Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Ehescheidung (Miete)

Zusammenfassung Begriff Die Frage, wer nach einer Ehescheidung zur Weiternutzung der gemieteten Ehewohnung berechtigt ist, regelt seit 1.9.2009 der neue § 1568a BGB. Die bisherigen Bestimmungen der Hausratsverordnung wurden ersatzlos aufgehoben. Entscheidend für die rechtliche Beurteilung ist, ob der Mietvertrag über die Ehewohnung mit beiden Ehepartnern (s. u. Abschnitt 1) od...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.2 Voraussetzungen der Überlassung

4.2.1 Grundsatz Interessenabwägung Allgemeine Voraussetzung für die Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten ist, dass er auf deren Nutzung in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte. Maßgeblich ist dabei nach Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalls vorrangig das Wohl der in der Wohnung lebenden Kinder, denen nach Möglichkeit ihr soziales Umfeld erhalt...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.1.1 Grundsatz

Anlässlich der Scheidung Auch im Zusammenhang mit der Scheidung der Eheleute kann die Nutzung der Wohnung gemäß § 1568a BGB auf Antrag eines Ehegatten gerichtlich geregelt werden, wenn sich die Eheleute nicht einigen können. Abs. 1 lautet: "Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt, wenn er auf deren Nutzung un...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von Zuwendungen bei Trennung und Scheidung

Zusammenfassung Überblick Kommt es bei Eheleuten (und eingetragenen Lebenspartnern) zu Trennung und Scheidung, sorgt i. d. R. der Zugewinnausgleich für eine gerechte Vermögensverteilung. In Ausnahmefällen bestehen auch darüber hinaus Ausgleichsansprüche für Aufwendungen, die ein Ehegatte vor oder nach der Heirat zum Zwecke der Verwirklichung dieser Lebensgemeinschaft erbracht...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und Scheidung

Zusammenfassung Überblick Die Trennung der Eheleute ist rechtlich ein tiefer Einschnitt. Dabei steht auch das Schicksal der (vormals) ehelichen Wohnung im Mittelpunkt des Interesses. Streit gibt es oft um das Nutzungsrecht und etwaige Ausgleichszahlungen mit Auswirkungen auf den zu leistenden Unterhalt. Notfalls muss das Familiengericht zur Klärung angerufen werden. 1 Regelung...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 6.1 Recht zur Kündigung

Probleme in der Trennungszeit Da das Familiengericht nach § 1361b BGB während des Getrenntlebens nur eine vorläufige Regelung treffen darf, wird hierdurch das Mietverhältnis nicht umgestaltet. Dies gilt selbst dann, wenn beide Eheleute damit einverstanden wären. Der aus einer gemeinsam angemieteten Ehewohnung ausgezogene Ehegatte kann den Mietvertrag nicht allein kündigen, de...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.5 Selbstständige Verfahren

Abgrenzung Verfahren nach § 1568a BGB können wahlweise als selbstständige Verfahren geführt oder auf entsprechenden Antrag im Scheidungsverbund nach § 137 Abs. 2 Nr. 3 FamFG verhandelt werden. Die Verfahren nach § 1361b BGB hingegen sind nicht verbundfähig und daher stets als selbstständige Verfahren zu behandeln, weil sie nur den Zeitraum bis zur Rechtskraft der Scheidung um...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.1 Rechtsgrundlage

4.1.1 Grundsatz Anlässlich der Scheidung Auch im Zusammenhang mit der Scheidung der Eheleute kann die Nutzung der Wohnung gemäß § 1568a BGB auf Antrag eines Ehegatten gerichtlich geregelt werden, wenn sich die Eheleute nicht einigen können. Abs. 1 lautet: "Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt, wenn er auf d...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.4 Ausschlussfrist

1-Jahres-Frist Im Interesse des Vermieters und der Rechtssicherheit erlischt nach § 1568a Abs. 6 BGB der Anspruch auf Eintritt in ein Mietverhältnis oder auf seine Begründung ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung, sofern er nicht vorher rechtshängig gemacht worden ist. Schicksal des Überlassungsanspruchs Umstritten ist, ob diese Frist auch für den Überlassungsanspruch selbst ...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.8 Teilungsversteigerung in der Trennungszeit?

Schutz der Ehewohnung Der Wunsch auf Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaft an der Ehewohnung wird überlagert von den ehelichen Treuepflichten gemäß § 1353 BGB. Der Aufhebungsanspruch durch Teilungsversteigerung kann danach ausgeschlossen sein, wenn es sich um die Ehewohnung handelt und die Ehe noch nicht geschieden ist. Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine "...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.2.2 Dingliche Berechtigung eines Ehegatten

Alleineigentum Diese genannten Gesichtspunkte kommen nur zum Tragen, wenn die Eheleute gleichrangige dingliche Rechte an der Wohnung haben. Ist ein Ehegatte allein oder zusammen mit einem Dritten Eigentümer oder Inhaber eines anderen dinglichen Rechts, so kann der andere Ehegatte die Überlassung nur verlangen, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.[1] ...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.1.2 Anspruchskonkurrenz

Spezialregelung Grundsätzlich besteht Einigkeit, dass auch nach Scheidung der Ehe die Regeln der Wohnungsüberlassung nach § 1568a BGB dem Anspruch des Alleineigentümers der Ehewohnung auf Herausgabe gemäß § 985 BGB vorgehen.[1] Streitig ist jedoch, wann der Vorrang der Wohnungszuweisungsregeln gegenüber dem Herausgabeanspruch endet. So wird vertreten, dass die Jahresfrist in §...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.7 Nutzungsvergütung

3.7.1 Voraussetzungen Gesetzliche Grundlage Rechtsgrundlage Der die Ehewohnung verlassende Ehegatte kann von dem nutzungsberechtigten Ehegatten eine Vergütung für die Nutzung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht.[1] Einen solchen Anspruch nimmt der BGH [2] – und ihm folgend die h. M.[3] – auch dann an, wenn der weichende Ehegatte die Wohnung freiwillig verlässt und d...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.2.3 Umgestaltung eines bestehenden Mietvertrags

Vertragsänderung Leben die Eheleute in einer Mietwohnung, so können sie entweder selbst durch eine entsprechende Einigung für einen Wechsel im Mietverhältnis sorgen oder aber das Gericht zur Entscheidung anrufen. Insoweit bestimmt § 1568a Abs. 3 BGB: Der Ehegatte, dem die Wohnung überlassen wird, tritt zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung der Ehegatten über die Überlassung ...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.5 Nutzungsentgelt

Regelungslücke Anders als für die Zeit des Getrenntlebens der Eheleute (§ 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB) fehlt eine entsprechende Regelung der Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen insoweit Mietverhältnisse zu Stande kommen. Gleichwohl gibt es Fallkonstellationen, in denen weder der Wohnungsnutzer noch der Vermiet...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 5 Vereinbarungen zur Ehewohnung

Einigung Auch insoweit empfiehlt sich im Fall der Trennung und Scheidung eine einvernehmliche Regelung, weil sie den Besonderheiten des Einzelfalls am besten Rechnung tragen kann. Dies gilt erst recht, wenn Kinder betroffen sind. Mögliche Regelungen Je nach Fallkonstellation bieten sich verschiedene Lösungen an: In Betracht kommen zum einen die Übertragung und der Verkauf des Fa...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 6.2 Mietkaution bei Übernahme der Ehewohnung

Schutz des Vermieters Hat ein Ehegatte die Mietkaution für die Ehewohnung geleistet und wird nach der Scheidung das Mietverhältnis von dem anderen Ehegatten fortgeführt, kann ein Ausgleich für die Mietkaution erst dann verlangt werden, wenn das Mietverhältnis endet und der Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter fällig ist. Das Gesetz sieht keinen Ausgleichsanspruch wegen ge...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.1.4 Miteigentum

Gemeinschaftsrecht Beanspruchen beide Ehegatten die in ihrem Miteigentum stehenden Wohnung und sind die Voraussetzungen für die Zuweisung bei beiden Ehegatten nicht erfüllt, ergeben sich Auseinandersetzungsansprüche (nur) aus ihrem Gemeinschaftsverhältnis als Miteigentümer nach § 745 BGB .[1] Diese Vorschrift ist auch maßgeblich, wenn die Eheleute um eine Nutzungsvergütung str...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.3 Werksdienstwohnung

Sonderfall Nach § 1568a Abs. 4 BGB kann die Begründung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses überlassen wurde, vom nicht Dienstverpflichteten nur verlangt werden, wenn der Dritte einverstanden ist oder die Überlassung notwendig ist, um eine schwere Härte zu vermeiden. Durch diese strengen Anforderungen soll der besonde...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.2.2 Sonstige Familiensachen

Mit § 266 FamFG ("sonstige Familiensachen") hat der Gesetzgeber den Zuständigkeitsbereich der Familiengerichte deutlich erweitert. Damit sollen bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten, die eine besondere Nähe zu familienrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen aufweisen, ebenfalls Familiensachen werden. Zu der Abgrenzung hat sich inzwischen eine umfangreiche Kasuistik entwickelt...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.1.3 Spezialregelungen

Sonderfälle Trotz einer mietrechtlichen oder dinglichen Alleinberechtigung eines Partners an der Wohnung kann diese grundsätzlich an den anderen überlassen werden. Abs. 2 trifft hierfür besondere Bestimmungen. Ebenfalls speziell normiert sind Dienst- und Werkwohnungen (Abs. 4). Diese Regelung gilt auch für Genossenschaftswohnungen.[1] Handelt es sich bei der Ehewohnung um eine...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.2.1 Grundsatz

Interessenabwägung Allgemeine Voraussetzung für die Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten ist, dass er auf deren Nutzung in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte. Maßgeblich ist dabei nach Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalls vorrangig das Wohl der in der Wohnung lebenden Kinder, denen nach Möglichkeit ihr soziales Umfeld erhalten bleiben soll...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7 Verfahren

7.1 Freiwillige Gerichtsbarkeit FamFG maßgeblich Die verfahrensrechtliche Behandlung der Ehewohnungssachen bereitet deshalb Schwierigkeiten, weil diese Verfahren zwar dem Zivilprozess ähneln, jedoch eindeutig als Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit einzuordnen sind.[1] Anzuwenden sind daher die Vorschriften des FamFG mit den entsprechenden Besonderheiten, die im Folg...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 6 Ehewohnung und Mietrecht

6.1 Recht zur Kündigung Probleme in der Trennungszeit Da das Familiengericht nach § 1361b BGB während des Getrenntlebens nur eine vorläufige Regelung treffen darf, wird hierdurch das Mietverhältnis nicht umgestaltet. Dies gilt selbst dann, wenn beide Eheleute damit einverstanden wären. Der aus einer gemeinsam angemieteten Ehewohnung ausgezogene Ehegatte kann den Mietvertrag ni...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.3 Antragsverfahren

Antragserfordernisse Ehewohnungssachen werden nach § 203 FamFG nur auf Antrag eines Ehegatten eingeleitet. Insoweit soll der Antrag die Angabe enthalten, ob Kinder im Haushalt der Ehegatten leben.[1] Allerdings ist in dem Antrag selbstverständlich auch die Ehewohnung mit Anschrift, genauer Lage in dem betreffenden Haus und Anzahl aller Räume konkret zu bezeichnen, um eine etwa...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.2 Zuständigkeit

7.2.1 Ehewohnungssachen Wer entscheidet? Gemäß § 200 FamFG sind Verfahren nach § 1361b und § 1568a BGB Ehewohnungssachen und damit Familiensachen, für die das Familiengericht sachlich zuständig ist. Stets ist der Richter, nicht der Rechtspfleger funktionell zuständig. Während der Anhängigkeit einer Ehesache ist dasjenige Gericht örtlich zuständig, bei dem die Ehesache im ersten...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / Zusammenfassung

Überblick Die Trennung der Eheleute ist rechtlich ein tiefer Einschnitt. Dabei steht auch das Schicksal der (vormals) ehelichen Wohnung im Mittelpunkt des Interesses. Streit gibt es oft um das Nutzungsrecht und etwaige Ausgleichszahlungen mit Auswirkungen auf den zu leistenden Unterhalt. Notfalls muss das Familiengericht zur Klärung angerufen werden.mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3 Vorläufige Überlassung bei Trennung

3.1 Rechtsgrundlage Vorläufige Regelung Im Fall des (beabsichtigten) Getrenntlebens bestimmt sich die Überlassung der Ehewohnung an einen der Ehegatten nach § 1361b BGB . Abs. 1 Satz 1 lautet: "Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benut...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 6.4 Teil-Vermietung in der Trennungszeit

Untervermietung zulässig Im Einzelfall ist der in der Ehewohnung verbliebene Ehegatte berechtigt oder sogar verpflichtet, einzelne Räume unterzuvermieten, um die finanziellen Lasten zu minimieren. Dem anderen steht ein Anspruch auf Unterlassung der Vermietung eines Zimmers in der im gemeinsamen Eigentum stehenden Wohnung der Beteiligten nicht zu.[1]mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.2.4 Begründung eines Mietverhältnisses

Abschluss eines Mietvertrags Besteht kein Mietverhältnis über die Ehewohnung, so können nach § 1568a Abs. 5 BGB sowohl der nutzungsberechtigte Ehegatte wie auch der Vermieter die Begründung eines Mietverhältnisses zu ortsüblichen Bedingungen verlangen. Dabei kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen eine angemessene Befristung des Mietverhältnisses beanspruchen. Anwe...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.7.1 Voraussetzungen

Gesetzliche Grundlage Rechtsgrundlage Der die Ehewohnung verlassende Ehegatte kann von dem nutzungsberechtigten Ehegatten eine Vergütung für die Nutzung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht.[1] Einen solchen Anspruch nimmt der BGH [2] – und ihm folgend die h. M.[3] – auch dann an, wenn der weichende Ehegatte die Wohnung freiwillig verlässt und dem verbleibenden Eheg...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.2 Voraussetzungen der Überlassung

Getrenntleben Der Überlassungsanspruch setzt neben dem Bestehen einer wirksamen Ehe voraus, dass die Eheleute getrennt leben i. S. d. § 1567 BGB (Nichtbestehen einer häuslichen Gemeinschaft) oder dass einer von ihnen getrennt leben möchte. Mitunter ist streitig, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Nach § 1567 Abs. 1 BGB leben die Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen kein...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 2 Begriff der Ehewohnung

Weite Auslegung Der Begriff der Ehewohnung [1] ist in den Zuweisungsvorschriften § 1361b und § 1568a BGB identisch verwendet und nach allgemeiner Meinung weit auszulegen. Erfasst werden alle Räume, die die Ehegatten zum Wohnen benutzen oder gemeinsam bewohnt haben oder die dafür nach den Umständen bestimmt waren. Zur Ehewohnung gehören auch die Nebenräume (Boden, Keller, Abste...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.7 Hauptsacheentscheidung

Umfassende Regelungen Die Entscheidung ergeht gemäß § 38 Abs. 1 FamFG durch zu begründenden Beschluss. Sie regelt den Verfahrensgegenstand sowie die Kosten und trifft gemäß § 209 Abs. 1 FamFG erforderliche flankierende Maßnahmen, vor allem zwecks Vollziehung einer Wohnungsüberlassung. Durchführungsanordnungen So kann dem Antragsgegner etwa aufgegeben werden, dem anderen Ehegatte...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.2.1 Ehewohnungssachen

Wer entscheidet? Gemäß § 200 FamFG sind Verfahren nach § 1361b und § 1568a BGB Ehewohnungssachen und damit Familiensachen, für die das Familiengericht sachlich zuständig ist. Stets ist der Richter, nicht der Rechtspfleger funktionell zuständig. Während der Anhängigkeit einer Ehesache ist dasjenige Gericht örtlich zuständig, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.4 Verbotene Eigenmacht

Selbsthilfe Streit zwischen Ehegatten führt mitunter dazu, dass einer den anderen aus der Ehewohnung aussperrt, indem er den Türschlosszylinder der Eingangstür austauscht. Aufgrund dieser verbotenen Eigenmacht i. S. d. § 858 BGB kann der Ausgesperrte (eigentlich) gemäß § 861 BGB Wiedereinräumung seines Mitbesitzes verlangen.[1] Allerdings ist das Konkurrenzverhältnis von § 13...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.3 Erschwerungsverbot

Wohlverhaltenspflicht Die Wohnungsüberlassung könnte unterlaufen werden, wenn der hierzu verpflichtete Ehegatte den Zielen der Zuweisung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht zuwiderhandelte. Daher hat dieser alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Ausübung des Nutzungsrechts durch den anderen Ehegatten zu erschweren oder zu vereiteln.[1] Zur Durchsetzung dieser Wohl...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.1 Freiwillige Gerichtsbarkeit

FamFG maßgeblich Die verfahrensrechtliche Behandlung der Ehewohnungssachen bereitet deshalb Schwierigkeiten, weil diese Verfahren zwar dem Zivilprozess ähneln, jedoch eindeutig als Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit einzuordnen sind.[1] Anzuwenden sind daher die Vorschriften des FamFG mit den entsprechenden Besonderheiten, die im Folgenden skizziert werden. Hinweis...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.7.2 Höhe der Vergütung

Üblicher Mietzins Die Höhe der Vergütung orientiert sich (als Obergrenze) an dem ortsüblichen Mietzins, zu dem eine vergleichbare Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt vermietet werden kann.[1] Die Höhe bemisst sich grundsätzlich im ersten Jahr nach der Trennung am angemessenen und sodann am objektiven Mietwert.[2] Damit entspricht sie dem unterhaltsrechtlich relevanten Wohnwe...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.4 Anwaltszwang

Komplizierte Regelung In familiengerichtlichen Verfahren wird zwischen Verfahren nach den Regeln der ZPO (Familienstreitsachen, z. B. Zugewinnausgleich) und solchen nach der freiwilligen Gerichtsbarkeit (fG-Verfahren, z. B. Ehewohnungssachen) unterschieden. Dabei gilt der Anwaltszwang grundsätzlich nur in ersteren (§ 114 Abs. 1 FamFG). Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wir...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.5 Betretungsrecht

Nur bei besonderem Grund? Fraglich ist, ob ein Ehegatte, der das im Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen hat, ein Recht auf Gewährung von Zutritt zu der Immobilie für sich oder Dritte hat. Immerhin steht jedem Miteigentümer nach § 743 Abs. 2 BGB ein Mitbenutzungsrecht zu. Doch nach Meinung des OLG Bremen[1] setzt ein Betretungsrecht das Vorliegen eines beso...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.6 Einstweilige Anordnung

Vorläufiger Rechtsschutz Das Gericht kann gemäß § 49 Abs. 1 FamFG durch eine einstweilige Anordnung[1] eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist (Anordnungsanspruch) und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht (Anordnungsgrund). Ein dringendes Bedürfnis besteht, wenn der Ehe...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 6.3 Ausgleich von Miete und Nebenkosten

Untervermietung zulässig Nach der Trennung steht dem in der angemieteten Ehewohnung verbliebenen Ehegatten eine Überlegungszeit von etwa 3 Monaten zu, ob er in der Wohnung bleibt oder ob sie gekündigt wird. In dieser Zeit bzw. bis zur Kündigung hat sich der ausgezogene Ehegatte an der Miete zur Hälfte zu beteiligen, allerdings nur soweit die Miete die angemessene Miete für ei...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.8 Titelherausgabe

"Titelverbrauch?" In Fällen der titulierten Wohnungsüberlassung stellt sich etwa im Fall der Versöhnung der Beteiligten die Frage des etwaigen "Titelverbrauchs". Nach überwiegender Auffassung ermöglicht nur im Verfahren der einstweiligen Anordnung der Titel auf Wohnungsüberlassung grundsätzlich die mehrfache Einweisung des Antragstellers in den Besitz.[1] Ein "Titelverbrauch" ...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 1 Regelung der weiteren Nutzung

Viele Streitfragen Zerbricht das Eheglück, haben die Partner nicht nur ihre gescheiterte Beziehung, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen zu verkraften. Steht Grundbesitz im gemeinsamen Eigentum oder im Alleineigentum eines Ehegatten, muss für die widerstreitenden Interessen eine angemessene Regelung gefunden werden – erst recht, wenn Kinder betroffen sind. Dabei kommt es ...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.6 Haftung für Energiekosten

Mitverpflichtung endet nicht Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie (z. B. Energielieferung) mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Hierdurch werden in der Regel beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet.[1] Wie ist dann die Rechtslage bei Trennung der Ehegatten? Haftet der Ehegatte für die Zahlungsrü...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.7.3 Auswirkungen auf den Unterhalt

Ausgleich des Wohnvorteils Unterhaltsregelung Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung kann grundsätzlich nur dann für angemessen angesehen werden, wenn die mit der Benutzung der gemeinschaftlichen Wohnung verbundenen Vorteile nicht schon auf andere Weise zwischen den Ehegatten berücksichtigt worden sind. Anderenfalls käme es zu einer doppelten Berücksichtigung des Wohnwerts, un...mehr

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Ehescheidung (Miete) / Zusammenfassung

Begriff Die Frage, wer nach einer Ehescheidung zur Weiternutzung der gemieteten Ehewohnung berechtigt ist, regelt seit 1.9.2009 der neue § 1568a BGB. Die bisherigen Bestimmungen der Hausratsverordnung wurden ersatzlos aufgehoben. Entscheidend für die rechtliche Beurteilung ist, ob der Mietvertrag über die Ehewohnung mit beiden Ehepartnern (s. u. Abschnitt 1) oder nur mit eine...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 8 Vollstreckung

Selbstständiges Verfahren Bei den Verfahrensgegenständen der freiwilligen Gerichtsbarkeit – also auch Ehewohnungssachen – ist das Thema "Vollstreckung" schwerpunktmäßig in §§ 86–96a FamFG geregelt. Entsprechende Vollstreckungsanträge leiten grundsätzlich selbstständige Verfahren ein.[1] Für bestimmte Vollstreckungsfälle verweist § 95 Abs. 1 FamFG auf die ZPO, allerdings nur s...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.1 Rechtsgrundlage

Vorläufige Regelung Im Fall des (beabsichtigten) Getrenntlebens bestimmt sich die Überlassung der Ehewohnung an einen der Ehegatten nach § 1361b BGB . Abs. 1 Satz 1 lautet: "Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, sow...mehr