Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / IV. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 105 Der Geschäftsführer ist üblicherweise alleine zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Er darf für konkrete Handlungen, die das tägliche Geschäft betreffen, eine einfache schriftliche Vollmacht für Mitarbeiter erstellen. Beispielsweise wird die Sekretärin bevollmächtigt, die Satzung dem Handelsregister einzureichen und die Bestätigung über die Eintragung der Firme...mehr

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Rumänien / 2. Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft

Rz. 6 Die Vorgründungsgesellschaft ist im GesG nicht geregelt. Nach den allgemeinen Regeln des rumänischen Zivilrechts ist aber ein auf Gründung einer Gesellschaft gerichteter Vorvertrag grundsätzlich möglich. In diesem Fall müssten jedoch die wesentlichen Elemente (zumindest Stammkapital und Gesellschafter) bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Vorvertrags bestimmt sein....mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Geschäftsbriefe

Rz. 112 Auf Geschäftsbriefen, Anzeigen sowie "allen Verlautbarungen nach außen hin"[159] müssen neben der Firmierung Angaben gemacht werden zum Gesellschaftstyp, Sitz, zuständigen Handelsregister und zur entsprechenden Matrikel-, Steuernummer sowie im Fall einer GmbH, AG oder KGaA zur Höhe des Gesellschaftskapitals. Wurde nicht das ganze Gesellschaftskapital einbezahlt, muss...mehr

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Schweiz / d) Treuepflicht und Konkurrenzverbot

Rz. 108 Das personenbezogene Element der GmbH zeigt sich unter anderem darin, dass das Gesetz die Gesellschafter verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Interessen der Gesellschaft beeinträchtigt. Insbesondere dürfen sie nicht Geschäfte betreiben, die sie bevorteilen und den Zweck der Gesellschaft beeinträchtigen (Art. 803 Abs. 2 OR). Die Statuten können auch umfassende ...mehr

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Türkei / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 117 Gemäß Art. 18 Abs. 1 und 40 HGB sind Kaufleute gehalten, die Gründung einer Handelsgesellschaft und die Aufnahme der damit verbundenen Tätigkeiten innerhalb von 15 Tagen beim Handelsregister registrieren zu lassen. Der Antrag wird von einer bevollmächtigten Person im Namen der Gesellschaft gestellt. Ebenso wie der Geschäftsführer der Gesellschaft diese Formalitäten e...mehr

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England und Wales1 England ... / aa) Begriff der Anteilsklassen

Rz. 271 Die Articles of Association können grundsätzlich Anteile verschiedener Beschaffenheit (Anteilsklassen – class rights) definieren und damit die Rechtspositionen der Gesellschafter unterschiedlich ausgestalten. Rz. 272 Gemeinhin wird unterschieden zwischenmehr

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Finnland / 1. Aktionärsverzeichnis

Rz. 98 Der Inhaber der Aktien erlangt die Gesellschafterstellung erst, wenn er in das Aktionärsverzeichnis eingetragen ist oder wenn er der Gesellschaft seinen Erwerb mitgeteilt und nachgewiesen hat. Erst dann kann er seine Rechte als Aktionär ausüben, insbesondere an der Hauptversammlung teilnehmen und dort seine Rechte geltend machen. Er kann aber schon vor dieser Eintragu...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 4. Treuhandmodelle

Rz. 18 Ein trading trust ist ein Vertrag, aufgrund dessen ein Treuhänder (trustee), normalerweise eine Kapitalgesellschaft, für bestimmte Begünstigte (beneficiaries) eine Gesellschaft betreibt oder eine Kapitalanlage tätigt.[23] Um einen trust zu errichten, wird i.d.R. von dem Gründer (settlor) ein nominaler Geldbetrag bestimmt, der von dem Treuhänder für die Begünstigten tr...mehr

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England und Wales1 England ... / (1) Klagebefugnis nach der Regel in Foss vs. Harbottle

Rz. 281 Um eine Klagebefugnis entweder gegenüber einem Dritten oder gegenüber der Ltd. selbst zu haben, müssen nach dem Common Law die hohen Anforderungen aus der Entscheidung Foss vs. Harbottle [49] überwunden werden, die zwei unabhängige Wertungen enthält und beide Fallgruppen zu einer Regel verbindet: Rz. 282 Zum einen darf ein Gesellschafter nur ausnahmsweise Ansprüche der...mehr

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Kanada / 2. Einsicht in die Unterlagen der Gesellschaft

Rz. 43 Sect. 21 (1) CBCA gewährt neben Gesellschaftern auch Gläubigern der Gesellschaft sowie dem Director das Recht, die in Sect. 20 (1) CBCA bezeichneten Unterlagen der Gesellschaft während üblicher Geschäftszeiten kostenfrei einzusehen und sich daraus Auszüge zu fertigen. Es handelt sich um:mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 25 Die fakultativen Bestandteile eines Gesellschaftsvertrags können in zwei Gruppen aufgeteilt werden. Zum einen handelt es sich um dispositive Regelungen, die die Gesellschafter im Rahmen ihrer im ZTD enthaltenen Ermächtigung anders regeln können, als es das Gesetz vorsieht. Zum anderen handelt es sich um Regelungen, deren Anwendung die Einrichtung eines bestimmten rech...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / l) Ausnahmeregelung im Fall von Verschwiegenheitspflichten

Rz. 107 Gemäß Art. 8ab Abs. 5 AHiRL können entsprechende nationale Regelungen eingeführt werden, die die Intermediäre von der Meldepflicht befreien, wenn die Offenlegung gegen eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht verstoßen würde. Intermediäre können die in Unterabs. 1 genannte Befreiung nur insoweit in Anspruch nehmen, als sie ihre Tätigkeit im Rahmen der für ihren Beru...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / d) Gesellschafterklagen

Rz. 67 Die Gesellschafter haben das Recht, Ansprüche der Gesellschaft im eigenen Namen im Wege der Prozessstandschaft geltend zu machen (derivative suit). Von Bedeutung ist diese Klagemöglichkeit insbesondere im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen ihre Geschäftsführungsorgane oder gegen den Mehrheitsgesellschafter. Die Klag...mehr

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Singapur / IV. Kosten der Gründung

Rz. 29 Im internationalen Vergleich sind die Kosten für eine Gesellschaftsgründung als eher gering einzustufen. Für die Gründung einer Pte. Ltd. sind unabhängig von der Höhe der Kapitalisierung eine Registergebühr i.H.v. 300 SGD sowie Kosten für die Namensregistrierung i.H.v. ca. 15 SGD zu veranschlagen. Rz. 30 Beurkundungs- und Bekanntmachungsgebühren entstehen nicht. Eine K...mehr

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England und Wales1 England ... / bb) Sonderfragen der derivative action

Rz. 278 Bei der derivative action handelt es sich nicht um eine Klage, die im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern als Parteien des Rechtsstreits ausgetragen wird, sondern um die Frage der Klagebefugnis, wenn ein Gesellschafter gegen einen Dritten klagt. Im Rahmen seiner Klage gegen den Dritten bedarf er einer Zulassung seiner Klage durch das angerufene Gericht zur F...mehr

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Finnland / 2. Eintragung in das Aktionärsverzeichnis

Rz. 108 Bevor die Übertragung in das das Aktionärsverzeichnis eingetragen wird, muss der Erwerber einen sog. zuverlässigen Nachweis über seinen Erwerb und die Zahlung der Steuer für Vermögensübertragungen (vgl. Rdn 120) darlegen (OYL 3:16.1). Aufgabe des Vorstands ist es hauptsächlich, zu überprüfen, dass der Erwerb gültig und endgültig ist. Als ein "zuverlässiger Nachweis" ...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / III. Geschäftsführung

Rz. 128 Das Recht der Vorstandsmitglieder zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung der Gesellschaft bezieht sich auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeiten der Gesellschaft (Art. 204 HGG). Rz. 129 Der Vorstand haftet der Gesellschaft gegenüber für den Schaden, den er durch sein dem Gesetz oder dem Gesellschaftsvertrag widersprechendes Handeln oder Unterlass...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Qualifikation als allgemeines Verkehrsrecht

Rz. 54 Ein geringeres Konfliktpotential im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit weisen grundsätzlich auch solche Regelungen auf, die Bestandteil des sog. allgemeinen Verkehrsrechts sind. Dabei handelt es sich um Rechtsvorschriften, die unterschiedslos auf natürliche und juristische Personen, auf In- und Ausländer anwendbar sind, wie die allgemeinen Haftungstatbestände des...mehr

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Estland / II. Gründerhaftung

Rz. 39 Nimmt die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb schon vor Eintragung in das Handelsregister auf, haften die Handelnden für die entstandenen Verbindlichkeiten persönlich und gesamtschuldnerisch. Die Gesellschaft muss vor Eintragung in das Handelsregister den Zusatz "asutamisel"“ ("in Gründung") führen. Auf die Vor-OÜ finden die Grundsätze über die OÜ Anwendung, soweit di...mehr

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Tschechische Republik / IV. Verpfändung des Geschäftsanteils

Rz. 50 Titel für die Entstehung eines Pfandrechts kann ein Vertrag oder die Entscheidung eines staatlichen Organs sein. Zusätzlich kann ein Pfandrecht kraft Gesetzes entstehen. Der Vertrag über die Errichtung des Pfandrechts muss die Festlegung des Gegenstands des Pfandes, d.h. des verpfändeten Geschäftsanteils, und die abgesicherte Forderung enthalten. Der Gesellschaftsvert...mehr

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Deutschland / 6. Geschäftsanteile

Rz. 42 Der Begriff des Geschäftsanteils umschreibt den Anteil am Stammkapital sowie die sich aus der Gesellschafterstellung ergebenden Rechte und Pflichten. Die Anzahl sowie die Höhe der Nennbeträge der Geschäftsanteile können frei bestimmt werden, sofern sie auf volle Euro lauten. Die Höhe der Nennbeträge der einzelnen Geschäftsanteile kann unterschiedlich bestimmt werden, ...mehr

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Ukraine / III. Umwandlung

Rz. 212 Unter dem Begriff der Umwandlung der Gesellschaft ist der Unternehmensrechtsformwechsel zu verstehen. Bei der Umwandlung einer Gesellschaft in eine andere gehen das gesamte Vermögen, alle Rechte und Pflichten der ersten Gesellschaft auf die neue über, Art. 52 GmbHG und Art. 108 ZGB. Im Falle einer Umwandlung der Gesellschaft erfolgt die staatliche Registrierung der A...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Auflösungsgrund des Art. 2:19a NL-BGB

Rz. 269 Die Handelskammer ist befugt, eine B.V. aufzulösen, wenn mindestens zwei der folgenden Umstände zutreffen:mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / H. Weitere Organe der Gesellschaft

Rz. 90 Die luxemburgische Gesetzgebung kennt den Aufsichtsrat im deutschen Sinne des Wortes nicht. Was die GmbH anbelangt, besteht die Pflicht, einen oder mehrere Kontenkommissare ("commissaires aux comptes") einzusetzen, erst, wenn die Zahl der Gesellschafter 60 übersteigt. Die Kommissare werden in der Gründungsurkunde oder bei Erreichen der oben genannten Zahl für maximal ...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Änderungen der Articles of Association

Rz. 132 Die Articles entsprechen am ehesten dem Gesellschaftsvertrag nach deutschem Vorstellungsbild. Sec. 33 CA 2006 sieht die Articles als mehrseitiges Vertragsverhältnis an, das sowohl zwischen der Gesellschaft und jedem Gesellschafter als auch zwischen den Gesellschaftern untereinander abgeschlossen worden ist. Dies bedeutet, dass die Gesellschafter gegeneinander Klage e...mehr

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Weißrussland / II. Direktor/die Direktion der GmbH

Rz. 48 Der Direktor ist im täglichen Geschäft das wichtigste Organ der GmbH. Üblich ist die Bestellung nur eines (General-) Direktors. Die Bildung eines kollegialen Leitungsorgans (Direktion) in einer GmbH ist möglich, jedoch nicht sehr verbreitet.[42] Der Direktor wird in Abhängigkeit von den Regelungen in der Satzung entweder durch die Gesellschafterversammlung oder durch ...mehr

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Serbien / 1. Geschäftsanteil

Rz. 56 Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, bestimmt sich der Geschäftsanteil eines Gesellschafters nach der Höhe der übernommenen Stammeinlage. Des Weiteren werden die Stimmrechte, Gewinnanteile sowie Anteile an ausgeschütteten Liquidationsüberschüssen anteilsmäßig auf Grundlage der Höhe der übernommenen Stammeinlange des Gesellschafters bestimmt (Art. 151...mehr

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Ukraine / I. Rechtsnatur der Satzung

Rz. 28 Die Satzung ist ein Akt, der den Rechtsstatus einer GmbH und die Grundlagen ihrer Tätigkeit festlegt, da diese die für die Gesellschafter, Dienstpersonen und andere Mitarbeiter der juristischen Person zwingenden Bestimmungen anlässlich ihrer Rechte, Pflichte und Haftung beinhaltet sowie das Verfahren der Bestätigung von Satzungsänderungen festlegt. Rz. 29 Die Satzung i...mehr

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Argentinien / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 18 Der gesetzliche Mindestumfang der Gründungsurkunde (Art. 11 LSC) hat folgende Angaben zu beinhalten:mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / b) Haftungsfreistellung und Versicherungen

Rz. 94 Der Corporations Act verbietet es einer Gesellschaft sowie verbundenen Gesellschaften, einen Director unter den folgenden Umständen von der Haftung freizustellen:[103]mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Inhalt des Gesellschafterbuches

Rz. 310 Der gesetzliche Mindestinhalt nach Sec. 113 CA 2006 umfasst die folgenden Angaben:[64]mehr

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Japan / c) Direktor oder Direktoren

Rz. 32 Der Direktor oder die Direktoren werden von der Generalversammlung gewählt. Bei mehreren Direktoren agiert jeder getrennt und unabhängig von den anderen, Art. 348 Abs. 1, 349 Abs. 1, 2 kaisha hō. Die Befugnis zur getrennten Geschäftsführung ist indes eingeschränkt bei allen wichtigen Entscheidungen. So können z.B. die Wahl und Abberufung von Prokuristen (shihai nin), ...mehr

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Finnland / 2. Optionsrechte und andere gesonderte Rechte auf Bezug von Aktien

Rz. 71 Neben der Emission von Aktien (vgl. oben Rdn 67) kann die Gesellschaft nach den Vorschriften des 10. Abschnitts OYL Optionsrechte (optio-oikeus) ausgeben, die zu einer Zeichnung neuer Aktien oder eigener Aktien der Gesellschaft gegen Gegenleistung berechtigen. Der Inhaber des Optionsrechts zahlt der Gesellschaft sowohl für sein Recht, Aktien zu zeichnen, als auch für ...mehr

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Griechenland / II. Buchführungspflicht

Rz. 130 Den Geschäftsführern trifft die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung (Art. 22 G. 3190/1955). Am Ende jedes Geschäftsjahres müssen die Geschäftsführer den Jahresabschluss aufstellen (Art. 22 Abs. 1 G. 3190/1955). Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Gewinnausschüttungsverzeichnis und dem Anhang. Für ihre Ausstellung komme...mehr

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Schweiz / 3. Haftung des Geschäftsführers

Rz. 142 Die Geschäftsführer können gem. Art. 827 OR i.V.m. Art. 753 ff. OR sowohl der Gesellschaft als auch den Gesellschaftern und den Gesellschaftsgläubigern gegenüber zur Verantwortung gezogen werden. Als mögliche Haftpflichtige unter dieser Norm werden alle Personen aufgezählt, die an der Gründung mitwirken (siehe Rdn 57) oder sich mit der Geschäftsführung, Revision oder...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / III. Insolvenzantragspflicht und Haftung

Rz. 109 Die luxemburgische Gesetzgebung sieht keine Pflicht der Geschäftsführer vor, einen Insolvenzantrag zu stellen. Es ist jedoch klar, dass eine solche Initiative ihnen zugutegehalten wird bei der Untersuchung ihrer Verantwortung und Haftung für die Insolvenz der Gesellschaft. Rz. 110 Sollten Verantwortliche einer in Konkurs geratenen Gesellschaft durch gravierendes und e...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / a) Geschäftsanteile einer besonderen Art oder Bezeichnung

Rz. 61 Es gibt keine ausdrückliche Definition des Geschäftsanteils, lediglich im Umkehrschluss aus Art. 2:190 NL-BGB: "Rechte, die kein Stimmrecht und keinen Anspruch auf Gewinn oder Rücklagen vermitteln, werden nicht als Anteile betrachtet." Im Falle einer B.V. kann es sich nur um Namensanteile (aandeel op naam) handeln; Inhaberanteile (aandelen aan toonder) gibt es nicht. ...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / IV. Finnland

Rz. 8 Das finnische Konzernrecht[20] baut seine Definition auf Abschnitt 1 § 5 Buchführungsgesetz auf. Besteht nach der dortigen Regelung ein Bestimmungsrecht einer Gesellschaft über eine andere Gesellschaft, so handelt es sich um einen Konzern. Die den Konzern betreffenden Regelungen finden sich darüber hinaus in die verschiedenen Teilrechtsgebiete eingegliedert, hauptsächl...mehr

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Rumänien / 6. Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 29 Gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (oder auch der Gesellschafter untereinander), die nicht bereits im GesG oder in anderen damit zusammenhängenden Gesetzen vorgesehen sind, können aufgrund des allgemeinen Prinzips der Vertragsfreiheit im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften in den Gründungsakt aufgenommen werden. Rz....mehr

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Estland / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 58 Die erste Eintragung im Handelsregister ist die Anmeldung des Unternehmens. Damit erlangt das Unternehmen die Rechtsstellung einer juristischen Person mit eigenen Rechten und Pflichten. Den Antrag muss der Geschäftsführer binnen einem Jahr nach Abschluss des Gründungsvertrags stellen, danach verliert der Gründungsvertrag seine Gültigkeit. Rz. 59 Ebenso wie die Entstehu...mehr

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Ungarn / I. Überblick

Rz. 1 Im Zuge der Neukodifikation des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches als Gesetz Nr. V aus dem Jahr 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (Polgári Törvénykönyv, kurz "Ptk.") ist das ungarische Gesellschaftsrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert worden. Dies umfasst somit die Regeln für die Gründung, Organisation, Funktion sowie Rechte, Pflichten und Haftung der ...mehr

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Griechenland / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 136 Das griechische Insolvenzrecht wird in der griechischen Konkursordnung (kodifiziertes Gesetz 3588/2007) geregelt. Besondere Regelungen über das Sanierungsrecht sind in der Gesetzesverordnung 3562/1956 und im G. 1892/1990 zu finden. Rz. 137 Im Falle einer Krise der Gesellschaft i.S.d. Verlustes der Hälfte des Stammkapitals sind die Geschäftsführer verpflichtet, unverzü...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 3. Auflösung durch behördliche Verfügung

Rz. 171 Eine Gesellschaft kann ferner durch Verfügung der zuständigen Verwaltungsbehörde (administrative dissolution), i.d.R. des secretary of state oder einer Steuerbehörde, (vorübergehend) aufgelöst werden, wenn sie ihre Steuern oder ihre jährlichen Registrierungsgebühren (franchise taxes) nicht entrichtet hat (§ 510 DGCL, § 2205 Cal. Revenue and Taxation Code, § 203-a NY ...mehr

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England und Wales1 England ... / bb) Frist für die Ablehnung

Rz. 333 Die Geschäftsführer müssen dem Erwerber innerhalb von zwei Monaten nach Anmeldung der Übertragung bei der Gesellschaft ihre Weigerung, den Erwerber einzutragen, bekanntgeben. Der Verstoß gegen diese Pflicht ist strafbewehrt (Sec. 771 CA 2006). Rz. 334 Wird diese Frist nicht eingehalten, verliert die Gesellschaft das Ablehnungsrecht. Der Erwerber kann einen Rechtsbehel...mehr

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Slowakei / III. Geschäftsführung

Rz. 109 Die Geschäftsführer sind verpflichtet, ihre Funktion mit der fachlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den Interessen der Gesellschaft und aller Gesellschafter auszuüben. Sie sind vor allem verpflichtet,mehr

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Italien / II. Jahresabschluss

Rz. 182 Für den Jahresabschluss hat die Reform ebenfalls einige wesentliche Neuerungen gebracht, auch wenn die Verweisungen auf die Bestimmungen der Aktiengesellschaft fortbestehen. Rz. 183 Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern zu erstellen und hat den Vermögensstatus, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht gemäß den Bestimmungen für die Aktiengesellsc...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Betriebsstättenstaat

Rz. 181 Der überkommenen Rechtsprechung des BFH zu Verlusten ausländischer Betriebsstätten unbeschränkt Steuerpflichtiger liegt der bereits auf den RFH zurückgehende Gedanke zugrunde, dass die Freistellung nach den DBA sowohl positive als auch negative Einkünfte erfasst (sog. Symmetriethese). Das hat zur Folge, dass die Verluste aus ausländischen Betriebsstätten aufgrund der...mehr

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Deutschland / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 144 Die Rechte der Gesellschafter richten sich in erster Linie nach dem zwingenden Recht (z.B. §§ 26, 53, 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), in zweiter Linie nach dem Gesellschaftsvertrag und schließlich – in Ermangelung besonderer Regelungen in diesem – hilfsweise nach den §§ 46–51 GmbHG (vgl. § 45 GmbHG). Die Gesellschafter zusammen sind das oberste Willensbildungsorgan der Gesel...mehr

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Estland / II. Ausländische Zweigniederlassungen

Rz. 122 Die Filiale ist die Zweigniederlassung einer ausländischen Handelsgesellschaft in Estland. Das Führen einer Zweigniederlassung ist in vielerlei Hinsicht angenehmer und weniger bürokratisch, als eine selbstständige Einheit zu gründen. So sind die Anforderungen an die Jahresberichte für die Behörden geringer, ferner gibt es keine Pflicht zu einer regelmäßigen Versammlu...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Überblick

Rz. 174 Die ausladensten Diskussionen drehten sich nach dem vermehrten Zuzug europäischer Auslandsgesellschaften als Folge der Judikatur des EuGH zur gesellschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit um die Qualifikation der Pflicht des Geschäftsführers, bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zu beantragen,...mehr