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Rückstellungen


Rückstellung für unterlassene Instandhaltung

Verschiedenste Rückstellungen müssen zum Ende des Finanzjahres errechnet werden, auch die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung. Wir geben Ihnen in unserem Top-Thema die wichtigsten Informationen zu Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung an die Hand: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie komme ich in der Buchhaltung an die richtigen Daten? Wie berechnet man die Rückstellung korrekt?









IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung

Steuern in der Handelsbilanz

Stellungnahme des IDW zur Behandlung von strittigen Steueransprüchen in der Handelsbilanz. In der Ausgabe 4/2017 hat das IDW in seiner Zeitschrift IDW-Life (Ausgabe 4/2017, S. 528) seine Rechtsansicht zur Behandlung von strittigen Steueransprüchen im handelsrechtlichen Jahresabschluss dargestellt. Betroffene, die sich an diese Rechtsauffassung halten, dürften im Rahmen einer Abschlussprüfung des Jahresabschlusses auf der sicheren Seite sein.

















Bilanzierung

Rechnungszins bei der Rückstellungsbewertung in der Niedrigzinsphase

Als Konsequenz aus der internationalen Finanzkrise ist das Zinsniveau stetig und anhaltend gesunken. Dies ruft bei der Bilanzierung Probleme hervor: Handelsrechtlich, steuerrechtlich und in den IFRS wird das Problem des Diskontierungszinssatzes allerdings vollkommen unterschiedlich gehandhabt. Wir zeigen die Unterschiede auf und wie die Bundesregierung mit einer Verlängerung des Glättungszeitraums handelsrechtlich den Problemen entgegentreten will.















Kommunaler Zweckverband

Rückstellungen für Verrechnungsverpflichtungen

Ein kommunaler Zweckverband, dessen Aufgabe die kostendeckende Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist, hatte in einer Preiskalkulationsperiode (im Streitfall: 2003-2006) einen Kostenüberschuss erzielt, den er verpflichtend preismindernd in seine (insoweit nicht-kostendeckenden) Nutzungsentgelte der nächsten Kalkulationsperiode einzupreisen hatte. Fraglich war, ob für die periodenübergreifende Ausgleichspflicht in der Steuerbilanz eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten dem Grunde nach zu bilden ist.


"Kippgebühren"

Bewertung von Rückstellungen

Für die Verpflichtung, eine ausgebeutete Kiesgrube durch Auffüllung, Planierung und Bepflanzung der abgebauten Flächen zu rekultivieren, ist in Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Fraglich ist, ob und bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen wirtschaftliche Vorteile, die bei der Erfüllung einer Verpflichtung voraussichtlich entstehen (hier: Kippgebühren), bei der Bewertung der Rückstellung rückstellungsmindernd berücksichtigt werden dürfen/müssen.