Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabrechnung

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 3.1.1 Umfang

Jeder Wohnungseigentümer hat nach § 18 Abs. 4 WEG einen Anspruch auf Gewährung von Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen.[1] Da die Einsichtnahme auch der Überprüfung der Verwaltertätigkeit dient, besteht das Einsichtsrecht nach der bestandskräftigen Genehmigung der auf Grundlage der Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG festgesetzen Nachschüsse bzw. Anpassungs...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2.3.3.1 Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer

Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer stellen unzweifelhaft einen Zusatzaufwand für den Verwalter dar. Insoweit war sich die Rechtsprechung Jahrzehnte lang darüber einig, dass dieser Zusatzaufwand mit der Verwaltergrundvergütung nicht abgegolten ist. Insoweit wurde dem Verwalter für Mahnungen ein Zusatzhonorar zugebilligt. Soweit sich dieses in einer Höhe von 10 bis 15 EUR b...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 1 Grundsätze

Wichtige Verwaltungsunterlagen Die nachfolgenden Verwaltungsunterlagen stellen die elementaren Unterlagen dar, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist[1]: Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung, vollständige Auflistung aller Eigentümer mit Namen und ggf. Anschriften, vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichke...mehr

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Entlastung des Verwalters (... / 3.3 Wissenszurechnung des Verwaltungsbeirats

Nach § 29 Abs. 3 WEG soll u. a. die Jahresabrechnung vor Beschlussfassung über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge vom Verwaltungsbeirat geprüft werden. Demgegenüber scheiden bei erteilter Verwalterentlastung Ansprüche gegen den Verwalter aus, die bei zumutbarer Prüfung erkennbar gewesen waren. Praxis-Beispiel Die Fehlbuchung Im Beispiel oben war es aufgrund...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 1.4 Vertragstyp im eigentlichen Sinn

Im Übrigen handelt es sich beim Verwaltervertrag um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 662 ff. BGB, der Elemente verschiedener Vertragstypen vereint. So enthält der Verwaltervertrag dienstvertragliche Elemente im Hinblick auf die allgemeine Verwaltung des Gemeinschaftseigentums; werkvertragliche Elemente im Hinblick auf die Erstellung von Jahresabrechn...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 3.8 Abgrenzung: Auskunftsrecht

Vom Recht der Einsicht des Wohnungseigentümers in die Verwaltungsunterlagen ist sein Recht auf Auskunft gegenüber dem Verwalter abzugrenzen. Anders als beim Einsichtsrecht handelt es sich dabei in erster Linie nicht um einen individuellen Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers, sondern um einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch. Allerdings wird...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 3.2.2 Rechte und Pflichten des Verwalters

Wegen seiner überragenden Bedeutung gerade mit Blick auf die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums kann die Bestellung eines Verwalters gemäß § 26 Abs. 5 WEG auch nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer ausgeschlossen werden. Weiter zu beachten ist, dass es stets nur einen Verwalter geben kann und auch die Bestellung eines Stellvertreters des Verwalters nicht möglich...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 3.7 Verweigerte Einsichtnahme

Verweigert der Verwalter zu Unrecht die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, kann er vom Einsicht begehrenden Wohnungseigentümer nicht direkt gerichtlich in Anspruch genommen werden. Der Einsicht begehrende Wohnungseigentümer muss vielmehr die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsprechend in Anspruch nehmen. Beim Einsichtsrecht des Wohnungseigentümers handelt es sich im...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 5.2 Bestellung in der Teilungserklärung

Es ist allgemein anerkannt, dass der 1. Verwalter bereits in der Teilungserklärung bestellt werden kann.[1] Allerdings besteht hierzu kein Bedürfnis mehr. Da nach § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits mit dem Anlegen der Grundbücher entsteht. Der teilende Eigentümer bildet eine "Ein-Personen-Gemeinschaft" mit der Möglichkeit, "Ein-Personen-Be...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 2.2 Aufbewahrungsfristen

Das Wohnungseigentumsgesetz enthält keine Regelung über die Aufbewahrungsfristen von Verwaltungsunterlagen. Allgemein anerkannt – wenn auch dogmatisch nicht gesichert – ist, dass insoweit bezüglich der Verwaltungsunterlagen die in § 257 HGB und 147 AO geregelten Fristen entsprechend anwendbar sind.[1] Beide Vorschriften regeln für bestimmte Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 3.1.3 Einsichtsberechtigte

Einsichtsberechtigt ist zunächst jeder Wohnungseigentümer. Neben dem Wohnungseigentümer haben der Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter und der Testamentsvollstrecker ein eigenständiges Einsichtsrecht. Auch der Vorverwalter hat ein Einsichtsrecht. Dem Verwalter wird durch das Ausscheiden aus dem Amt die Erstellung der Jahresabrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr nicht unmög...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 2.1 Grundsätze

Da die Verwaltungsunterlagen zum Gemeinschaftsvermögen nach § 9a Abs. 3 WEG gehören und Inhaberin des Gemeinschaftsvermögens die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, gehört die Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen zu den ureigensten Amtspflichten des amtierenden Verwalters. Gesetzliche Regelungen darüber, wo, in welcher Art und Weise und wie lange Verwaltungsunterlagen...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.3.3 Unterlagenvernichtung

Beispiel einer unwirksamen Klausel im Verwaltervertrag "Die Hausverwaltung ist berechtigt, alle Verwaltungsunterlagen aus laufender Verwaltung (wie Kontoauszüge, Belege und bedingte Teile von Korrespondenz) nach Ablauf von 5 Kalenderjahren datenschutzsicher zu vernichten." Die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften für die Dauer der Aufbewahrungspflicht von Belegen und B...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2.3.1.4 Rechtsstreitigkeiten

Verwalter führt Verfahren selbst Unproblematisch kann im Verwaltervertrag ein Sonderhonorar für das Führen von Aktivverfahren des Verwalters für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geregelt werden. Für den Fall, dass er dieses selbst ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts führt, entspricht auch eine Vergütung nach den Bestimmungen des RVG ordnungsmäßiger Verwaltung. Auch we...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 5.1 Wohnungseigentumsgesetz

Im Wohnungseigentumsrecht spielt vor allem die Textform eine Rolle. Diese ordnet das WEG u. a. für die Ladung zu einer Versammlung oder für Vollmachten an. Häufig schweigt das WEG aber auch, ob und welcher Form es bedarf. Niederschrift Aus dem Gesetzeswortlaut kann mittelbar geschlossen werden, dass die Niederschrift nach § 24 Abs. 6 Satz 1 WEG "schriftlich" sein muss. Außerdem...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 5.5.2 Pflicht zur Abrechnung

Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung ist seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr eine solche des Verwalters, sondern eine der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.[1] Da der Verwalter insoweit nach wie vor gesetzlich ausdrücklich als Verpflichteter bezeichnet wird, handelt es sich um eine Organpflicht. Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung en...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 3.6.1 Überblick

Da es sich beim Verwaltervertrag in aller Regel um einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 662 BGB handelt, hat der Verwalter Anspruch auf Vergütung. Auch ein Wohnungseigentümerverwalter hat Anspruch auf ein Verwalterhonorar.[1] Da das Vertragsverhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und dem Verwalter besteht, ist Schuldner der Vergütung allein die Ge...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 3.3.1 Geschäftsbesorgung

Beim Verwaltervertrag handelt es sich in aller Regel um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 662 ff. BGB, der Elemente verschiedener Vertragstypen vereint. So enthält der Verwaltervertrag dienstvertragliche Elemente im Hinblick auf die allgemeine Verwaltung des Gemeinschaftseigentums; werkvertragliche Elemente im Hinblick auf die Erstellung von Jahresabr...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 4 Fristen/Termine

Manchmal muss eine Person eine Frist einhalten oder einen Termin. Ein Beispiel hierfür ist, dass ein Handwerker verspricht, an einem Tag zu einer bestimmten Uhrzeit seine Arbeit aufzunehmen. Dann ist klar, wann von ihm eine Erfüllung verlangt werden kann. Manchmal ist es aber nicht so klar und weder das Gesetz noch ein Rechtsgeschäft sagen genau, wann eine Leistung fällig ist...mehr

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Begründung von Wohnungs- un... / 5.4 Die WEG-Reform 2020

Anlass für die jüngste WEG-Reform war das Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Ferner sei für die Erreichung der Klimaziele die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unerlässlich. Neben diesen Maßnahmen verlange auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz.[1] Bei der Umsetzung dieser Z...mehr

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Allgemeines Vertragsrecht (... / 6 Verzug

Von einem "Verzug" spricht man in der Regel, wenn eine mögliche Leistung schuldhaft ungeachtet ihrer Fälligkeit und Mahnung nicht erbracht wird. Zu unterscheiden sind der Verzug des Schuldners und der Verzug des Gläubigers. Für die Verwaltung spielt der Schuldnerverzug vor allem beim Hausgeldinkasso eine Rolle für die Frage, ob sie vom Hausgeldschuldner den vereinbarten oder...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 3.7.1 Grundsätze

Unzulässige Regelungen Im Verwaltervertrag können rechtswirksam keine Regelungen vereinbart werden, die einer Beschlussfassung der Wohnungseigentümer entzogen sind. Im Verwaltervertrag können auch keine Regelungen vereinbart werden, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander betreffen, auch wenn diese nicht Gegenstand einer Vereinbarung sind. Derartige Regelungen...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 4.4 Beschlussanfechtung

Grundsätzlich ist der Beschluss über die Wiederbestellung des Verwalters erfolgreich anfechtbar, wenn ein wichtiger Grund gegen die Wiederbestellung vorliegt. Rechtsprechungsübersicht Ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht der Beschluss über die Wiederbestellung des Verwalters, wenn die Wiederbestellung erfolgt, ohne dass die Eckpunkte der Konditionen des Verwaltervertrags (L...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 4.5 Faktischer Verwalter

Vom faktischen Verwalter ist stets dann die Rede, wenn sich eine Person als Verwalter geriert, die nicht zum Verwalter bestellt wurde. Häufigster Fall ist schlicht, dass der Bestellungszeitraum abgelaufen ist und der Verwalter nicht für seine Wiederbestellung gesorgt hat. Zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und dem faktischen Verwalter besteht dann ein Auftragsv...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 6.1.2 Keine Befristung der Laufzeit

Grundlose Abberufung Ist die Vertragslaufzeit nicht befristet, allerdings auch nicht an den Zeitraum der Bestellung gekoppelt, kommt es bezüglich der Kündigung des Verwaltervertrags auf die vertraglich geregelten Kündigungsfristen an. Unabhängig von vertraglich geregelten Kündigungsfristen endet der Verwaltervertrag nach § 26 Abs. 3 WEG spätestens 6 Monate nach der Abberufung...mehr

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Anfechtungsklage: Rechtssch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer geht gegen einen Beschluss vor, den man seit dem 1.12.2020 nicht mehr fassen kann. Fraglich ist, ob dieser Umstand sein Rechtsschutzbedürfnis entfallen lässt. Dies verneint das LG zu Recht. Es erinnert dabei an die allgemeinen Grundsätze zum Rechtsschutzbedürfnis. Wie vom LG ausgeführt, besteht dieses in aller Regel. Ein Ausnahmefall li...mehr

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Anfechtungsklage: Rechtssch... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Das LG meint, es bestehe ein Rechtsschutzbedürfnis. Eine Anfechtungsklage diene zur Geltendmachung des materiellen Anfechtungsrechts, das jedem Wohnungseigentümer als altruistisches Mitgliedschaftsrecht eingeräumt sei. Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich verbürgten Justizgewährungsanspruchs sei das Rechtsschutzbedürfnis im Zweifel anzunehmen und nur ausn...mehr

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Anfechtungsklage: Rechtssch... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt gegen den Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer am 10.8.2020 die Jahresabrechnung 2019 genehmigt haben. K rügt, weder habe die Gesamtabrechnung 2019 bei der Beschlussfassung vorgelegen, noch sei diese den Wohnungseigentümern im Vorfeld der Versammlung zugesandt worden. Auch in dem Service-Portal der Verwalterin sei die Gesamtabrechnung nicht ei...mehr

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Rechte des Verwaltungsbeira... / 3.4 Prüfung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

3.4.1 Grundsätze Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll der Verwaltungsbeirat den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung vor der Beschlussfassung über die Festsetzung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG bzw. der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG prüfen und mit seiner Stellungnahme versehen. Da es sich bei der genannten Bestimmung lediglich um ...mehr

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Rechte des Verwaltungsbeira... / 3.4.2 Einzelheiten

Bemängelt der Verwaltungsbeirat Teile des Wirtschaftsplans oder der Jahresabrechnung und hält der Verwalter die Einwände des Verwaltungsbeirats für berechtigt, wird er diese sogleich berücksichtigen und die Jahresabrechnung entsprechend abändern. Hält er die Einwände nicht für berechtigt, wird er den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung entsprechend in der Wohnungseigent...mehr

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Rechte des Verwaltungsbeira... / 3.4.1 Grundsätze

Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll der Verwaltungsbeirat den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung vor der Beschlussfassung über die Festsetzung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG bzw. der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG prüfen und mit seiner Stellungnahme versehen. Da es sich bei der genannten Bestimmung lediglich um eine Sollvorschr...mehr

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Relevante Versicherungsarte... / 5.3 Entschädigungszahlungen der Versicherung

Zahlungen der Versicherung auf Schäden im Gemeinschaftseigentum sind eine Einnahme, in die Jahresabrechnung aufzunehmen und nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG unter den Wohnungseigentümern zu verteilen. Handelt es sich um eine Entschädigung für einen Schaden im Sondereigentum, ist diese direkt an den Sondereigentümer auszukehren.[1]mehr

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Rechte des Verwaltungsbeira... / 1 Überblick

§ 29 Abs. 1 WEG ermöglicht den Wohnungseigentümern zunächst auf ihre Anlage zugeschnitten, die Mitgliederzahl des Verwaltungsbeirats flexibel zu regeln. Zur Bestellung von Nichtwohnungseigentümern zum Verwaltungsbeirat siehe Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV), Kap. 2.1.2. Nach § 29 Abs. 2 Satz 1 WEG unterstützt und überwacht der Verwaltungsbeirat den Verwalter. Sein Vo...mehr

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Rechte des Verwaltungsbeira... / 3.1 Vertretung gegenüber dem Verwalter

Gemäß § 9b Abs. 2 WEG fungiert der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats qua Gesetz als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter. Diese Bestimmung ist dem Aktienrecht entlehnt. Nach § 112 AktG vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Freilich steht es den Wohnungseigentümern ...mehr

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Relevante Versicherungsarte... / 2.6 Vermögensschadenhaftpflicht für Beiräte

Die ehrenamtlichen Aufgaben des Verwaltungsbeirats sind sowohl mit Zeitaufwand als auch mit Risiken verbunden. Eine Haftung kann sich gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, gegenüber den Wohnungseigentümern und gegenüber Dritten (z. B. einem Vertragspartner der Gemeinschaft) ergeben. Zu denken ist z. B. an die Folgen einer fehlerhaften Prüfung von Wirtschaftsplan...mehr

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Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 1 Einführung

Die Immobilienwirtschaft wird durch das Wirtschaftsgut "Immobilie" in vielfältiger Art und Weise geprägt und nimmt in der Volkswirtschaft einen sehr bedeutenden und wichtigen Bereich ein. Das Wirtschaftsgut "Immobilie" unterscheidet sich von anderen Wirtschaftsgütern insbesondere durch die Standortgebundenheit, eine lange Produktions- und Nutzungsdauer, hohe Kapitalbindung, Einm...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.4 Anpassung der Vorschüsse

Die Verpflichtungen eines Wohnungseigentümers aus dem Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG werden durch die Nachschüsse grundsätzlich nicht berührt.[1] Die Vorschüsse werden aber durch die Nachschüsse der Höhe nach begrenzt.[2] Ergibt sich – beruhend auf der Jahresabrechnung – ein geringerer Schuldsaldo, begrenzt dieser Saldo die Vorschüsse. Geschuldet ist dann nur, was auf...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.2.2.2 Umsetzung der allgemeinen Anforderungen für den "Hausgeldbeschluss"

Gegenstand Gegenstand der Beschlüsse sind die Vorschüsse (§ 28 Abs. 1 Satz 1 WEG) sowie die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 Satz 1 WEG). Anlagen Ein "Hausgeldbeschluss" kann die Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen die Wohnungseigentümer im Einzelnen benennen. Dieser Weg ist zu bevorzugen. Ein "Hausgeldbeschluss" kann aber auch auf...mehr

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Abrechnung des Hausgeldinka... / Zusammenfassung

Überblick Ein Hausgeldinkasso hat stets Auswirkungen auf die Jahresabrechnung. Wie die einzelnen Positionen in der Gesamt- und in den Einzelabrechnungen zu berücksichtigen sind, erläutert dieser Beitrag.mehr

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Abrechnung des Hausgeldinka... / 1.3 Übersicht über offene Hausgeldzahlungen

Die Jahresabrechnung muss keine Übersicht über die offenen Hausgeldforderungen geben.[1] Anders ist es im Vermögensbericht i.S.v. § 28 Abs. 4 WEG. Denn die Forderungen gegen Wohnungseigentümer sind Teil des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 471 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.9.13 IDW PH 9.970.30 (04.2022): Besonderheiten der Prüfung nach § 19 Abs. 2 Satz 15 StromNEV i. V. m. § 30 Abs. 1 Nr. 7 KWKG 2016 der Jahresabrechnung über entgangene Netzentgelterlöse eines Netzbetreibers (Stand: 20.4.2022)

Die Änderungen dieses IDW Prüfungshinweises sind insbesondere auf folgende Aspekte zurückzuführen: Die Corona-Sonderregelung des § 32 Abs. 10 StromNEV galt nur für das Abrechnungsjahr 2020. Daher sind verschiedenste Streichungen vorzunehmen. Es wurden Änderungen zur Klarstellung des Letztverbraucherbegriffs aufgenommen, u. a. eine ergänzende Definition. Die Übertragungsnetzbetr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Eignung II / 1 Leitsatz

Der Umstand, dass ein Verwaltungsbeirat, jedenfalls ein unentgeltlicher, eine fehlerhafte Jahresabrechnung nicht beanstandet hat, steht seiner Wiederwahl nicht entgegen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Eignung II / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Wahl des A entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Der Umstand, dass ein Verwaltungsbeirat, jedenfalls ein – wie hier – unentgeltlicher, eine fehlerhafte Jahresabrechnung nicht beanstandet habe, stehe seiner Wiederwahl nicht entgegen. Dies ergebe sich schon aus der Haftungsbegrenzung des § 29 Abs. 3 WEG, nach welcher der Verwaltungsbeirat nur für Vorsat...mehr

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Verwaltungsbeirat: Eignung II / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestimmen Wohnungseigentümer A zum Verwaltungsbeirat. Wohnungseigentümer K geht gegen diese Wahl vor. Er hält A für ungeeignet. Er erinnert daran, dass A Fehler der Jahresabrechnung nicht beanstandet hatte.mehr

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Verwaltungsbeirat: Eignung II / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine zur Wahl anstehende Person ungeeignet ist, weil sie bei der ihr obliegenden Kontrolle der Jahresabrechnung Fehler gemacht hat. Eignung Das AG meint, eine Person, die Fehler gemacht habe, sei als Verwaltungsbeirat dennoch nicht ungeeignet. Dem ist zuzustimmen, wenn sich der Fehler nicht wiederholt und es ein "kleiner" war. D...mehr

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Selbstbehalt und Sondereige... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie mit einem Selbstbehalt zu verfahren ist. Daneben ging es um die Frage, ob die Wohnungseigentümer bei umstrittenen und höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfragen, über die sie sich uneinig sind, ihre zukünftige Verwaltung durch Beschluss festlegen können. Und es ging um die Frage, wann ein Wohnungseigentümer die Änderung des g...mehr

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Verwalter: Klage auf Abberu... / 3 Das Problem

Es geht um eine Mehrhausanlage. Der Verwalter erstellt dort die Jahresabrechnungen nach Häusern. Diese Abrechnungen lässt er nur von den Wohnungseigentümern der jeweiligen Häuser genehmigen (es gilt noch altes Recht, mithin § 28 Abs. 5 WEG a. F., der bestimmte, dass nicht Nachschüsse, sondern die Jahresabrechnung beschlossen wird). Auch in der Versammlung vom 4.12.2018, zu d...mehr

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Verwalter: Klage auf Abberu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf hat, dass der Verwalter abberufen und dessen Vertrag gekündigt wird. Der Fall hat eine besondere "Brisanz", weil die Antworten erstmals nach dem seit dem 1.12.2020 geltenden Recht zu geben sind. Denn bei einer Beschlussersetzungsklage ist immer das Recht maßgeblich, das am Tag der...mehr

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Verwaltung: Pflicht zur Aus... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Ein Wohnungseigentümer habe gegen die Verwaltung keinen Anspruch auf Auskunft. Nur "die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Gesamtheit" könne von der Verwaltung Auskunft über die Verwaltungshandlungen verlangen. Parteien des Verwaltervertrags seien der Verwalter und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der Verwalter sei aufgrund des Verwaltervertrags gem....mehr