigten allerdings keinen eigenen klagbaren Erfüllungsanspruch. Die Durchsetzung obliegt nur den in § 2194 BGB genannten Personen; der Begünst...mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / 2. Der Beispielsfall

Praxis-Beispiel Beispiel V hatte vor Jahren sein Einfamilienhaus in O. auf seinen Sohn S übertragen, sich hieran einen lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch vorbehalten und zugleich ein Widerrufsrecht mit auflösend befristeter Rückübertragungsvormerkung (§ 883 BGB) für den Fall des Vorversterbens des S vereinbart. V bewohnt mit seiner Ehefrau E die Erdgeschosswohnung des Ha...mehr

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ZErb 07/2026, Unwirksamkeit... / 2 Anmerkung

Problem Die Entscheidung des OLG Brandenburg befasst sich mit den formellen und materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen eines gemeinschaftlichen eigenhändigen Testaments nach §§ 2247, 2267 BGB. Im Zentrum steht die Frage, ob die bloße Mitunterzeichnung eines Ehegatten ausreicht, um eine wirksame letztwillige Verfügung zu begründen, oder ob darüber hinaus eine tatsächliche Ken...mehr

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ZErb 07/2026, Unwirksamkeit... / Leitsatz

1. Die Mitunterzeichnung eines gemeinschaftlichen eigenhändigen Testaments nach §§ 2247, 2267 BGB setzt voraus, dass der eine Ehegatte die vom anderen Ehegatten niedergelegte Erklärung tatsächlich zur Kenntnis nimmt und sich inhaltlich zu eigen macht; eine bloße Unterschriftsleistung genügt nicht. 2. Die tatsächliche Vermutung für die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Test...mehr

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ZErb 07/2026, Familienrecht / 1. § 2077 BGB als dispositive Auslegungsregel

Nach § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB ist eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod aufgelöst worden ist. Nach S. 2 steht der Auflösung der Ehe gleich, wenn zur Zeit des Todes die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Über § 2279 Abs. 1 BGB gil...mehr

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ZErb 07/2026, Kein Ehegatte... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Erbrecht der Beteiligten zu 1 nach § 1933 S. 1 Alt. 2 BGB ausgeschlossen ist. Die Beteiligte zu 1 war mit dem Erblasser seit dem 28.7.1988 verheiratet, die Beteiligte zu 2 ist die außerehelich geborene, leibliche Tochter des Erblassers. Mit Schriftsatz vom 11.10.2000 reichte die Beteiligte zu 1 einen Scheidungsantrag beim Amtsgericht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Realteilung ab 17.12.2020 (§ 14 Abs 3 EStG)

Rn. 141 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Voraussetzung für die Anwendung der Realteilungsgrundsätze ist, dass das auf die Realteiler übertragene bzw überführte BV weiterhin steuerverstrickt bleibt. Das war nach Ergehen der BFH-Entscheidungen v 17.05.2018 (BFH BStBl II 2022, 301 und BFH BStBl II 2022, 306) in denjenigen Fällen fraglich geworden, in denen der landw Betrieb im Zeitpu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erbfall bei mehreren Erben und Erbauseinandersetzung

Rn. 240 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Geht mit dem Tod des Erblassers ein luf Betrieb auf eine Erbengemeinschaft über (§ 1922 BGB), stellt sich dieser Vorgang grundsätzlich als unentgeltlich dar, mit der Folge, dass die Erbengemeinschaft gem § 6 Abs 3 EStG die Buchwerte des Rechtsvorgängers fortzuführen hat; sämtliche (Mit-)Erben werden Mitunternehmer iSv § 15 Abs S 1 Nr 2 EStG...mehr

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ZErb 07/2026, Familienrecht / 3. Angekündigte Zustimmung genügt für § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB (OLG Celle, Beschl. v. 27.1.2025 – 6 W 148/24)

Dem OLG-Celle-Beschluss[13] lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem die Ehegatten vier Tage vor der Hochzeit einen Erbvertrag geschlossen hatten. Der Erblasser wurde darin bereits als "Ehemann" bezeichnet; ausdrücklich war geregelt, dass der Erbvertrag "auch schon vor der Eheschließung gelten soll". Damit wies die Verfügung – anders als im BGH-Fall – einen klaren Ehebezug auf u...mehr

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ZErb 07/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Braegelmann Legal Prompts kompakt KI-Toolbox für die juristische Arbeit Deutscher AnwaltVerlag, ISBN 978-3-8240-1790-4, 44 EUR Die Arbeit mit KI-Tool...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben

Rn. 230 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter oder im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen oder auch nur ein Teilbetrieb oder ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung noch eine Betriebs- od...mehr

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ZAP 6/2026, Aktuelle Entsch... / I. Formstatut vor Erbstatut: Wirksamkeit eines von einer niederländischen Notaranwärterin beurkundeten Testaments

In der Entscheidung stritten die Parteien über die Wirksamkeit eines Testaments (BGH, Urt. v. 21.1.2026 – IV ZR 40/25, BeckRS 2026, 779). Der Erblasser E als niederländischer Staatsangehöriger errichtete im Jahre 2020 ein notarielles Testament, in welchem er den Kläger K zum Alleinerben einsetzte. Wenige Wochen vor seinem Tod errichtete E im Jahre 2021 ein weiteres Testament...mehr

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ZAP 6/2026, Aktuelle Entsch... / IV. Auskunftsbegehren der Erben gegenüber einer Bank

Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 10.9.2025 – 2-25 O 192/24, ZEV 2026, 179) hat jüngst die Anforderungen für ein Auskunftsbegehren der Erben konkretisiert. Der Erblasser E war zweimal verheiratet. Aus der ersten Ehe stammten vier Kinder. Aus der zweiten Ehe stammten zwei weitere Kinder. E errichtete im Jahre 1995 einen Erbvertrag, in dem er festlegte, dass drei seiner Kinder au...mehr

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ZAP 6/2026, Aktuelle Entsch... / III. Auslegung eines Laientestaments hinsichtlich der Erbeinsetzung

Das Oberlandesgericht Zweibrücken musste sich in einer Entscheidung mit einer klassischen Auslegungsfrage eines Laientestaments beschäftigen (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 7.8.2025 – 8 W 66/24, BeckRS 2025, 22675). Der Erblasser E hatte in seinem Testament folgende fünf Personen und Institutionen „zu unbeschränkten Erben und Vermächtnisnehmern” eingesetzt: Den Beteiligten zu 3)...mehr

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ZAP 6/2026, Aktuelle Entsch... / V. Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts

Das OLG Brandenburg (Beschl. v. 22.12.2025 – 3 W 60/25, ZErB 2026, 102 ff.) war mit der Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts befasst, wann es der Einholung eines graphologischen Sachverständigengutachtens bedarf. Grundsätzlich wird es dem Nachlassgericht in § 29 FamFG überlassen, die für die Ermittlung des Sachverhalts erforderlichen Beweise in geeigneter Form zu erhe...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.4 Bedeutung gesellschaftsrechtlicher Vertragsklauseln

Die gesetzlichen Regelungen über die Gesellschafternachfolge bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) einschließlich ihrer Mischformen, z. B. GmbH & Co. KG, sind im Grundsatz dispositiv. Das bedeutet: Die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich von den gesetzlichen Regelungen abweichen und frei vereinbaren, wie die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschaf...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.1 Begriff

Die einfache Nachfolgeklausel besagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. Wird die als Nachfolger vorgesehene Person im Gesellschaftsvertrag namentlich benannt, führt eine solche Bestimmung im Gesellschaftsvertrag aber nur zum Erfolg, wenn der im Gesellschaftsvertrag namentl...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.1 Begriff

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben (z. B. nur einzelne Abkömmlinge, nur Angehörige eines Stamm...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2.1 Nur der qualifizierte Miterbe wird Mitunternehmer

Einkommensteuerlich rückt allein der durch die Klausel begünstigte Miterbe ohne "Durchgangserwerb" in die Mitunternehmerstellung des Erblassers ein. Die nichtqualifizierten Miterben werden keine Gesellschafter und dementsprechend keine Mitunternehmer.[1] Der Nachfolger-Erbe muss zwingend das Kapitalkonto des Erblassers fortführen.[2] Weder beim Erblasser noch bei den nicht z...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / III. Das vernichtete Testament

1. Vermutung der Aufhebungsabsicht bei Vernichtung durch den Erblasser Anders stellt sich die Situation bei bewusster Vernichtung oder Veränderung des Testaments durch den Erblasser dar. Dieser kann sein Testament jederzeit widerrufen, beispielsweise durch Widerrufstestament, §§ 2353, 2354 BGB. Einen Sonderfall des konkludenten Widerrufs sieht § 2255 S. 1 BGB vor. Danach erfo...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / II. Das "nur" verschwundene privatschriftliche Testament

1. Urschrift oder andere Beweismittel Sofern die Existenz der letztwilligen Verfügung nachzuweisen ist, erfolgt dies grundsätzlich durch Vorlage der Urschrift.[18] Ist die letztwillige Verfügung nicht mehr auffindbar bzw. verloren gegangen "oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu beschaffen", so genügt gem. § 352 Abs. 3 S. 2 FamFG die Angabe anderer Beweismittel. ...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegungs-, Beweis- und Feststellungslast beim verlorenen bzw. vernichteten privatschriftlichen Testament

1 Der Nachweis der Erbenstellung ist beim privatschriftlichen Testament in der Praxis ein Dauerthema. Die Frage kann sich förmlich im Zusammenhang mit einer zivilrechtlichen Feststellungsklage oder im Erbscheinsverfahren stellen, aber auch inzident im Rahmen der Geltendmachung des Anspruchs eines Erbprätendenten (entweder an sich oder an die Erbengemeinschaft, § 2039 BGB), ...mehr

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ZErb 06/2026, Verjährungsbe... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt von den Beklagten aufgrund eines erbvertraglichen Vermächtnisses die Abtretung bzw. Verschaffung eines Kommanditanteils, hilfsweise die Zahlung von Wertersatz. Der Kläger ist der Halbbruder der am … 2015 verstorbenen L.T. L. T. war Inhaberin eines Kommanditanteils an der S. GmbH & Co. KG mit einer Einlage bzw. Haftsumme von 204.506,52 EUR (399.980 DM). Die ...mehr

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ZErb 06/2026, Zum Nachweis ... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Grundbesitzes war zunächst der Großvater der Beteiligten (im Folgenden: Erblasser) als Eigentümer eingetragen. Der Erblasser setzte mit notariellem Testament von 1978 seine beiden namentlich benannten Kinder, nämlich seine Tochter, die Mutter der Beteiligten (im Folgenden: Vorerbin), und seinen Sohn, jeweils zur H...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 2. Strenge Anforderungen bzgl. der anderen Beweismittel

In einem solchen Fall können Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind.[20] Die Feststellungslast trägt derjenige, der sich auf das die Erbenstellung begründende Testament beruft.[21] Der Beweis der Errichtung und des Inhalts des Testaments kann aber durch Vorlage einer ...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 1. Vermutung der Aufhebungsabsicht bei Vernichtung durch den Erblasser

Anders stellt sich die Situation bei bewusster Vernichtung oder Veränderung des Testaments durch den Erblasser dar. Dieser kann sein Testament jederzeit widerrufen, beispielsweise durch Widerrufstestament, §§ 2353, 2354 BGB. Einen Sonderfall des konkludenten Widerrufs sieht § 2255 S. 1 BGB vor. Danach erfolgt der Widerruf des Testaments durch Vernichtung/Veränderung, sofern ...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 5

Auf einen Blick Der Nachweis der gewillkürten Nachfolge kann sich als schwierig erweisen, wenn die letztwillige Verfügung sich nicht in amtlicher Verwahrung befindet. Dieses Problem stellt sich bei dem privatschriftlichen Testament, welches grundsätzlich auch in Urschrift vorzulegen ist. Die Nichterweislichkeit der Errichtung des Testaments geht zulasten des Erbprätendenten....mehr

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ZErb 06/2026, Verjährungsbe... / Leitsatz

1. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich für Ansprüche des Vertragsvermächtnisnehmers gegenüber dem Erben aus §§ 2288 Abs. 2 S. 1, 2170 Abs. 2 BGB nach § 199 Abs. 1 BGB und ist mithin kenntnisabhängig. 2. Ein Vertragsvermächtnisnehmer, der durch ein früheres Testament zugleich als Erbe eingesetzt wurde, hat hinsichtlich der Ansprüche aus §§ 2288 Abs. 2 S. 1, 2170 Abs. ...mehr

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ZErb 06/2026, Zum Nachweis ... / 2 Anmerkung

Begehrt eine Partei die Berichtigung des Grundbuchs nach Eintritt eines Erbfalls, sieht § 35 GBO im Wesentlichen zwei Wege vor. Grundsätzlich ist der Nachweis der Erbfolge gem. § 35 Abs. 1 S. 1 GBO durch Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis zu erbringen. Ergibt sich die Erbfolge jedoch aus einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten is...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 2. Aber keine Vermutung bei schlichter Unauffindbarkeit bzw. Vernichtung

Die vorgenannte Vermutung knüpft aber an die Widerrufshandlung an.[34] Die bloße Tatsache der Unauffindbarkeit einer Urkunde besagt dagegen für sich allein noch nichts.[35] Daraus lässt sich die Annahme einer Vermutung dafür, dass der Erblasser diese (in Widerrufsabsicht) vernichtet habe, genauso wenig ableiten[36] wie, dass die Veränderung von ihm vorgenommen worden sei.[37...mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / 1. Grenzen der Testierfreiheit nach § 1937 BGB und Art. 14 GG

Gemäß § 1937 BGB "[kann der Erblasser] durch einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament, letztwillige Verfügung) den Erben bestimmen." Damit ist die Testierfreiheit, also das Recht des Erblassers, nach freiem Ermessen letztwillig über sein Vermögen zu verfügen,[5] im BGB verankert.[6] Die Testierfreiheit ist Ausfluss der grundrechtlich geschützten Erbrechtsgarantie aus ...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 1. Urschrift oder andere Beweismittel

Sofern die Existenz der letztwilligen Verfügung nachzuweisen ist, erfolgt dies grundsätzlich durch Vorlage der Urschrift.[18] Ist die letztwillige Verfügung nicht mehr auffindbar bzw. verloren gegangen "oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu beschaffen", so genügt gem. § 352 Abs. 3 S. 2 FamFG die Angabe anderer Beweismittel. Grund dafür ist, dass die Wirksamkeit...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 1

Der Nachweis der Erbenstellung ist beim privatschriftlichen Testament in der Praxis ein Dauerthema. Die Frage kann sich förmlich im Zusammenhang mit einer zivilrechtlichen Feststellungsklage oder im Erbscheinsverfahren stellen, aber auch inzident im Rahmen der Geltendmachung des Anspruchs eines Erbprätendenten (entweder an sich oder an die Erbengemeinschaft, § 2039 BGB), z.B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Satzungsmäßige Zwecke

Tz. 13 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Abzugsverbot betrifft Aufwendungen für Zwecke, zu denen die Stpfl nach Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstiger Verfassung (s Tz 11) verpflichtet sind. Beispiel: Eine nicht st-befreite Stiftung ist an einer AG beteiligt und bezieht Dividenden, also Eink aus KapV. Nach dem Stiftungsgeschäft muss der Überschuss, der nach Abzug der Verwaltu...mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / a) Ansicht des BGH und der ihm folgenden herrschenden Lehre

Für die Rechtslage in Deutschland ist die "Hohenzollern-Entscheidung" des BGH vom 2.12.1998[26] die maßgebliche Leitentscheidung zur Reichweite der Testierfreiheit und der Zulässigkeit möglicherweise diskriminierender letztwilliger Verfügungen. Der BGH hatte über einen Erbvertrag zu entscheiden, nach dem nur der erstgeborene männliche Abkömmling erben sollte, vorausgesetzt, ...mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 4. Die Feststellungslast im Erbscheinsverfahren

Im Erbscheinsverfahren (§§ 352 ff. FamFG) ist die Erbfolge von Amts wegen zu ermitteln, § 26 FamFG.[12] Eine formelle Beweislast (Beweisführungslast) besteht nicht. Statt dieser hat der Gesetzgeber eine förmliche Nachweispflicht vorgesehen:[13] Nach § 352 Abs. 2 Nr. 1 FamFG hat der Antragsteller die Verfügung von Todes wegen zu bezeichnen, auf der sein Erbrecht beruht, und n...mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / b) Im Vordringen befindliche Ansicht spricht sich für stärkere Berücksichtigung der Diskriminierungsverbote aus

Auf der anderen Seite sind Stimmen in der Literatur zu vernehmen, die für die Unwirksamkeit diskriminierender Verfügungen eintreten.[42] Als Begründung wird sich teilweise auf die Entscheidungen des EGMR zu Art. 14 EMRK gestützt, die auch in Deutschland zu beachten seien.[43] Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung streitet jüngst Holzer [44] dafür, alle Erbeinsetzungen ...mehr

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FF 06/2026, Rechtsprechung ... / 10.1 BGH, Urt. v. 21.1.2026 – IV ZR 40/25

Zur Wirksamkeit eines von einem ausländischen Notar (hier: einer niederländischen Notaranwärterin) auf deutschem Staatsgebiet beurkundeten Testaments eines ausländischen (hier: niederländischen) Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (hier: Wirksamkeit bejaht).mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 2. Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

Die Beweislast folgt dabei grundsätzlich[6] der Darlegungslast. Nach der ungeschriebenen, aber unstreitigen Grundregel trägt jede Partei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der Normen, deren Rechtsfolgen sie geltend macht. Sie muss diese Tatsachen vortragen und im Bestreitensfalle auch beweisen, d.h. sie muss den Beweis antreten...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / I. Ausgangspunkt: Handlungsfähigkeit nach dem Erbfall – Nutzen und Risiko der Erblasservollmacht

Der Erbfall markiert in der Praxis häufig nicht den Abschluss der Vermögensnachfolge, sondern vielmehr den Beginn rechtlicher und tatsächlicher Auseinandersetzungen.[1] Dies gilt nicht nur für unübersichtliche oder konfliktträchtige Nachlasskonstellationen, sondern auch dann, wenn der Erblasser seinen letzten Willen sorgfältig gestaltet und rechtssicher niedergelegt hat. Den...mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / 3. Rechtsfolge der unzulässigen Diskriminierung

Wenn die Verfügung von Todes wegen (eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis) gegen die guten Sitten verstößt, dann ist sie gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Wenn sie ein Teil eines Rechtsgeschäfts, bspw. eines Testaments oder Erbvertrags, ist, dann kann dies zwar die Gesamtnichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach sich ziehen (§ 139 BGB),[69] die Nichtigkeitsfolge ist aber auf die e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Rechtsgrundlage und Zweck der Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen in den Betriebsvermögensvergleich der Personengesellschaft, Buchführungspflicht

Rn. 72 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer PersGes besteht aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonder-BV des Mitunternehmers: BFH v 19.03.1991, BStBl II 1991, 635 Leitsatz 2. Erwähnung findet der Begriff des Sonder-BV in § 6 Abs 5 S 2 EStG, eine gesetzliche Definition erfolgte jedoch nicht. Der Anteil des einzelnen unmittelbar oder a...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Grunderwerbsteuer in an Deutschland angrenzenden Staaten

Rz. 11 In allen an Deutschland angrenzenden Staaten – mit Ausnahme von Dänemark, Tschechien und Polen – wird eine der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbare Steuer bzw. Abgabe erhoben. Häufig sind diese Abgaben als "Registersteuer" ausgestaltet. Die Steuersätze liegen zwischen 1 % in einzelnen Kantonen der Schweiz und 12,5 % in Belgien. Näheres zur landeseigenen Bezeichnu...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Testament (Abs. 1)

I. Verschließung (Abs. 1 S. 1–3) Rz. 5 Der Notar hat die Dienstpflicht, jedes vor ihm errichtete Testament zu verschließen. Davon kann ihn der Erblasser nicht entbinden.[7] Die Verletzung dieser Pflicht hat aber nur disziplinarische Folgen; sie berührt die Wirksamkeit des Testaments nicht. 1. Umschlag Rz. 6 Das Testament soll in einem Umschlag verschlossen werden. Der Umschlag ...mehr