Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Türkei / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 196 Der Beschluss zur Berufung oder Abberufung des Geschäftsführers bedarf der für einfache Gesellschafterbeschlüsse geltenden Mehrheit (Art. 620 HGB: Mehrheit des in der Versammlung vertretenen Kapitals). Der Beschluss ist eintragungs- und bekanntmachungspflichtig. Rz. 197 Der Geschäftsführer kann auch zurücktreten. Den Rücktritt hat er dem Handelsregister zur Eintragung...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Buchführungspflicht

Rz. 110 Gem. Art. 4 Rechnungswesengesetz[26] ist der Unternehmer mit Sitz in der Republik Kroatien zur Buchführung verpflichtet sowie dazu, einen Jahresabschluss zu erstellen unter den Bedingungen, wie sie in diesem Gesetz vorgesehen sind. Die generelle Buchführungspflicht ist ebenfalls im Rechnungswesengesetz geregelt. Die spezifischen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Auswei...mehr

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Singapur / I. Grundlagen

Rz. 65 Das Handelsregister, die Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA), ist am 1.4.2004 aus der Zusammenlegung des Registry of Companies and Businesses (RCB) und des Public Accounting Board (PAB) entstanden. Sein Aufgabenbereich umfasst die Gründung und Registrierung von Unternehmen, die Registrierung von Wirtschaftsprüfern und die Regulierung deren Tätigkeiten...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / III. Geschäftsführung

Rz. 102 Der Geschäftsführer handelt im Namen der Gesellschaft und ist befugt, Geschäfte allein abzuschließen, es sei denn, die Satzung der Gesellschaft sieht die gemeinschaftliche Vertretung der Gesellschaft vor. Für den Abschluss von einigen Geschäften bedarf der Geschäftsführer des Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft (sofern bei der Gesellschaft ein Vorstand gebilde...mehr

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Japan / 5. Aktien

Rz. 49 Kern der Regelung der Aktiengesellschaft ist die auf die Einlage beschränkte Haftung der Aktionäre, Art. 104 kaisha hō. Eine Aktie beinhaltet das Recht auf Teilhabe am ausgeschütteten Gewinn, das Recht auf Teilhabe am Liquidationserlös und das Stimmrecht in der Generalversammlung der Aktionäre. Das Recht auf Gewinnausschüttung sowie das Recht auf Teilhabe am Liquidati...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Geschäftsführung

Rz. 107 Nach dem gesetzlichen Leitbild werden die Geschäfte der corporation durch die Gesamtheit der Direktoren (board of directors) als Kollegialorgan geleitet und gleichzeitig auch überwacht (§ 141(a) DGCL, § 300(a) CalCC, § 701 NYBCL). Das board of directors ist somit Leitungs- und Überwachungsorgan der corporation. Außer der Gesellschafterversammlung gibt es damit kein w...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Zur Definition des Verwaltungssitzes

Rz. 33 Maßgeblich für die Anknüpfung ist nach der Sitztheorie allein der tatsächliche (effektive) Verwaltungssitz der Gesellschaft. Der statutarische (Satzungs-)Sitz der Gesellschaft ist für die Bestimmung des Gesellschaftsstatuts bedeutungslos. Nach der vom BGH rezipierten sog. Sandrock’schen Formel befindet sich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung am "Tätigkeitsort d...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Fokus zahlreicher Unternehmen ist heutzutage nicht mehr nur auf den nationalen, sondern ebenso auf den europäischen bzw. den Weltmarkt gerichtet. Zur Entfaltung der Auslandstätigkeit werden Auslandsgesellschaften gegründet bzw. erworben. Abhängig von den Rahmenbedingungen, vor allem in gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlicher Hinsicht (Stichwort "Wettbewerb d...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / u) Nationale Umsetzung

Rz. 122 Die EU-Mitgliedstaaten müssen die EU-Richtlinie bis zum 31.12.2019 in nationales Recht implementieren. Die Richtlinie ist seit dem 1.7.2020 anzuwenden. Ein Unikum stellte in diesem Zusammenhang die Regelung des Art. 8ab Abs. 12 DAC6-AHiRL dar, nach dem unter die Kennzeichen fallende, grenzüberschreitende Gestaltungen rückwirkend nachgemeldet werden müssen, deren erst...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Liquidation der S.L.

Rz. 346 Das Liquidationsverfahren[195] wird eröffnet und nach einheitlichen Regeln durchgeführt, wenn die Gesellschaft nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Vorschriften aufgrund des Vorliegens eines Grundes aufgelöst worden ist (Art. 371 LSC).[196] Die Gesellschaft muss gem. Art. 371 Abs. 2 LSC während dieser Phase den Zusatz "en liquidación" zu ihrem Namen führen. Mit dem...mehr

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Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach altem Recht

Leitsatz Verschulden des Finanzamts an der verspäteten Abgabe einer Steuererklärung kann zur Rechtswidrigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen führen. Sachverhalt Die Klägerin vermietete seit 1998 in größerem Umfang PKW-Stellplätze und Garagen. Umsatzsteuererklärungen gab sie hierbei nicht ab, da sie davon ausging, hierzu nicht verpflichtet zu sein. Hingegen wurden d...mehr

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Bulgarien / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 17 Der Gesellschaftsvertrag bzw. der Errichtungsakt muss zumindest folgende Angaben enthalten (Art. 115 TZ):mehr

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Liechtenstein / II. Vorbemerkungen zur GmbH

Rz. 5 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung firmiert als "GmbH". Die Zahl der GmbHs schrumpfte bis ca. 2010; seit 2009 hat sich die Anzahl der Gesellschaften mit beschränkter Haftung von 89 auf nunmehr 638 (31.12.2019) vervielfacht; die praktische Bedeutung im Fürstentum Liechtenstein war sehr gering, ist aber deutlich gestiegen. Hauptgrund hierfür ist die Tatsache, dass...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / bb) Eintragungsrecht

Rz. 157 Eine gesetzliche Pflicht zur Handelsregisteranmeldung besteht bei echten Auslandsgesellschaften somit nicht. Gleichwohl könnte zumindest ein Recht bestehen, den unveränderten Fortbestand der englischen private limited company (echte Auslandsgesellschaft) freiwillig zum deutschen Handelsregister anzumelden. Rz. 158 Die Rechtsprechung[106] geht allerdings davon aus, das...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / aa) Inhalt des Verschmelzungsplanes

Rz. 42 Der Verschmelzungsplan muss mindestens die in § 122c Abs. 2 UmwG und § 5 Abs. 2 EU-VerschG aufgezählten Angaben enthalten; die Aufnahme weiterer Regelungen oder Angaben steht den Beteiligten offen.[116] Die Mindestangaben sind: Rz. 43mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 156 Voraussetzungen und Durchführung eines Insolvenzverfahrens sind gesetzlich in dem Insolvenzgesetz und Durchführungsverordnungen geregelt, Insolvency and Bankrupcty Code von 2016 (IBC). Vor Inkrafttreten dieses Regelwerkes im Jahr 2016 bestand kein im westlichen Sinne strukturiertes modernes Insolvenzrecht. Die wenigen gesetzlichen Regelungen stammten aus der Kolonial...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / IV. Erstattungsanspruch aus § 15b InsO (§ 64 Satz 1 GmbHG a.F.)

Rz. 188 Die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags wurde bis zum 31.12.2020 flankiert durch den Erstattungsanspruch nach § 64 Satz 1 GmbHG a.F. Danach sind die Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung deren Überschuldung geleistet werden. Der Anspruch wies als ...mehr

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China / II. Ausländische Investoren

Rz. 5 Ausländern ist es möglich, eine GmbH oder Aktiengesellschaft nach dem Gesellschaftsgesetz zu gründen, wenn die besonderen Vorgaben zum ausländischen Investitionsrecht eingehalten werden, die 2020 in einem besonderen Gesetz vor die Klammer gezogen wurden. Zuvor war die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für ausländische Investoren nur nach den Sonderbe...mehr

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England und Wales1 England ... / (2) Ausnahmen vom generellen Klageverbot eines Minderheitsgesellschafters

Rz. 284 Nur in eng umgrenzten Fallgruppen werden nach dem Fallrecht Ausnahmen vom generellen Klageverbot eines Minderheitsgesellschafters zugelassen. Rz. 285 (a) Zum einen müssen das Memorandum oder die Articles einem Gesellschafter bestimmte persönliche Rechte (personal rights) einräumen. Selbst wenn dies der Fall ist, können Nichtbeachtungen von personal rights nicht verfol...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 88 Die Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich übertragbar, Section 44 CA. Eine Bestimmung in der Satzung, wonach die Übertragbarkeit der Anteile gänzlich ausgeschlossen wird, ist unwirksam; das Gleiche gilt für Regelungen, welche die Übertragbarkeit derart erschweren, dass eine Übertragung faktisch unmöglich ist.[11] Rz. 89 In der Praxis üblich ist eine Regelung, wonach ...mehr

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Ungarn / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 97 Die Gesellschafterversammlung ist gem. § 3:188 Abs. 1 Ptk. das oberste Organ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gemäß § 3:110 Abs. 1 Ptk. ist jeder Gesellschafter berechtigt, an der Tätigkeit des obersten Organs der Gesellschaft teilzunehmen. Rz. 98 Der Geschäftsanteil verkörpert nach Eintragung der Gesellschaft die Gesamtheit der mit der Stammeinlage verbunden...mehr

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Singapur / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 8 Die Gründung einer Pte. Ltd. kann ohne lange Vorlaufzeiten äußerst schnell durchgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Schritte sind klar definiert und der gesamte Gründungsvorgang erfolgt online unter www.bizfile.gov.sg (Bizfile). Rz. 9 Wie jedes andere Unternehmen muss auch die Pte. Ltd. vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei der Accounting and Corporate Regu...mehr

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China / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 35 Bezüglich des Mindestinhalts des Gesellschaftsvertrags ist zwischen JV-Gesellschaften und WFOEs zu unterscheiden. Letztere haben einen Gesellschaftsvertrag nur abzuschließen, wenn mehrere Investoren an der Gründung des WFOE beteiligt sind. Ansonsten genügt es, eine Satzung einzureichen. Der Gesetzgeber des WFOE-Gesetzes geht vom Typus einer Ein-Personen-WFOE aus. Er h...mehr

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England und Wales1 England ... / ee) Auflösungsklage aus Sec. 122 Abs. 1 (g) Insolvency Act 1986

Rz. 295 Schließlich können Minderheitsgesellschafter noch eine Klage auf Auflösung der Gesellschaft durch das Gericht erheben. Trotz des Regelungsorts im Insolvency Act 1986 handelt es sich um eine "gesellschaftsrechtliche" Klage. Klagebefugt sind nach Sec. 124 Abs. 2 Insolvency Act 1986 regelmäßig nur Gesellschafter, die während eines Zeitraums von 18 Monaten vor Erhebung d...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / b) Gläubigerschutz

Rz. 178 Hinsichtlich der Absicherung der Gläubiger im Rahmen eines grenzüberschreitenden Formwechsels ist grundsätzlich zwischen dem Hinaus- und dem Hereinformwechsel zu unterscheiden. Rz. 179 Zum Schutz der Gläubiger statuiert die Mobilitäts-RL für sämtliche erfassten Umwandlungsarten die Pflicht zur Information im Umwandlungsplan, die Möglichkeit der Gläubiger zur Beantragu...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / V. Insolvenzverursachungshaftung gemäß § 15b Abs. 5 InsO (§ 64 Satz 3 GmbHG a.F.)

Rz. 190 Im Zuge des MoMiG neu geschaffen wurde der – mitunter im Rahmen des cash pooling relevante[538] – Haftungstatbestand des § 64 Satz 3 GmbHG a.F., der als eigenständiger Ersatzanspruch eine Haftung der Geschäftsführer für Zahlungen an Gesellschafter begründet, die zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen.[539] Aufgrund seiner bisherigen, bis Inkrafttreten des Sa...mehr

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Belgien / H. Weitere Organe der Gesellschaft

Rz. 113 Gemäß Art. 3:73 GGV müssen zur Kontrolle der finanziellen Situation der Gesellschaft, der Jahresabschlüsse und der Geschäftsführung durch die Geschäftsführer, insbesondere zur Kontrolle ihrer Vereinbarkeit mit Gesetz und Satzung, ein oder mehrere Rechnungsprüfer ("commissaire/commissaris") bestellt werden. Nach Art. 3:72, 2° GGV sind von dieser Pflicht zunächst die s...mehr

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Estland / II. Gesellschafter

Rz. 16 Die OÜ muss mindestens einen Gesellschafter haben. Für die Ein-Mann-OÜ bestimmt § 138 Abs. 5 HGB, dass der Gründungsvertrag durch einen notariell beglaubigten Gründungsbeschluss ersetzt wird. Die Zahl der Gesellschafter kann beliebig hoch sein. § 137 Abs. 1 HGB spricht lediglich von einem oder mehreren Gesellschaftern und gibt somit keine Höchstgrenze an. Rz. 17 Gesell...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 30 Das Mindestkapital einer Sp. z o.o. beträgt 5.000 PLN (ca. 1.150 EUR). Es ist voll einzuzahlen. Teileinzahlungen sind nicht möglich. Der Vorstand muss der Anmeldung einer neugegründeten Sp. z o.o. zum Unternehmensregister eine Erklärung aller Vorstandsmitglieder beifügen, dass die Einlagen zur Deckung des Stammkapitals durch alle Gesellschafter vollständig in die Gese...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Überblick

Rz. 23 Die wichtigsten Rechtsakte des sekundären Unionsrechts sind in Art. 288 Abs. 1 AEUV dargestellt. Hierzu zählen Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen. Empfehlungen und Stellungnahmen sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich. Beschlüsse sind zwar in allen Teilen für diejenigen verbindlich, die sie bezeichnen (Art. 288 Abs. 4 AEUV), erg...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / g) Wirksamwerden der Verschmelzung, Erlöschen der deutschen GmbH (§ 225a österr. AktG i.V.m. § 96 Abs. 2 österr. GmbHG, § 3 Abs. 2 EU-VerschG)

Rz. 84 Das Wirksamwerden der Verschmelzung richtet sich gem. § 3 Abs. 3 EU-VerschG (vgl. Art. 129 Satz 1, 2 GesRL; vormals Art. 12 VerschmelzungsRL) nach dem Personalstatut (Gesellschaftsstatut) der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, vorliegend also nach österreichischem Recht.[254] Demgemäß wird die Verschmelzung mit ihrer Eintragung in das Firmenbuch der üb...mehr

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Ungarn / IV. Freiwilliges Liquidationsverfahren

Rz. 253 Das freiwillige Liquidationsverfahren ist in § 3:48 Ptk. und den §§ 94–115/A Ctv. geregelt. Das Verfahren kann durch Gesellschafterbeschluss jederzeit gewählt werden, außer im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft, da in diesem Fall die Insolvenzverfahren vorrangig sind. Weiterhin ist die freiwillige Liquidation gem. § 95 Abs. 2 Ctv. nicht zulässig, wenn ein...mehr

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Ukraine / b) Einschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

Rz. 171 Die in Art. 65 Abs. 5 WirtGB normierte Vertretungsbefugnis kann dem Geschäftsführer nicht entzogen werden, was sich in Anbetracht möglicher Missbrauchsfälle nachteilig auf die Gesellschafter auswirken kann. Die Vertretungsbefugnis kann aber eingeschränkt werden, und zwar durch eine klare Festlegung der Vertretungsbefugnisse in der Satzung. Dabei kann bestimmt werden,...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / IV. Auswirkungen der europarechtlichen Rechtsprechung auf die deutschen Organschaftsregeln

Rz. 105 Aus der Zusammenschau der ergangenen Entscheidungen ist abzulesen, dass die grenzüberschreitende Ausweitung der deutschen Organschaft nicht erforderlich ist und nur definitive Verluste, d.h. Verluste, die nach dem ausländischen Steuerrecht nicht mehr berücksichtigungsfähig sind, beim inländischen Organträger abzuziehen sind. Rz. 106 Zumindest wurde als Konsequenz durc...mehr

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Deutschland / 4. Beschleunigung der Gründung

Rz. 15 a) Die Vereinbarung einer Sachgründung (siehe Rdn 63 ff.) führt insbesondere zu einem erhöhten Prüfungsaufwand bei Gericht (§ 9c Abs. 1 Satz 2 GmbHG). Daher empfiehlt es sich, zwecks Beschleunigung der Gründung stets eine Bargründung (siehe Rdn 58 ff.) vorzunehmen. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Bargründung zu Beschleunigungszwecken nur auf dem Papier statt...mehr

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Deutschland / b) Verdeckte Sacheinlage

Rz. 71 Abzugrenzen von den Sachverhalten des zulässigen Hin- und Herzahlens (siehe Rdn 70) sind die Fälle der sog. verdeckten Sacheinlage. Eine solche verdeckte Sacheinlage nimmt die Rechtsprechung dann an, wenn die gesetzlich vorgegebenen Regeln für Sacheinlagen dadurch umgangen werden, dass zwar in der notariellen Gründungsurkunde eine Bareinlage vereinbart wird, die gegrü...mehr

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Belgien / A. Einführung

Rz. 1 Das belgische Gesellschaftsrecht wurde im Jahr 2019 einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen. Mit der Gesetzesnovellierung beabsichtigte der Gesetzgeber, Belgien zu einem attraktiven und wettbewerbsfähigen Land für die Niederlassung von inländischen und ausländischen Unternehmen zu machen. Die grundlegenden Ziele des neuen Gesetzbuches sind daher auch die Flexibili...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Rechtsquellen des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts und Gesellschaftsformen

Rz. 1 Bei den USA handelt es sich um einen Mehrrechtsstaat. Kennzeichnend hierfür ist als Ausfluss der horizontalen Gewaltenteilung eine Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen dem Bund (federal law) auf der einen Seite und den Einzelstaaten (state law) auf der anderen Seite. Aus diesem Grund gibt es in den USA kein einheitliches Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaft...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Zusammenfassung

Rz. 255 (1) Das Vereinigte Königreich ist nach mehr als 40 Jahren (1973 bis 2020) aus der Europäischen Union ausgetreten. Es ist der erste Austritt eines Mitgliedstaats in der Geschichte der Europäischen Union. Für den Austritt gibt es keinerlei historische Vorbilder. Die Rechtsunsicherheit ist in allen Bereichen groß. (2) Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1.1.2021 ein D...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / XX. Vereinigtes Königreich

Rz. 29 Konzernspezifische Regelungen haben im britischen Recht ihren Ursprung in der Konzernrechnungslegung. Ausgehend davon breiteten sich diese dann im Gesellschafts- und Steuerrecht aus.[90] Es gibt kein spezielles Recht der Gesellschaftsgruppe, vielmehr ist jede Gesellschaft einer (Konzern-)Gruppe als selbstständige rechtliche Einheit (separate legal entities) zu betrach...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 98 Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt entweder bei der Gründung der Gesellschaft oder später im Wege der Beschlussfassung, bei der i.d.R. die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen ausreicht. In der Praxis empfiehlt sich die Bestellung schon in der Gründungsurkunde, damit die Gesellschaft von vornherein handlungsfähig ist. Erfolgt die Bestellung in einem separa...mehr

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Dänemark / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 149 Inwieweit eine ausländische Gesellschaft vor dänischen Gerichten parteifähig ist, beruht darauf, ob die Parteifähigkeit nach dem Recht des Staates, in dem die Gesellschaft gegründet wurde, anerkannt wird oder nicht. Besteht die Gesellschaft rechtmäßig in ihrem Heimatstaat, wird sie auch in Dänemark als parteifähig angesehen. Rz. 150 Das internationale Gesellschaftsrec...mehr

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Kanada / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 46 Eine Verpflichtung zur Führung einer Gesellschafterliste für solche Anteile, die nicht als Inhaberpapiere ausgegeben wurden, sieht das Gesetz in Sect. 50 (1) CBCA ausdrücklich vor. Sie ist alphabetisch nach registrierten Inhabern zu ordnen; deren letztbekannte Anschriften sind aufzunehmen. Aufzuführen sind weiterhin die von dem jeweiligen Gesellschafter gehaltenen Ant...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 25 Der Gesellschaftsvertrag muss die folgenden Mindestinhalte aufweisen: Name oder Firma und weitere Identifikation der Gründungsgesellschafter, Gesellschaftstyp, Firma der Gesellschaft, Gesellschaftszweck, Sitz der Gesellschaft, gezeichnetes und falls davon abweichend das einbezahlte Kapital, Angabe des spätesten Zeitpunkts zwecks Kapitaleinzahlung,[61] Geschäftsanteile...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 2. Verheiratete Personen als Gründer und Gesellschafter; Nichtverheiratete als Gründer und Gesellschafter ("De-facto-Relationships")

Rz. 71 Seit 2004 kann das Familiengericht verbindliche Anordnungen in Bezug auf Dritte – etwa Gesellschaften, Trusts, Partnerships oder other business entities der sich trennenden Ehepartner – erlassen. Diese Erweiterung der Kompetenzen kann Dritte, etwa Geschäftspartner oder Kreditoren, berühren. Deshalb ist es für Geschäftspartner wichtig, die Auswirkungen des Scheiterns e...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 126 Die rechtliche Stellung der Gesellschaft im IPR ist ausführlich und seit Bestehen des CSC, also seit dem Jahr 1986, weitsichtig in Art. 3 CSC geregelt. Handelsgesellschaften haben als Personalstatut das Recht des Staates, in dem sich der hauptsächliche und effektive Sitz ihrer Verwaltung befindet. Eine Gesellschaft, die nur ihren statutarischen Sitz in Portugal hat, ...mehr

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Kanada / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 49 Soweit nicht auf dem Anteilszertifikat selbst Übertragungsbeschränkungen vermerkt oder solche dem Erwerber aus anderem Grunde bekannt sind, sind Geschäftsanteile frei übertragbar (Sect. 48 [3] CBCA). Ein vollständiger Ausschluss der Übertragbarkeit ist unwirksam. Anteile von öffentlich gehandelten Gesellschaften dürfen gem. Sect. 49 (8) CBCA keinen Übertragungsbeschrä...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / b) Einhaltung des Gesellschaftsstatuts (Gleichwertigkeitsfrage)

Rz. 105 Bei der Abtretung der Geschäftsanteile an einer deutschen GmbH stellt sich die Frage, ob die von § 15 Abs. 3 GmbHG verlangte notarielle Beurkundung zur Beachtung der vom Geschäftsstatut verlangten Form überhaupt durch einen ausländischen Notar möglich ist. Nach einer Entscheidung des BGH vom 16.2.1981 kann ein vom deutschen Recht aufgestelltes Beurkundungserfordernis...mehr

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Italien / 1. Aufgaben des Kontrollorgans

Rz. 159 Im Rahmen der Reform 2004 wurden die Überwachungs-, Einsichts- und Informationsrechte des einzelnen Gesellschafters, welcher nicht an der Geschäftsführung teilnimmt, erweitert. Der Gesellschafter hat nunmehr das Recht, alle Bücher und Unterlagen der Gesellschaft auch durch Berater einzusehen (Art. 2476 Abs. 2 c.c.). Der Aufbau und die Funktion des Kontrollorgans wurde...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Umsetzung der EU-Schiedskonvention

Rz. 136 Der Rechtsnatur nach handelte es sich bei der EU-Schiedskonvention[86] ursprünglich um ein multilaterales Übereinkommen gem. Art. 293 EG und damit um einen völkerrechtlichen Vertrag,[87] der durch Zustimmungsgesetz unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden ist und keiner weiteren Umsetzung in nationales Steuerrecht mehr bedarf. Die EU-Schiedskonvention ...mehr