Rz. 132

Die Articles entsprechen am ehesten dem Gesellschaftsvertrag nach deutschem Vorstellungsbild. Sec. 33 CA 2006 sieht die Articles als mehrseitiges Vertragsverhältnis an, das sowohl zwischen der Gesellschaft und jedem Gesellschafter als auch zwischen den Gesellschaftern untereinander abgeschlossen worden ist. Dies bedeutet, dass die Gesellschafter gegeneinander Klage erheben können, wenn ein anderer Gesellschafter die Pflichten aus den Articles nicht erfüllt. Zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter besteht andererseits ebenfalls eine vertragliche Bindung, so dass der Gesellschafter die ihm zustehenden mitgliedschaftlichen Rechte gegenüber der Gesellschaft einklagen kann.

 

Rz. 133

Trotz dieser rechtlichen Einstufung als mehrseitiges vertragliches Rechtsgeschäft können die Articles nach der gesetzlichen Grundregel durch Beschluss der Gesellschafterversammlung mit qualifizierter ¾-Mehrheit geändert werden (Sec. 21, 283 CA 2006). Grenzen für eine Änderungsbefugnis bestehen im Hinblick auf gesetzeswidrige Bestimmungen (Verstöße gegen den Companies Act). Zudem sind die speziellen Zustimmungserfordernisse nach Sec. 633 CA 2006 und die Grenzen des Minderheitenschutzes zu beachten (siehe Rdn 271 ff.). Die gesetzliche Änderungsbefugnis der Articles kann in Sec. 22 CA 2006 durch eine Bestimmung in den Articles beschränkt (entrenchment) werden. Hierzu muss die Gesellschaft in den Articles Bedingungen aufstellen, die über die gesetzlich geforderte qualifizierte ¾-Mehrheit hinausgehen. Dem Register sind das Bestehen, die Beachtung dieser Anforderungen bei einer Satzungsänderung und die Aufhebung einer solchen Bestimmung anzuzeigen (Sec. 23, 24 CA 2006). Table A-neu enthält keine entrenchment-Regelungen.

 

Rz. 134

Die Kopie des abändernden Gesellschafterbeschlusses muss innerhalb von 15 Tagen nach der Beschlussfassung dem Register übermittelt werden, welches die Änderung in der Gazette anzeigt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge