Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsfrist

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Laufzeit mehr als ein Jahr

Rz. 155 [Autor/Stand] Bei der Voraussetzung der Laufzeit einer unverzinslichen Forderung von mehr als einem Jahr ergibt sich die Frage, ob die Gesamtlaufzeit der Forderung oder die am Bewertungsstichtag bzw. Veranlagungszeitpunkt noch bestehende Restlaufzeit, maßgebend ist. Für das Bewertungssteuerrecht gilt das sog. Stichtagsprinzip. Danach sind für die Erfüllung des Gesetz...mehr

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zfs 09/2017, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision i.S.v. § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO liegen nicht vor. Das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a S. 1 ZPO). Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld für den mit der Klage geltend gemachten Zeitraum zu. …" [7] Die Revision zeigt nicht auf, dass über die Auslegung der hier...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / i) Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (§ 309 Nr. 9 BGB)

Rz. 196 Zweck der Vorschrift ist es, die Dispositionsfreiheit des Vertragspartners zu wahren, indem bei langfristigen Vertragsbeziehungen innerhalb überschaubarer Zeiträume eine Überprüfung durch diesen stattfinden kann.[423] Hierfür erhält § 309 Nr. 9 BGB dem Vertragspartner ein Mindestmaß an Kontrolle über die Leistungen des Verwenders im Rahmen eines Dauerschuldverhältnis...mehr

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / Literaturtipps

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XVI. Kündigung nach dem Versicherungsfall, Punkt 18

Rz. 118 Punkt 18 AVB Reisegepäck 1992/2008 räumt sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer ein Sonderkündigungsrecht ein, das neben den Kündigungsrechten aus §§ 6 Abs. 1 S. 2, 8 VVG besteht. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären, wobei eine Begründung nicht abgegeben zu werden braucht. Sie muss spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Kündigung gem. § 24 VVG wegen Gefahrerhöhung

Rz. 493 Die Vorschrift des § 24 VVG bietet dem Versicherer die Möglichkeit, die Lebensversicherung im Falle einer objektiven Gefahrerhöhung zu kündigen. Rz. 494 Nimmt der Versicherungsnehmer die Gefahrerhöhung selbst vor oder gestattet er deren Vornahme durch einen anderen (sog. gewollte Gefahrerhöhung), kann der Versicherer den Vertrag bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 369 Wichtig in der Praxis ist das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 13 Abs. 3 MB/KK, § 205 Abs. 2 S. 1–3 VVG betreffend dem Eintritt der Pflichtversicherung in der GKV. Rz. 370 Gemäß § 205 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer für den Fall, dass eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig wird, binnen drei Monaten nach Eintrit...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 126 Der Kreditversicherungsvertrag (Mantelvertrag) endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Üblicherweise wird eine Laufzeit von einem Jahr vereinbart mit einer Verlängerungsklausel von Jahr zu Jahr. Der Vertrag kann von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden. Demnach sind es rechtlich unbefristete Verträge...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Überblick

Rz. 91 Das Versicherungsverhältnis kann beendet werden durch Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, durch Anfechtung, Rücktritt, Kündigung, Widerruf oder Wagniswegfall. Wenn mehrere Beendigungsgründe zusammentreffen, ist die für den Versicherungsnehmer günstigste Lösungsmöglichkeit wahrzunehmen, insbesondere dann, wenn eine rückwirkende Auflösung des Vertrages (ex tunc) sinn...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 367 Der Krankenversicherungsvertrag kann gem. § 13 Abs. 1 und Abs. 2 MB/KK vom Versicherungsnehmer im Wege der ordentlichen Kündigung beendet werden, und zwar zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei einer die gesetzliche Krankenversicherungspf...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / E. Anhang: Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen

Rz. 229 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Hinweis Unbedingt zu beachten sind die jeweils individuellen Abweichungen zum Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung gem. § 4 Ziff. 5 der nachfolgenden "Muster-AVB" für die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB siehe Rdn...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Kündigung

Rz. 38 Beträgt die Vertragsdauer ein Jahr, so verlängert sich nach G.1.2 AKB der Versicherungsvertrag jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens ein Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Bei Verträgen mit einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag nach G.1.4 AKB 2008 mit Ablauf ohne Kündigung. Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist jede Partei ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Leistungsfreiheit

Rz. 69 Nach § 26 Abs. 1 VVG besteht bei der gewollten Gefahrerhöhung Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherungsfall nach vorsätzlicher Vornahme oder Gestattung der Gefahrerhöhung gem. § 23 Abs. 1 VVG eintritt. Vorsatz hat dabei der Versicherer zu beweisen. Bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung kann der Versicherer gem. § 26 Abs. 1 VVG bei Eintritt des Versiche...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Vertragsanpassung durch den Versicherer

Rz. 461 Nach § 19 Abs. 4 VVG ist das Rücktrittsrecht des Versicherers (wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht) und sein Kündigungsrecht (bei einfacher Fahrlässigkeit) nach § 19 Abs. 3 S. 2 VVG ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätte. In diesen Fällen kann eine Vertragsanpassu...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Anzeigepflicht

Rz. 191 B § 9 Ziff. 2 VHB 2010 verlangt, dass eine Gefahrerhöhung dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen ist. Während die vorvertraglichen Anzeigepflichten dem Versicherer Kenntnis über das ihm angediente Risiko verschaffen sollen, bezwecken die Vorschriften über die Gefahrerhöhung, dem Versicherer die Prüfung zu ermöglichen, ob er bei Änderung der Gefahrenlage ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung

Rz. 133 Bei der Möglichkeit der Weiterführung der Versicherung ohne weitere Prämienzahlung handelt es sich um eine Besonderheit der Lebensversicherung (vgl. § 165 VVG).[143] Rz. 134 Damit der Versicherer nicht zur aufwändigen und – auch für die Versichertengemeinschaft nachteiligen – kostenungünstigen (Fort-)Führung von Kleinstlebensversicherungen verpflichtet ist, kann gem. ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / D. Muster: Klageerwiderung Anwaltshaftung

Rz. 226 Die Zahl der Anwaltshaftungsprozesse nimmt kontinuierlich zu, und der Leser findet sich häufiger in der Rolle dessen, der in Anspruch genommen wird, als in der Rolle dessen, der im Auftrag eines Mandanten gegen einen Kollegen vorgehen soll. Demgemäß findet sich hier eine Anleitung für eine Klage gegen sich selbst, mag sie auch noch so unbegründet sein. Rz. 227 Zum fo...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Kündigungsrecht

Rz. 450 Soweit der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat, steht dem Versicherer nur noch ein Recht zur Kündigung des Vertrags unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu (§ 19 Abs. 3 S. 2 VVG). Rechtsfolge einer wirksam erklärten Kündigung ist die Beendigung der Versicherung mit Ablauf der Kündigungsfri...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Sonstige politische Gefahren (Ziff. 2.4.1.2 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 1.1.2.2 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 61 Nach Ziff. 2.4.1.2 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.1.2.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 sind die Gefahren von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen ausgeschlossen. In der Praxis werden die danach ausgeschlossenen Gefahren aber über die DTV-Streik- und Aufruhrklausel regelmäßig wi...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Folgeprämie

Rz. 50 § 38 VVG regelt die Folgen der Nichtzahlung bzw. der verspäteten Zahlung einer Folgeprämie. Wenn die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt wird, besteht der Versicherungsschutz zunächst fort. Die nicht fristgerechte Zahlung der Folgeprämie hat erst nach einer vergeblichen qualifizierten Mahnung nachteilige Folgen für den Versicherungsnehmer. In der Mahnung muss der Pr...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / E. Anhang: Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen (FBUB 2010) – Stand 1.4.2014

Rz. 133 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / F. Anhang: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914) – Fassung 1.1.2013

Rz. 202 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung (AVB-AR 01/2017)

Rz. 876 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Würzburger Versicherungs-AG. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung (AVB-AR) Präambel Wir bieten Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere bedingungsgemäße Ereignisse für die im Versicherungsschein benannte(n) Person(en). Wir gewähren bei einem im Ausland eintretenden Versicheru...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / E. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Vertrauensschaden­versicherung-Premium (AVB-VSV/P) (Auszug)

Rz. 83 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Euler Hermes SA (Volltext abrufbar unter http://www.eulerhermes.de/mediacenter/Lists/mediacenter-documents/avb_vsv_premium.pdf). Schäden – verursacht durch Vertrauenspersonen § 1 Für welche Schäden, verursacht durch eine identifiz...mehr

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§ 18 Transportversicherung / II. DTV-Verkehrshaftungsversicherungs-Bedingungen für die laufende Versicherung für Frachtführer, Spedition und Lagerhalter 2003/2011 (DTV-VHV laufende Versicherung 2003/2011) – Stand Januar 2015

Rz. 266 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 5 Feuerversicherung / F. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 350 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 75 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 76 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung – Stand 15.9.2016

Rz. 513 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Allgemeine Beding...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / J. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung – Stand 28.7.2016

Rz. 687 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) – Stand April 2016

Rz. 186 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 14 Anhang / G. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1994)

Rz. 43 VdS-Musterbedingungen[5] § 1 Der Versicherungsfall I. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Die Leistungsarten, die versichert werden können, ergeben sich aus § 7; aus Antrag und Versicherungsschein ist ersichtlich, welche Leistungsarten jeweils vertraglich vereinbart sind. II. Der Ver...mehr

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§ 14 Anhang / F. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1999)

Rz. 42 GDV-Musterbedingungen[4] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reputation als relevantes R... / 2 Warum ist Reputationsmanagement unentbehrlich?

Praxis-Beispiel Reputationskrise von General American Life Der 66 Jahre alte Lebensversicherer General American Life zählte im Jahr 1999 mit einem Vermögen von 14 Mrd. USD zu den 50 größten Lebensversicherern in den USA. Ein überschaubares Missverhältnis zwischen Aktiva und Passiva und die "Gerüchteküche" führten am 30. Juli 1999 zu einer Herabstufung durch die Ratingagentur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen ohne Weiterführung (§ 209 Abs. 2 Nr. 2)

Rn 12 Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen werden auch dann zu Neumasseverbindlichkeiten, wenn der Verwalter zwar nicht die Erfüllung des Vertrags wählt, aber nach der Anzeige die Kündigungsfrist ungenutzt verstreichen lässt. Die Masseunzulänglichkeit gibt dem Verwalter kein Recht zur außerordentlichen Kündigung,[9] er ist weiterhin an eine ordentliche Kündigung und deren ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 7 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Der Wert einer vom ArbG dem ArbN im Rahmen des Dienstverhältnisses (> Rz 1 – 3/3) als Sachbezug überlassenen Wohnung wird mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort angesetzt (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG). Dieser Endpreis ist grundsätzlich durch eine individuelle Bewertung der Wohnung, ggf im Schätzungswege (§ 162 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 112 Zweisei... / 2.4 Verbindlichkeit der zweiseitigen Verträge

Rz. 12 Kommt ein zweiseitiger Vertrag über Krankenhausbehandlung zustande, bindet er die Krankenkassen und die zugelassenen Krankenhäuser (vgl. § 108) im Land unmittelbar. Den Krankenkassen oder Krankenhäusern steht jedoch kein gesetzliches Anhörungs- oder Mitwirkungsrecht zu; sie wirken an der internen Meinungsbildung in den Gremien der Landesverbände der Krankenkassen, der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kalkulation als Basis der P... / 1 Produktkostenkalkulation und Produktkostensteuerung

Kosten sind das Ergebnis der Art ihrer Ermittlung Ziel der Produktkostensteuerung ist es, möglichst frühzeitig Niveau, Struktur und zeitlichen Anfall der Produktkosten zu beeinflussen. Man spricht daher auch von Produktkostenmanagement. Diese Abgrenzung macht die starke Nähe zu sog. modernen Formen der Kalkulation deutlich, insbesondere zum Target Costing. Ziel dieses Ansatz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft

Leitsatz 1. Die Organgesellschaft ist auch unter Geltung einer umwandlungssteuerrechtlichen Rückwirkungsfikti­on nicht "vom Beginn ihres Wirtschaftsjahrs an ununterbrochen" (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG) in den Organträger finanziell eingegliedert, wenn die Anteile an der Organgesellschaft im Rückwirkungszeitraum (unterjährig) von einem Dritten auf den Organträger üb...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Vorabkontrolle im Datenschu... / 5.7.5 Risiken im Zusammenhang mit der Weitergabekontrolle

Für die Weitergabekontrolle ist für alle Verfahrensabschnitte zu prüfen, ob es durch Unbefugte zur Mitnahme von Daten kommen kann. Die Risiken betreffen prinzipiell alle Schnittstellen. Auch hier seien einige der wichtigsten Risiken genannt: USB-Ports sind prinzipiell geöffnet und lassen eine Kopie von Daten auf einen USB-Speicherstick grundsätzlich zu. Externe Dienstleister s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kopplungsklauseln in formularmäßigen Anstellungsverträgen für Geschäftsführer sind unwirksam

Zusammenfassung Eine Klausel im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, wonach mit der Abberufung des Geschäftsführers durch die Gesellschafterversammlung zugleich der Anstellungsvertrag endet, ist unwirksam, wenn sie dem Geschäftsführer von der Gesellschaft einseitig auferlegt und nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde. Sinn und Zweck von Kopplungsklauseln Bei GmbH-Geschäftsführer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 4. Vorzeitige Beendigung

Rz. 74 § 15 Abs. 4 RVG regelt, dass bereits entstandene Gebühren nicht wegfallen, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endigt, soweit es das Gesetz nicht anders bestimmt. Hier spiegelt sich der Pauschalcharakter der Abs. 1 und 2 wider. Die Gebühr, die mit der ersten Tätigkeit entsteht, entfällt nicht, wenn es nicht zu weiteren Tätigkeiten kommt. Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gebührentatbestände und... / I. Begriff

Rz. 148 Gem. Nr. 2301 VV RVG reduziert sich die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG auf den Gebührensatz von 0,3, wenn sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt. Die Anm. zu 2301 VV RVG definiert, was unter einem Schreiben einfacher Art zu verstehen ist, nämlich, dass es weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen e...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 13: Lage- und Manag... / dd4) Vergütungsbericht (§ 289 Abs.  2 Satz 1 Nr. 4 HGB)

Tz. 100 Die Angaben zu den Grundzügen des Vergütungssystems sollen es dem Adressaten des Lageberichts u. a. ermöglichen, die Angemessenheit der Vorstandsbezüge mit Blick sowohl auf die Aufgaben des Vorstands als auch auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu beurteilen (ähnlich § 87 Abs. 1 AktG). Pate hierfür stand die Empfehlung der EU-Kommission[91] zur Einführung ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / dd1) Allgemeine Grundsätze der Leasingbilanzierung

Tz. 93 Rechtlicher Eigentümer ist der Leasinggeber, der das Leasingobjekt entweder im Hinblick auf das Leasinggeschäft extra erwirbt oder bereits hat. Er überlässt das Objekt dem Leasingnehmer gegen Zahlung der Leasing­raten. Unterschiede bestehen hinsichtlich der Dauer der Gebrauchsüberlassung, ihrem Zweck und der Frage, wer die Chancen und Risiken trägt. Das Schrifttum zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 67... / 3 Krankenhäuser außerhalb des Geltungsbereichs der BPflV und des KHG

Rz. 8 Auch ein nicht unter die BPflV oder das KHG fallendes Krankenhaus[1] ist nach Abs. 2 ein Zweckbetrieb, wenn mindestens 40 % der jährlichen Pflegetage auf Patienten entfallen, bei denen kein höheres Entgelt als nach Abs. 1 berechnet wird. Der Sache nach bedeutet dies, dass das Entgelt für die Leistungen auf Selbstkostenbasis errechnet werden muss.[2] Wegen der fehlenden...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Gesetzgeberischer Grund

Rz. 25 Bei Klauseln, die die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen regeln, ist keine Sanktion erforderlich, da sie oftmals ordentlich kündbar sind.[68] § 307 BGB gilt, soweit AGB ihrerseits die ordentliche Kündigung zum Nachteil des Kunden abweichend vom dispositiven Recht regeln, etwa die Kündigungsfrist verkürzen[69] oder bestimmte Umstände nach den AGB den Verwender zur ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

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§ 3 Der Miterbe / 1. Auseinandersetzungsausschluss aufgrund letztwilliger Verfügung

Rz. 428 Die Fälle des vom Erblasser selbst angeordneten Ausschlusses der Auseinandersetzung sind von großer praktischer Bedeutung. Nach § 2044 Abs. 1 BGB kann der Erblasser die Auseinandersetzung des gesamten Nachlasses oder einzelner Nachlassgegenstände auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum ausschließen. Möglich ist auch die Auseinandersetzung unter Einhaltung einer ...mehr