Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck, Aufbau und Anwendungsbereich des Abs. 6

Rz. 151 [Autor/Stand] Mit der Regelung des § 10 Abs. 6 ErbStG soll eine doppelte Begünstigung[2] steuerfreien Vermögens verhindert werden, nämlich einerseits deren Steuerbefreiung und andererseits der Schuldenabzug von mit diesem Vermögen in Zusammenhang stehenden Schulden. Fallen Vermögensgegenstände nicht oder nur teilweise in den steuerpflichtigen Erwerb, wird deshalb der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Pauschbetrag (Abs. 5 Nr. 3 Satz 2)

Rz. 118 [Autor/Stand] Werden keinerlei Kosten über 10.300 EUR nachgewiesen, so wird für jeden Erbfall einmal [2] der Pauschbetrag von 10.300 EUR gewährt. Kosten müssen jedoch dem Grunde nach entstanden sein, es handelt sich dabei nicht um einen Freibetrag.[3] Die Erbfallkostenpauschale ist auch dann anzusetzen, wenn zwar keine Beerdigungskosten, aber andere Erwerbskosten ange...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung/Schenkungsteuererklärung/Bedarfsbewertung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ist grundsätzlich erforderlich zur Besteuerung eines Vermögensübergangs, der sich von Todes wegen vollzieht (Erwerb von Todes wegen oder Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall). Die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung ist bei Schenkungen unter Lebenden erforderlich, d.h. wenn ein steuerpflichtiger Tatbestand erfüllt wurde. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung – Vorlage an das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Besteuerung des für den Rechtsvorgänger festgestellten Unterschiedsbetrags beim unentgeltlichen Rechtsnachfolger

Leitsatz Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG i.d.F. des AbzStEntModG vom 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG i.d.F. des AbzStEntModG für Wirtschaftsj...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 2.4 Sozialhilfe für abgelaufene Zeiträume

Rz. 38 Sozialhilfe wird grundsätzlich geleistet, um den Bedarf in einer gegenwärtigen Notsituation zu decken. Dieser in § 18 zum Ausdruck kommende Gedanke – das sog. Gegenwärtigkeitsprinzip (vgl. dazu auch Rz. 46b) – schließt es i. d. R. aus, Sozialhilfeleistungen für die Vergangenheit, insbesondere für abgelaufene Zeiträume zu erbringen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 12.5.2005,...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Jastrowsche Klausel im Berliner Testament – Besteuerung eines betagten Vermächtnisses

Leitsatz 1. Setzen Ehegatten in einem sogenannten Berliner Testament sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht fordern (sogenannte Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Übertragung eines Kommanditanteils und anschließende Übertragung eines GmbH-Anteils

Streitig ist, ob die Übertragung eines Kommanditanteils und die anschließende Übertragung eines GmbH-Anteils grunderwerbsteuerrechtlich als ein "einheitlicher Lebensvorgang" behandelt werden können und ob die Einbringung eines Kommanditanteils in eine GmbH eine freigebige Zuwendung darstellt. Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG ist nach neuer BFH-Rechtsprechung auch a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) GrESt-Befreiung bei Anteilsübertragung an niederländische "Stichting Administratiekantoor"

Streitig ist, ob der Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch die Klägerin (Stiftung nach niederländischem Recht in Form der sog. Stichting Administratiekantoor) von der GrESt befreit war. Die Übertragung der Gesellschaftsanteile an einer – inländischen Grundbesitz haltenden – niederländischen B.V. an eine niederländische Stichting Administratiekantoor gegen die Gewährung von s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Gesell... / 2. Steuerbelastung

Die Besteuerung der vermögensverwaltenden Stiftung richtet sich nach § 23 Abs. 1 KStG und beträgt 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Daraus folgt eine Steuerbelastung i.H.v. 15,83 %. Eine Gewerbesteuerbelastung tritt nur hinzu, soweit die Stiftung einen Gewerbebetrieb unterhält.[82] Soweit die Stiftung ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist, verbleibt es daher bei einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / cc) Aufteilung der Zuwendung/Schenkung der Gesellschaft auf die Gesellschafter als Zuwendende/Schenker

Ebenso wie § 2a Satz 2 ErbStG-E gilt auch Satz 3 für alle Gesellschafter zuwendender rechtsfähiger Personengesellschaften. Jeder Gesellschafter, der einer solchen Gesellschaft im Zeitpunkt der Steuerentstehung angehört (Stichtagsprinzip; § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 11 ErbStG), wird somit zwingend zum Schenker. Die Zahl der Zuwendungen/Schenkungen bestimmt sich daher stets nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / aa) Geltungsbereich

Während Satz 2 mit der Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 ErbStG grundsätzlich alle steuerbaren Erwerbe durch rechtsfähige Personengesellschaften erfassen soll, beschränkt sich der Geltungsbereich von Satz 3 lediglich auf Zuwendungen durch rechtsfähige Personengesellschaften. Erwerbe von Todes wegen i.S.d. § 3 ErbStG, die sämtlich von einem Erblasser herrühren, werden natürli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / f) Steuererklärungen

Nach § 2a Sätze 2 und 3 ErbStG-E werden aus einem Erwerb bzw. einer Zuwendung an, von und zwischen Personengesellschaften mehrere, mitunter viele steuerbare Vorgänge. Dies erleichtert die Aufklärung der häufig komplizierten Sachverhalte keinesfalls. Die FÄ, die nach § 31 Abs. 1 Satz 1 ErbStG "von jedem an einem Erbfall, an einer Schenkung oder an einer Zweckzuwendung Beteili...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / ee) Betroffene Gesellschafter

§ 2a Satz 3 ErbStG-E macht ausnahmslos alle und damit jeden Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften zu/m Schenker/n. Daher ist auch eine an der zuwendenden Gesellschaft beteiligte rechtsfähige Personengesellschaft (Obergesellschaft) zwingend selbst als Schenkerin zu behandeln; Folge: Stkl. III bei doppelstöckigen rechtsfähigen Personengesellschaften (§ 15 Abs. 1 E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spenden in der privaten Ein... / 3.1 Freiwilligkeit

Die Leistung darf auf keiner rechtlichen Verpflichtung beruhen. Nicht begünstigt sind Zahlungen, die dem Bürger durch einseitigen hoheitlichen Rechtsakt auferlegt sind, wie etwa Geldbeträge zur Erfüllung einer Auflage nach § 153a StPO oder einer Bewährungsauflage nach § 56b StGB an eine gemeinnützige Einrichtung.[1] Gleiches gilt für Zahlungen des Erben an gemeinnützige Einr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / aa) Geltungsbereich

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 ErbStG „unterliegen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) der Erwerb von Todes wegen; die Schenkungen unter Lebenden; die Zweckzuwendungen [...]”. Per Fiktion werden diese erbschaft-/schenkungsteuerbaren Erwerbsvorgänge in § 3 Abs. 1 ErbStG (Als Erwerb von Todes wegen gilt [...]) und § 7 Abs. 1 ErbStG (Als Schenkungen unter Lebenden gelten [...]; s.a. Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / ff) betroffene Gesellschafter

§ 2a Satz 2 ErbStG-E fingiert ausdrücklich die Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften als Erwerber. Ausnahmen sieht der Entwurf bislang nicht vor. Daher ist auch eine an der erwerbenden Gesellschaft beteiligte rechtsfähige Personengesellschaft (Obergesellschaft), zwingend selbst als Erwerberin zu behandeln; ein Durchgriff auf ihre Gesellschafter stünde im Widersp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / a) Steuerpflicht?

§ 2a ErbStG-E wird bewusst in "Abschnitt 1. Steuerpflicht" und unmittelbar anschließend an § 2 ErbStG platziert. Die in § 2a Satz 1 ErbStG-E genannte Bezugsnorm des § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO-E zählt rechtsfähige Personengesellschaften ausdrücklich zu den rechtsfähigen Personenvereinigungen (RefE, S. 203 [allerdings widersprüchlich argumentierend in den letzten Absätzen]). Sie kö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / III. Spontane Stellungnahme

Die vorgesehenen Neuregelungen dienen primär dazu, "die bewährten Prinzipien des Besteuerungsverfahrens ohne signifikante Änderung an das MoPeG anzupassen" (RefE, S. 121 – Hervorhebung durch den Verf.). Tatsächlich soll es steuerlich möglichst so bleiben wie es ist. Für die Ertragsbesteuerung wird dies mit § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO umgesetzt (RefE, S. 203) – und damit trotz einst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / c. Schenkungsbefugnis

Bisherige Vorsorgevollmachten, die sich auf das Betreuungsrecht beziehen, sollten mit Blick auf Änderungen durch die Reform überprüft werden. Dies gilt z.B. für die Vorsorgevollmachten nach dem Muster des BMJ. Dort war es unter Vermögenssorge möglich, mit "Ja" oder "Nein" zu wählen, um dem Bevollmächtigten die Befugnis zu geben oder zu verweigern, "Schenkungen in dem Rahmen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Entgeltlicher Erwerb

Rz. 201 [Autor/Zitation] In der Steuerbilanz besteht gem. § 5 Abs. 2 EStG ein Aktivierungsgebot für entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dies bedeutet im Umkehrschluss zunächst, dass unentgeltlich erworbene sowie selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter nicht aktiviert werden dürfen. Die Aufwendungen für das selbst erstellte immater...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Unentgeltlicher Erwerb

Rz. 250 [Autor/Zitation] Bei Schenkung oder Erwerb von Todes wegen (Erbschaft, Vermächtnis) liegt ein unentgeltlicher Erwerb vor (so auch in Deutschland, Rz. 134). Ebenso unentgeltlich sind Zuwendungen (§ 202 Abs. 1 öUGB), worunter Vermögensmehrungen bei der übernehmenden Gesellschaft verstanden werden, die als gesellschaftsrechtliche Vorgänge durch Gesellschafter, verbundene...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Handelsrecht

Rz. 197 [Autor/Zitation] Auch unentgeltlich (zB durch Schenkung oder Erbfall) erworbene Vermögensgegenstände sind nach dem Vollständigkeitsprinzip (§ 246 Abs. 1 Satz 1) grds. in den Jahresabschluss aufzunehmen. In der Regel genügt dazu die Aufnahme in das Inventar; ein Wertansatz, selbst ein Merkposten, kann nicht verlangt werden (im Ergebnis ebenso Heyes/Thelen/Elprana in He...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Steuerliche Aspekte

Rz. 515 [Autor/Zitation] Der Teilwert geht auf das deutsche EStG 1934 zurück (vgl. Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 132 [9/2009]; grundlegend zum Teilwert Doralt, ÖStZ 1989, 63); der Teilwert findet sich in § 6 Z 1, Z 2 lit. a öEStG und nahezu wortgleich als Definition des beizulegenden Werts in § 189a Z 3 öUGB (vgl. auch öEStR 2000 Rz. 2230). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / hh) Nießbrauch im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Rz. 216 [Autor/Zitation] Sollen im Bereich des Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts die Begünstigungen für die Übertragung von Beteiligungen an einer Personengesellschaft als Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG in Anspruch genommen werden, so darf ein an der Beteiligung bestellter Nießbrauch nicht eine Mitunternehmerstellung begründen, die der Gesellschafter und Schenker...mehr

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ZErb 10/2023, Änderungen de... / 2. Auswirkungen beim Sachwertverfahren

Die Auswirkungen beim Sachwertverfahren sind insbesondere auf den neu eingefügten Regionalfaktor (§ 190 Abs. 5 BewG) sowie die geänderten gesetzlichen Wertzahlen (§ 191 i.V.m. Anlage 25 BewG) zurückzuführen. Das nachfolgende Berechnungsbeispiel verdeutlicht die Auswirkungen der Änderungen beim Sachwertverfahren.[21] Berechnungsbeispiel 2: Zu ermitteln ist der Grundbesitzwert ...mehr

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ZErb 10/2023, Änderungen de... / 1. Auswirkungen beim Ertragswertverfahren

Die Auswirkungen beim Ertragswertverfahren sind insbesondere auf die geänderte Ermittlung der Bewirtschaftungskosten (§ 187 i.V.m. Anlage 23 BewG) sowie die geänderten gesetzlichen Liegenschaftszinssätze (§ 188 BewG) zurückzuführen. Das nachfolgende Berechnungsbeispiel verdeutlicht die Auswirkungen der Änderungen beim Ertragswertverfahren.[20] Berechnungsbeispiel 1: Zu ermitt...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / 1. Die Veräußerung von Betriebsgrundstücken

Werden zur Finanzierung der Zugewinnausgleichszahlung an den geschiedenen Ehegatten bebaute oder unbebaute Grundstücke verkauft, die sich im Betriebsvermögen befinden, führt dies stets zu steuerpflichtigen Einkünften (§§ 4 ff. EStG) und wird regelmäßig von dem ausgleichspflichtigen Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Steuerberatung auch berücksichtigt. Mitunter übersehen w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Inhalt des zivilrechtlichen Nießbrauchs

Rz. 182 [Autor/Zitation] Durch den Nießbrauch wird eine Person (Nießbraucher) berechtigt, die Sache desjenigen, der den Nießbrauch gewährt (Besteller), zu nutzen. Der Nießbrauch ist grds. nicht übertragbar (§ 1059 BGB; zu Gesamtrechtsnachfolge, Unternehmensübertragung bei juristischen Personen und Personengesellschaften s. § 1059a BGB). Mit dem Tod des Nießbrauchers erlischt ...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / a) Das Risiko sog. Spekulationsgewinne

Die Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei privaten Veräußerungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§§ 22 Nr. 2 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).[9] Es handelt sich dabei um Grundstücksveräußerungen, bei denen Anschaffung und Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraums...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Steuerrecht

Rz. 201 [Autor/Zitation] Steuerlich sind insbes. die Regelungen des § 6 Abs. 3 und Abs. 4 EStG zu beachten. Beim unentgeltlichen Erwerb eines Betriebs, Teilbetriebs oder des Anteils – sowie des Teils eines Anteils – eines Mitunternehmers an einem Betrieb und der Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen sind die Buchwerte des Rechtsvorgängers anzusetzen ( § 6 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriff der Einlagen, Zuwendungen und Entnahmen

Rz. 494 [Autor/Zitation] Die Begriffe Einlagen, Zuwendungen und Entnahmen sind im öUGB nicht definiert. Den Begriffen ist gemeinsam, dass damit Vorgänge beschrieben werden, die nicht in die betriebliche Sphäre fallen, sondern die sich auf das Verhältnis Gesellschaft zu Gesellschafter bzw. Unternehmen zu Unternehmer beziehen (vgl. Stanek/Urnik/Urtz in Straube/Ratka/Rauter3, § ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Einsatz des Vermögensstamms durch den Unterhaltsschuldner

Rz. 403 Im Rahmen der verschärften Haftung des § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 2 besteht für den Unterhaltsschuldner nicht nur die gesteigerte Erwerbsobliegenheit hinsichtlich des Einsatzes seiner Arbeitskraft. Vielmehr muss er unter diesen Umständen auch den Stamm seines Vermögens zur Unterhaltsleistung einsetzen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Einkünfte des Unterhaltsschuldne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundsätzliches

Rz. 220 [Autor/Zitation] Eine zivilrechtliche Normierung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Treuhandschaft fehlt. In der Praxis haben sich unterschiedliche Arten treuhänderischer Vereinbarungen ausgebildet. Solche als Treuhand titulierten Vereinbarungen sind deshalb unabhängig von ihrer Bezeichnung im Einzelfall daraufhin zu überprüfen, ob sie den jeweiligen Anforderu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundsatz

Rz. 77 [Autor/Zitation] Das handelsbilanzielle Anschaffungswertprinzip gilt auch für die Steuerbilanz (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG). In Ermangelung einer abweichenden Definition im EStG gilt der handelsrechtliche Begriff der Anschaffungskosten auch für die steuerbilanzielle Beurteilung (BFH v. 19.12.2000 – IX R 100/97, BStBl. II 2001, 345; v. 17.10.2001 – I R 32/00, BStBl. II...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Sonderbetriebsvermögen (SBV)/Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben

Rz. 194 Die Einkünfte eines Mitunternehmers können als Unterhaltseinkünfte nur dann vollständig beurteilt werden, wenn auch das Ergebnis aus dem Sonderbetriebsvermögen (entsprechende Vorgehensweise bei der EÜR mit Anlagen SE 2015 und Anlage AVSE 2015; siehe auch Rdn 136, 445) herangezogen wird (vgl. Rdn 493 ff.). Sonderbetriebsvermögen (SBV) ist ein steuerrechtlicher Begriff ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Nachehelicher Unterhaltsanspruch

Rz. 7 In § 1578 BGB a.F. hieß es wörtlich: Zitat Der allein für schuldig erklärte Mann hat der geschiedenen Frau den standesgemäßen Unterhalt insoweit zu gewähren, als sie ihn nicht aus den Einkünften ihres Vermögens und, sofern nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten gelebt hatten, Erwerb durch Arbeit der Frau üblich ist, aus dem Er...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Vermögensverwertung

Rz. 1920 Grundsätzlich kann der Berechtigte durch die Verwertung vorhandenen Vermögens seinen Bedarf decken, bis es verbraucht ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Unterhaltsgläubiger nicht bedürftig, so dass es auf die Frage der Leistungsfähigkeit nicht ankommt und demgemäß kein Mangelfall eintreten wird. Rz. 1921 Der Berechtigte muss jedoch nach § 1577 Abs. 3 BGB den Stamm ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Was gibt es N... / c. Schenkungsbefugnis

Möglichkeiten bei der Gestaltung von lebzeitigen Vermögensnachfolgen kann die Aufhebung des Schenkungsverbots gem. § 1854 Nr. 8 BGB eröffnen (bis zum 31.12.2022 in §§ 1908i Abs. 2 S. 1 i.V.m. 1804 BGB a.F. verankert). Schenkungen sind nun bei Betreuten nur noch genehmigungsbedürftig, aber grundsätzlich möglich. Für "nach den Lebensverhältnissen des Betreuten" angemessene ode...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Präklusion, § 115 FamFG

Rz. 467 Eine Präklusion wegen Verspätung ist lediglich nach Maßgabe von § 115 Satz 1 FamFG möglich. In Ehe und Familienstreitsachen können danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Angriffs- und Verteidigungsmittel nur zurückgewiesen werden, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Verfahrens verzögern würde und die Verspätung auf grober Na...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung zu entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen

Rz. 108 [Autor/Zitation] Als "entgeltlich erworben" gelten Vermögensgegenstände, deren Wert am Markt durch einen entgeltlichen Erwerbsvorgang objektiv bestätigt wurden (sog. Marktobjektivierung bzw. Markttest; vgl. Anzinger in HHR, § 5 EStG Rz. 1830 [12/2021]; Hennrichs in MünchKomm. BilR, § 248 HGB Rz. 43; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht9, 90). Durch den ent...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anschaffungsvorgang

Rz. 433 [Autor/Zitation] Die Anschaffung ist ein entgeltlicher Vorgang, wobei Entgeltlichkeit nicht nur bei einer in Zahlungsmittel bestehenden Gegenleistung, sondern auch beim Tausch durch Hingabe anderer Vermögensgegenstände vorliegt. In der Abgrenzung zur Herstellung liegt eine Anschaffung vor, wenn ein Gegenstand von einem Dritten erworben wird und nach der Verkehrsauffas...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abgrenzung zu unentgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen

Rz. 134 [Autor/Zitation] Die handelsrechtlichen Vorschriften enthalten keine explizite gesetzliche Regelung zum Ansatz unentgeltlich erworbener (immaterieller) Vermögensgegenstände. Zu einem unentgeltlichen Erwerb kann es etwa durch eine Übertragung im Rahmen von Schenkungen, bei Sachzuzahlungen in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 sowie bei Zuwendungen der öffentli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Vermögensverwertung, § 1577 Abs. 3 BGB

Rz. 1794 Grundsätzlich könnte der Berechtigte durch die Verwertung vorhandenen Vermögens seinen Bedarf decken, bis es verbraucht ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Unterhaltsgläubiger nicht bedürftig. Diese Bedürftigkeit entsteht grundsätzlich erst dann, wenn er sein gesamtes Vermögen verbraucht hat. Rz. 1795 Er muss jedoch nach § 1577 Abs. 3 BGB den Stamm seines Vermögens ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvermögen/Privatverm... / 2 Entstehung von Betriebsvermögen

Rz. 16 Ein Wirtschaftsgut wird zum Betriebsvermögen gerechnet, wenn ein wirtschaftlicher Bezug des Wirtschaftsguts zum Betrieb des Steuerpflichtigen oder die Rechtszuständigkeit des Betriebsinhabers begründet wird.[1] Eine solche Begründung von Betriebsvermögen kann dabei durch die Betriebseröffnung beziehungsweise den Betriebserwerb, den entgeltlichen oder unentgeltlichen E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.1 Gemischte Schenkung

Schenkungssteuer auch bei gemischter Schenkung Eine gemischte Schenkung liegt bei der Übertragung von Grundstücken mit Lasten und anderen Verbindlichkeiten vor. Ein typisches Beispiel ist die Schenkung von Grundbesitz mit darauf noch lastenden Restschulden (Hypothek) oder einer Zuzahlung des Beschenkten an den Schenker oder Dritte oder die Erfüllung einer Auflage.[1] Ein Vate...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Übertragungen zu Lebzeiten und steuerliche Folgen

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Eine freigebige Zuwendung setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung (objektiv) unentgeltlich ist....mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.3 Kettenschenkung als Ausnahme

Bei der Prüfung der Frage, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG beteiligt ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an; wird dem Bedachten der Schenkungsgegenstand nicht unmittelbar von dessen ursprünglichem Inhaber zugewendet, sondern noch ein Dritter zwischengeschaltet, kommt es für die Bestimmung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.3 Vermögensübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch

Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung, d. h. mit Eintritt der wirtschaftlichen Bereicherung.[1] Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung der Immobilie gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den Schenker an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Der bewährte Nießbrauch kann ein echtes "Steuerspa...mehr