Grundsätzlich hat jeder Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartnerschaft die Möglichkeit, einseitig zu testieren. Dieses Testament ist dann auch wieder jederzeit frei widerruflich (§ 2253 BGB). Der Widerruf erfolgt ebenfalls durch Testament (§ 2254 BGB).

Bei einem gemeinschaftlichen Testament erklären mehrere Erblasser gemeinschaftlich ihren letzten Willen. Gleichwohl verfügt jeder Testierende nur einseitig für den Fall seines Todes.

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