Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabrechnung

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 14 Aufzeichnungspflichten und Vorsteuerabzug

Nach § 4 Abs. 7 EStG dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden, wenn sie besonders aufgezeichnet werden. Es bestehen keine Bedenken, wenn die auf das häusliche Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungsaufwendungen im Wege der Schätzung ermittelt werden und nach Ablauf des Wirtschafts- oder Kalenderjahres e...mehr

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Kostenverteilungsänderung (... / 7 Formalien der Beschlussfassung

Ausdrückliche Beschlussfassung Eine Kostenverteilungsänderung kann nicht lediglich auf Grundlage des Beschlusses über die Festsetzung der Vorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans oder die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge auf Grundlage der Jahresabrechnung herbeigeführt werden, der ein geänderter Kostenverteilungsschlüssel zugrunde liegt. Stets bedarf es...mehr

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Kostenverteilungsänderung (... / 8.3 Verwaltungskosten

Eine Verteilung der Verwaltungskosten nach Sondereigentumseinheiten, also nach Objekten, entspricht stets ordnungsmäßiger Verwaltung, denn der Aufwand für den Verwalter ist nicht abhängig von der Größe oder Wertigkeit des einzelnen Objekts. Vielmehr hat er für jede Einheit einen Wirtschaftsplan und eine Jahresabrechnung zu erstellen. Er hat jeden Wohnungseigentümer zur Versa...mehr

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Kostenverteilungsänderung (... / 3.3 Heizkosten

Was eine Änderung der Verteilung der Heizkosten betrifft, ist stets im Hinterkopf zu behalten, dass die Vorgaben der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) zwingend auch für den Bereich des Wohnungseigentums gelten. Nach § 3 Satz 1 HeizkostenV sind die Vorschriften der HeizkostenV auf Wohnungseigentum unabhängig davon anzuwenden, ob die Wohnungseigentümer durch Vereinbarung oder...mehr

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Kostenverteilungsänderung (... / 6 Vorbereitung

Gemäß § 23 Abs. 2 WEG ist es zur Gültigkeit eines Beschlusses erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung bei der Einberufung bezeichnet ist. Der Inhalt der Bezeichnung ist abhängig von der Bedeutung des Beschlussgegenstands.[1] Zwar genügt grundsätzlich die schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstands. Je bedeutsamer der Gegenstand der Beschlussfassung f...mehr

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Kostenverteilungsänderung (... / 8.6 Kosten baulicher Veränderung

Zunächst und grundsätzlich richtet sich die Verteilung der Kosten von Maßnahmen der baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem gesetzlichen oder einem abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel. Grundsätzlich ist bei der Verteilung der Kosten von Maßnahmen der baulichen Veränderung zunächst § 21 Abs. 3 WEG zu beachten. Hiernach sind sämtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 3 Darstellung in Jahresabrechnung/Vermögensbericht

Eine beschlossene Sonderumlage ist in der Jahresabrechnung darzustellen. Sie darf nicht gesondert neben der Jahresabrechnung nach Ablauf des Kalenderjahrs abgerechnet werden.[1] Die Beitragsleistungen sind wie die Hausgelder als Einnahme darzustellen. Abhängig davon, wann die bereits erhobene Sonderumlage zur Verfügung gestellt wurde und die aus ihr finanzierten Maßnahmen du...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 9 Darstellung in der Jahresabrechnung und im Vermögensbericht

Vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 stellte die "Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage" einen zwingenden Bestandteil der Jahresabrechnung dar.[1] Wie die Bestimmung des § 28 Abs. 4 WEG verdeutlicht, hat der Verwalter nunmehr im Rahmen des Vermögensberichts den Stand der gebildeten Rücklagen mitzuteilen. Das Thema "Erhaltungsrücklage" ist also zu einem ...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 9.1 Darstellung in der Jahresabrechnung

Gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG hat der Verwalter eine Abrechnung zu erstellen, die die Einnahmen und Ausgaben enthält. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die zur Erhaltungsrücklage gezahlten Beiträge Einnahmen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darstellen und somit in der Jahresgesamtabrechnung zwingend zu berücksichtigen sind. Um insoweit eine Verrechnung dieser Beitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 3.2.1 Darstellung in der Jahresabrechnung

Jahresabrechnung: Darstellung einer durch Sonderumlage finanzierten Maßnahme, die erst im Folgejahr abgeschlossen wird Beispiel: Die Wohnungseigentümer beschließen im Herbst 2025 die Erhebung einer Sonderumlage in Höhe von 10.000 EUR für eine im Frühjahr 2026 umzusetzende Dachsanierung. Die Beiträge sind zum 1.12.2025 zur Zahlung fällig. In diesem Fall empfiehlt sich die Dar...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 3.1 Zufluss und Abfluss im selben Jahr

Denkbar einfach ist die Darstellung in all den Fällen, in denen Zufluss der Beiträge und Abfluss durch Finanzierung der beschlossenen Maßnahme im Abrechnungsjahr erfolgen. Die Beiträge sind als Einnahme darzustellen, die finanzierte Maßnahme ist entsprechend auf der Ausgabenseite zu berücksichtigen. Darstellung einer im Wirtschaftsjahr durch Sonderumlage finanzierten und ab...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 9.2 Darstellung im Vermögensbericht

Der Vermögensbericht muss zum einen den Stand der Erhaltungsrücklage und etwaiger weiterer durch Beschluss vorgesehener Rücklagen enthalten. Anzugeben ist jeweils der Ist-Stand des tatsächlich vorhandenen Vermögens, das für die Erhaltung beziehungsweise andere Zwecke reserviert ist. Der Stand der Rücklagen ist ungeachtet seiner Höhe anzugeben. Daneben muss der Vermögensberic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 7 Rechtsprechungsübersicht

Abrechnung Die Abrechnung von Sonderumlagen zur Finanzierung von Instandsetzungsmaßnahmen darf nicht gesondert neben der in § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG vorgesehenen Abrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgen.[1] Änderung der Sanierungsmaßnahme Haben die Wohnungseigentümer zur Finanzierung umfangreicher Sanierungsarbeiten die Erhebung einer Sonderumlage beschlossen, wird dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 1.1 Keine Sonderumlage ohne vorherige Beschlussfassung

Da die Sonderumlage eine Ergänzung des Wirtschaftsplans darstellt, entsteht eine Beitragspflicht der Wohnungseigentümer nur aufgrund entsprechender Beschlussfassung.[1] Stellen sich die Ansätze aus dem Wirtschaftsplan als zu gering heraus, kann statt der Erhebung einer Sonderumlage auch ein neuer entsprechend modifizierter Wirtschaftsplan beschlossen werden. In aller Regel w...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 3.2 Abfluss im Folgejahr

Anders würde die Darstellung dann erfolgen, wenn die Beiträge der Sonderumlage zwar in der Abrechnungsperiode eingenommen werden, die entsprechende Ausgabe jedoch erst in der Folgewirtschaftsperiode getätigt wird. 3.2.1 Darstellung in der Jahresabrechnung Jahresabrechnung: Darstellung einer durch Sonderumlage finanzierten Maßnahme, die erst im Folgejahr abgeschlossen wird Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 6.1 Isolierte Anfechtung der Sonderumlage

Die Beschlussfassung über die Erhebung einer Sonderumlage ist in aller Regel Bestandteil des Beschlusses, zu dessen Zweck sie erhoben wird. Die isolierte Anfechtung des Beschlussteils, der die Sonderumlage regelt, kann problematisch sein. Grundsätzlich kann die isolierte Anfechtung der Sonderumlage-Beschlussfassung infrage kommen, wenn die Finanzierung gänzlich nicht durch S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 6.3 Zahlungspflicht trotz Anfechtung

Ist der Beschluss, mit dem die Sonderumlage geregelt ist, gerichtlich angefochten worden, sind die Beiträge dennoch zu leisten – sowohl vom anfechtenden Wohnungseigentümer als auch von den übrigen Wohnungseigentümern. Eine Beschlussanfechtungsklage hat nämlich hinsichtlich der Zahlungspflicht bezüglich einer Sonderumlage keine aufschiebende Wirkung.[1] Kein Zurückbehaltungsr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 13 Rechtsprechungsübersicht

ALG II Ist der Arbeitsuchende als Eigentümer einer Eigentumswohnung Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sind auf ihn umgelegte und nicht abwendbare Kosten einer Erhaltungsrücklage und eines Kabelanschlusses als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II zu übernehmen.[1] Anfechtungsklage Die Ablehnung der Bildung einer angemessenen Erhaltungsrücklage entspricht nicht ord...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 3.2.2 Darstellung im Vermögensbericht

Im Rahmen des nach Ablauf des Kalenderjahres gemäß § 28 Abs. 4 WEG zu erstellenden Vermögensberichts muss nun die Sonderumlage Berücksichtigung finden, da sie als Vermögenwert einen Bestandteil des Gemeinschaftsvermögens darstellt. Da sie der Erhaltungsrücklage zugeführt wurde, ist also der erhöhte Rücklagenstand anzugeben. Aus Transparenzgründen empfiehlt sich gesonderte Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 1.2 Stets Finanzierung regeln

Ein kostenverursachender und somit die Wohnungseigentümer kostenbelastender Beschluss muss stets auch die Art der Finanzierung der zu beschließenden Maßnahme regeln, ansonsten widerspricht er den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Die Beschlussfassung über die Erhebung einer Sonderumlage erfolgt also im Rahmen der Beschlussfassung der zu finanzierenden Maßnahme. Sanier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 1.2.2 Übernahme einer Bestandsgemeinschaft

Bei Übernahme einer bestehenden Eigentümergemeinschaft als Nachfolgeverwalter hat der übernehmende Verwalter die Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen der letzten Wirtschaftsperioden dahingehend zu überprüfen, ob und in welcher Höhe Beiträge zur Erhaltungsrücklage geleistet wurden. Allein den Bankkontenunterlagen des Vorverwalters wird er dies nur dann entnehmen können, we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Materielle Voraussetzungen

Rz. 16 Die Pauschale kann nur dann erhöht werden, wenn die Mietvertragsparteien dies vereinbart haben. Die Vereinbarung muss klarstellen, dass Erhöhungen der Betriebskosten nur dann zur Erhöhung der Betriebskostenpauschale berechtigen, wenn der Saldovergleich eine Erhöhung rechtfertigt, die Erhöhung nur für die Zukunft erfolgen kann und die Erhöhungserklärung in Textform abg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.61 § 123 ff. EStG (Besteuerung von Entlastungen nach dem EWSG)

• 2023 Besteuerung von Entlastungen nach dem EWSG / Verfassungsmäßigkeit / § 123ff. EStG Entlastungen nach dem EWSG unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Besteuerung. Es stellt sich die Frage, ob dies verfassungsgemäß ist. Dies dürfte zu bejahen sein. Zwar ist eine Besteuerung der Entlastungen nach dem EWSG aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zwingend geboten....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.3 Angemessenheit von Nebenkosten

Rz. 84 Die kalten Betriebskosten sind Bestandteil der Unterkunftskosten und nicht – wie die Heizkosten – getrennt zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 19.10.2010, B 14 AS 50/10 Rz. 33 f. m. w. N.). Auch insoweit ist schlüssig eine abstrakte Angemessenheitsgrenze zu ermitteln, wobei der Aufwand nicht so hoch ist wie bei der Grundmiete. Die Nebenkosten können auch bereits bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungskosten / 2 Frei finanzierter Wohnraum

Beim frei finanzierten Wohnraum muss der Vermieter die Verwaltungskosten bei der Kalkulation der Grundmiete berücksichtigen. Achtung Verwaltungskosten sind nicht umlegbar Die Verwaltungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten i. S. v. § 556 Abs. 1 BGB. Eine gesonderte Umlage dieser Kosten auf den Mieter ist deshalb bei der Wohnraummiete unzulässig.[1] Dies gilt allerdings nur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.4.7 Behandlung des Ausgleichsbetrags

Den nach § 71n Abs. 7 Satz 3 GEG in den Konstellationen "Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird parallel mit Anschluss weiterer WE an eine bestehende Zentralheizung fortgeführt" (Kap. 3.4.4) und "Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird parallel mit Anschluss weiterer WE an eine neue Heizungsanlage fortgeführt" (Kap. 3.4.5) von den Wohnungseigentümern durch Beschluss fe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verantwortliche nach GEG / 4.3.2 Persönliche Verpflichtung

§ 71n Abs. 4 GEG verpflichtet den Verwalter persönlich, nach Kenntnisnahme des Austauschs der ersten Etagenheizung unverzüglich eine Eigentümerversammlung einzuberufen (siehe insoweit Blankenstein, Etagenheizungen, Kap. 3.2.2). Hier könnte nun § 8 Abs. 1 GEG für den Verwalter virulent werden, weil er als "anderer Verantwortlicher" ausdrücklich bezeichnet ist. Es könnte sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 2 Abrechnungsfristen

Über die Heizkostenvorauszahlungen hat der Vermieter jährlich abzurechnen (§ 556 Abs. 3 BGB, Abrechnungszeitraum). Dabei handelt es sich um eine Höchstzeitspanne mit der Folge, dass eine Abrechnung, die über mehr als 12 Monate geht, nicht ordnungsgemäß und somit nicht fällig ist.[1] Kürzere Abrechnungszeiträume sind im Ausnahmefall zulässig, zum Beispiel für die Zeit nach de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.2 Kostenverteilung bei Nutzerwechsel (§ 9b HeizKV)

Üblicherweise werden am Ende eines Abrechnungsjahres die Erfassungsgeräte abgelesen und der so ermittelte Verbrauch der Jahresabrechnung zugrunde gelegt. § 9b HeizKV betrifft den Fall, dass während des Abrechnungszeitraums ein Nutzerwechsel stattfindet, zum Beispiel ein Mieterwechsel. Auch wenn dadurch die auf die Einheit entfallenden Jahreskosten für Wärme- und Warmwasserve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendung auf das W... / 4 Die Heizkostenabrechnung der GdWE

Der BGH hat erläutert, dass die Bestimmungen der HeizKV für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar Geltung haben und es eines Beschlusses für deren Anwendung nicht bedarf.[1] Im Hinblick auf die Erstellung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ergibt sich jedoch folgende Problematik: Der Verwalter hat gemäß § 28 Abs. 2 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Wohng...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendung auf das W... / 1 Allgemeines

Die HeizKV hat nicht nur Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen (§ 2 HeizKV), sondern auch vor gemeinschaftsvertraglichen Regelungen des Wohnungseigentumsrechts, zum Beispiel Teilungserklärung oder Beschlüssen.[1] Es bedarf auch keines Beschlusses oder einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer über die Anwendung der Bestimmungen der HeizKV. Die Regelungen gelten für d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.5 Abrechnungsfrist

Rz. 83 Die Abrechnungsfrist ist diejenige Frist nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, innerhalb derer der Vermieter über die Betriebskosten und die darauf geleisteten Vorauszahlungen des Mieters abrechnen muss. Selbst der Vermieter einer Eigentumswohnung hat über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist abzurechnen, wenn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Grundsätze der Abrechnung

Rz. 68 Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Abrechnung über die Betriebskostenvorauszahlungen. Hat der Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2) eine Betriebskostenabrechnung nicht erstellt, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zu. Der Abrechnungsanspruch entsteht mit Eintritt der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.4 Abzug der Vorauszahlungen

Rz. 79 Weiter gehört zur formellen Wirksamkeitsvoraussetzung die Angabe sämtlicher vom Mieter in der Abrechnungsperiode geleisteter Vorauszahlungen (BGH, Urteil v. 29.1.2020, VIII ZR 244/18, GE 2020, 463). Wird die getrennte Abrechnung der auf die kalten Betriebskosten einerseits und die Heiz- und Warmwasserkosten andererseits gezahlten Vorschüsse mietvertraglich vereinbart,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2024, Zeitschriften aktuell

Geprüfte Rechtsfachwirtin Birgit Benker: Umsatzsteuer auf die Rechtsanwaltsvergütung (Nr. 7008 VV), RENOpraxis 2024, 8 In ihrem Beitrag befasst sich die Autorin mit einigen Aspekten der Umsatzsteuer auf die Anwaltsvergütung. Zunächst stellt Benker die verschiedenen Besteuerungsverfahren vor, die in einer Anwaltskanzlei anwendbar sein können. Bei der Besteuerung nach vereinbart...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anforderungen an die Aufzeichnungen

Rn. 2105 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufzeichnen heißt, schriftlich festhalten, verbuchen; es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze bzgl der Aufzeichnungen. Das Ablegen von Belegen ist grundsätzlich kein Aufzeichnen (BFH BStBl II 1988, 613; BFH/NV 2004, 1402). Dies gilt auch dann, wenn die Belegsammlung geordnet ist (BFH BStBl II 1988, 611; BFH/NV 2004, 1402; BStBl II 20...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.3 Landesstiftungsgesetze

Rz. 7 In allen Bundesländern bestehen Landesstiftungsgesetze.[1] Sie sind eine der wichtigsten Rechtsquellen für Stiftungen, [2] auch wenn sich deren Bedeutung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts insgesamt verringert hat. Die Landesstiftungsgesetze enthalten in allen 16 Bundesländern Vorschriften zur Rechnungslegung.[3] Rz. 8 Zwecke der Rechnungslegung e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.3.2 Erstattungen/Nachzahlungen bei Jahresabrechnung

Aufwendungen für die Heizung und die Nebenkosten werden oft über Abschläge entrichtet. In einer Jahresschlussabrechnung macht der Vermieter seine endgültige Forderung geltend. Guthaben oder Erstattungen mindern in diesem Falle die künftigen Aufwendungen, führen also zu einer Kürzung im Monat nach der Erstattung oder Gutschrift.[1] Fallen die Aufwendungen hierfür höher aus, h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 3 Pauschale SFN-Zuschläge

Werden Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit als laufende Pauschale, z. B. Monatspauschale, gezahlt und wird eine Verrechnung mit den Zuschlägen, die für die einzeln nachgewiesenen Zeiten für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit aufgrund von Einzelabrechnungen zu zahlen wären, erst später vorgenommen, so kann die laufende Pauschale unter bestimmten Vorausset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 3 Pauschale Zuschläge

Zahlt der Arbeitgeber SFN-Zuschläge als laufende Pauschale und verrechnet die für die tatsächlich geleistete Sonn-, Feiertags-, oder Nachtarbeit steuerfreien Zuschläge erst später, sind die Pauschalen nur unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen steuerfrei: Es ist erkennbar, dass es sich um Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen auf die spätere Einzelabrechnung handel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlage-Beschluss: Rückwirke... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es der Sache nach um die Frage, ob es einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, einen Umlageschlüssel rückwirkend zu ändern. Rückwirkende Änderung eines Umlageschlüssels Die LG-Lösung entspricht dem allgemeinen Denken. Danach gilt: Der Beschluss, einen Umlageschlüssel zu ändern, ist grundsätzlich nur für künftige Wirtschaftspläne und darauf beru...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachschuss-Beschluss: Ordnu... / 1 Leitsatz

Ein Beschluss "Genehmigung der Jahresabrechnung" ist insgesamt nichtig, wenn sich aus der Jahresabrechnung nicht die angepassten Vor- und Nachschüsse im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG ergeben.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachschuss-Beschluss: Ordnu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie man die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschließt. Nachschuss-Beschluss Die Verwaltung hatte einen Beschluss vorgesehen, mit dem die Abrechnung "genehmigt" wird. Dieses falsche Vorgehen billigen derzeit viele LG. Man meint, mit einem solchen Beschluss seien jedenfalls die Nachschüsse un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / bb) Jahresabrechnung (§§ 1863, 1865 BGB)

Rz. 140 Neben der Schlussrechnung ist der Nachlasspfleger verpflichtet, jährlich abzurechnen, wenn zu erwarten ist, dass die Nachlasspflegschaft sich über einen längeren Zeitraum hinziehen wird.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Beschlussfassung vor dem Erbfall

Rz. 20 Wohngeldforderungen rühren jedenfalls dann vom Erblasser her und sind damit in diesem Fall Erblasserschulden, wenn sie vor dem Erbfall fällig geworden sind; dies ist unstreitig.[58] Hinweis Bisher kaum diskutiert sind Nachzahlung von Fehlbeträgen aus der nach dem Erbfall beschlossenen Jahresabrechnung für die Zeit vor dem Tod und Beschlussfassungen vor dem Erbfall mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 7. Antrag des Erben auf Entlassung des Nachlassverwalters

Rz. 293 Allgemein anerkannt ist, dass der Erbe ein Antragsrecht dahingehend hat, dass das Nachlassgericht den Nachlassverwalter zu entlassen hat, wenn der Nachlassverwalter ständig und im erheblichen Ausmaß gegen seine Pflichten verstößt. Muster 12.29: Antrag des Erben auf Entlassung des Nachlassverwalters Muster 12.29: Antrag des Erben auf Entlassung des Nachlassverwalters An...mehr