Rz. 125

Die directors müssen ihre Entscheidungen im guten Glauben (good faith) und in aus ihrer Sicht vernünftiger Weise im besten Interesse der Gesellschaft treffen. Die Treuepflicht (duty of loyalty) verbietet es den directors, aus ihrer Stellung eigene Vorteile auf Kosten der Gesellschaft zu ziehen. So stellen Angelegenheiten, an denen ein Mitglied des board of directors ein eigenes finanzielles Interesse hat, einen Interessenkonflikt dar. Beschlüsse, an denen ein Mitglied mit Interessenkonflikt mitgewirkt hat, sind anfechtbar (voidable). Dies gilt nur dann nicht, wenn der Interessenkonflikt im vollen Umfang offen gelegt wurde und die Entscheidung von der Mehrheit der nicht befangenen Mitglieder des board of directors angenommen wurde oder die Gesellschafter später die Entscheidung bestätigen oder die Entscheidung aus der Sicht der Gesellschaft angemessen und ausgewogen war (§ 144 DGCL, § 310 CalCC, § 713 NYBCL).

 

Rz. 126

Ferner dürfen die directors Vermögenswerte der Gesellschaft nicht zum eigenen Vorteil nutzen. Schließlich dürfen die Mitglieder des board of directors Geschäftschancen, die sich ihrer Gesellschaft bieten, nicht zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzen (corporate opportunity doctrine). Der über eine Geschäftschance informierte director ist zunächst verpflichtet, das board of directors über diese Geschäftschance zu informieren. Das board of directors, unter Ausschluss des interessierten directors, hat dann darüber zu entscheiden, ob diese Geschäftschance von der Gesellschaft verfolgt werden soll. Besteht kein Interesse der Gesellschaft an der Geschäftschance, kann der interessierte director diese für sich weiterverfolgen. Bei Verstößen müssen die Gewinne an die Gesellschaft herausgegeben werden. Die Haftung für Verstöße gegen die duty of loyalty kann nicht abbedungen werden (§§ 102(b)(7), 174 DGCL, § 204(a)(10)(A) CalCC).

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