Rz. 43

Die Srl kann eine beliebige Anzahl von Gesellschaftern haben, welche sowohl natürliche als auch juristische Personen (ausgenommen die vereinfachte GmbH), inländischer und ausländischer Herkunft sein können. Gemäß Art. 2198 c.c. können auch Minderjährige, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, Gesellschafter werden.

 

Rz. 44

Das gesetzliche Güterrecht ist in Italien die Gütergemeinschaft (Comunione dei beni) (Art. 159 f. c.c.). Abweichende Vereinbarungen sind notariell zu beurkunden und am Rande der Eheurkunde einzutragen, um gegenüber Dritten zu wirken. Die Gütertrennung kann auch bei der Eheschließung vereinbart werden.[35] Ein Ehegatte, beide Eheleute oder ein Dritter können zudem ein Vermögensfond (Fondo patrimoniale) gründen, welcher den Bedürfnissen der Familie dient (Art. 167 f. c.c.).

In die Gütergemeinschaft fallen alle während der Ehe durch einen oder beiden Ehegatten getätigten (außer persönlichen) Erwerben, der Ertrag der persönlichen Vermögenswerte und der Tätigkeit eines Ehegatten, welche am Ende der Gütergemeinschaft nicht verbraucht sind, sowie Unternehmen, welche nach der Eheschließung gegründet und von beiden Ehegatten geführt werden. Wenn es sich um ein Unternehmen handelt, welches vor der Ehe einem Ehegatten gehört, aber von beiden geführt wird, dann fallen in die Gütergemeinschaft lediglich dessen Erträge und die Zuwächse.[36]

 

Rz. 45

Ehegatten können ohne Mitwirkung des anderen eine GmbH gründen oder Anteile erwerben sowie gemeinsam eine GmbH gründen und getrennt Anteile übernehmen; als Gesellschafter haben sie alle diesbezüglichen Rechte und Pflichten. In einer Gütergemeinschaft finden die obigen Ausführungen Anwendung (siehe Rdn 44). In einer Gütertrennung sind die Ehegatten wie dritte Personen behandelt; es können jedoch Interessenkonflikte entstehen, welche durch das Familienverhältnis bedingt sind. Z.B. wäre im Interessenkonflikt ein Gesellschafter, welcher für die Vergütung des alleinigen Geschäftsführers/Ehepartners die Stimme abgegeben würde.

Ein Einzelhandelsunternehmen kann auch als Familienunternehmen (Art. 230-bis c.c.) geführt werden, in dem die Angestellten in einem Verwandtschaftsverhältnis mit dem Unternehmer stehen; gegenüber Dritten haftet nur der Unternehmer.

[35] Kassationshof, Urteil, 12.10.2017 Nr. 23955.
[36] Kassationshof, Beschlüsse 22.6.2018 Nr. 16604; 5.6.2018 Nr. 14326; 9.5.2018 Nr. 11033.

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