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Das finnische Konzernrecht[20] baut seine Definition auf Abschnitt 1 § 5 Buchführungsgesetz auf. Besteht nach der dortigen Regelung ein Bestimmungsrecht einer Gesellschaft über eine andere Gesellschaft, so handelt es sich um einen Konzern. Die den Konzern betreffenden Regelungen finden sich darüber hinaus in die verschiedenen Teilrechtsgebiete eingegliedert, hauptsächlich jedoch im Aktien- und Buchführungsgesetz.[21] Aus dem Bestehen eines Konzerns erwächst der Konzernmutter die Pflicht, einen konsolidierten Konzernabschluss aufzustellen.[22]

[20] Vgl. hierzu Aalto, in: Wegen/Spahlinger/Barth, GesR des Auslands (Stand: 3/2013), Teil Finnland, Rn 236 ff.
[21] Vgl. hierzu Aalto, in: Wegen/Spahlinger/Barth, GesR des Auslands (Stand: 3/2013), Teil Finnland, Rn 236.
[22] Vgl. hierzu Aalto, in: Wegen/Spahlinger/Barth, GesR des Auslands (Stand: 3/2013), Teil Finnland, Rn 238.

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