Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Muster: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Schenkung einer Eigentumswohnung

Rz. 272 Muster 17.24: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Schenkung einer Eigentumswohnung Muster 17.24: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Schenkung einer Eigentumswohnung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft ___________________...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / XII. Unbenannte Zuwendung als erbrechtlich beeinträchtigende Schenkung

1. Grundsatz Rz. 123 Mit seinem Urt. v. 27.11.1991[201] hat der BGH erstmals entschieden, unbenannte Zuwendungen seien im Rahmen von § 2287 BGB wie Schenkungen zu behandeln, sofern nicht ausnahmsweise andere Rechtsinstitute, wie bspw. Unterhaltsrecht oder Altersvorsorge, in Betracht kämen. 2. Fall Rz. 124 Erblasser E ist am 16.2.1988 gestorben. Er war zweimal verheiratet und hi...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / II. Schenkung einer Erbschaft gem. § 2385 Abs. 2 BGB

1. Muster: Erbschaftsschenkungsvertrag Rz. 94 Muster 18.13: Erbschaftsschenkungsvertrag Muster 18.13: Erbschaftsschenkungsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. A...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Verfügung durch Schenkung

a) Schenkungsbegriff Rz. 7 Der Erblasser muss durch Schenkung verfügt haben. Der Schenkungsbegriff ist derselbe wie bei § 516 BGB, d.h. objektive und subjektive Unentgeltlichkeit müssen vorliegen.[16] Bei Schenkungen, die einer sittlichen Pflicht oder einer Anstandspflicht entsprechen, § 534 BGB, wird man nicht von einem Missbrauch i.S.v. § 2287 BGB sprechen können; ebenso ni...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / ff) Genehmigungsvorbehalt nach § 1854 Nr. 8 BGB (§§ 1908i Abs. 2, 1804 BGB a.F.) bei Schenkung

Rz. 198 Genehmigungspflichtig sind trotz eines entsprechenden Wunsches des Betreuten Schenkungen, die über Gelegenheitsgeschenke hinausgehen, die nach den Lebensverhältnissen des Betreuten üblich sind.[265] In § 30 BtOG wurde geregelt, dass ein Berufsbetreuer kein Geld oder keine geldwerten Leistungen als Schenkung oder als Zuwendung aufgrund Verfügung von Todes wegen[266] an...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ff) Begriff der Schenkung

Rz. 167 Es gelten die §§ 516 ff. BGB, insbesondere ist die Einigung über die Unentgeltlichkeit erforderlich. Reine Schenkungen sind selten. In der Regel sind Gegenleistungen – und seien es nur Auflagen – mit der Schenkung verbunden. Rz. 168 Von gemischter Schenkung spricht man, wenn der Wert des geschenkten Gegenstands objektiv höher ist als der der Gegenleistung. Es liegt ei...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / c) Schenkung mit Ausgleichungspflicht

Rz. 47 Nach der BGH-Rechtsprechung beeinträchtigt eine Schenkung an einen Mit-Schlusserben die übrigen Schlusserben nicht, wenn die gewährte Schenkung in der Erbteilung nach § 2050 Abs. 3 BGB auszugleichen ist. Der BGH im Urt. v. 23.9.1981:[88] Zitat 1. Wer durch bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament seine beiden Söhne zu gleichen Teilen zu Erben eingesetzt hat, darf ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Bezeichnung als "Schenkung"

Rz. 104 Man sollte sich davor hüten, vorschnell eine Übergabe als "Schenkung" zu bezeichnen. Zwar kann die Bezeichnung als solche grundsätzlich an den Wertverhältnissen nichts ändern. Jedoch kann in Grenz- und Zweifelsfällen u.U. allein die Bezeichnung Indizcharakter haben und möglicherweise die Einordnung des Rechtsgeschäfts entscheidend beeinflussen, so dass beispielsweise...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / c) Gemischte Schenkung

aa) Grundsätzliches Rz. 26 Eine gemischte Schenkung ist ein einheitlicher Vertrag, bei dem der Wert der Leistung des einen dem Wert der Leistung des anderen Vertragsteils nur zum Teil entspricht (objektives Missverhältnis) und die Vertragsteile dies wissen und übereinstimmend wollen, dass der überschießende Wert unentgeltlich zugewendet wird.[56] Für den Fall, dass die höherw...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / ee) Leistungsgegenstand bei gemischter Schenkung

Rz. 68 Hier kommt es darauf an, ob der Charakter der Unentgeltlichkeit überwiegt. In einem solchen Fall geht der Anspruch auf Herausgabe des verschenkten Gegenstands. Die erbrachte Gegenleistung ist zu erstatten.[152] Überwiegt der Entgeltlichkeitscharakter, so besteht Anspruch auf Zahlung der Wertdifferenz zwischen dem Wert des zugewandten Gegenstands und dem Wert der tatsä...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Lebzeitige Übertragungen als Schenkung?

Rz. 15 Der Begriff der Schenkung setzt sich zivilrechtlich grundsätzlich aus einer objektiven und einer subjektiven Komponente zusammen. Die Schenkung ist ein Vertrag. Demgemäß bedarf sie der Annahme seitens des Beschenkten. Rz. 16 Objektiv ist die Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäfts erforderlich. Unentgeltlich ist die Zuwendung, wenn sie unabhängig von einer Gegenleistung ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / cc) Ausstattung – Schenkung – Unbenannte Zuwendung an ein Kind?

Rz. 161 Nach der Meinung des OLG Nürnberg[155] (ergangen zu § 1374 BGB) stellen unentgeltliche Zuwendungen von Eltern an ihre Kinder in der Regel eine ehebezogene Zuwendung wegen des ehefördernden Zwecks dar. Kritisch dazu Schröder,[156] der grundsätzlich eine Schenkung annimmt.mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / (3) Beweislast bei gemischter Schenkung

Rz. 203 Behauptet der Kläger, ein entgeltliches Rechtsgeschäft beinhalte wegen seiner besonderen rechtlichen Ausgestaltung eine ausgleichungspflichtige Zuwendung, so trägt er dafür die Beweislast.[203]mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 18. Rückforderung einer Schenkung (als Nachlassverbindlichkeit) wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 148 Der u.a. für das Schenkungsrecht zuständige X. Zivilsenat des BGH hat in zwei Urteilen vom 25.4.2001 zur Vererblichkeit und zur Abtretbarkeit des Rückforderungsanspruchs des Schenkers nach § 528 BGB Stellung genommen.[155] Nach dieser Vorschrift kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreite...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 3. Checkliste: Auskunfts-/Herausgabeklage bei Schenkungen des Vorerben an Dritte

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / i) Plausible Darlegung etwaiger Schenkungen

Rz. 410 Der auskunftspflichtige Erbe muss im Rahmen des § 2314 BGB dem Pflichtteilsberechtigten bei Vorliegen gewisser Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Zuwendung die näheren Umstände der Zuwendung offenlegen, damit dieser prüfen kann, ob es sich dabei um eine Schenkung im Rechtssinne handelt; der Erbe darf die entsprechende rechtliche Würdigung nicht vorwegnehmen.[452] ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (6) Beeinträchtigende Schenkungen

Rz. 67 Der durch Erbvertrag eingesetzte Erbe wird durch § 2287 BGB gegen beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers geschützt. Allerdings sind die vorgenommenen Schenkungen wirksam; sie geben dem benachteiligten Erben lediglich nach dem Tod des Erblassers einen Anspruch auf Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereiche...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / aa) Muster: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen

Rz. 203 Muster 13.43: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen Muster 13.43: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen An _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft _________________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Festsetzung von Zwangsgeld bei Untätigkeit des Erben bzgl. Nachforschungen zu etwaigen pflichtteilsergänzungsbedürftigen Schenkungen des Erblassers

Rz. 427 OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.1.2016:[481] Zitat 1. Besteht der Verdacht, dass ein Erblasser im maßgeblichen 10-Jahres-Zeitraum Zuwendungen von seinem Bankkonto oder seinem Depot schenkungsweise an Dritte erbracht hat, so ist der Erbe verpflichtet, von seinem Auskunftsrecht gegenüber der Bank Gebrauch zu machen, um eventuelle Zuwendungsempfänger zu ermitteln. 2. Zu den v...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeines

Rz. 81 Die Überleitung von Ansprüchen nach dem SGB XII ist brisant und kann sich bei der Gestaltung von Übergabeverträgen als "Beraterfalle" entpuppen. Der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe, § 2 Abs. 1 SGB XII,[196] sollte im Hinblick auf §§ 93, 94 SGB XII stets im Auge behalten werden. Überleitungsfähig (innerhalb der Zehnjahresfrist des § 529 Abs. 1 BGB) ist insbesond...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Fall

Rz. 124 Erblasser E ist am 16.2.1988 gestorben. Er war zweimal verheiratet und hinterlässt den Sohn S aus erster Ehe und die Witwe W, mit der er in zweiter Ehe seit 29.12.1966 verheiratet war. In dieser Ehe bestand der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Aufgrund Erbvertrags des E mit seiner ersten Ehefrau vom 27.12.1965 wurde der Sohn S Alleinerbe des E. Der Erb...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Begriff der Ausstattung

Rz. 148 Die Ausstattung ist eine besondere Art einer unentgeltlichen Zuwendung an ein Kind – bis zum 30.6.1958 im Gesetz "Aussteuer" genannt.[136] Sie stellt ein besonders hervorgehobenes Rechtsverhältnis zwischen einem Elternteil und einem Kind her ("causa sui generis"), das Auswirkungen bis hinein in das Erb- und Pflichtteilsrecht hat.[137] Weil sie eigenständigen Regeln i...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 1. Auskunft über die Schenkungen des Vorerben

Rz. 312 Die Durchsetzung eines Herausgabe- oder Bereicherungsanspruchs gegen den Beschenkten stellt den Nacherben oftmals vor erhebliche Probleme. Insbesondere dann, wenn der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben eintritt, kann sich die Ermittlung der Person des Beschenkten sowie von Art und Umfang der Zuwendung schwierig gestalten. Die Rechtsprechung gewährt deshalb dem Nache...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 265 & Zuwendung Es empfiehlt sich in Abgrenzung zu einer Schenkung nach § 2301 BGB der Hinweis, dass es sich vorliegend um eine unbedingte Zuwendung handelt, also die Zuwendung nicht von dem Umstand abhängig ist, dass der Übernehmer den Übergeber überlebt. Lediglich die Erfüllung der (gemischten) Schenkung und damit der Vollzug des schuldrechtlichen Vertrags durch Auflass...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / aa) Grundsätzliches

Rz. 26 Eine gemischte Schenkung ist ein einheitlicher Vertrag, bei dem der Wert der Leistung des einen dem Wert der Leistung des anderen Vertragsteils nur zum Teil entspricht (objektives Missverhältnis) und die Vertragsteile dies wissen und übereinstimmend wollen, dass der überschießende Wert unentgeltlich zugewendet wird.[56] Für den Fall, dass die höherwertige Leistung rea...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / e) Schenkungsvollzug zu Lasten des Nachlasses durch Vollmacht

Rz. 85 In der Regel wird im Rahmen der Vollmachtserteilung zwischen den folgenden Gestaltungsmöglichkeiten gewählt: Ein vollständiges Schenkungsverbot, die Möglichkeit der Schenkung insgesamt oder mit Einschränkung an sich oder an Dritte, die Möglichkeit eine Schenkung durchzuführen, jedoch mit der Beschränkung auf bestimmte Vermögensgegenstände oder einen bestimmten Wert, A...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Auskunft über die Schenkungen des Vorerben

Rz. 494 Die unentgeltliche Verfügung des Vorerben über Mittel der Erbschaft stellt einen Verstoß gegen § 2113 Abs. 2 BGB dar, soweit es sich nicht um eine Anstandsschenkung handelt oder die Maßnahme ausnahmsweise einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht. Mit dem Eintritt des Nacherbfalls ist eine solche Verfügung absolut unwirksam. Zu Gunsten des Beschenkten kann jedoch d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / g) Fazit

Rz. 48 Es stellt sich die Frage, wie der Übergabevertrag im weitesten Sinne in die oben dargestellten Tatbestände einzuordnen ist. Hierüber besteht in Literatur und Rechtsprechung keine vollständige Einigkeit, vielmehr haben sich zwei "Lager" gebildet. So wird zum Teil vertreten, dass es sich bei einer Übergabe, die als "Gegenüber" im Vertrag eine Pflegeverpflichtung hat, um ...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / dd) Einzelfälle der Rechtsprechung

Rz. 59 Im Einzelnen ist ein lebzeitiges Eigeninteresse in der Rechtsprechung bisher in folgenden Fällen bejaht worden:mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / V. Checkliste: Herausgabeklage nach § 2287 BGB

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 216 Die Erben sind zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses verpflichtet. Sie müssen über sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses Auskunft erteilen.[252] Zweck des Auskunftsanspruchs ist das Offenlegen der Berechnungsfaktoren.[253] In der Praxis hat sich der Wortlaut der Vorschrift dafür als zu eng erwiesen, so dass die Rechtsprechung den Anwendungsbereich des § ...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / Literaturtipps

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / IV. Schenkungen des Vorerben an Dritte

Rz. 311 Die unentgeltliche Verfügung des Vorerben über Mittel der Erbschaft stellt einen Verstoß gegen § 2113 Abs. 2 BGB dar, soweit es sich nicht um eine Anstandsschenkung handelt oder die Maßnahme ausnahmsweise einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht. Mit dem Eintritt des Nacherbfalls ist eine solche Verfügung absolut unwirksam.[348] Zugunsten des Beschenkten kann jedo...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Allgemeines

Rz. 100 Vertragliche Regelungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge haben häufig Schenkungscharakter. Je nach Art und Umfang der vom Übernehmer geschuldeten Gegenleistungen überwiegt der unentgeltliche oder der entgeltliche Teil des Geschäfts. Liegt demgemäß eine Schenkung, gemischte Schenkung oder Schenkung unter einer Auflage vor, so haften dem Erwerb des Übernehmers d...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 15. Muster: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs

Rz. 85 Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 95 Bei Schenkung einer angefallenen Erbschaft ist dem Formerfordernis der §§ 2371, 2385 Abs. 2 BGB Rechnung zu tragen. Eine Beurkundung des Schenkungsversprechens allein reicht nicht aus. Sollte der Beschenkte minderjährig sein, so muss zuvor die Genehmigung des Familiengerichts gem. §§ 1643 Abs. 1, 1854 Nr. 4 BGB eingeholt werden. Der Grund liegt darin, dass auch dann, ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 6. Muster: Feststellungsklage zur Vorbereitung der Teilung

Rz. 291 Muster 19.2: Feststellungsklage zur Vorbereitung der Teilung Muster 19.2: Feststellungsklage zur Vorbereitung der Teilung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten – wegen: Feststellung Namens u...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / d) Checkliste: Lebensversicherung im Pflichtteilsrecht

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / cc) Bewertung eines Nießbrauchs

Rz. 23 Hat sich der Schenker – was in der Praxis häufig vorkommt – den Nießbrauch an dem geschenkten Gegenstand vorbehalten, so ist vom Wert des Gegenstands der dem Schenker eingeräumte kapitalisierte Nießbrauch abzuziehen.[45] Nur dieser Rest ist der Wert der Schenkung. Wie die Kapitalisierung des Nießbrauchs zu erfolgen hat, wird vom BGH nicht präzisiert. In Frage kommt ein...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / b) Abfindung und Erbringung von Gegenleistungen

Rz. 24 Die Abfindung ist kein Entgelt für den Erbverzicht, sondern eine unentgeltliche Zuwendung.[71] Bei einem Verzicht gegen Abfindung ist es vernünftig, ausdrücklich auch die Erstreckung auf die Abkömmlinge anzuordnen, da andernfalls dieser Stamm vor den anderen Stämmen bevorzugt würde. Macht man den Erbverzicht von der Erbringung von Gegenleistungen abhängig, so dürfte hi...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Pflichtteilsberechnung für Erbfälle ab dem 1.1.2010

Rz. 176 Bei Erbfällen, die nach dem 1.1.2010 eintreten, gilt die sog. Pro-Rata-Lösung: Nur im ersten Jahr vor dem Erbfall wird die Schenkung im vollen Umfang für die Pflichtteilsergänzung herangezogen. Innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall wird sie dann jeweils um 1/10 weniger berücksichtigt. Sind schließlich 10 Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstands ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 4. Vorempfänge als fiktives Vermögen

Rz. 45 Unter dem Stichwort "Vorempfänge" hat der Anwalt zu erfragen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant bzw. der Erblasser und sein evtl. vorverstorbener Ehegatte an seine Abkömmlinge, an seinen Ehegatten oder an Dritte vorgenommen hat. Für die erbrechtliche Beratung sind diese einerseits im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen relevant, wenn es sich um Schenk...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 5. Fragen zur Beweislast

Rz. 273 Der Pflichtteilsberechtigte ist grundsätzlich für die Voraussetzungen seines Pflichtteilsrechts beweispflichtig. So trifft ihn nicht nur die Beweislast hinsichtlich der zum realen Nachlass gehörenden Gegenstände, sondern auch darüber, ob eine Schenkung vorliegt. Er muss dabei die Unentgeltlichkeit der Übertragung beweisen, d.h. die Schenkung und deren Wert darlegen.[...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / f) Ehebezogene Zuwendung

Rz. 43 Ehebezogene Zuwendungen dienen der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft, auch wenn sie oftmals ohne eine objektiv messbare Gegenleistung vorgenommen werden. Es werden verschiedene Fallgruppen[112] unterschieden:mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 5. Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 167 Gemäß § 2325 Abs. 3 BGB sind nur solche Schenkungen ergänzungspflichtig, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgten. Fraglich ist, ab welchem Zeitpunkt die Frist zu laufen beginnt, da der in § 2325 Abs. 3 BGB genannte Zeitpunkt der "Leistungserbringung" ein durchaus dehnbarer Begriff ist. In Betracht kommen kann hier die bloße Leistungshandlung, aber auc...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / bb) Prinzip der subjektiven Äquivalenz

Rz. 31 Zur Beurteilung, ob eine gemischte Schenkung vorliegt, ist das sogenannte Prinzip der subjektiven Äquivalenz heranzuziehen. Inwieweit eine teilweise unentgeltliche Zuwendung vorliegt, hängt demnach vom Wert der auszutauschenden Leistungen ab, den die Vertragsparteien im Rahmen der Vertragsfreiheit selbst bestimmen.[76] Leistung und Gegenleistung zu bewerten, ist somit...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 193 & Übertragung (siehe auch Rdn 139 f., 169, 170) Auch hier sollte sorgfältig überdacht werden, ob die Übertragung an den Abkömmling als vorweggenommene Erbfolge, damit als dem Schenkungsrecht in Gänze unterstellt, oder als Ausstattung oder ggf. gesplittet in Ausstattung und Übermaß beurkundet werden sollte. Nochmals sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Beze...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / h) Prämienleistungen auf Lebensversicherung als Schenkungsgegenstand

Rz. 40 Dazu das OLG Köln mit Urt. v. 26.11.2008 – 2 U 8/08:[65] Zitat Bei einer Lebensversicherung zugunsten eines Dritten kann ein Vertragserbe gemäß § 2287 Abs. 1 BGB nur die vom Erblasser aufgewandten Prämienleistungen erstattet verlangen, da nicht die Versicherungssumme, sondern die gezahlten Prämien als Gegenstand der Schenkung anzusehen sind. … Nach der ständigen Rechtsp...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / c) Bezeichnung als "Ausstattung"

Rz. 106 Bei der Ausstattung handelt es sich um eine objektiv unentgeltliche Zuwendung. Nach dem Wortlaut des § 1624 Abs. 1 BGB ist eine Ausstattung immer dann Schenkung, soweit sie das den Umständen, insbesondere den Vermögensverhältnissen der Eltern, entsprechende Maß übersteigt. Die Ausstattung dient sowohl der Existenzgründung als auch der Existenzsicherung des Abkömmling...mehr