Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IX. Anrechnung von Eigengeschenken

Rz. 280 Nach § 2327 BGB hat sich der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch die Geschenke, die er selbst vom Erblasser erhalten hat (Eigengeschenke), in vollem Umfang anrechnen zu lassen. Es gilt der enge Erblasserbegriff, sodass ausschließlich die unmittelbar vom Erblasser stammenden Geschenke in die Betrachtung einzubeziehen sind.[825] Die Gelden...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 5. Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 126 Nach dem Wortlaut kann das Vorkaufsrecht nur ausgeübt werden, wenn der Eigentümer über den vorkaufsbelasteten Gegenstand einen Kaufvertrag abschließt. Die Ausübung ist demnach ausgeschlossen, wenn ein Ausstattungs-, Schenkungs- oder Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen wird. Selbst bei einem Verkauf mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Anrechnung von Zuwendungen

Rz. 300 Werden Zuwendungen (Schenkungen) nach § 1380 BGB auf die Ausgleichsforderung angerechnet, wird das in den Fällen des § 5 Abs. 2 ErbStG über § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG neutralisiert, sodass die Besteuerung der Zuwendung rückgängig gemacht wird. Auch beim fiktiven Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG lässt die Finanzverwaltung diese Korrektur zu.[419]mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / III. SGB IX

Rz. 35 Die Regressvorschriften für die reinen Eingliederungshilfeleistungen sind in Kapitel 9 des Teil 2 SGB IX deutlich abgeschwächt: gem. § 141 SGB IX findet lediglich der Anspruchsübergang durch Sozialverwaltungsakt, vergleichbar § 93 SGB XII, statt, in der Praxis also vor allem in Bezug auf Rückforderungsansprüche wegen früherer Schenkungen gem. § 528 BGB. Unterhaltsansp...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Folgerungen für Risikolebensversicherungen

Rz. 279 Soweit es sich bei dem Versicherungsverhältnis um eine reine Risikolebensversicherung handelt, existiert kein Rückkaufswert. Leistungsansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft bestehen erst bei Eintritt des Versicherungsfalls, also beim Tod der versicherten Person. Nichtsdestotrotz ist die Bezugsrechtszuwendung auch bei einer reinen Risikoversicherung nicht z...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Andere Zuwendungsarten

Rz. 124 Abgesehen von Erwerben von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden regelt das Erbschaftsteuergesetz auch so genannte Zweckzuwendungen, also Vermögensübergänge, die unter einer Auflage oder Bedingung (= rechtliche Verpflichtung) stehen, das Zugewendete ganz oder teilweise zugunsten eines bestimmten Personenkreises oder eines bestimmten Zwecks zu verwenden (§ 8 ErbS...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Vermächtnisse

Rz. 855 Auch Vermächtnisse unterliegen als Erwerbe von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbschaftsbesteuerung. Für Vermächtnis-Erwerbe gilt daher die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG.[1313] Im Unterschied zu lebzeitigen Schenkungen enthält das Gesetz für Erwerbe von Todes wegen jedoch keinerlei Einschränkungen der Steuerfreiheit im Hinblick auf et...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 8. Reichweite der Europäischen Erbrechtsverordnung nach Art. 23 EuErbVO

Rz. 44 Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatuts, also deren Reichweite. Zu beachten ist jedoch, dass diese Aufzählung keinen numerus clausus darstellt, mithin nicht abschließend ist. Vom Erbstatut sind umfasst:mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Zustiftung

Rz. 268 Bei Zustiftungen gilt das Steuerklassenprivileg grundsätzlich nicht, vgl. R E 15.2 Abs. 3 ErbStR 2019. Spätere Zuwendungen des Stifters oder Dritter gelten als gewöhnliche Schenkungen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und unterliegen damit stets der Steuerklasse III.[405] Dies gilt auch dann, wenn der Zustifter nach dem Stiftungszweck selbst Begünstigter ist.[406] Die A...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Überblick

Rz. 242 Bedeutendste Erscheinungsform der nicht steuerbegünstigten Stiftung ist die Familienstiftung. Die rechtsfähige Familienstiftung ist eine juristische Person und wird regelmäßig wie eine solche besteuert. Besonderheiten ergeben sich jedoch, da aufgrund des Familienbezugs ein "Durchgriff" durch die ansonsten steuerlich verselbstständigte Stiftung auf den Stifter und/ode...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Vergleich zur Übertragung von unmittelbar gehaltenem Vermögen

Rz. 71 Der bereits erwähnte Abzugsbetrag und vor allem der Verschonungsabschlag i.H.v. 85 % oder sogar 100 % sind erhebliche schenkung- bzw. erbschaftsteuerliche Vorteile des betrieblichen Vermögens gegenüber dem Privatvermögen. Aufgrund der bereits dargestellten Verwaltungsvermögensregelung gestaltet sich die Umwandlung von Privat- in Betriebsvermögen allerdings seit der Er...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Rückwirkende Umqualifizierung von Verwaltungsvermögen – Investitionsklausel

Rz. 497 Nach § 13b Abs. 5 ErbStG ist es – allerdings beschränkt auf Erwerbe von Todes wegen[753] – unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Gegenstände des Verwaltungsvermögens rückwirkend in begünstigtes Vermögen umzuqualifizieren.[754] Im Einzelnen gilt Folgendes: Das jeweilige Verwaltungsvermögen (i.S.v. § 13b Abs. 4 ErbStG) muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 9 § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an die Inländereigenschaft des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, der sich nach § 9 ErbStG richtet. Inländer ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG jede natürliche Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhn...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Klage auf Zustimmung zu Verwaltungsmaßnahmen

Rz. 79 Der nicht befreite Vorerbe und für (teil-)unentgeltliche Verfügungen auch der befreite Vorerbe müssen die Möglichkeit haben, die ihnen obliegende ordnungsgemäße Verwaltung (vgl. Rdn 54 f.) auch in Ansehung der Verfügungen und vertraglichen Maßnahmen durchführen zu können, die den Beschränkungen des Gesetzgebers oder Erblassers unterliegen. Hierzu regelt § 2120 BGB die...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 20 Soweit keine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, greift gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die beschränkte Steuerpflicht ein. Diese ist auf den Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG beschränkt. Es handelt sich insoweit also nicht um sämtliches (mehr oder weniger zufällig) im Inland befindliches Vermögen,[24] vielmehr ist stets der im Gesetz genannte Katalog ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Auskunftsklage

Rz. 327 Soweit kein Verjährungsrisiko besteht, kann der Pflichtteilsberechtigte auch eine isolierte Auskunftsklage erheben. Schließt sich daran eine Zahlungsklage an, entstehen zwar die bereits erwähnten höheren Prozesskosten, im Übrigen bestehen jedoch keine wirklichen Nachteile gegenüber der Stufenklage.[923] Es ist aber unbedingt zu beachten, dass durch die Auskunftsklage...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Schuldner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 257 Schuldner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB sind, wie beim ordentlichen Pflichtteilsanspruch, grundsätzlich der oder die Erben. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Erbe nicht verpflichtet ist, kann auch der Beschenkte in Anspruch genommen werden (§ 2329 BGB). Dieser haftet nur, wenn der Erbe zur Pflichtteilsergänzung "nicht verpflichtet" ist, § 2329 Abs...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Inhalt des Nachlassverzeichnisses

Rz. 162 Nach § 2215 Abs. 1 BGB erstreckt sich die Pflicht nur auf die der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlassgegenstände. Ist als Ersatzlösung bei Testamentsvollstreckung über einzelkaufmännische Unternehmen die Treuhandlösung gewählt worden, bei der der Testamentsvollstrecker Inhaber des Geschäfts ist, jedoch auf Rechnung des Erben, ist § 2215 Abs. 1 BGB analog ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 5. Erbverträge gemäß Art. 25 EuErbVO

Rz. 36 Unter Erbvertrag im Sinne der EuErbVO versteht man im weiten Sinne nicht nur Erbverträge im klassischen Sinne. Von Art. 25 EuErbVO mit umfasst sind ferner Erb- und Pflichtteilsverzichte, Schenkungen auf den Todesfall und auch Testamente mit wechselbezüglichen Verfügungen.[82] Der Begriff Erbvertrag ist also unionsrechtlich gefasst und nicht auf das deutsche Rechtsvers...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Abschluss eines grundstücksbezogenen Verpflichtungsgeschäfts

Rz. 748 Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG bildet bereits das Zustandekommen des einen Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründenden Verpflichtungsgeschäfts einen Erwerbstatbestand. Auf diese Weise wird die Besteuerung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorverlagert und damit – in zeitlicher Hinsicht – von der Erfüllung des schuldrechtlichen Geschäfts (zivilrechtli...mehr

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§ 3 Alleinerbe / I. Überblick "Gesetzliche Auskunftsansprüche"

Rz. 3 Im BGB und den Prozessordnungen findet sich eine Vielzahl von Auskunftsansprüchen. Die folgende Übersicht stellt die in der Praxis relevanten gesetzlichen Auskunftsansprüche dar:[2]mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 7. Formgültigkeit einer schriftlichen Verfügung von Todes wegen nach Art. 27 EuErbVO

Rz. 41 Die Regelungen in Art. 27 EuErbVO sind im Wesentlichen mit denen des Haager Testamentsformabkommens identisch.[90] Zu beachten ist jedoch, dass das Haager Testamentsformabkommen vorrangig vor den Regelungen in Art. 27 EuErbVO, zur Anwendung gelangt. Dies ergibt sich aus Art. 75 Abs. 1 EuErbVO. De facto gelten die in Art. 27 EuErbVO enthaltenen Regelungen damit nur für...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Zu berücksichtigende Verbindlichkeiten

Rz. 143 Im Bereich der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten nennt der Gesetzgeber in § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG zunächst die so genannten Erblasserschulden, also die von dem Verstorbenen selbst begründeten und seinen Erben hinterlassenen Verbindlichkeiten. Insoweit kommt ausschließlich ein Abzug durch den oder die Erben in Betracht, weil nur diese im Rahmen der Gesamtrechts...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / a) Aktueller Vermögens- bzw. Nachlassbestand

Rz. 23 Auch hier bietet sich an, das Erfassen der Vermögens- bzw. Nachlasswerte in Form eines Verzeichnisses vorzunehmen. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Pflichtteilsmandaten kann dies beispielsweise in Form von Excel-Tabellen erfolgen. So können auch unproblematisch divergierende Werte in verschiedenen Spalten eingepflegt und Alternativberechnungen vorgenommen wer...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / III. Gestaltung der Vorsorgevollmacht

Rz. 12 Bei der Gestaltung der Vorsorgevollmacht (Außenverhältnis) ist zunächst darauf zu achten, dass die Vorsorgevollmacht auch mit "Vorsorgevollmacht" bezeichnet wird. Die Vollmachtgeber möchten hier in aller Regel nämlich keine allgemeine Vollmacht oder Generalvollmacht im eigentlichen Sinn erteilen. Eine Vorsorgevollmacht ist i.d.R. eine umfassende Vollmacht für die Bere...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Testierfreiheit als Bestandteil der Erbrechtsgarantie gem. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG erlaubt es dem Erblasser, seine nächsten Verwandten von jeglicher Erbfolge auszuschließen. Das Pflichtteilsrecht in §§ 2303 ff. BGB wiederum begrenzt die Testierfreiheit, indem es den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Mindestanteil am Nachlass sichert. Dem liegt der Gedanke zu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Freigebigkeit

Rz. 82 Im Bereich des subjektiven Tatbestandes fordert das Gesetz, dass die Zuwendung "freigebig" sein muss. Der Begriff der Freigebigkeit geht dabei über das in § 516 Abs. 1 BGB Geforderte, nämlich die Einigung über die Unentgeltlichkeit insoweit hinaus, als freigebige Zuwendungen im erbschaftsteuerrechtlichen Sinne auch ohne eine entsprechende zivilrechtliche Einigung (übe...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Stufenklage

Rz. 320 Im Regelfall geht der Pflichtteilsberechtigte prozessual im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor.[909] In der ersten Stufe richtet sich der Klageantrag auf Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses (§§ 2314, 260 BGB), in der zweiten Stufe auf die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt (§ 260 Abs. 2 BGB) und in der dritten Stufe auf die Erfüllung des eigent...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / I. Erforderlichkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers und/oder einer familiengerichtlichen Genehmigung

Rz. 129 Grundsätzlich werden Kinder gemäß § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB von ihren Eltern gemeinschaftlich vertreten. Eine Vertretung ist jedoch gemäß § 1629 Abs. 2 S. 1 BGB insoweit nicht möglich, als nach § 1824 BGB [213] ein Vormund von der Vertretung des Kindes ausgeschlossen ist. Dies ist insbesondere der Fall bei einem Insichgeschäft gemäß § 1824 Abs. 2 BGB und bei Rechtsgeschä...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Vereinbarung von Rückforderungsrechten

Rz. 135 In der Praxis werden die Eltern sich häufig Rückforderungsrechte für unvorhergesehene Fälle (z.B. das Vorversterben ihres Kindes) vorbehalten wollen (im Einzelnen vgl. Rdn 96 ff.). Auch bei diesen Gestaltungen stellt sich, wie bereits dargelegt, die Frage, ob die Zuwendung unter dem Vorbehalt eines Rückforderungsrechts für das minderjährige Kind lediglich rechtlich v...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VII. Testamentsvollstreckung und Kollisionsrecht

Rz. 33 Die Testamentsvollstreckung unterliegt dem Erbstatut.[52] Somit hat das Erbstatut Bedeutung für die rechtliche Einordnung und die Beurteilung der Zulässigkeit der Testamentsvollstreckerernennung, die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung selbst, die Einzelbefugnisse des Testamentsvollstreckers, seine Rechtsstellung nebst seiner Entlassung.[53] Bis zur Einführung der...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Zeitpunkt der Feststellung des Umfangs der persönlichen Steuerpflicht

Rz. 31 Für die Beantwortung der Frage, ob eine persönliche Steuerpflicht vorliegt, kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) an. Dies ist bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich der Zeitpunkt des Todes des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), bei Schenkungen die Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Von diesen Grundregel...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Überblick

Rz. 167 Liegt bei einer steuerbegünstigten Körperschaft die subjektive Steuerfreiheit aufgrund der Gemeinnützigkeit im engeren Sinne vor, weil ihre Tätigkeit nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern, so muss die Körperschaft ins...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Lebzeitige Übertragungen

Rz. 95 Menschen mit behinderten Angehörigen und größeren Vermögen bewegt neben Erwägungen der Absicherung des Behinderten und dem Schutz des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers regelmäßig auch der Gedanke nach einer steueroptimierten Vermögensnachfolgeplanung. Die Schenkungssteuerfreibeträge von Kindern liegen aktuell bei 400.000 EUR pro Kind und Elternteil ...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / aa) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 13 Der behinderte Erbe wird im Rahmen des Vor- und Nacherbenmodells zum Mit-/Vorerben (§§ 2100 ff. BGB) auf Lebenszeit eingesetzt. Die Einsetzung erfolgt regelmäßig als nicht befreiter Vorerbe, damit dem Behinderten dann nur die Nutzungen der Erbschaft, nicht aber die Nachlasssubstanz zur eigenen Verwendung zustehen, §§ 2111 Abs. 1 S. 1, 2134 BGB. Die Einsetzung zum Mit-...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Auskunft über den Bestand des realen Nachlasses

Rz. 191 Gegenstand des Auskunftsanspruchs ist zuallererst der Bestand des zur Zeit des Erbfalls tatsächlich vorhandenen (realen) Nachlasses i.S.v. § 2311 BGB. Hierzu zählen sämtliche hinterlassenen Vermögensgegenstände und Schulden,[585] die dem Pflichtteilsberechtigten einzeln mitgeteilt werden müssen. Eine Saldierung bestimmter Gruppen von Nachlassgegenständen ist unzuläss...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Vergleich über ein Pflichtteilsrecht

Rz. 353 Die streitige Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs vom Auskunftsbegehren über die eidesstattliche Versicherung bis hin zur Durchsetzung des Zahlungsanspruchs stellt für die Beteiligten oftmals einen äußerst langwierigen und nervenaufreibenden Prozess dar. Darüber hinaus ist alles andere als sicher, dass der Pflichtteilsberechtigte wirklich vollständig über den Um...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / H. § 2287 BGB und dessen Auswirkung auf Lebensversicherungen

Rz. 172 Ist der Versicherungsnehmer durch Erbvertrag oder gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament in der Testierfreiheit beschränkt, so ist eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten durch Einräumung eines Bezugsrechts nicht schon aus dem Gesichtspunkt der Umgehung der Vertragsbindung unwirksam. Dem benachteiligten Vertragserben oder Schlusserben kann ein Bereich...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / III. Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 und Abs. 10 ErbStG)

Rz. 404 Auf das begünstigte Vermögen kommt im Rahmen der Regelverschonung der 85 v.H.-Abschlag zur Anwendung, so dass 15 v.H. des begünstigten Vermögens im Übertragungszeitpunkt zu besteuern ist (§ 13a Abs. 1 ErbStG). Wird die Optionsverschonung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewählt, ist das gesamte begünstigte Unternehmensvermögen im Übertragungszeitpunkt...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / b) Fiktives Vermögen/fiktiver Nachlass, Vorempfänge

Rz. 28 Zum Bereich der Erfassung des aktuellen Vermögens bzw. Nachlasses gehört in jedem Fall auch die Erfassung von lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers an die beteiligten Personen bzw. dritte Personen. Auch hier gilt dies grundsätzlich sowohl für die gestaltende Beratung vor dem Erbfall als auch für die Beratung bzw. Vertretung eines Mandanten nach dem Erbfall. Lebzeitig...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 879 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 6.1 Grundstücksgemeinschaften

Rz. 933 Zivilrecht Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht durch Erbfall, wenn mehrere Personen erben (Gesamthandsgemeinschaft gem. § 2033 BGB) oder bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen (Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741ff. BGB). Auch die Übertragung eines Anteils an einem Grundstück auf eine oder mehrere andere Personen führt ...mehr

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Anlage G 2023 – Tipps und G... / 8 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 1038 [Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeile 55] Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt wa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage G 2023 – Tipps und G... / 5.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 1013 Grundsätzlich unterliegt die Veräußerung von Grundstücken keiner Einkunftsart (Ausnahme: Veräußerung im Rahmen der Spekulationsfrist; → Tz 988). Liegen jedoch die Merkmale eines Gewerbebetriebs vor (→ Tz 1006), ist von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen. Zur Abgrenzung von der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Grundstückshandel kommt es wese...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 70.000 EUR gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit gewährt werden. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens und beträgt n...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 80.000 EUR je Wohnung gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Führt die Maßnahme zur Barrierefreiheit, werden 90.000 EUR je Wohnung finanziert (80 % der förderfähigen Kosten). Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit g...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wachstumschancengesetz: Die... / 2.4 Mitteilungspflicht

Die Mitteilungspflicht wird nach § 138l Abs. 5 AO-E auf Fälle beschränkt, in denen neben den Voraussetzungen des Absatzes 2 mindestens ein nutzerbezogenes Kriterium (vgl. § 138l Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AO-E) oder ein gestaltungsbezogenes Kriterium (vgl. § 138l Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 AO-E) erfüllt ist. Satz 1 enthält in der Nr. 1 eine abschließende Auflistung nutzerbezogener Kriterie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Energetische Maßnahm... / 3 Höhe der Förderung

Rz. 511 Die Steuerermäßigung ist nur im Jahr des Abschlusses der energetischen Maßnahmen und in den beiden folgenden VZ möglich.mehr