BMF:  Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen

Nach dem BMF-Schreiben vom 16.8.2000 können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen.

Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (vgl. BMF, Schreiben v. 12.7.2005 und v. 9.9.2009), wird jedoch nochmals verlängert. Die Pauschalregelung kann somit für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 1.1.2016 enden.

BMF, Schreiben v. 4.11.2013, IV C 6 - S 2175/07/10001

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