Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen
Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (vgl. BMF, Schreiben v. 12.7.2005 und v. 9.9.2009), wird jedoch nochmals verlängert. Die Pauschalregelung kann somit für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 1.1.2016 enden.
BMF, Schreiben v. 4.11.2013, IV C 6 - S 2175/07/10001
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.6605
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.953
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2756
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.105
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
747
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
740
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4962
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
473
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
456
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
454
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026