Rz. 29

Im internationalen Vergleich sind die Kosten für eine Gesellschaftsgründung als eher gering einzustufen. Für die Gründung einer Pte. Ltd. sind unabhängig von der Höhe der Kapitalisierung eine Registergebühr i.H.v. 300 SGD sowie Kosten für die Namensregistrierung i.H.v. ca. 15 SGD zu veranschlagen.

 

Rz. 30

Beurkundungs- und Bekanntmachungsgebühren entstehen nicht. Eine Kapitalverkehrsteuer wird ebenfalls nicht erhoben. Bei einem eingezahlten Kapital von über 500.000 SGD entsteht allerdings die Pflicht zur Mitgliedschaft in der Singapore Business Federation. Die Mitgliedsbeiträge sind progressiv und betragen jährlich zwischen 321 SGD und 856 SGD. Nähere Informationen sind unter www.sbf.org.sg erhältlich. Eine Befreiung für reine Holding – Gesellschaften ohne eigenes Personal – kann beantragt werden.

 

Rz. 31

Die im Rahmen der Gesellschaftsgründung anfallenden Anwaltsgebühren variieren je nach Umfang der in Anspruch genommenen Rechtsberatung und liegen erfahrungsgemäß zwischen 1.500 SGD und 5.000 SGD.

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