Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 17. Checkliste: Auskunftsklage wegen ausgleichungspflichtiger Vorempfänge

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 371 Unentgeltliche Verfügungen des nicht befreiten und des befreiten Vorerben über Grundstücke sind – wenn sie ohne Zustimmung des Nacherben und etwaiger Ersatznacherben vorgenommen wurden – im Falle des Eintritts der Nacherbfolge unwirksam (§ 2113 Abs. 2 BGB). Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie allerdings wirksam (§ 2112 BGB). Haben der Nacherbe und etwaige Ersatznacherbe...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Ausübung nur bei Abschluss eines Kaufvertrages

Rz. 252 Begrifflich kann das Vorkaufsrecht nur ausgeübt werden, wenn der Eigentümer über den vorkaufsbelasteten Gegenstand einen Kaufvertrag schließt. Die Ausübung ist also ausgeschlossen, wenn ein Ausstattungs-, Schenkungs- (auch gemischte Schenkung) oder ein Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen wird.[200] Ausnahmsweise ist sogar bei Abschluss eines Kaufvertrages die A...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 61 Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, so sind die übrigen Miterben vorkaufsberechtigt. Dieses Vorkaufsrecht des § 2034 BGB gibt den Miterben die Möglichkeit, Außenstehende aus der Erbengemeinschaft herauszuhalten. Das Vorkaufsrecht eines Miterben geht bei der Veräußerung seines Erbteils nicht auf den Erwerber über.[72] Der Miterbe behält zwar die Eigensc...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Bestand und Wert

Rz. 411 Neben dem Auskunftsanspruch hat der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf Ermittlung des Wertes der Nachlassgegenstände (§ 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB). Es handelt sich um zwei selbstständige Ansprüche.[454] Die Wertfeststellung erfolgt durch Einholung von Sachverständigengutachten, die Kosten dafür fallen dem Nachlass zur Last (§ 2314 Abs. 2 BGB). Die Wertermittl...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Grundsatz

Rz. 44 Nur eine auch objektive Beeinträchtigung des Vertragserben ist entscheidend. Als gleichsam ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal setzt der Anspruch nach § 2287 BGB voraus, dass die berechtigten Erberwartungen des Vertragserben objektiv beeinträchtigt werden.[75] Ein Anspruch aus § 2287 BGB scheidet daher aus, wenn die Schenkung des gebundenen Erblassers nicht zu einer ec...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / aa) Entgeltlichkeit durch synallagmatische/konditionale/kausale Verknüpfung mit einer Gegenleistung

Rz. 33 Ist die Zuwendung mit einer Gegenleistung verknüpft, so liegt in Ermangelung des Tatbestandsmerkmals der Unentgeltlichkeit keine Schenkung gem. § 516 BGB vor. Diese Verknüpfung mit einer Gegenleistungspflicht kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen.[90] Die beiden Leistungen müssen nach dem Willen der Vertragsparteien in einem inneren rechtlichen Zusammenhang mit...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / I. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bei der Errichtung einer privatnützigen Stiftung steht regelmäßig die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Fokus. Die Vermögensübertragung durch den Stifter unterliegt bei einer Zuwendung von Todes wegen gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG und einer lebzeitigen Schenkung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. 1. Steuerbefreiungs- und Verschonungsregeln Als ste...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 383 Im Falle des § 2287 BGB kann dem durch Erbvertrag eingesetzten Erben ein Auskunftsanspruch gegen den vom Erblasser Beschenkten zustehen, wenn seine Rechte aus dem Erbvertrag beeinträchtigt sein können. Die Rechtsprechung gewährt einen solchen Auskunftsanspruch, wenn der Vertragserbe hinreichende Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung des Erblassers dartut.[4...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / c) Bewertung der Gegenleistung

aa) Subjektive Äquivalenz Rz. 10 Die Frage der Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit eines Rechtsgeschäfts hängt entscheidend von der Bewertung von Leistung und Gegenleistung ab. Ist die Gegenleistung in vollem Umfang werthaltig, so scheidet § 2287 BGB aus, weil es sich in einem solchen Falle um ein voll entgeltliches Rechtsgeschäft handelt. Nach dem von der h.M. und der BGH...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Zivilrechtliche Fragen

Rz. 14 Unter dem Aspekt, dass die typischen Gegenleistungen bei Übergabeverträgen oft in krassem Missverhältnis zum Wert des Übergabegegenstands stehen, stellt sich die Frage, wie die Übergabe zivilrechtlich einzuordnen ist und insbesondere, ob es sich hierbei um eine Form der Schenkung handelt. a) Lebzeitige Übertragungen als Schenkung? Rz. 15 Der Begriff der Schenkung setzt ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Muster: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten

Rz. 88 Muster 25.16: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten Muster 25.16: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten per Einschreiben Frau _________________________ Ihre Bezugsberechtigung aus dem Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ bei der _________________________-Lebensversicherung Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherte P...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 87 Nach § 2385 BGB gelten die Vorschriften über den Erbschaftskauf entsprechend auch für Verträge, die auf Veräußerung einer Erbschaft gerichtet sind. § 2385 BGB ist zwingend, soweit auf Vorschriften verwiesen wird, die ihrerseits zwingend sind.[87] Zunächst werden nach § 2385 Abs. 1 Alt. 1 BGB Kaufverträge mit umfasst, die nicht der Erbe selbst, sondern der Erwerber eine...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / aa) Lebzeitiges Eigeninteresse

Rz. 56 Ob ein lebzeitiges Eigeninteresse oder andere Gründe vorliegen, die eine den Vertragserben beeinträchtigende lebzeitige Verfügung des späteren Erblassers trotz seiner erbvertraglichen Bindung billigenswert und gerechtfertigt erscheinen lassen, hat der Tatrichter aus der Sicht eines objektiven Beobachters in Anbetracht der gegebenen Umstände zu beurteilen, und dabei si...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Sonderfall: Post- und transmortale Kontovollmacht

Rz. 74 Grundsätzlich hat die Bank, wenn von einer post- oder transmortalen Kontovollmacht Gebrauch gemacht wird, die ihr erteilten Weisungen unverzüglich und vorbehaltlos zu erfüllen. Insbesondere ist die Bank nicht berechtigt oder verpflichtet, die Zustimmung des Erben abzuwarten oder durch Zuwarten den Widerruf der Vollmacht zu ermöglichen.[125] Bei einer zögerlichen Ausfü...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 109 Die Eheleute M und F haben sich durch ein gemeinschaftliches Testament ohne Abänderungsklausel gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Schlusserben sind ihre beiden Söhne S1 und S2 zu gleichen Teilen. Ersatzschlusserben sind für S1 seine Tochter T und für S2 sein Sohn E. Nach dem Tod der Ehefrau F ist sich die Familie einig, dass Sohn S2 einmal alles erben soll, da S1...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / A. Besteuerung bei Stiftungserrichtung

Die Vermögensausstattung einer privatnützige Stiftung anlässlich ihrer Errichtung hat regelmäßig steuerliche Auswirkungen sowohl für die Stiftung als auch für den Stifter. Bei der Vermögensausstattung sind insb. die Erbschaft-, Schenkung-, Ertrag-, Umsatz- und Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. I. Erbschaft- und Schenkungsteuer Bei der Errichtung einer privatnützigen Stiftu...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen

Rz. 210 Die Besteuerung der Stiftung im Erbfall erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen und Regeln, insb. denen der Erbschaftsteuer.[230] Grundsätzlich ist eine Stiftung wie jede andere Körperschaft zu besteuern, es sei denn, sie ist etwa wegen Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit steuerbegünstigt. Eine Stiftung ist schon deshalb kein Steuersparmodell! Rz. 211 Die Übertragung...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 279 Verfügt der Vorerbe unter Verstoß gegen § 2113 Abs. 2 BGB unentgeltlich über Erbschaftsgegenstände, so ist er dem Nacherben zum Schadensersatz verpflichtet. Für den befreiten Vorerben ergibt sich diese Verpflichtung aus § 2138 Abs. 2 BGB . Gegenüber dem nicht befreiten Vorerben – für den § 2138 BGB nicht gilt – ist Anspruchsgrundlage § 2130 Abs. 1 BGB [313] (Verstoß ge...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 5. Muster: Stufenklage gegen den vom Vorerben Beschenkten: Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 325 Muster 14.48: Stufenklage gegen den vom Vorerben Beschenkten: Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.48: Stufenklage gegen den vom Vorerben Beschenkten: Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Stufenklag...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 2. Herausgabe des Geschenkes/Grundbuchberichtigung

Rz. 315 Die Unwirksamkeit einer unentgeltlichen Verfügung des Vorerben über Nachlassgegenstände wirkt absolut, also gegenüber jedermann. Sie ist aufschiebend bedingt und tritt mit dem Nacherbfall ein.[352] Der Nacherbe kann deshalb als wahrer Eigentümer von dem Beschenkten die Herausgabe des betreffenden Nachlassgegenstandes nach § 985 BGB bzw. die Berichtigung des Grundbuch...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 249 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunfts- und Wertermittlungsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden. Rz. 250 Sch...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Zug-um-Zug-Verurteilung wegen Verwendungen

Rz. 71 Der Beschenkte kann auch geltend machen, er sei, für den Fall, dass der Herausgabeanspruch doch bestehe, schuldrechtlich nicht verpflichtet, zum jetzigen Zeitpunkt der Eigentumsübertragung und Herausgabe zuzustimmen, weil ihm ein Zurückbehaltungsrecht wegen erheblicher Verwendungen auf das Grundstück zustehe (zur Rückgewähr von Aufwendungen des Beschenkten vgl. Muster...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / cc) Der Vertragserbe setzt als Erster seinen Herausgabeanspruch durch

Rz. 179 Würde der Vertragserbe als Erster seinen bereicherungsrechtlichen Herausgabeanspruch gegenüber dem Beschenkten erfolgreich durchsetzen, so wäre Letzterer entreichert und könnte sich gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten wegen des Ergänzungsanspruchs (§ 2329 BGB) auf den Entreicherungseinwand nach § 818 Abs. 3 BGB berufen. Auch eine Haftung des bindend eingesetzten Er...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / e) Muster: Widerruf des Schenkungsangebots gegenüber dem Bezugsberechtigten

Rz. 86 Muster 25.15: Widerruf des Schenkungsangebots gegenüber dem Bezugsberechtigten Muster 25.15: Widerruf des Schenkungsangebots gegenüber dem Bezugsberechtigten per Einschreiben Frau _________________________ Ihre Bezugsberechtigung aus dem Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ bei der _________________________-Lebensversicherung Versicherungsnehmer: ______...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Grundsatz

Rz. 78 Dieselben Grundsätze, die die Rechtsprechung für den Fall des Bestehens eines Pflichtteilsanspruchs des Beschenkten gegen den Erben entwickelt hat, gelten bei einer Zugewinnausgleichsforderung als Gegenanspruch des/der Beschenkten. D.h., dass es auch hier nur eine Zug-um-Zug-Verurteilung geben kann. Zur Zugewinnausgleichsforderung des Beschenkten gegen den Erben führt ...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / k) Einsichtsrecht in Grundbuch und Grundakten

Rz. 43 Auf der Grundlage von §§ 12 GBO, 46 GBV kann bei berechtigtem Interesse eine Abschrift von einem in den Grundakten befindlichen Grundstücksübertragungsvertrag verlangt werden; außerdem besteht ein Recht auf Einsicht in das Grundbuch.[74] Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte stehen dem Einsichtsrecht nicht entgegen. § 1 Abs. 2 BDSG bestimmt, dass andere Rechtsvorschrift...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 146 Der Schenkungsbegriff des § 2325 Abs. 1 BGB deckt sich mit dem des § 516 Abs. 1 BGB. Danach sind zwei Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schenkung maßgebend: zum einen die objektive Bereicherung des Dritten und zum andern das Einigsein zwischen Erblasser und Zuwendungsempfänger über die objektive Unentgeltlichkeit der Zuwendung. Rz. 147 Entscheidend ist grundsätz...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (2) Vereinbarung der Gütergemeinschaft und Pflichtteilsergänzung

Rz. 100 Auch die Vereinbarung der Gütergemeinschaft kann u.U. wie eine pflichtteilsergänzungsrelevante Schenkung behandelt werden.[94] Das bedeutet wiederum, dass über ehevertragliche Vereinbarungen im Rahmen der Geltendmachung der Haftungssumme nach § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB eine Offenbarungspflicht besteht.mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 2 Lehrbücher, Handbücher, Formularbücher:

Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1–3, 5. Auflage 2022 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014 Bothe, Die Teilungsversteigerung, 2. Auflage 2020 Brox/Walker, Erbrecht, 29. Auflage 2021 Dauner-Lieb/Grziwotz/Herzog, Pflichtteilsrecht, 3. Auflage 2022 Doering-Striening,...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / e) Ehebezogene Zuwendungen

Rz. 163 Ehebezogene Zuwendungen galten im Erbrecht – und damit auch im Verhältnis zum Pflichtteilsberechtigten – lange Zeit nicht als Schenkung i.S.d. § 2325 BGB. Zwar lag hier eine objektive Bereicherung vor, jedoch fehlte grundsätzlich das Einigsein über die objektive Unentgeltlichkeit. Wenn nämlich eine Zuwendung zur Verwirklichung oder Ausgestaltung der ehelichen Lebensg...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / Literaturtipps

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Allgemeines

Rz. 53 Der Erblasser muss die objektive Beeinträchtigung des Vertragserben auch beabsichtigt haben (subjektive Beeinträchtigung). Es reicht aus, dass die Beeinträchtigung – neben möglicherweise anderen Motiven – gewollt war (so der BGH unter Aufgabe der früheren "Aushöhlungsrechtsprechung").[107] Direkter Vorsatz ist erforderlich, bedingter reicht nicht aus. Der Beschenkte b...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeine Leistungsstörungen

Rz. 74 Wie bei jedem Vertrag ist zu bedenken, dass der Vertragszweck aufgrund Fehlverhaltens eines Vertragspartners, insbesondere des Übernehmers, nicht erreicht werden kann. Das Interesse des Übergebers erfordert in diesen Fällen entweder eine Korrektur des Übergabevertrags oder gar dessen Rückgängigmachung. Rz. 75 Soweit Schenkungsrecht anwendbar ist, kann eine Korrektur in...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / dd) Freiwillige Freigabe

Rz. 149 Neben dem gesetzlich geregelten Fall der Freigabeverpflichtung auf Verlangen des Erben findet sich keine Regelung, inwieweit der Testamentsvollstrecker auch zur freiwilligen Freigabe (ohne die Voraussetzungen des § 2217 BGB) berechtigt ist. Nach der Rechtsprechung des BGH[296] entscheidet sich die Freigabeberechtigung des Testamentsvollstreckers Zitat "nach der allgeme...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / VI. Wertermittlungsanspruch?

Rz. 96 § 2287 BGB selbst sieht keinen Wertermittlungsanspruch des Erben gegen den Beschenkten vor. Ist der Erbe jedoch pflichtteilsberechtigt und steht ihm ein Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2329 BGB gegen den Beschenkten zu, so können die von der Rechtsprechung dort entwickelten Grundsätze über einen Wertermittlungsanspruch in analoger Anwendung von § 2314 BGB zu Hil...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Folgen der Teilgläubigerschaft

Rz. 101 Welche Rechtsfolgen ergeben sich für den einzelnen Miterben daraus, dass der Bereicherungsanspruch nicht zum Nachlass gehört? Die Bejahung eines Anspruchs nach § 2287 BGB für einen von mehreren Miterben kann nicht zur Verurteilung zur Herausgabe des ganzen Gegenstands an einen einzelnen Miterben führen. Andererseits sagt das Gesetz nichts dazu aus, wenn mehrere Vertr...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / hh) Übertragung "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge"

Rz. 177 Nicht selten werden – auch vor Notaren – "Übertragungsverträge" geschlossen, ohne dass eindeutig gekennzeichnet würde, ob es sich um eine Ausstattung oder um eine Schenkung handelt. Erfolgt eine solche Übertragung "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge", so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob, falls eine entsprechende ausdrückliche Regelung fehlt, eine Ausgleichung ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / A. Einführung

Rz. 1 Nach groben Schätzungen bestanden im Jahr 2022 in Deutschland mehr als 86 Mio. Lebensversicherungsverträge.[1] Lebensversicherungen dienen wirtschaftlich in erster Linie der Absicherung von nahen Angehörigen, im Falle der Kapitallebensversicherung auch als Altersvorsorge. Je nach Vermögensstruktur trägt die Lebensversicherungssumme zur Vermeidung von Liquiditätsengpäss...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 4. Haftung gegenüber Nachlassgläubigern

Rz. 104 Der verschenkte Gegenstand ist nicht im Nachlass; deshalb können Nachlassgläubiger im Regelfall nicht darauf zugreifen. Auch der Herausgabeanspruch dient ihnen nicht als Haftungsgrundlage, weil er sich nicht im Nachlass befindet. Allenfalls wenn der Erbe unbeschränkt haftet, kann auf den Herausgabeanspruch wie auf jeden anderen Vermögensgegenstand des Erben zugegriff...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 3. Valutaverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigten

Rz. 74 Ein wirksames Deckungsverhältnis ist zwar notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung dafür, dass der Bezugsberechtigte die Versicherungsleistung dauerhaft behalten darf. Hierfür ist weitere Voraussetzung ein Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer (bzw. dessen Erben) und dem Bezugsberechtigten. Rz. 75 In den meisten Fällen kann man als Rechtsgrund für die ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeines

Rz. 102 Bei der Gestaltung von Übergabeverträgen steht die Versorgung des Übergebers durch den Übernehmer häufig im Vordergrund. Durch die Vereinbarung von Gegenleistungen, die die Versorgung des Übergebers sicherstellen sollen, wird der Wert der Übergabeleistung in aller Regel reduziert.[264] Allerdings ist nicht jede Gegenleistung des Übernehmers geeignet, den Übergabewert...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / d) Widerruf des Schenkungsangebots gegenüber dem Bezugsberechtigten

Rz. 84 Soweit der Bezugsberechtigte bekannt ist und von seiner Begünstigung noch nichts weiß, kann der Erbe ihm gegenüber ohne Angabe von Gründen die Schenkungsofferte widerrufen. Da Deckungs- und Valutaverhältnis auseinander fallen, ist dies sogar grundsätzlich auch bei unwiderruflicher Bestimmung der Bezugsberechtigung durch den Erblasser möglich.[84] Rz. 85 Hinweis Die Mög...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / j) Zuwendung gegen Erbverzicht (Abfindung des Verzichtenden)

Rz. 42 Dazu der BGH im Urt. v. 3.12.2008 – IV ZR 58/07 – unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung:[73] Zitat "Danach kommt es im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob die für den Erbverzicht gewährte Abfindung eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Leistung war. In jedem Fall unterliegt der Pflichtteilsergänzung nach § 2325 Abs. 1 BGB nur, was über ein Entgelt bzw. über...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 263 Der Übergeber ist alleiniger Eigentümer eines Grundstücks mit aufstehendem Wohnhaus. Die Ehefrau ist vorverstorben. Aus der Ehe gingen zwei Abkömmlinge hervor, wobei das Grundstück nur an einen der beiden Abkömmlinge übergeben werden soll. Die Erfüllung der Schenkung soll auf den Tod des Übergebers hinausgeschoben werden. Gleichzeitig soll sichergestellt sein, dass d...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / ee) Genehmigungsvorbehalt nach § 1908 BGB a.F. bei Ausstattung

Rz. 197 Genehmigungspflichtig war nach § 1908 BGB a.F. auch das Versprechen oder die Gewährung einer Ausstattung (§ 1624 Abs. 1 BGB) aus dem Vermögen des Betreuten. Diese Regelung wurde mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts nicht mitübernommen. Der Gesetzgeber führt diesbezüglich an, dass sich bereits aus § 1624 BGB ergäbe, dass eine Ausstattung, die das nac...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / b) Umfassender Herausgabeanspruch

Rz. 184 Der Herausgabeanspruch nach § 2287 BGB hat gegenüber dem subsidiären Anspruch nach § 2329 Abs. 1 BGB grundsätzlich Vorrang.[235] Dies ist für den Pflichtteilsberechtigten nicht nachteilig, da dieser Anspruch für den Pflichtteilsberechtigten regelmäßig günstiger ist. Denn während der Pflichtteilsergänzungsanspruch nur 50 % des Wertes des Geschenks ausmacht und außerde...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 12. Beweislast

Rz. 82 Die Beweislast für Schenkung, Beeinträchtigung – objektiv und subjektiv – und für den Missbrauch trägt derjenige, der Rechte aus § 2287 BGB herleiten will.[166] Dafür ist es für den Erben von Bedeutung, Abschriften der betreffenden Urkunden zu erhalten. Soweit Nachlassgrundstücke belastet wurden, bspw. mit einem Nießbrauchsrecht, kann der Erbe beim Grundbuchamt die Er...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / d) Anfechtbarkeit der vertraglichen bzw. bindenden Verfügung

Rz. 48 Ist die betreffende Verfügung von Todes wegen für den Erblasser anfechtbar – am häufigsten dürfte hier der Fall des § 2079 i.V.m. § 2281 BGB in Betracht kommen –, dann kann insoweit, als die Anfechtung zur Unwirksamkeit der betreffenden Verfügung führen würde, auch Nachlass verschenkt werden. Der Erblasser ist nicht gezwungen, erst anzufechten, um die Bindungswirkung ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Allgemeines

Rz. 222 Der pflichtteilsberechtigte Erbe, dem nach h.M.[290] kein Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB analog gegenüber den Miterben oder gegenüber dem Beschenkten zusteht, ist auf den allgemeinen Auskunftsanspruch nach § 242 BGB angewiesen. Dieser kann aber nur in Bezug auf die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Zuwendungen gerichtet sein.[291] Der allgemeine Auskunftsanspru...mehr