Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabrechnung

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug und Verzugszinsen im... / 3.1.1 Wann ist Verzug gegeben?

In aller Regel enthält die Gemeinschaftsordnung Bestimmungen zur Fälligkeit von Hausgeldzahlungen. Entsprechend den Bestimmungen zum Mietrecht wird die Fälligkeit häufig auf den dritten Werktag eines Kalendermonats festgelegt. Ist hingegen in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung keine Regelung zur Fälligkeit der Hausgelder enthalten und besteht auch ansonsten kein...mehr

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Jahresabrechnung: Pflicht des Altverwalters?

1 Leitsatz Die Pflicht zur Aufstellung der Rechenwerke und zur Korrektur bereits erstellter Jahresabrechnungen trifft die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Sofern im Verwaltervertrag keine gesonderte Regelung getroffen wurde, schuldet der ausgeschiedene Verwalter aus dem Verwaltervertrag nur eine Rechenschaftslegung, aber keine Nachbesserung, sondern allenfalls eine ergänz...mehr

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Jahresabrechnung: Pflicht d... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von der ehemaligen Verwaltung B eine Jahresabrechnung zu korrigieren, die in ihre Amtszeit fiel. Das AG weist die Klage im Wesentlichen mit der Begründung ab, B habe eine Jahresabrechnung vorgelegt. Damit sei der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung erfüllt. Änderungen aufgrund der Einwände der K gegen die Jahresab...mehr

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Jahresabrechnung: Pflicht d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Verwaltung für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine mangelhafte Jahresabrechnung nachbessern muss. Schuldner der Jahresabrechnung Die Pflicht, mangelfrei abzurechnen, ist eine Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Im Innenverhältnis ist es eine Organpflicht der aktuellen Verwaltung. Da es eine Organpflicht...mehr

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Jahresabrechnung: Pflicht d... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Wie das AG zutreffend ausführe, habe K gegen B keinen Anspruch. Soweit § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG der Verwaltung auferlege, die Jahresabrechnung zu erstellen, regele das Gesetz keine originäre Verpflichtung der Verwaltung, sondern nur deren Organzuständigkeit. Ende diese Organstellung durch Abberufung nach § 26 Abs. 1 WEG, könnten von der abberufenen Verwaltung kein...mehr

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Jahresabrechnung: Pflicht d... / 1 Leitsatz

Die Pflicht zur Aufstellung der Rechenwerke und zur Korrektur bereits erstellter Jahresabrechnungen trifft die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Sofern im Verwaltervertrag keine gesonderte Regelung getroffen wurde, schuldet der ausgeschiedene Verwalter aus dem Verwaltervertrag nur eine Rechenschaftslegung, aber keine Nachbesserung, sondern allenfalls eine ergänzende Ausku...mehr

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Jahresabrechnung: Pflicht d... / 2 Normenkette

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Jahresabrechnung: Pflicht d... / 6 Entscheidung

LG Berlin II, Urteil v. 10.12.2024, 56 S 24/24 WEGmehr

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Kosten: Was gilt, wenn eine... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie Kosten für eine Maßnahme umzulegen sind, die sich nachträglich als rechtswidrig erweist. Anspruch auf Korrektur der Jahresabrechnung und Nachschuss-Beschluss Der BGH hat mit Urteil v. 16.6.2023, V ZR 251/21, entschieden, dass dann, wenn ein Umlage-Beschluss rechtskräftig für ungültig erklärt wird, die Gemeinschaft der Wohnungse...mehr

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Heizkostenverordnung: Verstoß / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage wird der Verbrauch in den Jahren 2021 und 2022 nicht mit gleichen Ausstattungen erfasst. Entgegen § 5 Abs. 7 HeizkostenV gibt es keine Vorerfassung. Der Messdienstleister macht daher einer Differenzberechnung. Diese ist rechnerisch richtig. Fraglich ist, ob die Jahresabrechnung und damit der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG in diesem Fal...mehr

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Heizkostenverordnung: Verstoß / 4 Die Entscheidung

Das AG bejaht die Frage! Eine Jahresabrechnung entspreche ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn, wie im Fall, der Verbrauch im Wege einer rechnerisch zutreffenden Differenzberechnung unter Berücksichtigung der ermittelten Verbrauchsdaten ermittelt werde (Hinweis auf BGH, Urteil v. 16.9.2022, V ZR 214/21, Rn. 14). Denn die HeizkostenV habe das Ziel, das Verbrauchsverhalten der Nut...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 8 Aufzeichnungspflichten

Soweit die (strengen) Voraussetzungen zum Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer vorliegen, ist zwingend darauf zu achten, dass der Aufwand nach § 4 Abs. 7 EStG bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden darf, wenn er besonders aufgezeichnet ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungskosten im Weg...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ausgeschiedener Eigentümer / 1 Rechte des ausgeschiedenen Eigentümers

Mit dem Eigentumswechsel verliert der bisherige Eigentümer seine Rechte als Mitglied der Gemeinschaft. Er ist z. B. nicht mehr berechtigt, an einer Eigentümerversammlung bzw. an den Beschlussfassungen im Wege der Abstimmung teilzunehmen. Wird der Beschluss über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge auf Grundlage der Jahresabrechnung nach Eigentumsübergang gef...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ausgeschiedener Eigentümer / 2 Pflichten des ausgeschiedenen Eigentümers

Die Verpflichtungen des ausgeschiedenen Eigentümers, welche vor dem Zeitpunkt des Eigentümerwechsels entstanden sind, bleiben nach Ausscheiden des Eigentümers bestehen. Hat der ausgeschiedene Eigentümer beispielsweise seine Zahlungsverpflichtungen nach dem Wirtschaftsplan oder den Abrechnungen der Vorjahre nicht erfüllt, so kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihm ge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Jahresabrechnung und Vermögensbericht

1 Leitsatz Der Gebührenstreitwert der Klage eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Vorlage einer ordnungsmäßigen Jahresabrechnung oder eines Vermögensberichts ist im Regelfall mit jeweils 750 EUR zu bemessen. 2 Normenkette § 28 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die...mehr

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Gebührenstreitwert: Jahresa... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Gebührenstreitwert für 2 Streitgegenstände, nämlich die Erstellung einer korrigierten Jahresabrechnung und eines Vermögensberichts. Gebührenstreitwert Ist, wie im Fall, eine Klage nicht beziffert, ist das wirtschaftliche Interesse der klagenden Partei an der erstrebten Entscheidung zu bewerten, also das Angreiferinteresse. Dieses ist anha...mehr

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Gebührenstreitwert: Jahresa... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, für die Anträge auf Vorlage einer (geänderten) Jahresabrechnung und eines Vermögensberichts seien jeweils 750 EUR anzusetzen. Maßgeblich sei das Interesse des Klägers. Dieses könne nicht nach einem prozentualen Anteil des Verwalterhonorars bemessen werden. Da der Anspruch auch nicht der Vorbereitung einer Leistungsklage diene, komme auch ein prozentualer Anteil...mehr

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Gebührenstreitwert: Jahresa... / 1 Leitsatz

Der Gebührenstreitwert der Klage eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Vorlage einer ordnungsmäßigen Jahresabrechnung oder eines Vermögensberichts ist im Regelfall mit jeweils 750 EUR zu bemessen.mehr

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Gebührenstreitwert: Jahresa... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Diese soll ihm eine korrigierte Jahresabrechnung und einen Vermögensbericht vorlegen. Fraglich ist, welcher Gebührenstreitwert insoweit anfällt.mehr

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Gebührenstreitwert: Jahresa... / 2 Normenkette

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Gebührenstreitwert: Jahresa... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 28.11.2024, 2-13 S 574/23mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage-Beschluss: Beschluss... / 1 Leitsatz

Ist die Verteilung der Kosten i. S. v. § 16 Abs. 1 Satz 1 WEG durch einen Umlage-Beschluss geändert worden, muss der geänderte Umlageschlüssel in nachfolgenden Wirtschaftsplänen bzw. Jahresabrechnungen sowie bei der Erhebung von weiterem Vorschuss ("Sonderumlage") angewendet werden. Eine Anfechtungsklage gegen einen auf der Grundlage des Wirtschaftsplans bzw. der Jahresabrec...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage: Werbung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird gefragt, ob die BFH-Rechtsprechung, insbesondere BFH, Urteil v. 26.1.1988, IX R 119/83, BStBl. II 1988, 577, wonach erst mit Verausgabung der Erhaltungsrücklage für Erhaltungsmaßnahmen diese Beträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind, noch anwendbar ist. Beträge als Werbungskosten Gegen eine Anwendun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.2 Fälligkeit der Jahresabrechnung

Zunächst ergibt sich aus § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG, dass die Jahresabrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres zu erstellen ist. Zwar würde die Fälligkeit nach § 271 BGB dann sofort eintreten, der Verwalter ist aber in Ermangelung der Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser nicht in der Lage, sofort tätig zu werden. Die Jahresabrechnung ist daher in den ersten 3 bis 6 Kalender...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.10 Beschlussfassung über die Jahresabrechnung

Nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer die Festsetzung der Nachschüsse und Anpassungsbeträge und nicht die Jahresabrechnung als "Rechenwerk". Allerdings wird ein Beschluss, durch den "die Gesamtabrechnung und die daraus resultierenden Einzelabrechnungen des Hausgeldes" genehmigt wird, nächstliegend dahingehend ausgelegt, dass die Wohnungseigentümer da...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.1 Entstehen der Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung

Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung entsteht spätestens am 1.1. des Folgejahres; ob sie bereits am 31.12. um 23.59 Uhr des abgelaufenen Kalenderjahres entsteht, ist nicht geklärt und umstritten.[1] Ungeachtet aber der Beantwortung dieser Frage, ist der Vorverwalter, dessen Amtszeit mit Ablauf des 31.12. endet, just an diesem Tag noch nicht in der Lage, die Abrechn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4 Erstellung der Jahresabrechnung

Da der GdWE nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt, trifft die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung zunächst und grundsätzlich auch die GdWE, obwohl § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG insoweit ausdrücklich den Verwalter verpflichtet.[1] Die Regelung dient der internen Kompetenzzuweisung. Der Verwalter ist im Innenverhältnis zur GdWE als deren...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.5.3 Darstellung in der Jahresabrechnung: Umlage auf die jeweiligen Einheiten

Der Gebäudeeigentümer hat nach § 6 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 HeizkostenV auf die einzelnen Nutzer zu verteilen. Gesamtjahresabrechnung Die Kosten für Wärme und Warmwasser sind ohne Verteilung vollständig in die Gesamtjahresabrechnung nach dem Abflussprinzip ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte des Verwaltungsbeira... / 4.4 Prüfung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

4.4.1 Grundsätze Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll der Verwaltungsbeirat den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung vor der Beschlussfassung über die Festsetzung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG bzw. der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG prüfen und mit seiner Stellungnahme versehen. Da es sich bei der genannten Bestimmung lediglich um ...mehr

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Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.5 Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

1.5.1 Überblick Gem. § 3 Satz 1 HeizkostenV muss eine Jahresabrechnung die Kosten, die der HeizkostenV unterfallen, nach ihren Maßstäben umlegen. Vor allem sind nur Umlageschlüssel maßgeblich, die konform mit der HeizkostenV festgelegt worden sind. Nach der ständigen Rechtsprechung entspricht allein eine den Anforderungen der HeizkostenV genügende Jahresabrechnung den Grundsä...mehr

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Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.5.4 Informationen neben der Jahresabrechnung (§ 6a Abs. 3 HeizkostenV)

Wenn die Jahresabrechnung auf dem tatsächlichen Verbrauch oder auf den Ablesewerten von Heizkostenverteilern beruht, muss der Gebäudeeigentümer den Nutzern für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1.12.2021 beginnen, zusammen mit den Abrechnungen nach § 6a Abs. 3 HeizkostenV folgende Informationen zugänglich machen: Konkrete Verbrauchsinformationen Verbrauch des Nutzers in aktuell...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.6 Mehrhausanlage

4.6.1 Ungeregelte Mehrhausanlagen Die sog. "ungeregelten" Mehrhausanlagen sind stets unproblematisch. Das sind die Fälle, in denen die Wohnanlage zwar aus mehreren Häusern besteht, die Gemeinschaftsordnung aber keine Bestimmungen über eine Kostentrennung enthält. Aber auch geregelte Mehrhausanlagen, die eine Kostenregelung entweder aufgrund entsprechender Bestimmung in der Ge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.4 Jahresgesamtabrechnung

4.4.1 Einnahmen Zunächst müssen in die Gesamtabrechnung sämtliche Einnahmen aufgenommen werden, also auch Zinseinnahmen, Miet- oder Pachteinnahmen sowie geleistete Versicherungszahlungen.[1] Ebenfalls sind in der Jahresgesamtabrechnung sämtlich eingenommene Hausgelder und geleistete Beiträge (z. B. auf beschlossene Sonderumlagen) darzustellen. 4.4.2 Ausgaben Hiermit korrespondi...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 5.1 Fälligkeit

Entsprechend der Rechtslage bei der Jahresabrechnung, entsteht die Pflicht zur Erstellung des Vermögensberichts spätestens am 1.1. des Folgejahres. Wie bei der Jahresabrechnung entsteht die Pflicht zur Erstellung des Vermögensberichts 3 bis 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres bzw. der maßgeblichen Wirtschaftsperiode.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.3 Grundsatz der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Die Jahresabrechnung ist in Form einer Gegenüberstellung aller tatsächlich in der jeweiligen Wirtschaftsperiode getätigten Ausgaben sowie erzielten Einnahmen zu fertigen.[1] Die Jahresabrechnung ist demnach keine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Bilanzmäßige Darstellungen haben in Jahresabrechnungen nichts zu suchen.[2] Dies gilt weiterhin auch nach Inkrafttreten des ...mehr

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Erstellung von Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Vermögensbericht (ZertVerwV)

Zusammenfassung Überblick Die Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans nennt Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV in Ziff. 3.2.2. Der DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) taxiert diesen Prüfungsgegenstand mit S+M/3. Behandelt wird hier auch der Vermögensbericht. 1 Systematik Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der GdWE, insbesondere der ...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 4.2.4 Jahresabrechnung und Betriebskostenverordnung

Weder das Wohnungseigentumsgesetz noch ein anderes Gesetz schreiben der Verwaltung vor, die Jahresabrechnung i. S. v. § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG nach dem Aufbau und/oder den Inhalten der Betriebskostenverordnung zu gestalten. In der Praxis ist es allerdings üblich, in der Gesamtjahresabrechnung zwischen solchen Kosten zu unterscheiden, die auf einen Mieter "umgelegt" werden könn...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.5.4.4 Versicherungsleistungen

Entsprechendes gilt bezüglich jahresübergreifender Versicherungsfälle. Ereignet sich im Jahr 2025 ein Leitungswasserschaden, der erst im Folgejahr von der Versicherung reguliert wird, müssen die im Jahr 2025 entstandenen und verausgabten Erhaltungskosten in die Jahresabrechnung 2025 aufgenommen werden. Erfolgt dann im Jahr 2026 die Erstattung seitens der Versicherung, wird d...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.9 Schlüssigkeit/Plausibilitätskontrolle

Die Jahresabrechnung ist stets nur dann ordnungsmäßig, wenn sie in sich schlüssig ist und einer Plausibilitätskontrolle standhält. Für eine schlüssige Jahresgesamtabrechnung reichen die Angaben von Anfangs- und Endstand der Gemeinschaftskonten sowie der nach Kostenarten aufgegliederten Einnahmen und Ausgaben aus. Stimmt die Addition der Salden von Anfangsstand und Endstand d...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.8 Fälligkeit: Abrechnungsergebnisse vs. Zuführung zur Rücklage

Die für Rücklagen vorgesehenen Hausgeldbeträge sind bereits mit Eingang auf dem gemeinschaftlichen Girokonto zweckbestimmt.[1] Leisten die Wohnungseigentümer also die sich auf Grundlage des Wirtschaftsplans monatlich ergebenden Hausgeldvorschüsse, so stehen die Teilbeträge für die Erhaltungsrücklage nicht mehr für andere Zwecke in der laufenden Wirtschaftsperiode zur Verfügu...mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / Zusammenfassung

Überblick Die Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans nennt Anlage 1 zu § 1 Satz 1 ZertVerwV in Ziff. 3.2.2. Der DIHK-Rahmenplan (Stand März 2022) taxiert diesen Prüfungsgegenstand mit S+M/3. Behandelt wird hier auch der Vermögensbericht.mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.4.1 Einnahmen

Zunächst müssen in die Gesamtabrechnung sämtliche Einnahmen aufgenommen werden, also auch Zinseinnahmen, Miet- oder Pachteinnahmen sowie geleistete Versicherungszahlungen.[1] Ebenfalls sind in der Jahresgesamtabrechnung sämtlich eingenommene Hausgelder und geleistete Beiträge (z. B. auf beschlossene Sonderumlagen) darzustellen.mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.5.4 Periodenfremde Einnahmen und Ausgaben

4.5.4.1 Jahresübergreifende Sonderumlage Wird eine Sonderumlage im Jahr 1 erhoben, kommt sie jedoch erst im Jahr 2 zur Verwendung, ist sie im Jahr 1 als Einnahme darzustellen. Zu beachten ist, dass diese Hausgeldeinnahme wie die übrigen Hausgeldeinnahmen abrechnungsneutral ist und nicht in den Jahreseinzelabrechnungen unter den Wohnungseigentümern ausgeschüttet werden darf. D...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.7 Umsatzsteuer

4.7.1 Grundsätze Die GdWE ist zwar Unternehmerin i. S. d. Umsatzsteuergesetzes (UStG), weil sie Leistungen an die Wohnungs- und Teileigentümer erbringt. Nach § 4 Nr. 13 UStG sind jedoch die Leistungen der Gemeinschaft an die Eigentümer von der Umsatzsteuer befreit. Einzige Ausnahme nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG stellen Einnahmen aus Stellplatzvermietungen dar, die allerdings er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 3.1 Grundsätze

Zweck der Jahresabrechnung ist es, die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Hausgelder in der abgerechneten Wirtschaftsperiode zu ermitteln und festzulegen. Der Soll-Prognose auf Grundlage des Wirtschaftsplans folgt nach § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG die Abrechnung über den Wirtschaftsplan, also die Erstellung der Jahresabrechnung nebst Einzelabrechnungen. Der Prognose...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.4.2 Ausgaben

Hiermit korrespondierend sind auch sämtliche in der abzurechnenden Wirtschaftsperiode getätigten Ausgaben darzustellen. Da sämtliche Ausgaben darzustellen sind, gilt dies auch für solche, die unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt wurden.[1] Dies gilt auch für solche Zahlungen, für die wegen fehlender Kontounterlagen oder Belege eine Prüfung der sachlichen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 5.3 Bekanntmachung des Vermögensberichts

Das Gesetz schreibt in § 28 Abs. 4 Satz 2 WEG lediglich vor, dass der Vermögensbericht jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen ist. Wie dies geschieht, bleibt letztlich dem Verwalter überlassen. Da es sich auch bei der Pflicht zur Erstellung und Vorlage des Vermögensberichts um eine solche der GdWE handelt, deren Erfüllung im Innenverhältnis dem Verwalter zugewiese...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 1 Systematik

Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der GdWE, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils zu tragen. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG stellt allerdings noch keine Anspruchsgrundlage dar. Entsprechende Anspruchsgrundlagen müssen vielmehr auf Basis von § ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.5.4.3 Hausgeldirritationen

Praxis-Beispiel Periodenfremde Zahlung Seitens eines Wohnungseigentümers wurde die Hausgeldzahlung für Januar 2025 bereits im Dezember 2024 geleistet. Diese Zahlung ist in der Jahresgesamtabrechnung 2024 zu berücksichtigen, da sie in diesem Jahr tatsächlich geleistet wurde. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Hausgeldzahlung für Dezember 2024 erst im Januar 2025 geleist...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.5.4.2 Mehrjährige Sonderumlage

Grundsätzlich möglich ist auch die Erhebung einer mehrjährigen Sonderumlage, wenn bspw. eine größere Erhaltungsmaßnahme in Großanlagen in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird (siehe auch Kap. C.II.1.1.9). Praxisrelevant ist hier die Beantwortung der Frage, wann die Ausgaben, die über die Sonderumlage finanziert werden, abrechnungsrelevant werden. Hier wurde es für zuläs...mehr