Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 4 Sitzverlegung / 2. Fälle der Herausverlegung des Satzungssitzes einer GmbH

Rz. 79 Mittlerweile hat sich das OLG Frankfurt[213] als erstes deutsches Obergericht mit einem Fall des Herausformwechsels einer deutschen GmbH auf eine italienische S.r.l. befasst. Im Grundsatz zutreffend stellt es fest, dass aufgrund der Niederlassungsfreiheit aus Art. 49, 54 AEUV und der Interpretation dieser Normen durch den EuGH einer deutschen GmbH eine Satzungssitzver...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / III. Buchführungspflicht

Rz. 145 Die Gesellschaft ist zur Führung eines ordnungsgemäßen Rechnungswesens unter Einhaltung der indischen Rechnungslegungsvorschriften verpflichtet, Section 128 (1) CA. Die Rechnungslegungsvorschriften ergeben sich aus dem Companies Act, Sections 128 ff. CA, und diversen Ausführungsbestimmungen, insbesondere den 32 Rechnungslegungsgrundsätzen des indischen Berufsverbande...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / d) Haftung gegenüber Dritten

Rz. 129 Die directors haften grundsätzlich nicht für Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur dann, wenn ein director die persönliche Haftung übernommen oder nicht zu erkennen gegeben hat, dass er im Namen der corporation gehandelt hat. Die directors haften grundsätzlich auch nicht für die von anderen directors oder offi...mehr

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Deutschland / I. Besteuerung der GmbH

Rz. 249 Die laufenden Erträge der GmbH werden von der Körperschafts- sowie der Gewerbesteuer erfasst. Während die Gewerbesteuer die Erträge in einer Gemeinde erfasst (die Steuerlast beträgt je nach Gemeinde zwischen 15 bis 20 %), besteuert die Körperschaftsteuer den Ertrag der GmbH als Ganzes (der Steuersatz beträgt 25 %), unabhängig davon, in welcher Gemeinde er erzielt wur...mehr

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Tschechische Republik / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 Das tschechische Gesellschaftsrecht wird in dem Gesetz über Handelskörperschaften (GHK), das zum 1.1.2014 in Kraft getreten ist, geregelt. Im GHK werden allgemeine Grundsätze des Gesellschaftsrechts, die allen Rechtsformen der Gesellschaften gemeinsam sind, geregelt. Daneben enthält das GHK eine abschließende Regelung der einzelnen Rechtsformen der Handelsgesellschafte...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Anforderungen an die Person des Geschäftsführers

Rz. 400 Die gesetzlichen Regeln über die Geschäftsführer (directors) enthalten sowohl Bestimmungen zu deren Voraussetzungen als auch Regelungen, die diesen haftungsbewährte Pflichten auferlegen. Folglich fallen unter den Begriff des Geschäftsführers nicht nur ordentlich bestellte, sondern auch de facto-Geschäftsführer. Rz. 401 Grundsätzlich werden für die Bestellung als Gesch...mehr

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Österreich / d) Verfahren im Erbfall und praktischer Ablauf

Rz. 146 Im Erbfall geht der Geschäftsanteil zunächst ex lege auf die Verlassenschaft über. Die Vertretung der Verlassenschaft obliegt den Erben, die eine Erbantrittserklärung abgegeben haben (§ 810 ABGB). Diese sind daher berechtigt, in einer Generalversammlung das Stimmrecht auszuüben. Für Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung benötigen sie dazu die Genehmigung des Ver...mehr

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Estland / 1. Möglichkeit des Rechtsformwechsels einer Gesellschaft

Rz. 97 Dieses Umwandlungsverfahren ist in den §§ 478–504 HGB geregelt. Dabei wird eine Handelsgesellschaft in eine andere Rechtsform umgewandelt. Der Rechtsformwechsel bietet sich als relativ einfache und kostengünstige Variante insbesondere dann an, wenn es darum geht, die Vorteile einer anderen Rechtsform unter Beibehaltung der Firma zu nutzen. Da lediglich eine Gesellscha...mehr

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Warum müssen Unterweisungen... / 1.3 Unfall- und Berufskrankheitsgeschehen

Bei vielen Unfallanalysen muss festgestellt werden, dass menschliches Fehlverhalten zum Unfall geführt hat. Analysiert man das Fehlverhalten kann man sehr häufig feststellen, dass bestimmte Schutzmaßnahmen sowie Anweisungen zum Bedienen von Maschinen etc. nicht im ausreichendem Maße bekannt waren. Aussagen des Verunfallten wie "das habe ich nicht gewusst" oder "das hat mir k...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / b) Treuepflicht

Rz. 125 Die directors müssen ihre Entscheidungen im guten Glauben (good faith) und in aus ihrer Sicht vernünftiger Weise im besten Interesse der Gesellschaft treffen. Die Treuepflicht (duty of loyalty) verbietet es den directors, aus ihrer Stellung eigene Vorteile auf Kosten der Gesellschaft zu ziehen. So stellen Angelegenheiten, an denen ein Mitglied des board of directors ...mehr

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Italien / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 212 Nach Art. 25 des Gesetzes Nr. 218 vom 31.5.1995 ist auf Gesellschaften grundsätzlich das Recht des Staates anwendbar, in dem sie gegründet wurden. Unabhängig vom Ort der Gründung ist italienisches Recht auch anwendbar, wenn sich der Verwaltungssitz oder der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen (oggetto principale) in Italien befinden. Das anwendbare Recht rege...mehr

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Estland / I. Allgemeines

Rz. 130 Das Gesetz bestimmt zwei Arten des Auflösungsverfahrens: die freiwillige Auflösung aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses und die zwangsweise Auflösung durch ein Gericht. Daneben kann das Vorliegen eines im Gesetz bzw. in der Gesellschaftssatzung festgelegten Grundes zur Auflösung der Gesellschaft führen. Für einen Auflösungsbeschluss der Gesellschafter ist eine ⅔-...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / a) Verwaltungsrechte

Rz. 64 Die Gesellschafter haben die Entscheidungskompetenz über die Organisationsverfassung der corporation. Sie haben das Recht, die articles of incorporation zu ändern (§ 242(b) DGCL, § 902 CalCC, § 803 NYBCL). Sie sind ferner originär zuständig für den Erlass und die Änderung der bylaws. Zu den weiteren Rechten der Gesellschafter gehören die Wahl und die Abberufung der Mi...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / e) Treuepflichten des Mehrheitsgesellschafters

Rz. 68 Gesellschafter, die aufgrund ihrer Beteiligungshöhe oder aus sonstigen Gründen Kontrolle über die Gesellschaft ausüben können, unterliegen einer besonderen Treuepflicht gegenüber den Minderheitsgesellschaftern. So ist es den Mehrheitsgesellschaftern untersagt, ihren Einfluss auf die Gesellschaft in einer Weise auszuüben, die zu einer Unterdrückung (opressions) der Min...mehr

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Haftung und Verantwortung i... / 1.2.5 Beschäftigte als Adressaten

Die Beschäftigten sind nach dem ArbSchG verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten und gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Damit korrespondiert die Pflicht des Arbeitgebers, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unt...mehr

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China / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 171 Am 1.6.2007 trat ein neues Konkursgesetz in Kraft, welches sowohl für innerchinesische Gesellschaften als auch für FIEs gilt und sich verstärkt an den Erfordernissen der Marktwirtschaft orientiert.[31] So ersetzt das Gesetz beispielsweise die bisherigen "Abwicklungsteams" durch ein Konzept der "Konkursverwaltung" und eröffnet die Möglichkeit von Sanierungsverfahren, ...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / M. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 176 Das indische Recht geht von der Gründungstheorie aus, wonach die in Indien gegründete Private Limited die Regelungen des indischen Rechts, insbesondere des Companies Act mit Ausführungsbestimmungen, zu befolgen hat. Der Companies Act regelt ergänzende Pflichten für Fallkonstellationen, in denen Teile des Geschäftsbetriebes wie Zweigniederlassungen sich außerhalb Indi...mehr

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England und Wales1 England ... / bb) Rechtsschutz gegen eine Änderung der Rechte von Anteilsklassen

Rz. 274 Mit Zustimmung von 75 % der abgegebenen Stimmen aller Gesellschafter der betroffenen Anteilsklasse in einer Gesellschafterversammlung oder bei einer schriftlichen Beschlussfassung mit Zustimmung von Gesellschaftern, die drei Viertel des Nominalkapitals der Anteilsklasse halten, kann nunmehr nach dem gesetzlichen Regelungsmodell geändert werden. In den Articles dürfen...mehr

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Österreich / II. Fakultativer Inhalt

Rz. 50 Üblicherweise werden in Gesellschaftsverträgen folgende zusätzlichen Vereinbarungen getroffen:mehr

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Schweiz / II. Gesellschafter

Rz. 21 Gemäss Gesetzeswortlaut kann eine GmbH durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen sowie durch andere Handelsgesellschaften gegründet werden (Art. 775 OR).[1] Dazu im Einzelnen:mehr

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Schweiz / II. Haftung

Rz. 174 Grundsätzlich haftet einzig das Gesellschaftskapital für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft und nicht die Gesellschafter persönlich, solange diese ihren allfälligen Nachschusspflichten nachgekommen sind. Da in der Praxis die Gesellschafter nicht selten auch Geschäftsführer sind, soll an dieser Stelle in Ergänzung zu Rdn 142 Folgendes erwähnt werden. Während Verant...mehr

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Haftung und Verantwortung i... / 1.2.7 Übertragung von Unternehmerpflichten

Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, seine Aufgaben gemäß Arbeitsschutzgesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Achtung Beauftragte benötigen ausreichende Fachkunde Es gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers, sich davon zu überzeugen, dass die von ihm beauftragten Personen über die erforderliche F...mehr

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Italien / I. Stellung der Geschäftsführer

Rz. 146 Die Geschäftsführung obliegt grundsätzlich einem oder mehreren Gesellschaftern. Die Gründungsurkunde kann jedoch die Geschäftsführung auch auf Nicht-Gesellschafter mit gemeinschaftlicher oder Einzelvertretung übertragen. Die Geschäftsführer handeln, um den Gesellschaftszweck zu erreichen und haben dabei die allgemeine Pflicht aller Unternehmer zu achten, wonach die O...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / III. Geschäftsführung

Rz. 117 Rechte und Pflichten des Geschäftsführers können sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch in einem Geschäftsführervertrag festgelegt werden. Rz. 118 Im Falle von Missmanagement, Überschreiten der Vertretungsbefugnisse, Missbrauch seiner Position und Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz, ist der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern der LLC sowie Dritten persönlic...mehr

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Warum müssen Unterweisungen... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftun...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 3. Joint Ventures

Rz. 15 Die Gründung eines Joint Venture mit einem Partner oder mehreren Partnern kann entweder auf rein vertraglicher Grundlage (Unincorporated Joint Venture) oder auf gesellschaftsrechtlich konstituierter Basis, d.h. durch Eintragung (Incorporated Joint Venture), erfolgen.[18] Besondere Gesetze über Joint Ventures gibt es in Australien nicht.[19] Rz. 16 Bei einem Unincorpora...mehr

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England und Wales1 England ... / aa) Klageformen

Rz. 275 Das englische Recht enthält sehr unübersichtliche und nicht aufeinander abgestimmte Konzepte, wie Streitigkeiten der Gesellschafter im Innenverhältnis – zumeist Konflikte zwischen Mehrheit und Minderheit – zu lösen sind. Die denkbaren Konflikte werden grundsätzlich in den folgenden Kategorien erfasst: Rz. 276 (1) Konflikte zwischen den Gesellschaftern darüber, dass di...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 4. Stimmrecht

Rz. 211 Das Stimmrecht steht ausschließlich den Gesellschaftern zu. Geschäftsführer und weitere an der Versammlung teilnehmende Personen besitzen dieses Recht nicht. Es gilt der Grundsatz "eine Stimme pro Gesellschaftsanteil" (una participación, un voto). Gemäß Art. 188.1 LSC berechtigt "jeder Stimmanteil (…) seinen Inhaber, eine Stimme abzugeben, wenn nicht die Satzung etwa...mehr

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Italien / II. Gesellschafter

Rz. 43 Die Srl kann eine beliebige Anzahl von Gesellschaftern haben, welche sowohl natürliche als auch juristische Personen (ausgenommen die vereinfachte GmbH), inländischer und ausländischer Herkunft sein können. Gemäß Art. 2198 c.c. können auch Minderjährige, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, Gesellschafter werden. Rz. 44 Das gesetzliche Güterrecht ist in Italien die ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / m) Meldepflicht gegenüber mehr als einem Mitgliedstaat

Rz. 110 Die Richtlinie schreibt eine Rangfolge für die Meldepflicht vor, die Mehrfachmeldungen von mehreren Personen oder gegenüber mehreren Mitgliedstaaten vermeiden sollen. Rz. 111 Bei einer Anzeigepflicht des Intermediärs gegenüber mehreren Mitgliedstaaten ist die Gestaltung nur dem Mitgliedstaat offenzulegen, der in der nachfolgenden Kriterien-Rangfolge an vorrangiger Ste...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Versammlung

Rz. 249 Unternehmer und Betriebsrat treffen sich in sog. Versammlungen, wobei der Unternehmer mit dem Betriebsrat Rücksprache hält. Gemäß Art. 23 des Betriebsratsgesetzes findet die Versammlung innerhalb von zwei Wochen statt, nachdem entweder der Unternehmer oder der Betriebsrat darum gebeten hat. Während der Versammlung können alle Themen, die gegenwärtig das Unternehmen b...mehr

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Slowakei / O. Steuerrecht

Rz. 149 Das Steuerrecht in der Slowakei unterliegt regelmäßigen Änderungen, die sich auf alle Arten der Besteuerung beziehen und im Vergleich zu der ehemaligen einheitlichen Struktur zu komplizierter Besteuerung sämtlicher für die GmbH relevanten Steuerarten führen. Je nach der Steuerresidenz des Empfängers sind Dividendensteuer oder auch Quellenesteuer anzuwenden. Die Körpe...mehr

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Singapur / K. Zweigniederlassungen

Rz. 138 Inländische Zweigniederlassungen (Branch) einer Pte. Ltd. spielen im Stadtstaat Singapur keine Rolle. Zwar wären sie rechtlich möglich, da sie für ausländische Gesellschaften in Singapur ausdrücklich vorgesehen sind. Sie brächten allerdings, verglichen mit einer zweiten Gesellschaft, kaum Vorteile. Ausländische Zweigniederlassungen einer singapurischen Pte. Ltd. sind...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / c) Arbeitnehmerschutz

Rz. 128 Schwierig einzuordnen sind Fragen des Arbeitnehmerschutzes und der -mitbestimmung.[368] In den bisherigen obergerichtlichen Entscheidungen zum grenzüberschreitenden Formwechsel (vgl. Rdn 76 ff.) war dieser Faktor tatsächlich nicht von Bedeutung, da offenbar keine größere Anzahl von Arbeitnehmern und auch kein Betriebsrat vorhanden war. Gem. § 194 Abs. 2 UmwG ist der ...mehr

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Türkei / I. Geschäftsführer und Generalversammlung

Rz. 238 Auf welche Weise Geschäftsführer an den Gesellschaftsbeschlüssen beteiligt werden, hängt davon ab, ob sie zugleich auch Gesellschafter sind. Weil die Bestellung als Geschäftsführer ihre Eigenschaft als Gesellschafter nicht beeinflusst, bleiben die Rechte auf Zusammenarbeit und Beteiligung mit den anderen Gesellschaftern unverändert bestehen. Solche Geschäftsführer, d...mehr

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Liechtenstein / I. Grundlagen

Rz. 45 Die Rechtsgrundlagen finden sich in der Verordnung über das Öffentlichkeitsregister (ÖRegV) vom 11.2.2003, LGBl 2003 Nr. 66 i.d.F. LGBl 2013 Nr. 12. Dort ist ein zentrales Register für alle Verbandspersonen eingerichtet worden. Zuständig für die Führung des Registers ist nicht die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer, sondern eine staatliche Behörde, das Ha...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 4. Publizität

Rz. 152 Eine gesellschaftsrechtliche Pflicht zur externen Veröffentlichung eines Jahresabschlusses besteht für die close corporation weder in Delaware noch in New York oder Kalifornien. Grund hierfür ist, dass nach US-amerikanischem Rechtsverständnis die Publizität der Gesellschaften zum Regelungsbereich des Kapitalmarktrechts gehört. Dementsprechend enthält auch der bundesr...mehr

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Pakistan / I. Grundlagen

Rz. 63 Die Gesellschaft ist eine eigenständige juristische Person[36] und kann Träger von Rechten und Pflichten sein.[37] Vorab ist die Gesellschaft aber zunächst bei dem jeweils zuständigem Registration Office anzumelden und einzutragen. Die Zuständigkeit der Registration Offices umfasst insbesondere die Anmeldung und Eintragung der Gesellschaften. Darüber hinaus sind diese f...mehr

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Schweiz / C. Inhalt des Gesellschaftsvertrags (Statuten)

Rz. 30 Die Statuten der GmbH werden von den Gründern im Errichtungsakt festgelegt (Art. 777 OR). Die Statuten müssen einen Mindestinhalt aufweisen (Art. 776 OR). Daneben bezeichnet das Gesetz gewisse Pflichten und Rechte der Gesellschafter, welche nur gültig sind, wenn sie in den Statuten festgesetzt sind (Art. 776a OR; siehe hierzu Rdn 44 ff.). Nach der Gründung können die ...mehr

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Estland / I. Kapitalaufbringung

Rz. 36 Die Kapitalaufbringung zum Schutz der Gläubiger ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Gründung einer OÜ. Das Stammkapital ist von den Gesellschaftern aufzubringen. Die Pflicht zur Deckung des Stammkapitals wird von den Gründern in Form der Stammeinlage bei der Gründung übernommen. Bei einem gesetzlichen Mindeststammkapital von 2.500 EUR muss der Betrag eine...mehr

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Österreich / 2. Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 210 Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 222 Abs. 1 UGB). Der Jahresabschluss besteht aus:mehr

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Slowakei / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 14 Jede Gesellschaft muss vor deren Eintragung ins Handelsregister über eine staatliche Genehmigung in Form eines Gewerbescheines oder einer anderen Tätigkeitsberechtigung verfügen, an deren Erteilung das Gesetz je nach Art der zukünftigen unternehmerischen Tätigkeit der Gesellschaft unterschiedliche Anforderungen stellt. Handelt es sich um ein Gewerbe, so ist gemäß Gewe...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / II. Buchführungspflicht

Rz. 149 Die Buchführungspflicht obliegt dem Vorstand der Sp. z o.o. Selbstverständlich darf er sich hierzu eines Buchhalters bedienen, die Verantwortung trägt jedoch der Vorstand. Die Aufstellung des Jahresabschlusses hat der Vorstand innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres zu bewirken. Festgestellt wird der Jahresabschluss durch Beschluss der ordentlichen G...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Vermögensübertragung im Wege der Anwachsung (ohne Liquidation)

Rz. 135 Ist eine juristische Person Alleingesellschafterin einer anderen Gesellschaft, ermöglicht Art. 1844–5 C.civ. eine vereinfachte Übertragung des Vermögens der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft im Wege der Auflösung der Tochtergesellschaft ohne Abwicklung mit der Folge, dass alle Rechte und Pflichten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Muttergesellscha...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Gewaltenteilung zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern

Rz. 428 Grundsätzlich besitzen die Geschäftsführer eine umfassende Geschäftsführungsbefugnis (Table A, Art. 3 und 4). Dieses Verständnis ist aus dem Fallrecht heraus entstanden. Nach dem Trennungsprinzip haben die englischen Gerichte den Grundsatz entwickelt, dass bei Kapitalgesellschaften eine strikte Trennung von Inhaberschaft und Geschäftsführungsbefugnis zu beachten sei....mehr

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Japan / f) Rat der Gesellschaftsrevisoren

Rz. 41 Die Einrichtung eines Rats der Gesellschaftsrevisoren ist nur für große Publikumsgesellschaften Pflicht, wenn kein Ausschusssystem eingerichtet ist, Art. 328 Abs. 1 kaisha hō. Er setzt sich aus mindestens drei Gesellschaftsrevisoren zusammen, von denen mindestens die Hälfte gesellschaftsfremde Gesellschaftsrevisoren (shagai kansayaku) sein müssen, Art. 335 Abs. 3, Art...mehr

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Tschechische Republik / 1. Begriff der GmbH

Rz. 6 Die GmbH nach tschechischem Recht stellt eine Form der Handelsgesellschaft dar (§ 1 Abs. 2 GHK). Bei einer GmbH wird das Stammkapital durch die Einlagen der Gesellschafter gebildet. Ihre Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis zur Höhe der nicht eingebrachten Einlagen entsprechend der Eintragung im Handelsregister zu dem...mehr

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China / J. Mitbestimmung

Rz. 165 Das geänderte "Labour Union Law" vom 27.10.2001 schuf die Unterschiede zwischen innerchinesischen GmbHs und den FIEs ab, so dass nun auch die Arbeitnehmer der FIEs das Recht haben, Betriebsgewerkschaften nach dem Gewerkschaftsgesetz zu gründen. Die übergeordnete Gewerkschaftsorganisation in China ist die "All-China Federation of Trade Unions" (ACFTU). Sind 25 oder me...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 3. Liquidation

Rz. 143 Lehnt das Gericht einen Insolvenzantrag ab,mehr

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Serbien / a) Voraussetzungen

Rz. 61 Geschäftsanteile können unbeschränkt durch einen Gesellschafter lediglich an Mitgesellschafter oder an die Gesellschaft frei übertragen werden. Erwirbt ein Gesellschafter neue Geschäftsanteile, werden seine Geschäftsanteile verbunden (Art. 151 ZPD). Ein Geschäftsanteil kann grundsätzlich geteilt und nur ein Teil übertragen werden (Art. 176 ZPD). Der Gesellschaftsvertr...mehr