Haufe Online Redaktion
Nach dem BMF-Schreiben vom 16.8.2000 können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen.
Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (vgl. BMF, Schreiben v. 12.7.2005 und v. 9.9.2009), wird jedoch nochmals verlängert. Die Pauschalregelung kann somit für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 1.1.2016 enden.
BMF, Schreiben v. 4.11.2013, IV C 6 - S 2175/07/10001
Schlagworte zum Thema:
Gewinnermittlung, Rückstellung
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.9175
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.013
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.571
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
4.33735
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.8476
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
3.770
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.585
-
Rund 244.000 Rentner müssen 2024 keine Steuern mehr zahlen
2.966
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.577
-
1. Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen nach § 7b EStG wurde reaktiviert
2.067
-
Einordnung von Umsätzen aus Online-Dienstleistungsangeboten
07.05.2024
-
Mehrergebnis der Thüringer Steuerfahndung
02.05.2024
-
Steuerliches Einlagekonto bei rechtsfähigen privaten Stiftungen
26.04.2024
-
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2023
26.04.2024
-
Bundeseinheitlicher Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
25.04.2024
-
PV-Anlagen auf einer land- und forstwirtschaftlichen Hofstelle
17.04.2024
-
Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ergänzt
15.04.2024
-
Rund 244.000 Rentner müssen 2024 keine Steuern mehr zahlen
15.04.2024
-
Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
10.04.2024
-
Weitere Neuerungen und Besonderheiten
10.04.2024