Rz. 117

Rechte und Pflichten des Geschäftsführers können sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch in einem Geschäftsführervertrag festgelegt werden.

 

Rz. 118

Im Falle von Missmanagement, Überschreiten der Vertretungsbefugnisse, Missbrauch seiner Position und Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz, ist der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern der LLC sowie Dritten persönlich haftbar.

Sofern der Geschäftsführer Schecks im Namen der LLC ausstellt und diese bei Vorlage durch den Gläubiger am Fälligkeitstag nicht gedeckt sind, ist der Geschäftsführer zivilrechtlich haftbar und ggf. strafrechtlich verantwortlich.

 

Rz. 119

Der Geschäftsführer einer LLC ist persönlich für einen von ihm im Namen der LLC unterzeichneten Scheck, sofern das entsprechende Konto am Fälligkeitstag nicht gedeckt ist, verantwortlich. Eine persönliche Haftung ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Geschäftsführer nachweisen kann, dass die LLC zum Zeitpunkt der Ausstellung des Schecks ein ausreichend gedecktes Konto innehatte.[17]

 

Rz. 120

Neben der LLC ist der Geschäftsführer in solchen Fällen auch strafrechtlich verantwortlich. Das VAE-Strafrecht sieht hierfür Geld- oder Freiheitsstrafen vor.

[17] Entscheidung des Kassationsgerichts Dubai Urteil Nr. 348/1999.

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