Rz. 63

Die Gesellschaft ist eine eigenständige juristische Person[36] und kann Träger von Rechten und Pflichten sein.[37]

Vorab ist die Gesellschaft aber zunächst bei dem jeweils zuständigem Registration Office anzumelden und einzutragen.

Die Zuständigkeit der Registration Offices umfasst insbesondere die Anmeldung und Eintragung der Gesellschaften. Darüber hinaus sind diese für jegliche Änderungen innerhalb der Firmierung oder des Sitzes der Gesellschaft, der Gesellschaftsumwandlung sowie der Eintragung von Grundstückssicherheiten der Gesellschaft zuständig.

Sobald der Registrar die Dokumente geprüft hat, wird die Gesellschaft in das Register of Companies eingetragen. Daraufhin erhält die Gesellschaft eine company registration number. Diese company registration number ist nach sec. 5 (2) der Companies (Registration Offices) Regulations 2003, eine fortlaufende, automatisch generierte Nummer der elektronischen Datenbank des Registration Offices.

Ein Transparenzregister im Sinne der europäischen Geldwäscherichtlinien gibt es in Pakistan nicht.

[36] PLD 1985 Kar. 481.
[37] NLR 2005 Civ. 362.

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