Rückstellungen für Verrechnungsverpflichtungen
Diese Entscheidung steht im Widerspruch zum BMF-Schreiben vom 28.11.2011 (BStBl I S. 1111), wonach Verrechnungsverpflichtungen als Bestandteil bestehender Vertragsverhältnisse mangels Erfüllungsrückstand nicht passiviert werden können. Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 28.11.2011 aufgehoben.
BMF, Schreiben v. 22.11.2013, IV C 6 - S 2137/09/10004 :003
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