Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wachstumschancengesetz: Die... / 2.2 Kennzeichen einer innerstaatlichen Steuergestaltung

§ 138l Abs. 3 AO enthält eine abschließende Aufzählung der Kennzeichen, die bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 138l Abs. 2 AO-E eine Mitteilungspflicht der innerstaatlichen Steuergestaltung auslösen, wobei das Vorliegen eines dieser Kennzeichen ausreicht. Dies betrifft bestimmte Vereinbarungen, standardisierte Dokumentationen oder Strukturen einer Ges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.5 Kapitalvermögen/Beteiligungen

Veräußert und erwirbt der Steuerpflichtige an einer Börse mit taggleicher Ausführung Bezugsrechte und kann er aufgrund der Umstände seiner persönlichen Kenntnisse und seines Einflusses auf die Durchführung des Handels als Börsenmakler davon ausgehen, dieselbe Zahl von Bezugsrechten zum Verkaufspreis sicher wieder erwerben zu können, ohne die Kauforder eines Dritten fürchten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.1 Darlehensvereinbarungen

Eine unangemessene Gestaltung liegt vor, wenn ein minderjähriges Kind von seinen Eltern eine Geldzuwendung unter der Auflage erhält, das Geld als Darlehen zurückzugeben, um bei den Eltern steuermindernde Werbungskosten zu schaffen.[1] Es werden weder die Schenkung noch die Rückgabe als Darlehen anerkannt. Unangemessen kann auch die unter Angehörigen vereinbarte Verrechnung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.4 Grundstücksübertragungen

Der Kauf eines bebauten Grundstücks von der betagten Mutter ist rechtsmissbräuchlich, wenn er unter Verrechnung des Kaufpreises mit einem gleichzeitig von den Eltern gewährten Darlehen erfolgt, dessen Rückzahlung auf 20 Jahre gestundet wird.[1] Für die Anwendung von § 42 AO sprach im Streitfall insbesondere der Umstand, dass die Tilgung des Grundstückspreises bis zu einem Ze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflichtteilsanrechnung und ... / 6. Musterformulierung

Schenkung eines Geschäftsanteils unter Pflichtteilsanrechnung/-verzichtmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflichtteilsanrechnung und ... / 3. Pflichtteilsansprüche Dritter bei der Unternehmensnachfolge

Pflichtteilsberechtigte Dritte können nach dem Erbfall sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche (§§ 2325, 2329 BGB) geltend machen, somit nach § 2325 Abs. 1 BGB als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der Schenkungswert noch zum Nachlass gezählt wird (hierzu: von Dickhuth-Harrach, Handbuch der Erbfolge-Gestaltung, 1. Aufl. 20...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflichtteilsanrechnung und ... / 2. Pflichtteilsansprüche des Beschenkten

Der Schenker möchte im Regelfall sicherstellen, dass etwaige Pflichtteilsansprüche des Beschenkten infolge der Anteilsübertragung entweder vollständig ausgeschlossen sind oder dass jedenfalls der Wert der Schenkung bei der Pflichtteilsbemessung anspruchsmindernd Berücksichtigung findet (zum Pflichtteilsrecht bei der Unternehmensnachfolge: Dresler-Lenz / Lehmann, BB 2023, 648...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflichtteilsanrechnung und ... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Bei der Unternehmensnachfolge sind die Pflichtteilsanrechnungsbestimmung des Schenkers und der Pflichtteilsverzicht des Beschenkten wesentliche Gestaltungsinstrumentarien. Zudem können im Erbfall Pflichtteilsergänzungsansprüche Dritter – etwa der weiteren Kinder des Schenkers – als "Störfälle" die Unternehmensnachfolge beeinträchtigen oder sogar den ...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / b) Die Übertragung betrieblichen Vermögens

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sieht für die Übertragung von Betriebsvermögen durch Erbfall oder Schenkung verschiedene Steuerbegünstigungen vor. Unternehmerisches Vermögen kann so gem. § 13a Abs. 1 ErbStG zu 85 % (Regelverschonung) oder u.U. gem. § 13a Abs. 10 ErbStG zu 100 % (Optionsverschonung) steuerfrei übertragen werden. Diese Begünstigungen stehen aber unter d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Anwendung des Erbrechts... / a) Die Vermögensteuer

Die wichtigsten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die in Spanien nichtansässigen natürlichen Personen unterliegen seit dem 29.12.2022 nunmehr auch der Besteuerung nach dem spanischen Vermögensteuergesetz , span. VStG (Gesetz 19/1991 v. 6.6.1991, veröffentlicht im BOE Nr. 136 v. 7.7.1991, i.d.F. v. 29.12.2022), wenn die Immobilien direkt oder indirekt mindestens ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / III. Die nachträgliche Änderung von Erbschaftsteuerbescheiden

Nichtperiodische Steuern wie die Erbschaftsteuer knüpfen punktuell an Einzelereignisse an. Im Rahmen des ErbStG tritt ein solches Ereignis in Gestalt eines Erbfalls oder einer Schenkung auf. Hierbei entsteht der Steueranspruch i.d.R. einmalig und ist der Begründung und Höhe nach eindeutig (vgl. § 38 AO i.V.m. §§ 9, 11 ErbStG), was damit den Abschluss des Sachverhalts zur Fol...mehr

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Die Anwendung des Erbrechts... / 2. Jüngste Rechtsentwicklung

Dieser unterschiedlichen steuerrechtlichen Einordnung der Nachfolgevereinbarung setzte das Oberste Gericht durch Urteil vom 9.2.2016 (Urteil des Obersten Gerichts [STS] Nr. 407/2016) ein Ende und stellte fest, dass es sich bei diesem Übertragungsvorgang um ein einziges Rechtsgeschäft handele. Zudem stellte das Gericht klar, dass, wenn der Gesetzgeber die Nachfolgevereinbarun...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

1. Nach § 133 BGB kommt es auf den wirklichen Willen des Erblassers an, ohne dass an dem von ihm buchstäblich gewählten Sinn des Ausdrucks zu haften ist. Das Schriftstück muss nicht die Bezeichnung "Testament", "letzter Wille" oder "letztwillige Verfügung" enthalten. 2. Im Zweifel ist die Auslegung gem. § 2084 BGB so vorzunehmen, dass die Verfügung Erfolg haben kann. Damit ko...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Anwendung des Erbrechts... / 1. Problemaufriss

Spanien ist bekanntlich ein Mehrrechtsstaat. Neben dem allgemeinen spanischen Erbrecht, das im Código Civil (im Folgenden CC; verabschiedet durch Königliches Dekret v. 24.7.1889, veröffentlicht in der GACETA v. 25.7.1889, in Kraft getreten am 1.5.1889) geregelt ist, bestehen mehrere Teilrechtsordnungen mit Partikular- oder Foralrechten (Reckhorn-Hengemühle in NK-BGB, Länderb...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.4 Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs

Rz. 66 Die Veräußerung eines Betriebs ist gegeben, wenn das rechtliche oder wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Grundlagen des Betriebs auf ein anderes Rechtssubjekt gegen Entgelt übertragen wird.[1] Es gelten die zu § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG entwickelten Grundsätze entsprechend. Unentgeltliche Übertragungen, z. B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Abzugsfähige Verbindlichkeiten bei Schenkungen

Rz. 136 [Autor/Stand] Bei Schenkungen sind auch die Erwerbskosten zu berücksichtigen. Mit Urteilen vom 20.12.2000[2] und vom 8.10.2003[3] hat der BFH dies wegen § 1 Abs. 2 ErbStG bejaht. Erwerbsnebenkosten wie z.B. für Notar, Grundbuch oder Handelsregister sind abzugsfähig (s.a. § 7 ErbStG Rz. 80.6), weil sie die Bereicherung des Empfängers mindern und erst durch die Schenkun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs bei Schenkungen unter Lebenden

Rz. 42 [Autor/Stand] Entgegen § 1 Abs. 2 ErbStG, wonach die Vorschriften über die Erwerbe von Todes wegen auch für Erwerbe unter Lebenden gelten, war nach der früheren BFH-Rechtsprechung § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG nicht auf Schenkungen unter Lebenden anwendbar.[2] Die Bereicherung des Empfängers sei dort bereits Tatbestandsmerkmal. Diese Rechtsprechung ist überholt, weil nunme...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / 1 Gründe:

I. [1] Der Kläger ist der ehemalige Schwiegersohn der Beklagten. Dieser war mit der Tochter der Beklagten seit 2003 verheiratet, im Jahr 2011 kam der gemeinsame Sohn zur Welt. Anfang des Jahres 2021 trennten sich die Eheleute voneinander, der Kläger zog im Juli 2021 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Im Jahr 2022 wurden die Eheleute geschieden. [2] Beide Parteien erwarben mit n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Zuwendung der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer durch andere als zusätzliche Bereicherung (Abs. 2)

Rz. 48 [Autor/Stand] Steuerschuldner ist i.d.R. der Erwerber, zumal seine Bereicherung als steuerpflichtiger Erwerb gilt (s. auch § 20 Abs. 1 ErbStG). Bürgerlich-rechtlich will ein Schenker im Zweifel nur den Gegenstand der Zuwendung schenken und nicht auch die Erwerbskosten. Trotz der Vorschrift des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, dass bei einer Schenkung auch der Schenker Steue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Erwerb von Anteilen an gewerblich nicht tätigen Personengesellschaften oder anderen Gesamthandsgemeinschaften (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 43 [Autor/Stand] Aus der Verweisung im ErbStG [2] auf § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG ergibt sich, dass diese Bestimmung nur für nicht gewerblich tätige (vermögensverwaltende) Personengesellschaften und andere vermögensverwaltende Gesamthandsgemeinschaften, z.B. ungeteilte Erbengemeinschaften und Partnergesellschaften, gilt. Die Regelung erfolgte durch den Gesetzgeber nachtr...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / Leitsatz

1. Erwirbt die Schwiegermutter mit ihrem Schwiegersohn gemeinsam eine Immobilie und übernimmt die Zahlung des gesamten Kaufpreises, so liegt eine mittelbare Schenkung des Miteigentumsanteils an der Immobilie vor. 2. Die Übernahme der laufenden verbrauchsabhängigen und -unabhängigen Kosten für das gesamte Objekt und zeitweilige Zahlung von monatlich 100 EUR durch den Schwieger...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schulden

Rz. 165 [Autor/Stand] Der sehr weit gefasste Begriff der Schulden und Lasten wird gesetzgeberisch dadurch eingeschränkt, dass zwischen ihnen und dem erworbenen Vermögen ein enger[2] wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen muss. Rz. 166 [Autor/Stand] Dieser Zusammenhang besteht dann, wenn die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Vermöge...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / 2 Anmerkung

Der 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes hatte mit der vorgenannten Entscheidung einen weiteren Fall einer sogenannten Schwiegerelternschenkung zu entscheiden. Die Beklagte wollte ihre Tochter und deren Familie unterstützen, welche nach einem Hochwasser ihr Heim verloren hatte. Man erwarb gemeinsam ein Hausgrundstück, wobei als Eigentümer je zur Hälfte die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Erwerb eines Gesellschaftsanteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder einer anderen Gesamthandsgemeinschaft

Rz. 10.2 [Autor/Stand] Nach Verwaltungsauffassung[2] können bei einem Erwerb eines Gesellschaftsanteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (nicht unter § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG fallend) die Besitzposten und Gesellschaftsschulden der Gesamthandsgemeinschaft nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit (in der die Schulden und Lasten negative Elemente des einh...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / a. § 6 AStG n.F. durch das ATAD-Umsetzungsgesetz

Im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich der Norm hat sich im Vergleich zur alten Fassung die Dauer der’unbeschränkten Einkommensteuerpflicht geändert: Erfasst werden nach § 6 Abs. 1 S. 1 AStG n.F. natürliche Personen, die insgesamt mindestens sieben Jahre in den letzten 12 Jahren nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig waren. Die bisherige starre Zehn-Ja...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / 2. Verlegung des Übergabezeitpunkts auf Krisenzeiten

Bei einer Schenkung kann zudem die Möglichkeit genutzt werden, die Vermögensübertragung in wirtschaftlichen Krisenzeiten vorzunehmen, um so von einem möglichst niedrigen Unternehmenswert profitieren zu können.[27]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Abzugsfähige Kosten

Rz. 126 [Autor/Stand] Abzugsfähig sind u.a. die Kosten der Todeserklärung nach § 34 Abs. 2 VerschG einschließlich der dabei dem Antragsteller entstandenen notwendigen Kosten; die Kosten der Eröffnung des Testaments und des Erbscheins (§§ 2260 ff. BGB); die Kosten der tatsächlichen und rechtlichen Feststellung des Nachlasses und seiner Bewertung, auch für ein Verkehrswertgutacht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIV. Nichtabzugsfähigkeit der Erbschaftsteuer (Abs. 8)

Rz. 255 [Autor/Stand] Steuerschulden des Erblassers (z.B. Erbschaftsteuer des Erblassers aus einem vorhergehenden Erbfall oder vorhergehender Schenkung) können jederzeit als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, nicht aber die eigene Erbschaftsteuer des Erben oder sonstiger Erwerber, weil es sich dabei bereits um eine Verwendung des Erwerbs handelt.[2] Der Vorerbe kann...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG tritt die erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht ein, wenn der Erblasser zur Zeit des Todes oder der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat, ohne in ...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / b. Verschonungsbedarfsprüfung und Stundung

Alternativ zum Abschmelzungsmodell kann ein Erwerber von begünstigtem Vermögen von mehr als 26 Mio. EUR. einen Antrag auf Erlass der anfallenden Steuer nach § 28a ErbStG stellen. Hierbei muss der Antragsteller nachweisen, dass er außerstande ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu tragen. Verfügbares Vermögen i.S.v. § 28 Abs. 2 ErbStG ist die Hälfte vom Wert des n...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / c. Stellungnahme

Die "Abschmelzfalle" kann insbesondere den Erwerber treffen, wenn unvorhergesehen weiteres Betriebsvermögen von Todes wegen vererbt wird. Da ein solcher Erbanfall nicht geplant werden kann wie bei einer Schenkung, sollte dem Erwerber zumindest die Möglichkeit gegeben werden, die Verschonungsbedarfsprüfung in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der derzeitigen Auffassung der Finanzv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gegenstand des Erwerbs

Rz. 7 [Autor/Stand] Bekommt jemand Geld geschenkt zum Erwerb eines bestimmten Gegenstands, so gilt als Erwerb der Gegenstand, über den der Beschenkte endgültig verfügen kann. Die vom BFH entwickelten Grundsätzen der mittelbaren Schenkung (s. § 7 ErbStG Rz. 120 ff.), die nicht nur für Grundstücke, sondern auch für alle als Zuwendungsobjekt in Betracht kommenden Gegenstände ge...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / 5. Sukzessive Vermögensübertragung durch Grenzwertvervielfachung und Kettenschenkung

Um von der Regelverschonung bzw. der Optionsverschonung profitieren zu können, darf der Wert des begünstigten Betriebsvermögens nicht über 26 Mio. EUR liegen. Falls nicht das Unternehmen im Ganzen zu einem Zeitpunkt übertragen werden soll, bietet es sich daher an, bei einer Schenkung innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums nur einen Unternehmensanteil zu übertragen, der nicht de...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / e. Melde- bzw. Mitteilungspflichten

Zur Sicherung des Steueranspruchs Deutschlands werden dem wegziehenden Steuerpflichtigen und seinen Rechtsnachfolgern erhöhte Mitwirkungspflichten auferlegt. Gem. § 6 Abs. 5 S. 1, 2 AStG n.F. hat der Steuerpflichtige – oder sein Rechtsnachfolger – dem in den Besteuerungszeitpunkten nach § 6 Abs. 1 AStG n.F., § 19 AO zuletzt für ihn zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monat...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 2. Beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Darüber hinaus sieht das deutsche Steuerrecht noch die beschränkte und die erweitert beschränkte Erbschaftsteuerpflicht vor. Diese beiden Tatbestände sind subsidiär zur erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG. Nach der in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG geregelten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht ist der Vermögensanfall in Form von inländische...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / X. Rückfall-/Widerrufsklauseln

Da auch eine noch so gewissenhafte Steuerplanung das Risiko der Nachbesteuerung nicht vollständig ausschließen kann, ist im Fall einer Schenkung zu raten, eine Rückfall-/Widerrufsklausel im Schenkungsvertrag zu vereinbaren.[110] Hierbei darf jedoch, um von den Begünstigungsnormen profitieren zu können, kein freier Widerrufsbehalt vereinbart werden, vielmehr sollte der Fall e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / j) Sonstige Erblasserschulden

Rz. 80 Schulden aus schwebenden, noch von keiner Seite erfüllten Kaufverträgen bleiben i.d.R. außer Ansatz (s. Rz. 27). Die Verpflichtung des Erblassers ein ihm treuhänderisch übertragenes Wirtschaftsgut zurückzugeben, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Mietzinsschulden sind abzugsfähig, soweit sie auf die Zeit nach dem Erbfall entfallen, jedoch nur bis zum ersten Kü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Anwartschaft eines Nacherben (Abs. 4)

Rz. 58 [Autor/Stand] Entgegen § 2108 Abs. 2 BGB stellt das Erbschaftsteuergesetz in § 10 Abs. 4 ErbStG das Anwartschaftsrecht des Nacherben aufschiebend bedingten Erwerben gleich. Die Erbschaftsteuer entsteht erst beim Eintritt des Nacherbfalls.[2] Dies entspricht im Übrigen der Regelung in § 6 ErbStG, die den Nacherberben als Erben des Vorerben – und nicht wie das Zivilrech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XV. Nichtabzugsfähige Auflagen (Abs. 9)

Rz. 265 [Autor/Stand] Auflagen nach § 1940 BGB sind grundsätzlich nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG abzugsfähig; kommen sie jedoch dem Beschwerten selbst zugute, sind sie nicht abzugsfähig, weil dadurch die durch den Erwerb erfolgte wirtschaftliche Bereicherung i.d.R. nicht vermindert wird. Rz. 266 [Autor/Stand] Das Abzugsverbot des § 10 Abs. 9 ErbStG gilt nicht nur bei letztwill...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG

Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Ausnahme von der Besteuerung durch DBA

Rz. 185 [Autor/Stand] Steht das Besteuerungsrecht für einen Teil des Vermögens aufgrund eines DBA einem anderen Staat zu, sind nach § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG Schulden und Lasten, die dieses Vermögen betreffen, nicht abzugsfähig. Die Vorschrift hat meines Erachtens zurzeit keinen Anwendungsbereich, denn sie setzt erstens ein DBA voraus, das zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonstige Nachlassaktiva

Rz. 11 [Autor/Stand] Zu den Nachlassaktiva gehören folgende Posten: der gesamte Nachlass des Alleinerben, unabhängig davon, welche Absprachen der Erblasser mit dem Erben über die Verwendung einzelner Nachlassposten getroffen hat[2]; die Todesfallentschädigung aus einer zugunsten des Erblassers eingreifenden Kfz-Insassenunfallversicherung[3]; die beim Tod des Erblassers ausbezah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / I. Betriebsvermögen als Teil eines Erwerbs i.S.d. ErbStG

Durch die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer werden gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1-4 ErbStG Erwerbe von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen wie auch das Vermögen von sog. Familienstiftungen besteuert. Da regelmäßig auch betriebliches Vermögen im Erb- oder Schenkungsfall anfallen kann, stellt sich für Erblasser/Schenker und Erwerber die Frage, wie das ErbStG entspre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze

Rz. 60 [Autor/Stand] Da das Erbschaftsteuergesetz die Bereicherung des Erwerbers erfassen will, geht es vom Nettoprinzip aus (s. Rz. 3). Abzugsfähig sind demnach alle Erwerbsschmälerungen bzw. Schulden und Lasten. Der Begriff Nachlassverbindlichkeiten ist insofern zu eng gefasst (s. Rz. 39), zumal Erwerbsschmälerungen auch bei du Schenkungen unter Lebenden zu beachten sind (...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Erzielung von Einnahmen und anderen wirtschaftlichen Vorteilen

Tz. 23 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 14 Satz 1 AO (s. Anhang 1b) fordert, dass aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Tz. 24 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und im Rahmen einer Einkunftsart zufließen (s. § 4 EStG, Anhang 10; s. § 8 Abs. 1 EStG, Anhang 10...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / i) Latente Steuerschulden des Erblassers

Rz. 79 [Autor/Stand] Latente Steuerschulden, d.h. vom Erblasser herrührende, aber erst in der Person des Erben entstehende Steuerschulden, sind nicht abzugsfähig.[2] Zieht z.B. der Erbe die Honorarforderungen eines Rechtsanwalts nach dessen Tod ein, so entsteht nach dem Zuflussprinzip bei § 4 Abs. 3 EStG erst bei ihm die Einkommensteuer, obwohl die Forderungen bereits der Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / k) Schuldähnliche Posten

Rz. 82 [Autor/Stand] Hat der Erblasser schon Miete eingezogen für Zeiträume, die nach dem Erbfall liegen, so kann der Erbe diesen Betrag als Nachlassverbindlichkeit abziehen.[2] Schadensersatzansprüche aus einer Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung nach § 823 BGB können auch abgezogen werden, wenn der Schaden erst nach dem Erbfall eintrat. Rz. 83 [Autor/Stand] Überlast...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Verbindlichkeiten aus Auflagen

Rz. 107 [Autor/Stand] Zu den Auflagen i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG zählen die vom Erblasser angeordneten Auflagen (§ 1940 BGB i.V.m. §§ 2194 BGB). Solche liegen vor, wenn der Erblasser durch Testament den Erben oder einem Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichtet, ohne einem anderen ein Recht auf diese Leistung zuzuwenden (zu Auflagen bei Schenkungen s. § 7 ErbStG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Konfusion und Konsolidation (Abs. 3)

Rz. 54 [Autor/Stand] Zivilrechtlich i.d.R. erloschene Rechtsverhältnisse[2] wegen Zusammentreffens der Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person bzw. der Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person (sog. Konfusion [3] – z.B. Sohn leiht seinem Vater vor dem Tode 10.000 EUR und wird dessen Alleinerbe) – oder wegen der Vereinigung von Recht und Belastung bei eine...mehr