Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabrechnung

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Verjä... / 4 Die Entscheidung

Mit einem geringen Erfolg! Die Beschlüsse seien auf der Grundlage des Parteivorbringens zwar anfechtbar gewesen, aber nicht nichtig. Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall – bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung – von den Vorgaben der Heizkostenverordnung abwichen, sei nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar (Hinweis auf BGH, Urteil v. 22.6.2018...mehr

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Leistungsklage: Zustellung ... / 3 Das Problem

K klagt gegen die zunächst verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B, die Jahresabrechnung 2017 aufzustellen. Wohnungseigentümer S tritt der B auf Seiten der B bei und tritt der Klage entgegen. Er meint, die Klage sei unzulässig, weil es an einer Vorbefassung der Versammlung fehle. Es sei ferner "evident treuwidrig", dass K die mangels Existenz des zur Umsetzung er...mehr

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Leistungsklage: Zustellung ... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter habe, seien die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich zu deren Vertretung berechtigt (§ 9b Abs. 1 Satz 2 WEG). Die Wohnungseigentümer verträten die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch passiv, insbesondere bei Zustellungen im Rahmen eines Rechtsstreits. Bei einer Zustellung an die...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Verjä... / 1 Leitsatz

Bei durch den Beschluss der Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. erstmals begründeten Nachzahlungsansprüchen hat die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres begonnen, in dem die Nachzahlung nach dem Beschluss der Abrechnung fällig gewesen ist.mehr

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Beschwer: Grundsatz der Mei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde zulässig ist. Dies ist nur der Fall, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR übersteigt oder das Berufungsgericht die Berufung als unzulässig verworfen hat. Um den Betrag zu erreichen, ist frühzeitig Vorsorge zu treffen. Über die Frage erst im Verfahren der Nic...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Verjä... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K nimmt Wohnungseigentümer B und B1 gesamtschuldnerisch auf Zahlung von Vor- und Nachschüssen in Anspruch. Die Nachschüsse sind im Jahr 2018 und 2020 begründet worden, die Vorschüsse 2016 und 2017. B und B1 wenden für 2018 Verjährung ein. Ferner meinen sie, die Beschlüsse seien nichtig. Die Jahresabrechnungen enthielten Contracting-Geb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen nach Abs 1–3 (§ 35a Abs 5 S 1–3 EStG)

Rn. 32 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Eine weitere Begrenzung aller in § 35a EStG geregelten Steuerermäßigungen ergibt sich aus der durch das JStG 2010 erfolgten Neuformulierung des § 35a Abs 5 S 1 EStG. Danach sind haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bzw Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen ausgeschlossen, wenn sie BA, WK oder Sonderausgaben darstellen. Des Weiteren ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 4.5.2 Kostenverteilung in der Jahresabrechnung

Wohnungseigentumsrechtliche Verfahren können eine jahresübergreifende Verfahrensdauer haben. Praxis-Beispiel Die Unterlassungsklage Wegen der zweckbestimmungswidrigen Nutzung seiner Sondereigentumseinheit, erhebt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Sommer 2025 eine Unterlassungsklage gegen Wohnungseigentümer W. Mit Klageerhebung hat sie Gerichtskostenvorschuss geleistet...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechnungsprüfer

Zusammenfassung Die Person eines Rechnungsprüfers sieht das Wohnungseigentumsgesetz nicht vor. Prüfungsbefugnisse kommen vielmehr dem Verwaltungsbeirat zu. Dieser soll insbesondere den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung vor der Beschlussfassung über die Festsetzung der Vorschüsse und Einforderung der Nachschüsse bzw. Anpassung der Vorschüsse prüfen. Insbesondere in Gro...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 1.2 Richterliche Beschlussersetzung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG

Soweit die Wohnungseigentümer einen notwendigen Beschluss nicht fassen, entscheidet der Richter im Rahmen des entsprechenden Beschlussersetzungsverfahrens. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Beschlüsse über die Einforderung von Nachschüssen oder Festsetzung der Vorschüsse auf Grundlage von Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan nicht zustande kommen oder aber eine richterli...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 3.2.1 Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Verfahrensbeteiligte

Soweit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Klägerin oder als Beklagte fungiert, ist deren Bezeichnung einfach. Praxis-Beispiel Rückständige Hausgelder Die "Eigentümergemeinschaft Dorfstraße 8 in 79294 Sölden, vertreten durch den Verwalter Richard Müller," macht rückständige Hausgelder gegenüber Wohnungseigentümer Klamm geltend. Das korrekte Rubrum lautet wie folgt: Prax...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.2.2.2 Klagen der Wohnungseigentümer

Gegenüber der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 auf Grundlage von § 43 Nr. 2 WEG a. F. hat sich der Anwendungsbereich der nunmehrigen Bestimmung des § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG bezüglich Klagen der Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer insoweit erweitert, als Ansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft geltend zu mache...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 3.1 Grundsätze

Auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren werden die Beteiligten/Parteien im Geltungsbereich der ZPO als "echtem" Streitverfahren als Kläger und Beklagte bezeichnet. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen und verklagt werden. Praxis-Beispiel Gemeinschaft als Beteiligte Bestehen bei...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 6 Rechtsprechung

Anfechtungsklage: Zustellung Bei der Frage, ob eine Anfechtungsklage noch "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO zugestellt wurde, obwohl der Gerichtskostenvorschuss erst 16 Tage nach Zustellung der Zahlungsaufforderung zur Einzahlung kam, sind die besonderen Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen; eine starre "14-Tages-Frist" existiert jedenfalls nicht.[1] Anwaltsgebühren Beauf...mehr

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Hausgeld (WEG) / 2 Fälligkeit

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung entsteht mit ihrer Fälligkeit. Die Fälligkeit der Hausgelder können die Wohnungseigentümer auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG durch Beschluss regeln. Unterbleibt eine entsprechende Beschlussfassung, kann der Gläubiger, also die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nach § 271 BGB ihre sofortige Zahlung verlangen. Fälligkeit tritt in diesen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirtschaftsplänen a...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld (WEG) / 4 Hausgeldeinzug

Wie der Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Hausgelds nachkommt, obliegt zunächst seiner Entscheidung. Sieht jedoch die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung eine besondere Zahlungsweise vor, so ist der Wohnungseigentümer hieran gebunden. Sind demnach die Hausgelder im Lastschriftverfahren zu entrichten, so ist der einzelne Eigentümer an die...mehr

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Heizölverbuchung (WEG) / 3 Berechnungsbeispiele

Praxis-Beispiel Berechnung des ­Ölrestbestands Beispiel 1: Die Menge, die sich noch im Tank befindet, ist kleiner als die Menge der letzten Öllieferung (Abrechnungszeitraum 1.1. bis 31.12.)mehr

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Verwaltungsbeirat: Umfang d... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! Im Regelfall billigten die Wohnungseigentümer mit dem Beschluss über die Entlastung der Verwaltungsbeiräte deren zurückliegende Amtsführung im jeweils genannten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und ihren vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig; sie sprächen den Verwaltungsbeiräten auf diese Weise gleichzeitig für ...mehr

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Verwaltungsbeirat: Umfang d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können die Verwaltungsbeiräte für ein Geschäftsjahr entlasten. Diese "Entlastung" ist erstens die Billigung einer Amtsführung für einen bestimmten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und den ggf. vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig. Zweitens wird dem Amtsträger für die künftige Tätigkeit das Vertrauen a...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Ordnu... / 1 Leitsatz

Wenn die Kontenentwicklung mit den in der Jahresabrechnung dargestellten Einnahmen und Ausgaben nicht in Einklang zu bringen ist, ist dies als Indiz dafür zu bewerten, dass in der Jahresabrechnung tatsächlich die geflossenen Einnahmen oder Ausgaben nicht vollständig berücksichtigt oder falsch eingestellt wurden.mehr

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Nachschuss-Beschluss: Ordnu... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG auch so! Der Beschluss zu TOP 2 sei für ungültig zu erklären. In der Jahresabrechnung sei unter anderem die Kontenentwicklung fehlerhaft dargestellt worden. Wenn die Kontenentwicklung mit den in der Jahresabrechnung dargestellten Einnahmen und Ausgaben nicht in Einklang zu bringen sei, sei dies als Indiz dafür zu bewerten, dass in der Jahresabrechnung tatsä...mehr

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Verwaltungsbeirat: Umfang d... / 1 Leitsatz

Es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsbeiräte, die Jahresabrechnung auf die richtige Zuordnung einzelner Kostenpositionen oder Einnahmen hin zu überprüfen.mehr

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Nachschuss-Beschluss: Ordnu... / 3 Das Problem

Mit Schreiben vom 11.8.2021 lädt die Verwaltung zur Versammlung am 9.9.2021 ein. Bei der Versammlung werden unter TOP 2 die Nachschüsse bzw. Anpassung der beschlossenen Vorschüsse bestimmt. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor, weil er anhand des Vermögensberichts der Ansicht ist, die Jahresabrechnung könne nicht richtig sein.mehr

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Verwaltungsbeirat: Umfang d... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer entlasten die Verwaltungsbeiräte. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Beschluss vor. Die Verwaltungsbeiräte hätten offensichtliche Fehler der Jahresabrechnung im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfung nicht erkannt und die Wohnungseigentümer nicht ordnungsmäßig informiert.mehr

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Nachschuss-Beschluss: Anfec... / 1 Leitsatz

Ein Nachschuss-Beschluss entspricht insgesamt keiner ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn der Jahresabrechnung und damit dem Nachschuss-Beschluss teilweise falsche Umlageschlüssel zu Grunde liegen.mehr

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Verwaltungsbeiräte: Stimmbe... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage mit über 1.000 Wohnungseigentümern bestimmen durch Beschluss eine Aufwandsentschädigung für Verwaltungsbeiräte und Ersatzbeiräte. Für die Teilnahme an Sitzungen sollen pauschal 50 EUR gezahlt werden. Ferner soll es eine Pauschale von 300 EUR für die Prüfung einer Jahresabrechnung geben. Bei diesem Beschluss stimmen auch di...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Ordnu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird die Frage gestellt, ob eine fehlerhafte Darstellung der Kontenentwicklung, also ein Bestandteil des Vermögensberichts, den Nachschuss-Beschluss angreifbar macht. Nachschuss-Beschluss Der Nachschuss-Beschluss beruht auf der Jahresabrechnung. Werden dort Einnahmen oder Ausgaben nicht berücksichtigt, sind die Nachschüsse – und die möglicherweise zu be...mehr

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Absenkungs-Beschluss: Anfor... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen am 26.7.2022 wie folgt: "Da die Jahresabrechnung 2021 zum Versand der Einladung noch nicht vollständig war, soll diese nachträglich durch einen Umlaufbeschluss mit folgendem Wortlaut beschlossen werden: Die sich aus den Einzelabrechnungen 2021 (vom 21.6.2022) für Wohnungen und Tiefgaragenstellplatz ergebenden Nachschüsse (= Nachzahlung) in ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Anfec... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung sind die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen umzulegen. Am 21.3.1977 bestimmen die Wohnungseigentümer durch Beschluss, dass die Warmwasserkosten nach dem reinen Verbrauch umgelegt werden sollen. Im Mai 2023 beschließen die Wohnungseigentümer die Nachschüsse auf Grundlage der Jahresabrechnung 202...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Anfec... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage der Höhe der Nachschüsse. Um diese zu ermitteln, hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Jahresabrechnung zu erstellen. Geht dort etwas schief, werden beispielsweise die falschen Umlageschlüssel eingesetzt, fragt sich, was das für einen Nachschuss-Beschluss bedeutet. Das AG meint, der Nachschuss-Beschluss sei dann nicht o...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Anfec... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! In der Jahresabrechnung habe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer unstreitig Umlageschlüssel eingesetzt, die den Umlagevereinbarungen nicht entsprächen. Ein Umlage-Beschluss, der etwas von diesen Vereinbarungen Abweichendes bestimme, sei weder vorgetragen noch ersichtlich. Die Verträge mit Dritten und die dort angesetzten Schlüssel seien unerheblich....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verjährung im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Die Verjährung bewirkt, dass der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern. Die Verjährung schafft ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht. Zu beachten ist, dass der Eintritt der Verjährung nicht von Amts wegen, also vom Gericht geprüft wird. Der Schuldner muss sich vielmehr immer selbst darauf berufen. U. a. bei Gewährleistungsansprüchen aus einem Kauf-...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verjährung im Wohnungseigentum / 2 Hemmung der Verjährung

Hemmung der Verjährung bedeutet, dass der Zeitraum, in dem die Verjährung gehemmt ist, nicht auf die Verjährungsfrist angerechnet wird. Eine Hemmung der Verjährung tritt in den im BGB bestimmten Fällen ein. Danach ist die Verjährung gehemmt, solange zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder diesen Anspruch begründenden Umstände schweben. W...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verjährung im Wohnungseigentum / 1 Allgemeines

Zu beachten ist, dass die Verjährung einer Leistungspflicht nicht gleichzeitig dazu führt, dass die für sie bestellten Grundpfandrechte ihre Sicherheit verlieren. Auch nach Verjährung des der Bestellung zugrunde liegenden Anspruchs kann der Gläubiger seine Befriedigung aus dem Grundpfandrecht betreiben. Grundsätzlich unterliegen sämtliche Ansprüche der Verjährung. Lediglich d...mehr

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Vermögensbericht / 4 Fälligkeit

Das Gesetz regelt in § 28 Abs. 4 WEG lediglich, dass der Verwalter nach Ablauf des Kalenderjahres den Vermögensbericht zu erstellen hat. Entsprechend zur Rechtslage bei der Jahresabrechnung [1], wird man insoweit annehmen können, dass die Pflicht zur Erstellung des Vermögensberichts wohl am 1.1. des Folgejahres entsteht, womit noch nichts über die Fälligkeit der Erstellung au...mehr

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Vermögensbericht / 3 Wer hat den Vermögensbericht zu erstellen?

Nach § 28 Abs. 4 WEG hat der Verwalter den Vermögensbericht zu erstellen. Da die Pflicht zur Erstellung des Vermögensberichts eine solcher der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darstellt und der Verwalter nur im Innenverhältnis zur Gemeinschaft verpflichtet ist, hat den Vermögensbericht der jeweils im Amt befindliche Verwalter zu erstellen.[1] Wie im Fall der Jahresabrechn...mehr

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Vermögensbericht / 6.4 Muster eines Vermögensberichts

Muster: Vermögensbericht Vermögensbericht der WEG X-Straße in X-Stadt zum Stichtag 31.12.2024 I. Bestand der gemeinschaftlichen Konten (und der Barkasse) 1. Girokonto bei der X-Bank, IBAN ___________ 2. Tagesgeldkonto bei der X-Bank, IBAN ___________mehr

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Vermögensbericht / 7 Bekanntmachung des Vermögensberichts

Das Gesetz schreibt in § 28 Abs. 4 Satz 2 WEG lediglich vor, dass der Vermögensbericht jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen ist. Wie dies geschieht, bleibt letztlich dem Verwalter überlassen. Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 1 WEG einen Beschluss fassen, in welcher Form ihnen der Vermögensbericht zur Verfügung zu stellen ist. Ohne eine ...mehr

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Vermögensbericht / 1 Grundsätze

Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass ein Vermögensstatus lediglich ein optionales Informationsmedium ist, hat der Gesetzgeber mit dem WEMoG einen strengeren Weg eingeschlagen: Der Vermögensbericht ist zu erstellen – und zwar unabhängig davon, ob der Verwalter die Jahresabrechnung erstellt hat oder der Beschluss gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG über die Festse...mehr

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Vermögensbericht / Zusammenfassung

Überblick Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat mit seinem Inkrafttreten am 1.12.2020[1] eine neue Verpflichtung des Verwalters geschaffen: Nach Ablauf eines Kalenderjahres hat er einen Vermögensbericht zu erstellen und den Wohnungseigentümern zur Verfügung zu stellen. Für das alte Recht hatte der BGH zuletzt noch einmal betont, dass ein Vermögensstatus kein...mehr

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Vermögensbericht / 2 Zeitraum

Nach der Bestimmung des § 28 Abs. 4 WEG ist der Vermögensbericht nach Ablauf des Kalenderjahres zu erstellen. Da das Gesetz auch die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung an das Kalenderjahr knüpft, wobei auch unter Geltung des neuen Rechts anerkannt ist, dass die Wohnungseigentümer die Wirtschaftsperiode abweichend vom Kalenderjahr regeln können, ist der Vermöge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermögensbericht / 6 Inhalt des Vermögensberichts

Nach § 28 Abs. 4 WEG n. F. muss der Vermögensbericht den Stand der in den jeweiligen Eigentümergemeinschaften gebildeten Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthalten. Im Einzelnen ist also jeweils der Ist-Stand der Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG., etwaiger weiterer gebildeter Rücklagen der gemeinschaftlichen Bankkonten und des t...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermögensbericht / 6.3.1 Forderungen der Gemeinschaft

In erster Linie sind sämtliche Forderungen der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer darzustellen. Hierzu zählen Hausgeldrückstände, also Rückstände auf den Wirtschaftsplan, beschlossene Sonderumlagen, beschlossene Jahresabrechnungen. Beitragsrückstände zur Erhaltungsrücklage, Beitragsrückstände zu sonstigen gebildeten Rücklagen. Weiter sind auch Forderungen der Gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ordnungsmäßige Verwaltung / 3 Keine ordnungsmäßige Verwaltung

Nicht unter die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung fallen solche, die ausschließlich Einzelinteressen dienen oder überwiegend Fremdinteressen berücksichtigen oder auch Entscheidungen der Wohnungseigentümer, in denen Grundlagen für eine Ermessensentscheidung nicht vorlagen oder das Ermessen überschritten wurde. Ob im Übrigen ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspric...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ordnungsmäßige Verwaltung / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kassenprüfer (WEG)

Das Wohnungseigentumsgesetz sieht keinen Kassenprüfer vor. Der Grund ist plausibel, da die Wohnungseigentümer einen Verwaltungsbeirat bestellen können. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sind die Wohnungseigentümer nach § 29 Abs. 1 WEG nicht mehr gezwungen, eine bestimmte Zahl von Wohnungseigentümern zum Beirat zu bestellen. Sie können die Zahl der Beiräte vielmehr fl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Streitwert / 4 Beschlussanfechtung bei Wirtschaftsplan bzw. Jahresabrechnung

Beschlussgegenstand sind seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung als Rechenwerke, sondern nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG nur noch das Ergebnis des Wirtschaftsplans, nämlich die Hausgeldvorschüsse, und nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG die sich aus der Jahresabrechnung ergebenden Abrechnungsspitzen als sog. Nachschüsse bzw. Anp...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Streitwert / 6 Erstellung der Jahresabrechnung

Der Streitwert einer Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Erstellung der Jahresabrechnung richtet sich in erster Linie danach, welche Kosten für die Erstellung der Abrechnung konkret entstehen werden. Maßgeblich sind hier die Kosten des Verwalters, der als (Ausführungs-)Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Innenverhältnis die Abrechnung zu erst...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Streitwert / Zusammenfassung

Begriff Der Streitwert richtet sich grundsätzlich nach dem geltend gemachten Anspruch. Bei bezifferten Zahlungsklagen bildet in aller Regel der beanspruchte Zahlungsbetrag den Streitwert. Dieser wiederum bildet die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Die Höhe des Streitwerts kann auch für die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts von Bedeutu...mehr