Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsfrist

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.16.1 Abwicklungsvertrag mit Erläuterungen

Praxis-Beispiel Zwischen der Fa … und Frau/Herrn … wird folgender Abwicklungsvertrag geschlossen: § 1 Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund ordentlicher und fristgerechter, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen[75z5] (oder: aus krankheitsbedingten Gründen[75z6] oder: aus betrieblichen Gründen oder: Begründung weglassen) ausgesprochener Arbeitgeberkündigung mit Ablauf des ….[...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.1 Begriff der Abfindung

Unter Abfindungen sind solche Leistungen des Arbeitgebers zu verstehen, die ein Arbeitnehmer anlässlich der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Ausgleich von Nachteilen durch den Verlust des Arbeitsplatzes erhält.[1] Eine Abfindung ist danach gegeben, wenn mit ihr entgehende Verdienstmöglichkeiten abgegolten werden sollen. Es handelt sich bei einer Abfindung um eine Entsc...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.3.1 Grundsätzliches

Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist eine Entschädigung für den Verlust des sozialen Besitzstands. Sie wird in aller Regel in Form einer Geldleistung an den Arbeitnehmer erbracht. Mit der Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist häufig auch die Vereinbarung einer Abfindung verbunden. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nu...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.10 Vorzeitige Beendigungsoptionen für den Arbeitnehmer

Um dem Arbeitnehmer einen Anreiz zu schaffen, noch während des Laufs der Kündigungsfrist möglichst schnell eine neue Arbeitsstelle zu suchen, dadurch den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu vermeiden und andererseits dem Arbeitgeber Kosten zu sparen, wird nicht selten im Auflösungsvertrag für den Arbeitnehmer eine einseitige Beendigungsoption (sog. Turboklausel) vereinbart. Die...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.1 Einleitung

Weil das Arbeitsverhältnis ein Dauerschuldverhältnis ist, bei dem die gegenseitigen Pflichten auf – u. U. begrenzte – Dauer bestehen, kann es mit einem – schriftlichen – Auflösungsvertrag (auch "Aufhebungsvertrag" genannt) bei Einverständnis beider Vertragsparteien sogar zu jeder Zeit beendet werden (§ 33 Abs. 1b TVöD). Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht. Auc...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.4.1 Grundsätzliches

Meist geht es um sozialversicherungsrechtliche Nachteile, wie z. B. das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs, eine eventuelle Sperre des Arbeitslosengelds, die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld, aber u. U. auch den Verlust einer betrieblichen Versorgungsanwartschaft oder den Verlust des Sonderkündigungsschutzes. Grundsätzlich ist es Sache der Vertragspartei, si...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.13 Der Abwicklungsvertrag

Der Unterschied zwischen Aufhebung und Abwicklung liegt in der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Während die Parteien beim Auflösungsvertrag übereinstimmend das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum beenden, besteht beim Abwicklungsvertrag Einigkeit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines anderen Ereignisses (i. d. R. eine arbeitgeberseit...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.2.1 Arbeitsentgelt – "Scheinabfindung"

Im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Auflösungsvertrags wird typischerweise die Leistung von Arbeitsentgelt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses enden. Ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld tritt aber ein, wenn der Arbeitnehmer nach Eintritt der Arbeitslosigkeit Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für den Zeitraum,...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.9 Freistellungen und Urlaubserteilung im Zusammenhang mit Auflösungsverträgen

Häufig wird bei Abschluss eines Auflösungsvertrags eine Vereinbarung über die unwiderrufliche (oder auch widerrufliche) Freistellung des Arbeitnehmers unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüchen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vereinbart. Wird nicht ausdrücklich geregelt, dass Urlaubsansprüche auf die Freistellung angerechn...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.15 Checkliste für Auflösungs-/Abwicklungsverträge

1. Zulässigkeit des Auflösungsvertrags: kein besonderes Abschlussverbot. 2. Form: schriftlich, § 623 BGB, beim Auflösungsvertrag zwingend, beim Abwicklungsvertrag dringend zu empfehlen. 3. Beendigungszeitpunkt: wegen Arbeitslosengeld nach Möglichkeit ordentliche Kündigungsfrist. 4. Beendigungsart: beim Abwicklungsvertrag schon deshalb erforderlich, weil außerhalb des Vertrags l...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.3.1.1 Begriff der Entlassungsentschädigung

Entlassungsentschädigungen sind nach § 158 Abs. 1 SGB III alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die ein Arbeitnehmer wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält oder zu beanspruchen hat. Zu den Entlassungsentschädigungen zählen: Abfindungen, die im Rahmen eines Sozialplans vereinbart werden oder die aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Urteils (§ ...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.4.1.1 Beendigung durch den Arbeitnehmer und durch Auflösungsvertrag

Die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe knüpft an ein aktives Verhalten des Arbeitnehmers an. Deshalb liegt eine zur Sperrzeit führende Lösung des Beschäftigungsverhältnisses nicht nur z. B. bei einer Kündigung seitens des Arbeitnehmers vor (= einseitige Beendigung), sondern auch bei Abschluss eines zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Auflösungsvertrags (= einverneh...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.2 Vorteile des Auflösungsvertrags

Die Vorteile eines Auflösungsvertrags liegen darin, dass der Arbeitgeber frei entscheiden kann, wem er das Angebot zum Abschluss eines Auflösungsvertrags macht (was er bei Kündigungen so nicht kann, weil er z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung die Grundsätze der sozialen Auswahl zu beachten hat); Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen (was allerdings zu Nacht...mehr

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zfs 09/2019, Kündigung des ... / 2 Aus den Gründen:

"… II. [5] Diese Ausführungen [des Berufungsgerichts] halten der rechtlichen Nachprüfung nicht stand." [6] 1. Zutreffend geht allerdings das Berufungsgericht von der Anwendbarkeit des § 628 BGB aus. [7] a) Der zwischen den Parteien geschlossene Anwaltsvertrag stellt einen Dienstvertrag dar, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat. Dies gilt für die typischen Anwaltsverträge...mehr

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Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 2.3 Übernahme von Kosten für auswärtige Unterbringung

Rz. 12 Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, werden die Kosten nach Maßgabe des § 86 pauschal übernommen. Im Regelfall besteht ein Mietverhältnis zwischen dem Teilnehmer und einem Vermieter. Auf die tatsächliche Höhe der monatlichen Miete kommt es für die Förderung nicht an. Rz. 13 Eine auswärtige Unterbringung wird bei kurzen Maßnahmen, die weniger als einen Monat ...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / VI. Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung

Rz. 42 Die Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung bestimmt sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, dessen Regelungsmöglichkeiten durch § 622 BGB nach unten begrenzt werden. Rz. 43 Nach § 622 BGB ist auch bei Teilzeitbeschäftigten eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einzuhalten. Hat das Arbeitsverhältnis zwei Jahre,...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 3. Sonderkündigungsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 103 Dem Arbeitnehmer steht ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gem. § 19 BEEG zu. Wird die Elternzeit in mehreren Abschnitten genommen, gilt das Sonderkündigungsrecht nur für den letzten Abschnitt. Die sonstigen vertraglichen Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unbenommen.mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigung

Rz. 11 Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigung Zwischen _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) D...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Arbeitsvertrag mit geringfügig entlohntem Beschäftigten zur Beschäftigung in einem Privathaushalt

Rz. 15 Arbeitsvertrag Zwischen _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers = natürliche Person, Name und Vorname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeber – und Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmerin – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem _______________...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / I. Arbeitsvertrag Teilzeitbeschäftigte allgemein

Rz. 1 Arbeitsvertrag Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer w...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / II. Arbeitsvertrag Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG)

Rz. 2 Vereinbarung Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer wir...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / A. Allgemeines

Rz. 1 Die frühere Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit ist zum 31.12.2009 ausgelaufen. Für die Zeit ab dem 1.1.2010 sind Leistungen nach § 4 AltTZG nur noch zu erbringen, wenn die Voraussetzungen des § 2 AltTZG erstmals vor diesem Zeitpunkt vorgelegen haben, § 16 AltTZG. Das AltTZG regelt indes nach wie vor in § 3 Nr. 28 EStG die Steuerfreiheit von...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 69 Von den besonderen Kündigungsschutzvorschriften sind die Teilzeitbeschäftigten genauso begünstigt wie die Vollzeitbeschäftigten. Im Einzelnen gilt hierzu das Folgende. Rz. 70 Eine tarifliche Unkündbarkeit erfasst Vollzeitbeschäftigte wie Teilzeitbeschäftigte. Eine Differenzierung nach der Dauer der Arbeitszeit ist unzulässig. Demgemäß ist eine Tarifbestimmung, die wie ...mehr

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuß des Deutschen Anwaltverein...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / A. Grundlagen

Rz. 1 Entgegen der häufig anzutreffenden Annahme genießen Teilzeitbeschäftigte denselben persönlichen Bestandsschutz ihres Arbeitsverhältnisses wie Vollzeitbeschäftigte. Anwendbar sind sowohl die Vorschriften des BGB zu den Kündigungsfristen als auch die Bestimmungen des KSchG. Für Teilzeitbeschäftigte gelten dieselben Voraussetzungen für eine Kündigung. Es gibt auch für Tei...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Vertrag über kurzfristige Beschäftigung (befristeter Arbeitsvertrag)

Rz. 13 Arbeitsvertrag Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Befristung (1) Der Arbeitnehmer...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / III. Muster: Vertrag über kurzfristige Beschäftigung in einem privaten Haushalt (befristeter Arbeitsvertrag)

Rz. 16 Arbeitsvertrag Zwischen _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers = natürliche Person, Name und Vorname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeber – Und Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmerin – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen. § 1 Anstellung, Befristung (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem ______________...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.3.1 Begriff des Leasing

Rz. 255 Leasing ist ein Vertrag über eine bewegliche oder unbewegliche Sache, bei der das rechtliche Eigentum bei dem Leasinggeber liegt, der Leasingnehmer aber regelmäßig über einen langen Zeitraum das Recht zur Nutzung der Sache hat. Zivilrechtlich ist der Leasingvertrag eine Unterart des Mietvertrags. Man unterscheidet als Leasingarten Operate-Leasing, Finanzierungsleasing ...mehr

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zfs 08/2019, Vertrag über e... / 3 Anmerkung

1) Unter Fortführung seiner bisherigen Rspr. (Nachweise in Rn 10) und unter Abstellen auf den typischen Vertragszweck ordnet der BGH die von dem Eigentümer des Kfz übernommene Verpflichtung zur Erlaubnis der Aufbringung der Werbefläche als mietvertragliche Verpflichtung ein. Für die Frage der Bestimmtheit der Vertragspflichten und die Gewährleistung hat das erhebliche Konseq...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / dd) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unternehmerentscheidung (Prognoseprinzip)

Rz. 36 Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der des Kündigungszugangs.[51] Grundsätzlich muss zu diesem Zeitpunkt der betriebsbedingte Kündigungsgrund, somit der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit, schon vorliegen. Der Arbeitgeber soll aber nach dem BAG nicht erst kündigen können, wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers nicht mehr ...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ee) Ursächlichkeit für den Wegfall der betrieblichen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (§ 1 Abs. 2 S. 1 Alt.3 KSchG)

Rz. 40 Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 KSchG ist die betriebsbedingte Kündigung nur sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebsbedingte – außerbetriebliche oder innerbetriebliche – Gründe bedingt ist, die das Bedürfnis einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entfallen lässt. Eine wesentliche Aufgabe der Arbeitsgerichte im Kündigungsschutzproze...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / 2. Änderungskündigung und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

Rz. 297 Der Arbeitnehmer hat nach Zugang der Änderungskündigung drei Möglichkeiten, auf diese zu reagieren: Der Arbeitnehmer kann das Änderungsangebot ohne Vorbehalt annehmen. Die Frist zur Annahme des Änderungsangebots darf die Frist des § 2 S. 2 KSchG – drei Wochen nach Zugang – nicht unterschreiten.[548] Die vorbehaltlose Annahme eines in einer Änderungskündigung enthalten...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / dd) Verlangen des Arbeitnehmers nach Weiterbeschäftigung

Rz. 280 Aus dem BetrVG ist keine Frist und keine Form der Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 BetrVG zu entnehmen. Es wird zum Teil die Ansicht vertreten, der Anspruch müsse bis zum Ende der Kündigungsfrist[508] bzw. spätestens am ersten Tag nach Ablauf der Kündigungsfrist geltend gemacht werden.[509] Nach anderer und zutreffender Ansicht gibt ...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 4. Durchführung der Maßnahmen

Rz. 142 Im nächsten Schritt ist sodann zu beschreiben, welche personellen Maßnahmen auf Basis der vorstehend beschriebenen Maßnahme zutreffend sind, etwa wie folgt: Formulierungsbeispiel Nach endgültiger Schließung des Betriebes stehen am Standort X-Stadt keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung. Betriebsbedingte Kündigungen sind daher unvermeidbar. Es wird ...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / d) Zeitraum, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen

Rz. 77 Der Zeitraum, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen, betrifft den Zeitraum, in dem die beabsichtigten Kündigungen ausgesprochen werden sollen.[163] Auf den Zeitraum, in dem die Kündigungen durch Ablauf der Kündigungsfrist Wirkung entfalten, kommt es nach der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Junk nicht mehr an, so dass die Kündigungsfristen und -ter...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / b) Verschlechterungssperre des § 613a Abs. 1 S. 2 u. 4 BGB

Rz. 519 § 613a Abs. 1 S. 2 letzter Hs. BGB regelt, dass transformierte Kollektivnormen nicht vor Ablauf eines Jahres ab dem Betriebsübergang zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geändert werden dürfen. Auch diesbezüglich gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie für transformierte Betriebsvereinbarungen (siehe Rdn 345). Rz. 520 Die einjährige Verschlechte...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / a) Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch – nach stattgebendem Urteil

Rz. 255 Nach der Grundsatzentscheidung des Großen Senats des BAG vom 27.2.1985[463] kommt eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in Betracht, wenn das Arbeitsgericht in seinem Urteil der Kündigungsschutzklage stattgegeben hat. In diesem Fall endet das bis dahin überwiegende Interesse des Arbeitgebers, nach Ablauf der Kündigungsfrist den Arbeitnehmer nicht mehr in seinem ...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / a) Unternehmerische Organisationsentscheidung

Rz. 21 Ausgangspunkt der betriebsbedingten Kündigung ist die organisatorische Unternehmerentscheidung. Aufgrund innerbetrieblicher oder außerbetrieblicher Gründe muss sich der Arbeitgeber entschieden haben, die Organisation seines Betriebes derart zu verändern, dass bei der Umsetzung dieser neuen organisatorischen Maßnahmen ein oder mehrere Arbeitsplätze wegfallen. Rz. 22 Die...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Ordentliche Kündigung

Rz. 273 Der Anwendungsbereich des § 102 Abs. 5 BetrVG bezieht sich auf die ordentliche Kündigung. Bei einer außerordentlichen Kündigung wird die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht als zumutbar betrachtet.[489] Daraus wird nach wohl h.M. geschlossen, dass der Weiterbeschäftigungsanspruch bei einer außerordentlichen, hilfsweisen ordentlichen Kündigung nicht zur Anwendu...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / I. Mitbestimmung bei Kündigungen nach § 102 BetrVG

Rz. 254 Auch bei Betriebsänderungen, über die ein Interessenausgleich wirksam vereinbart worden ist, ist der Betriebsrat gem. § 102 BetrVG vor Ausspruch einer jeden Kündigung anzuhören. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt hat. Gem. § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG ist die Kündigung nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitg...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / A. Vorüberlegungen aus Arbeitnehmervertreterperspektive

Rz. 1 Umstrukturierungen, die zur Neugestaltung und Veränderung aktueller Geschäftsprozesse und betrieblicher Strukturen führen, gehen regelmäßig mit betriebsbedingten Kündigungen einher. Ob und welche Umstrukturierungen in einem Betrieb anstehen, erschließt sich in Betrieben, in denen kein Betriebsrat existiert oder in denen sich kein Interessenausgleich und Sozialplan erzwi...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / 4. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 251 Der Arbeitnehmer, der gegen die betriebsbedingte Kündigung eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, wird nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist und nach Ende der ersten Instanz bis zum rechtskräftigen Ende des Kündigungsrechtsstreits nicht weiterbeschäftigt werden, es sei denn, er stellt einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht. Rz. 252 Vorteil einer W...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / b) Einhaltung der Sperrfrist

Rz. 118 Gemäß § 18 Abs. 1 KSchG werden anzeigepflichtige Entlassungen erst nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit wirksam. Vor diesem Zeitpunkt wird die Entlassung nur wirksam, wenn die Arbeitsagentur hierzu ihre Zustimmung erteilt. Umgekehrt kann die Agentur für Arbeit gemäß § 18 Abs. 2 KSchG im Einzelfall bestimmen, dass die Entlassung...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / (2) Interessenabwägung

Rz. 96 Bei der Interessenabwägung ist auf die tatsächliche Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zu dem Zeitpunkt des vorgesehenen Eintritts in den Ruhestand und nicht auf die fiktive Kündigungsfrist abzustellen.[167] Aus diesem Grund ist es entscheidend, ob Umstände vorliegen, die es für den Arbeitgeber zumutbar erscheinen lassen, ein inhaltsleeres Arbeitsverhältnis möglicherwe...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Unfreiwillige Weiterbeschäftigung

Rz. 262 Fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht auf, nach Ablauf der Kündigungsfrist für ihn tätig zu sein, sondern kommt er nur der materiell-rechtlichen Verpflichtung der Weiterbeschäftigung nach – der Arbeitnehmer braucht auch keinen Weiterbeschäftigungsantrag beim Arbeitsgericht gestellt zu haben – und teilt dem Arbeitnehmer mit, dass er nur dessen Weiterbeschäfti...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / a) Beendigung, Nachwirkung

Rz. 122 Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen nach § 3 BetrVG enden durch Zeitablauf, Kündigung oder einvernehmliche Aufhebung. Nach h.M. wirken sie nicht nach.[128] § 4 Abs. 5 TVG gilt für Tarifverträge nach § 3 BetrVG nicht. Wegen der fehlenden Erzwingbarkeit kommt eine Nachwirkung bei Betriebsvereinbarungen nach § 77 Abs. 6 BetrVG nicht in Betracht.[129] Rz. 123 Die Tar...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / dd) Einstweilige Verfügung

Rz. 266 Naht das Ende der Kündigungsfrist und gibt es keine außergerichtliche Zusage des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer in seiner Tätigkeit bis zum rechtskräftigen Abschluss weiter zu beschäftigen, so kann der Arbeitnehmer den Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Wege der einstweiligen Verfügung verfolgen. Der Arbeitnehmer muss seinen Anspruch glaubhaft machen. In dem Falle, i...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 9. Transfergesellschaft

Rz. 148 Sofern sich die Betriebsparteien auf eine Transferlösung [170] im Interessenausgleich verständigen wird sich eine Formulierung wie nachstehend im Interessenausgleich finden: Formulierungsbeispiel Um die in diesem Interessenausgleich vereinbaren Personalabbaumaßnahmen ­umzusetzen, wird zwischen den Betriebsparteien die Implementierung einer Transfergesellschaftslösung m...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / cc) Klage

Rz. 264 Der Weiterbeschäftigungsanspruch wird regelmäßig zusammen mit der Kündigungsschutzklage als objektive Klagehäufung geltend gemacht. Hinweis Zeitlich vor der klagweisen Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsanspruchs wird der Arbeitgeber durch ein außergerichtliches Schreiben aufgefordert, zu bestätigen, dass er den Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist ab dem ...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / (1) Freier Arbeitsplatz

Rz. 59 Allen obigen Varianten der Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten ist gemein, dass die Weiterbeschäftigung nur freie Arbeitsplätze betrifft und somit das Vorhandensein eines solchen freien Arbeitsplatzes voraussetzt.[89] Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, neue Arbeitsplätze zu schaffen oder bereits besetzte Arbeitsplätze frei zu kündigen, um eine Weiterbeschäftigungsmö...mehr