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Aushilfe Minijob
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DStV

Meldung der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung zu geringfügig entlohnten Beschäftigungen ab dem 1.1.2013 hatten Betriebsprüfer in den vergangenen Wochen ein besonderes Augenmerk auf die fristgerechte Meldung der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gelegt. Wenn die Meldungen nicht vorlagen, gingen die Prüfer von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung aus und forderten die Beiträge entsprechend nach.