Rz. 28

Die Satzung ist ein Akt, der den Rechtsstatus einer GmbH und die Grundlagen ihrer Tätigkeit festlegt, da diese die für die Gesellschafter, Dienstpersonen und andere Mitarbeiter der juristischen Person zwingenden Bestimmungen anlässlich ihrer Rechte, Pflichte und Haftung beinhaltet sowie das Verfahren der Bestätigung von Satzungsänderungen festlegt.

 

Rz. 29

Die Satzung ist kein Vertrag, da sie nicht nach Vereinbarung aller Gesellschafter der GmbH,[7] sondern durch ¾ aller Stimmen der Gesellschafter geändert wird. Die Satzung ist ein lokaler normativer Akt, kein Rechtsgeschäft. Daher können die Bestimmungen der Art. 203 und 215 des Zivilgesetzbuchs der Ukraine, die die Gründe für die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts bestimmen, nicht auf sie angewandt werden.[8]

[7] Verordnung des Plenums des Obersten Gerichts der Ukraine zur Praxis der Behandlung von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten Nr. 13 v. 24.10.2008, Pkt. 14 (nachfolgend "Verordnung des Plenums des Obersten Gerichts der Ukraine").
[8] Verordnung des Plenums des Präsidiums des Obersten Wirtschaftsgerichts der Ukraine zur einigen Fragen der Praxis der Lösung der Streitigkeiten, die aus Korporativverhältnissen entstehen, Nr. 4 v. 25.2.2016, Pkt. 5.3 (nachfolgend "Verordnung des Plenums des Obersten Wirtschaftsgerichts der Ukraine").

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