OFD Münster, 07.09.2009, S2293 - 20 - VB3

Entgegen der Aussage im BMF-Schreiben vom 22.01.2009 (BStBI. I S. 355, 356) ist derzeit nicht damit zu rechnen, dass im Verhältnis zu den Vereinigten Arabischen Emiraten in Kürze ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet wird. Somit ist im Verhältnis zu den Vereinigten Arabischen Emiraten bis auf weiteres ein abkommensloser Zustand eingetreten mit der Folge, dass bei Auslandstätigkeiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten der Auslandstätigkeitserlass (BMF-Schreiben vom 31 . I 0.1 983, BStBI. I S. 470) zur Anwendung kommt.

Ich bitte die Finanzämter in geeigneter Weise zu unterrichten, dass bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für begünstigte Tätigkeiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten Freistellungsbescheinigungen nach dem Auslandstätigkeitserlass erteilt werden können.

Im Auftrag Boveleth

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